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Wieviel kostet gerade ein "Schengen"?
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Gast
)
#52 RE: Wieviel kostet gerade ein "Schengen"?
In Antwort auf:
bei den Dramen, die bei Dir so abgehen
Tut mir ja auch leid, dass Dein Leben so einfältig ist. Nun, dann labe Dich an meinen Erlebnissen, Aufregern und Beiträgen. Is mir dann doch noch lieber, als dass Du Dir vereinsamt die Pulsadern aufschneidest (quer! Nicht längs.)
Was meinst Du, Esperanto2 - auf "Autoren" scheinst Du ja zu stehen. Soll ich ein Buch schreiben?
In Antwort auf:
Im Moment sind wir aber sehr gespannt über deren Fortsetzungen
Wir? Ich dacht ich mach mich hier in diesem Thread nur für Dich zum Kasperl? Über was ich poste, entscheide ich spontan. Wie Dir sicher aufgefallen ist, überlege ich nicht viel, bevor ich schreibe. Ich lese nicht mal, was ich getippt hab. Mein Geschwätz von gestern interessiert mich grundsätzlich nicht.
Daher möchte ich Dir meinen besonderen Dank übermitteln, dass Du mich pünktlich an "Versprechen" und "Aussagen" erinnerst, dass Du mir meine "Bringschulden" täglich neu vor Augen hältst. Wer Esperanto2 als Freund und treuen Begleiter an seiner Seite hat, braucht keine Sekretärin und keinen Organizer mehr. Danke Esperanto2, User des Monats.
(
Gast
)
#53 RE: Wieviel kostet gerade ein "Schengen"?
In Antwort auf:
Wird er anrufen oder wird er nicht?
Ich habe angerufen (@esperanto2) - ausser relativer Ratlosigkeit (bzgl. prorroga) gab es eigentlich wenig Info. Der Erklärungsversuch, dass damit vermutlich die Erteilung der Ausreisegenehmigung nachgewiesen werden soll, verläuft gnadenlos im Sande, da es trotz "Vorab-prorroga" zur Ablehnung der PVE kommen kann. Mit dem Ergebnis, dass 120 CUC für nix bezahlt wurden. Die PVE kann überdies erst beantragt werden, wenn das Visum im Pass klebt. Die Katze beisst sich in den Schwanz.
Ich werde tatsächlich beim Auswärtigen Amt schriftlich Beschwerde einreichen (@esperanto2). Da dies ein mehrseitiges Argumentarium sein wird, sehe ich von einer 1:1-Veröffentlichung hier im Forum ab. Über Ergebnisse werde ich informieren - jedoch ist mit einer langen Laufzeit zu rechnen. Evtl. schicke ich meine Beschwerde auch erst ab, wenn meine Freundin hier in der Schweiz ist, damit ich zur besseren Darstellung noch eine Kopie ihres Schengen-Visums beifügen kann.
Aber keine Sorge, Esperanto2 - bis zum CH-Forumstreffen wird mein Pamphlet fertig sein. Wenn Du ne Runde spendierst, darst Du gerne mal reinlesen. Du kommst doch, oder?
In Antwort auf:
Die PVE kann überdies erst beantragt werden, wenn das Visum im Pass klebt. Die Katze beisst sich in den Schwanz
genau so sehe ich das auch.
Sind das nun vereinzelte Willkürakte, um einem das Leben schwer zu machen, oder ist da eine generelle neue Regelung im Anmarsch?
saludos
In Antwort auf:
Wer Esperanto2 als Freund und treuen Begleiter an seiner Seite hat, .....
Also mich interessieren nur weitere phantastische Begründungen offizieller Stellen, weshalb die deutsche Botschaft in Havanna die Erteilung der Schengen-Visa für die maximale Zeit von 3 Monaten von einer vorausgehende „Verlängerung“ der kubanischen Ausreisegenehmigung -die zudem noch gar nicht erteilt wurde- abhängig macht. Insofern stimme ich mit Alfonso überein, dass sich die deutsche Botschaft nicht dazu hergeben sollte, die Interessen der kubanischen Seite zu vertreten, die sich diese Genehmigung in Form unanständiger monatlicher Raten teuer abkaufen lässt.
Interessant wäre in diesem Zusammenhang auch, wie dies bei den anderen Auslandsvertretungen der Schengenstaaten in Havanna gehandhabt wird. Nach den „Gemeinsamen konsularischen Instruktionen an die diplomatischen Missionen und die konsularischen Vertretungen“ des Rates der Europäischen Union, hätten sie sich in dieser Sache untereinander abzustimmen.
Kapitel V - Bearbeitung und Entscheidung, Pkt. 2.2 - Verantwortung der handelnden Dienststelle, Abs. 1. lautet:
Die diplomatischen Vertreter oder die Leiter der Konsularabteilung tragen entsprechend ihren nationalen Befugnisse für die praktischen Modalitäten bei der Visaerteilung in den Auslandsvertretungen die Gesamtverantwortung und sie stimmen sich untereinander ab. (siehe auch: http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/d...9de00010108.pdf)
Eigentlich verständlich, schließlich erteilt die jeweilige Botschaft auch die Einreisegenehmigung für alle anderen Schengenstaaten.
Esperanto2
--Bei Bürokratie kommt man mit Logik nicht immer weiter und Schweiz ist Schweiz, Deutschland ist Deutschland.--
So, jetzt is alles gut. Wir haben nun auch das Schengen erhalten, 3 Monate, OHNE proroga zu bezahlen. Steisslage, aber egal - jetzt zählt nur noch das Ergebnis. Auf zur PVE, denn nach dem Amt ist vor dem Amt!
Meinen obengenannten Satz muß ich anscheinend noch auf das jeweilige Botschaftspersonal ergänzen. Irgendwie meine ich mich zu erinnern, daß es bei mir letztes Jahr anders lief. Vielleicht liegt es aber auch an den vielen Hamburgern in der Vergangenheit und dem dadurch eingeschränkten Erinnerungsvermögen.
Ist auch wurscht, meinen Glückwunsch auf jeden Fall zur erfolgreichen Bürokratenschlacht.
Gruß
Na also, esperanto2, geht doch. Themabezogen, interessant, gut analysiert....
In Antwort auf:
weitere phantastische Begründungen
Es gibt nur eine Begründung, die mich interesiert. Und das ist diejenige, die der Konsul seinem Dienstherren, dem Auswärtigen Amt gegenüber abgeben wird, wenn dort eine diesbezügliche Beschwerde vorliegt.
In Antwort auf:
bei den anderen Auslandsvertretungen der Schengenstaaten in Havanna
Sehr interessanter Punkt - wer kümmert sich drum? Sind hier Österreicher an Bord, die man ne Mail an die A-embajada in HAV schreiben wollen. Dänemark? Holland? Spricht jemand fliessend Französisch? Die Spananier könnts ja Du übernehmen, esperanto2??? Wenn die prorroga nämlich ein deutscher Alleingang wäre, wäre das Kraut fett. Dann könne sich der Konsul ne tote Krähe unter den Schreibtisch nageln.
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