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Sprachvisum
Der Visumsantrag wurde auf Grund der Stellungnahme der Deutschen
Botschaft abgelehnt.Für evtl. Rückfragen. müssten Sie sich an die Deutsche Botschaft im
Heimatland von der Frau xx wenden.
Jemand damit schon zu tun gehabt und gelösst?
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Castrocomunismo: Sistema asimétrico de desgobierno que para cada solución tiene un problema.
Was ist denn das für eine Begründung? Wenn sie schonmal hier war und fristgerecht zurückgekehrt ist, sollten sie das Visum normalerweise erteilen.
Die Begründung sie könne Deutsch auch in Kuba lernen ist Blödsinn! Und was ist mit der Kultur, dem Land und Leuten, alles was die deutsche Sprache auch ausmacht... Jemandem der ein Studium im Ausland machen möchte kann man auch nicht sagen, er soll das doch zu Hause machen.
Schau mal in der Info Sparte unter Einladung...Sprachvisum nach, dort findest Du etwas zur Gesetzeslage.
Vielleicht kann jemand mehr zu der "Soll-Vorschrift" sagen, denn die Begründung Deutsch auch in Kuba lernen zu können, ist meiner Ansicht nach nicht ausreichend ! ?
LG
Cubomio
#5 RE: Sprechvisum
Meines Wissens heißt "SOLL" in juristischen Fachkreisen "MUSS WENN KANN".
Aber juristisch ist das ganze wohl leider (fast) nicht durchsetzbar.
"Die Botschaft entscheidet in eigener Zuständigkeit über Visumsanträge, das
AA wird mit Einzelfällen grundsätzlich nicht befasst". So ähnlich steht es
in einer Vorschrift/Gesetz, weiß nicht mehr wo.
Man kann nur versuchen mit Tatsachen zu überzeugen und hartnäckig aber freundlich und
zusammengebissenen Zähnen dranzubleiben.
Halt die Ohrn steif,
Gruß aus Muc
Alles wird gut, immer nur lächeln! (schön wär's)
In Antwort auf:
Der Visumsantrag wurde auf Grund der Stellungnahme der Deutschen
Botschaft abgelehnt
Der Antrag wurde doch bei der Botschaft gestellt und diese bittet die AB um Stellungnahme.
Wurde denn die erbetene Stellungnahme vorab von der deutschen Botschaft schon kommentiert?
Esperanto2
Nun ja, er sagte doch, aufgrund der Stellungnahme der dt. Botschaft wurde das Visum abgelehnt...
Wir hatten doch hier auch letztens einen Fall wo es um verschwundene Papiere ging... Ich würde auch bei der AB nachfragen und um die Stellungnahme der dt. Botschaft bitten. Wenn sie die nicht rausrücken würde ich mit dem Vorgesetzten sprechen und diesem die Lage sachlich schildern.
LG
Cubomio
Also meine AB hatte mir gesagt, dass sie über das Visum entscheiden und mir wurde schon vorher das OK von meiner AB für das Visum gegeben.. Natürlich nicht offiziell, aber die Sachbearbeiterin hat mir gesagt, dass es keine Probleme geben wird... und am Ende hat auch alles mit dem Sprachvisum ohne Probleme geklappt...
Ich würde noch mal bei der AB nachfragen, ob es ihrerseits ein Problem gibt..
Unsere besten Wünsche, dass es am Ende doch noch funktioniert...
Nos vemos
Dirk
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Das Infoportal zu Kuba (mit täglichen News aus Kuba, Casas Particular Datenbank und vielem mehr ):
http://www.mi-cuba.de // http://www.mi-kuba.com
In Antwort auf:
Deren Antwort ist doch klar: Die AB hat abgelehnt
Ist so klar nicht. Ich kenne einen Fall bei dem jüngst die Botschaft die treibende Kraft hinter der Ablehnung eines Antrags zum Sprachvisum war und dies dem/r Antragssteller/in auch nach der Remonstration in der Begründung mitgeteilt hat.
Die AB hatte sich im speziellen Fall nicht gegen die Negativbewertung der Botschaft bezgl. Rückkehrbereitschaft gestellt.
Allerdings wurde es der Botschaft im speziellen Fall durch die ungenügende "Vorbereitung" des/r Delinquenten/in auf das Interview auch recht leicht gemacht, Gründe für fehlende Rückkehrbereitschaft anzuführen obwohl der/die Delinquent/in nicht wie bei anderen leicht zu durchschauenden Fällen "à la Jinetero/a" auftrat.
Saludos
Chris
P.S. Eine Vorabzusage seitens der AB scheint mir zumindest hilfreich zu sein, lag im speziellen Fall aber nicht vor.
Ja, ich denke das ist die beste Möglichkeit, denn von hier aus kann man schwer in Kontakt mit der dt. Botschaft treten und wir wissen auch alle wie es vor Ort auf Kuba aussieht. Nachher wird die Antragsstellerin einfach wieder weggeschickt.
Wenn die Ausländerbehörde sagte, daß aufgrund der Stellungnahme der dt. Botschaft abgelehnt wurde, werden sie die Stellungnahme ja schließlich vorliegen haben. Vielleicht kann man dann bei der AB durch Rücksprache mit einem Vorgesetzten etwas (!) Druck auf die dt. Botschaft ausüben. Sonst kann man es auch mal beim Auswärtigen Amt versuchen. Bei (offensichtlich) unbegründeten Fällen sollte es schon Möglichkeiten geben und ich würde nicht so schnell aufgeben.
Mucha suerte!
LG
Cubomio
In Antwort auf:
Bei (offensichtlich) unbegründeten Fällen sollte es schon Möglichkeiten geben und ich würde nicht so schnell aufgeben.
Problematik ist, dass wenn ein Antrag abgelehnt wurde und die Begründung nicht eindeutige rechtliche Fehler enthält, man der Ablehnung rechtlich nichts anhaben kann! Da hilft dann nur eine erneute Einladung.
Saludos
Chris
Ja, es ist tatsächlich so das die Botschaft die Entscheidung vorne weg genommen hat, in dem sie eine negative Empfehlung ausgesprochen hat. Wer glaubt das die Entscheidung nur in Deutschland getroffen wird,liegt falsch. Welche Empfehlung es war, weiss ich leider nicht. Ich habe inzwischen die Botschaft angeschrieben und um die Gründe gebeten. Meine Freundin war bereits schon 3 Monate hier letztes Jahr, Sie durfte nur nach Zahlung der Kaution und nochmaligen Visum Antrag reisen. Sie ist dann auch ordungsgem. zurück.
Erschwerend kommt jetzt noch hinzu, das die Kommunikation mit der Botschaft per Mail noch schwerer geworden ist. Die bekannte Mailadrese funktioniert nicht mehr.Sobald ich neueres erfahre, werde ich natürlich darüber berichten.
Ich kann mir nur vorstellen das unser Altersunterschied vielleicht ein Rolle gespielt hat, aber den gabs ja beim letzten Besuch auch und was hätte das mit dem Lernen einer Sprache, als Ablehnungsgrund zu tun. Es ist nicht meine Absicht das Sie hier bleibt.
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Castrocomunismo: Sistema asimétrico de desgobierno que para cada solución tiene un problema.
In Antwort auf:
Wer glaubt das die Entscheidung nur in Deutschland getroffen wird, liegt falsch.
Das steht noch nicht fest.
Es bleibt dabei, Dein Ansprechpartner sollte jetzt die AB sein. Allein schon wegen der Nähe. Ich denke, dass Du darauf bestehen kannst die Gründe der Ablehnung zu erfahren. Gibt es substanzielle Gründe oder haben lediglich formale Fehler zu dieser Ablehnung geführt? Gibt es etwa Missverständnisse, die ausgeräumt werden könnten?
Ob sie Dir in Havanna eine Auskunft geben, ist fraglich. Sie tun doch dort so, als hätten sie es lediglich mit dem Antragssteller zu tun. Es sei denn, dieser hat eine Vollmacht vorgelegt. Möglicherweise handhaben sie es beim Sprachvisum ähnlich wie den anderen Visa, sodass eine Begründung erst nach Abschluss des Remonstrationsverfahrens zu erwarten ist. Nach den Erkenntnissen in einem hier im Forum vor kurzen geschilderten Fall können sie sich damit ausgiebig Zeit lassen.
Die Begründung der Ablehnung hat ihnen Deine AB sehr erleichtert.
In Antwort auf:
ermessenspielraum der verwaltung
Die AB hat abgelehnt.
Sie haben die Ablehnung zu begründen, selbst wenn sie diese Gründe von der Botschaft zugeflüstert bekamen und dann auch übernommen haben. Wofür benötigen sie denn beim Sprachvisum die Zustimmung der AB. Die AB lehnt ab und die Botschaft stimmt zu? Oder umgekehrt? Nein, in Havanna gibt es keinen "Ermessensspielraum" mehr.
Es bleibt dabei: In Havanna erreicht er nichts.
die Begründung der Ablehnung kann über die Remonstration bezogen werden, solange aber keine formalen Fehler gemacht wurden sieht es hier und dort schlecht aus, egal wer letztendlich z.B. entschieden hat, dass die Rückkehrbereitschaft nicht erkennbar ist, AB oder Botschaft.
Nach erfolgter Remonstration bleibt nur der Weg über die Klage gegen die Ablehnung, und diese kann nur erfolgreich sein, wenn in der Begründung der Ablehnung formale Fehler sind. Z.B. es wird behauptet es gäbe keine Rückkehrbereitschaft weil der/die Cubanerin keine Kinder hätte etc. und das wäre falsch und könnte nachgewiesen werden.
Wenn dem nicht so ist müsste eine neue Einladung áuf anderer, besserer Grundlage erfolgen.
Saludos
Chris
In Antwort auf:
egal wer letztendlich ….. entschieden hat,
Chris, die AB hat entschieden.
Es handelt sich um ein Sprachvisum. Das ist Ländersache und nicht Sache der Botschaft (AA - Bund), die in einer ungewöhnlichen Machtfülle beim Besuchsvisum in alleiniger Zuständigkeit entscheidet. Selbst in diesem Fall erhält man letztendlich eine Begründung. In Gerardos Fall wäre die Begründung sehr einfach: "Die AB hat dem Antrag nicht zugestimmt."
In Antwort auf:
bleibt nur der Weg über die Klage gegen die Ablehnung,
nur formal, denn das Urteil kann Jahre dauern. Das hält keiner durch und sollte auch keiner anfangen.
Er muß die Gründe wissen und wenn er nicht darauf besteht, wird die AB sie ihm nicht sagen.
In Antwort auf:
Es handelt sich um ein Sprachvisum. Das ist Ländersache und nicht Sache der Botschaft
Das mag in der grauen Theorie richtig sein, nur solange die AB keine Vorabzustimmung erteilt wird es vermutlich durch die Botschaft entschieden, da diese der AB eine Empfehlung erteilt, der diese vermutlich nur selten widersprechen wird. Pro oder contra.
Saludos
Chris
In Antwort auf:
nur solange die AB keine Vorabzustimmung erteilt wird es vermutlich durch die Botschaft entschieden,
Die AB bekommt den Antrag zur Stellungsnahme (Entscheidung/Zustimmung) zugesandt. Die Vorabzustimmung ist ein andere Sache, nämlich ein besonderes Entgegenkommen der AB gegenüber dem Interessenten, damit es halt noch schneller geht. Und dies, obwohl sie noch über keine verbindlichen Angaben des Antrages verfügen. Die Antragsunterlagen haben sie erst später.
Esperanto2
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