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Hilfeeee!!!
Also, hab jetzt schon einiges gelesen, bin aber immer noch nicht wirklich schlauer, tut mir leid, aber ich brauche eure Hilfe!!!!
Schicke ich zuerst die Einladung an die kubanische Botschaft oder stelle ich erst den Visumsantrag? In den Antrag muß ich doch reinschreiben, ob der Gast krankenversichert ist und ob er die Genehmigung hat nach Kuba zurück zu kehren. Das weiß ich doch ohne die Einladung noch gar nicht. An wen schicke ich den Visumsantrag überhaupt, deutsche Botschaft Havanna oder wohin?
Ich steig da echt nicht durch und weiß nicht genau, was ich wann wie machen muß! Tut mir echt leid, dass ich so begriffsstutzig bin, aber bitte, bitte, helft mir, damit ich nicht verzweifel und ich meinen Schatz im August auch wirklich hier habe!
Dann versuch ich es mal:
A. Das wichtigste Etappenziel ist das Besuchsvisum der deutschen Botschaft in Havanna.
Den Antrag dafür kann nur der Eingeladene stellen. Wenn er im August kommen soll, wird er diesen Antrag frühestens im Mai (3-Monat-Frist) einreichen können. Da im August möglicherweise noch großer Andrang besteht, sollte er/oder Du rechtzeitig um einen Termin bei der deutschen Botschaft in Havanna (visa@deutschebotschaft-havanna.cu) nachfragen (im Extremfall wird der Termin erst 2 Monate später gewährt).
Zur Antragstellung braucht er folgende Dokumente:
1. Seinen Pass
2. 2 Passfotos
3. Deine Verpflichtungserklärung in Orginal (erhältlich bei Ausländerbehörde bei Deiner Kommunalbehörde) gültig 6 Monate (es könnten dort auch die Besuchsmonate Aug – Nov. Eingetragen werden)
4. Krankenversicherungsnachweis für die Zeit seines 3-monatigen Aufenthaltes
5. Flugreservierung (oder auch nicht – vielleicht kommen hierzu noch Meldungen, da möglicherweise die Botschaft neuerdings –ähnlich wie bei einem Sprachvisum – auf die Vorlage des Flugtickets verzichtet)
Anmerkung:
Die Dokumente zu 3, 4, eventl. 5 bzw. Ticket am besten über DHL oder Forumsmitglied zuleiten. (Das Flugticket kann auch -je nach Bedarf- zu einem beliebigen Zeitpunkt hinterlegt werden)
Das Formular für den Antrag selbst erhält er beim Termin in der Botschaft. Er hat diesen Antrag zusammen mit den Unterlagen in zweifacher Ausfertigung zusammen mit den Unterlagen und 40 CUC Gebühren dort abzugeben. Bei der Ausfüllung des Antrages benötigt er auch einige Angabe über den Einladenden. Ein fast identisches Antragsformular kann von der Internetseite der deutschen Botschaft in Havanna herunter geladen werden
http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/wi...isaform_spa.pdf
Bei der Abgabe des Antrages werden ihm Fragen gestellt, die im Wesentlichen das Verhältnis zum Einladenden, aber auch die Motivation seines Besuches betreffen. Entscheidend für die Gewährung des Visums ist die Feststellung seiner Rückkehrwilligkeit.
Hat er die Unterlagen vollständig abgeben und die Fragen beantwortet, bekommt er einen Termin genannt (Ziel der Botschaft: 24 Stunden später) bei welchem ihm das Ergebnis seines Antrages (positiv oder negativ mit der Begründung der fehlenden Rückkehrbereitschaft) mitgeteilt wird.
Nach einem positiven Bescheid hat er zur Visumseintragung dann das Flugticket vorzulegen (möglicherweise auch nicht, da neuerdings möglicherweise die Botschaft sich mit der Nennung des Abflugdatums begnügt). Mit Sicherheit muss er aber dann den Zahlungsnachweis für 2 Verlängerungsmonate der Ausreiseerlaubnis vorlegen, den er sich bei der Juridica International beschaffen kann (Sellos 2 x 55 CUC).
B. Wenn er das Visum der deutschen Botschaft erhalten hat, kann er die Ausreisegenehmigung (PVE) bei der kubanischen Auslandsbehörde (Inmigracion) angehen.
Inwiefern er Bescheinigung von seinem Arbeitgeber oder auch zuständigen Comites seines Barios vorzulegen hat, wird er schon selber herausbekommen.
Auf jeden Fall braucht er Deine Mithilfe bei:
1. der notariellen Einladung. Da diese offenbar nicht bereits in Kuba bei der Juridica International (Kosten dort 150 CUC) gemacht wurde, bleibt noch der Weg über das kubanische Konsulat in Bonn oder deren Botschaft in Berlin.
http://www.botschaft-kuba.de/d040_konsulat.html
Alle Angaben findest Du dort. Sogar das entsprechende Formular ist dort herunter zu laden, um es dann ausgefüllt und zusammen mit einem Schecks über 200 EUR der kubanischen Botschaft/Konsulat zuzusenden. Dort wird die Einladung erstellt und dem Eingeladenen auch zugeschickt.
2. Ob er der Inmigracion das Flugticket vorlegen muss, ist nicht eindeutig (letzte Antworten: manchmal ja - manchmal nein).
3. Benötigt werden aber noch 150 CUC für die Bearbeitung der Ausreisegenehmigung.
Hat er beide Genehmigung fallen nur noch die Reisekosten an.
Esperanto2
In Antwort auf:
Sogar das entsprechende Formular ist dort herunter zu laden, um es dann ausgefüllt und zusammen mit einem Schecks über 200 EUR der kubanischen Botschaft/Konsulat zuzusenden. Dort wird die Einladung erstellt und dem Eingeladenen auch zugeschickt.
Achtung wenn man die Einladung per Post macht kostet es 225€ und nicht 200€.. siehe dazu auch folgenden Text von der Homepage der kubanischen Botschaft..
In Antwort auf:
Für diesen Verwaltungsakt ist das persönliche Erscheinen der einladenden Person in unserer Konsularabteilung nicht unbedingt erforderlich. Diese Erledigung kann auch auf dem Postweg unter Bezahlung eines zuzüglichen Betrages von € 25.00 erfolgen. In diesem Fall beträgt die gesamte Konsulargebühr € 225.00-. Es wird darum gebeten, mit Verrechnungsscheck zu zahlen.
Nos vemos
Dirk
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Das Infoportal zu Kuba (mit Bannertausch und Webkatalog):
http://www.mi-cuba.de // http://www.mi-kuba.com
Danke, danke, danke, das heißt also, dass ich jetzt zuerst einen Termin füt ihn bei deutschen Botschaft mache, ich ihm die von mir erforderlichen Unterlagen zuschicke und er den Visumsantrag erst bei der deutschen Botschaft in Havanna ausfüllt????
Hab ich das richtig verstanden?
In Antwort auf:
er den Visumsantrag erst bei der deutschen Botschaft in Havanna ausfüllt????
Die Anträge kann er sich auch schon vorher bei der Botschaft holen und sie dann in aller Ruhe zuhause ausfüllen..
Nos vemos
Dirk
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In Antwort auf:
Hab ich das richtig verstanden?
Ja,
bei der Terminanfrage auch angeben, für wann der Besuch vorgesehen ist. Dann klappt es auch mit der 3-Monats-Frist. (da August - Termin frühestens Mai). Kannst ja auch gleich nachfragen, wie das jetzt mit der Vorlage des Flugtickets bei Besuchsvisas gehandhabt wird (Vorlage der Reservierung oder Orginalticket oder lediglich mündliche Bekanntgabe des Reisetermins?). Und stell die Antwort zur Ticketfrage hier ins Forum rein.
Du solltest Deinen Freund auch über die Prozedur aufklären.
Pass, Passbilder, Gebühren, die zu erwartenden Fragen (Achtung Rückkehrbereitschaft!) und wenn Du ein von Dir teilweise schon ausgefülltes Antragsformular (das auf der Botschaftsseite eingestellte, fast identische Antragsformular wird zurückgewiesen!) mitschickst, dann hat er auch die Angaben, die Dich betreffen und kann dieses als Konzept nutzen.
Die Einladung über die kubanische Botschaft könnte auch schon angegangen werden.
Esperanto2
Ich danke dir Esperanto2, hast mir total geholfen, hab gerade schonmal eine email an die deutsche Botschaft Havanna geschickt und bin jetzt mal gespannt, was die antworten.
Ist es denn richtig, dass ich mit der Einladung lieber warte, bis das Visum genehmigt ist, um evtl. Kosten zu sparen?
In Antwort auf:
ich mit der Einladung lieber warte, bis das Visum genehmigt ist, um evtl. Kosten zu sparen?
Das könnte irgendwann zeitlich eng werden.
Ich gehe dabei von der Beauftragung der Einladung bei der kubanischer Botschaft/Konsulat bis zum Eintreffen beim Eingeladenen von 4 – 6 Wochen aus.
Da Dein Freund offenbar in Havanna und nicht in der Provinz wohnt, könnte dies eventuell kürzer sein. Auch weiß ich nicht, ob Du in der Nähe der Botschaft bzw. des Konsulates in Bonn wohnst und sich dann durch die Beauftragung vor Ort Vorteile ergeben könnten. Insbesondere ob es möglich ist, die Einladung persönlich ausgehändigt zu bekommen, um dann eine schnellere Zustellung veranlassen zu können.
Ich hoffe Du bekommst gleich noch ein paar qualifiziertere Antworten auf Deine Frage.
Esperanto2
Ach ja, da fällt mir noch etwas ein:
Auch jemand anderes als Du kann die Einladung für Deinen Freund in Kuba machen. Wenn Du also jemanden findest, der dazu bereit ist, ließe sich dies auch machen, zumal die Einladung nur die kubanische Stelle interessiert. Dieser ist es wurscht, von wem die Einladung stammt und auch ein Abgleich mit der Verpflichtungserklärung ist denen nicht möglich.
Diese Lösung wäre von den Kosten, aber auch hinsichtlich des zeitlichen Ablaufes die vorteilhafteste Lösung.
Esperanto2
In Antwort auf:
Ich gehe dabei von der Beauftragung der Einladung bei der kubanischer Botschaft/Konsulat bis zum Eintreffen beim Eingeladenen von 4 – 6 Wochen aus.
Mit Glück...... die Einladung kann aber auch auf der Consultoria Juridica versauern....so wie bei mir geschehen.. erst als meine Novia dort nach fast 8 Wochen das 2. Mal nachgefragt hat und nach heftigen Nachfragen und "Ay candela" fand sich meine Einladung dort doch... Am Ende wollten sie doch glatt auch noch 10 CUC für die Herausgabe der Einladung ... Aber meine Novia hat die Einladung dann doch ohne Bezahlung dieser "Gebühr" bekommen....
Nos vemos
Dirk
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Aha, wäre also, ratsam, die Einladung bald weg zu schicken, da ich niemanden habe, der die Einladung für mich in Kuba macht und mir das auch noch komplizierter erscheint. Er wohnt in Regla, hats also nicht so weit, ich hab leider kein Auto und Bonn ist ein bisschen weit weg.
#13 RE: Hilfeeee!!!
Es gibt auch die Möglichkeit über http://www.legal2cuba.com, habe aber keine Erfahrung damit und hier im Forum anscheinend auch niemand.
Kostet in etwa soviel wie über die Botschaft in D. stelle mir allerdings vor, dass die Einladung schneller und sicherer ankäme.
Meine, über die Botschaft -für M.- läuft jetzt auch schon 3 Wo. und noch nix.
Alles wird gut, immer nur lächeln! (schön wär's)
In Antwort auf:
Meine, über die Botschaft -für M.- läuft jetzt auch schon 3 Wo. und noch nix.
Ruf einfach bei der Botschaft an und lass Dir die Nummer Deiner Einladung geben. Damit kann Deine Novia bei der Consultoria Juridica reklamieren und nachfragen wo denn die Einladung bleibt.
Nos vemos
Dirk
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Zitat von Enamorada
Formular Visumsantrag
Offenbar wurde jetzt das von der Internetseite der Botschaft herunterzuladende Formular bei der Antragsabgabe angenommen (sailor0022).
https://www.kubaforen.de/t511518f3427-Nervenaufreibend-1.html
Hier das Formular, welches von der Botschaft ausgehändigt wird:
http://www.bilder-hochladen.net/files/ch7-7-jpg.html%3E%3Cimg
http://www.bilder-hochladen.net/files/ch7-8-jpg.html%3E%3Cimg
Esperanto2
hätte da noch ne Fräge:
hab vor 2 Wochen die deutsche Botschaft in Havanna angemailt, wegen eines Termins im Mai für den Visumsantrag meines Süssen. Hab bisher noch keine Antwort bekommen. Nun die Frage, soll ich noch eine Email schreiben, muß ich Geduld haben oder ist anrufen vielleicht doch besser???
Der Standardmailadresse (visa@deutschebotschaft-havanna.cu.) habe ich auch schon 2 mal geschrieben und nie eine Antwort bekommen.
Bei dieser(email Fr. De Ridder: rk-visa-110@hava.auswaertiges-amt.de) habe ich nur ca 2 Stunden auf eine Antwort warten müssen..
Nos vemos
Dirk
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hab bisher noch immer keine Antwort von der Botschaft, mal sehen, vielleicht schreib ich morgen nochmal.
Und nun noch ne Frage, entschuldigt bitte, aber will ja alles richtig machen.
Wenn ich nun die Krankenversicherung abgeschlossen und die Verpflichtungserklärung in der Tasche habe, er seinen Pass aktualisieren lassen muß, mit dem Visumsantrag zur deutschen Botschaft und anschließend zur Imi, wieviel Geld wird er brauchen? Will nicht zuviel aber auch nicht zu wenig schicken!
Bitte dringend um Antworten!!!
Danke für eure Bemühungen im Vorraus!!!
lg
Enamorada
In Antwort auf:
wieviel Geld wird er brauchen?
im Zusammenhang mit der Erteilung des Besuchsvisums:
1. Passverlängerung: Gültigkeit des Passes nach Ausstellung 2 Jahre. Danach maximal 2 mal um jeweils 2 Jahre verlängerbar (auch in einem Stück 2 x 2 Jahre). Kosten der Passverlängerung in der zweiten Jahreshälfte 2005 = 20 CUC für jeweils 2 Jahre. (Nach der letzten Meldung von Diablito hätte dieser 90 € am 06.03.06 für eine Verlängerung für 2 Jahre bezahlt?)
2. Gebühren der Botschaft: 40 CUC
3. bei Besuchsvisum: 2 Monate Verlängerung der PVE (Prorroga) = 2 x 55 CUC
nach Erhalt des Visums:
4. Gebühr der Ausreisegenehmigung (PVE): 140 CUC
Danach Reisekosten.
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