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Hilfeeee!!!
1. Passverlängerung: Gültigkeit des Passes nach Ausstellung 2 Jahre. Danach maximal 2 mal um jeweils 2 Jahre verlängerbar (auch in einem Stück 2 x 2 Jahre). Kosten der Passverlängerung in der zweiten Jahreshälfte 2005 = 20 CUC für jeweils 2 Jahre. (Nach der letzten Meldung von Diablito hätte dieser 90 € am 06.03.06 für eine Verlängerung für 2 Jahre bezahlt?)
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da war die Passverängerung in Deutschland gemeint, hier kostet sie 90,-Euro
Salu2 Sharky
(
Gast
)
#29 RE: Deutsche Botschaft Havanna
In Antwort auf:
Nein hab noch keinen Flug! verstehe jetzt nicht ganz was mit den 2 Tagen und den 55 Euro gemeint ist
Wir wollten auch nur einen Aufenthalt von 4 Wochen und ein entsprechendes Flugticket und zwar im Januar für Juli. Da es keine Flüge gam, mussten wir den geplanten Aufenthalt etwas verlängern. Und für diese Verlängerung (Prorroga) (2 Tage) mussten die Gebühren (55 CUC) für die Verlängerung bezahlt werden.
(
Gast
)
#30 RE: Deutsche Botschaft Havanna
In Antwort auf:
Er wird aber nur für 4 Wochen kommen können, weil er nicht mehr Urlaub bekommt.
Wenn er seine Tätigkeit angibt, was er aufrichtigerweise tun wird, wird die dt. Botschaft auf der Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung einschließlich einer Urlaubsbescheinigung bestehen.
Die Dauer des gewährten Besuchsvisums wird sich an der Urlaubsbescheinigung orientieren und natürlich an den fehlenden Verlängerungsmonaten die ja eventuell nicht benötigt werden (auch bei einem Tag längeren Aufenthalt in D kann es dann zu Schwierigkeiten kommen).
Esperanto2
Sollte ein fuer 4 Wochen augestelltes Besuchsvisum fuer ein paar Tage ueberzogen
werden, waere dies kein Beinbruch. dann einfach mit dem Rueckflugticket zur AHB,
eine einigermassen plausible Erklaerung liefern und eine Grenzuebetrittsbescheinigung
verlangen. Wird (fast) immer ausgestellt.
Wenn eine Verlaengerung des Visums auf 8 oder 12 Wochen gewuenscht wird, koennte dies auch ueber die Auslaenderbehoerde gemacht werden, mit grosser "Begeisterung" werden die diesem
Wunsch allerdings nicht nachkommen.
gut, danke!
nächste Frage:
hab jetzt mal nach Flügen geguckt und das einzige "Angebot" wäre im August Varadero-Amsterdam.
Würde er Probleme bekommen, wenn er in Amsterdam und nicht in Deutschland landet?
Sind Direktflüge am besten oder wäre es auch kein Problem, wenn er in Paris oder Madrid umsteigen müßte?
Die Niederlande und Spanien gehoeren zu Schengen, es sollte also keine Probleme bei dem
Umsteigen geben. Allerdings hat die Guardia Civil auf dem Flughafen in Madrid so ihre
"Erfahrungen" mit Kubanern gemacht, werden auf jeden Fall ein paar Fragen stellen, und ihn unter Umstaenden zum Anschlussflug "begleiten".
Amsterdam? Keine Ahnung! Bei der Airline nachfragen.
Paris? Auch hier bei der Airline nachfragen. Umsteigen im Transitbereich sollte kein Problem sein, aber unbedingt nachfragen.
Madrid? Hier hat z. B. "suizo" schon mal nachgehackt. Es ist zwingend ein "Transitvisum" erforderlich, welches die spansiche Botschaft in Havanna ausstellen könnte. Viel Spass beim Anstehen. Es ist immer wieder ein Erlebnis, sich gegenüber der spansichen Botschaft mit einer Büchse Bucanero niederzulassen und eine Weile dem vormittäglichen Treiben zuzuschauen. Die armen Schw...., die dort Papiere / Visa beantragen.... Also vergiss Madrid (Iberia) gaaaanz schnell wieder.
Wieso nicht direkt nach Frankfurt (ab Havanna), z. B. mit der Condor. Habanero und seine Schmetterlinge helfen Dir gerne, wie sie auch mir geholfen haben. Ab Frankfurt evtl. mit "Umsteigehilfe" auf nen Anschlussflug (bei mir wars Zürich). Alles ganz stressfrei.
Hab jetzt einen Termin bei der deutschen Botschaft, allerdings haben die mir noch folgendes geschrieben:
In Antwort auf:
Die von Ihnen aufgezählten Unterlagen sind für die Beantragung eines Besuchsvisums erst einmal ausreichend. Die Gebühr ist jedoch wechselkursabhängig und kann sich um 1-2 CUC ändern. Gegebenenfalls können im Laufe des Visumverfahrens weitere Nachweise gefordert werden.
was könnten das für zusätzliche Unterlagen sein
In Antwort auf:
was könnten das für zusätzliche Unterlagen sein?
Niemand kennt Deine Aufzählung. Außerdem erwartest Du eine Vorabzustimmung, nachdem sie sich ja bereits zuvorkommend um Dich bemühten? Sie können Deinem Gast ein Besuchsvisum geben, müssen es aber nicht. Daher eine rein spekulative Antwort auf Deine Frage: Vielleicht ist es der Anstellungsnachweis einschließlich Urlaubsbescheinigung Deines Freundes (si. auch eine Seite zuvor) oder andere Angaben ihn betreffend.
Denke daran, dass die Gewährung des Besuchsvisums ganz entscheidend von der Prüfung der Rückkehrbereitschaft abhängt. Wie ist aber derartiges zu erkennen? Mit Sicherheit wird jeder Widerspruch oder Unglaubwürdigkeit seiner Angaben die Verweigerung des Visums zur Folge haben. Aufrichtigkeit ist also das höchste Gebot. Wenn er aber seinen Anstellungs-/Arbeitsnachweis einschließlich der Urlaubsbescheinigung vorlegt, so hat er damit einen nicht hoch genug einzuschätzenden Vorteil, um die Verbundenheit mit seinem Land und damit seiner Rückkehrbereitschaft zu dokumentieren.
Im Übrigen ist nicht ausgeschlossen, dass die Botschaft hier mitliest. Vielleicht sind sie besser informiert, als Du Dir vorstellen kannst.
Esperanto2
In Antwort auf:
habe alles aufgezählt
und darauf hat man geradezu verbindlich geantwortet:
… für Antragsstellung erstmal ausreichend….. (Na bitte!)
Sie haben halt den Antrag noch nicht gelesen und noch nicht ihre Routinefragen stellen können.
Und wenn er die Urlaubsbescheinigung vorlegt, so müsste damit auch seine Tätigkeit/Arbeitstelle belegt sein. Dass die Prorroga als zusätzliche vorzulegende Unterlage eventuell entfallen kann, werden sie auch erst „im Laufe des Verfahrens“ feststellen können.
Die Chancen stehen doch jetzt ausgezeichnet. Er braucht dort also nur noch so einen guten Eindruck wie bei Dir hinterlassen.
Esperanto2
greenhorn
(
gelöscht
)
#42 RE: Hilfeeeeee!
In Antwort auf:
Prorroga
Prorroga = Verlängerung.
In diesem Fall die Verlängerung der kubanischen Ausreisegenehmigung (PVE = Permiso para viajar al extranjero). Die Ausreisegenehmigung ist nach der Erteilung des Visums bei der zuständigen Inmigracion zu beantragen und gilt nur für einen Monat. Die monatlichen Verlängerungen dagegen sind bereits vorher bei der Consultoria Juridica zu erwerben und der Nachweis darüber dann unmittelbar vor der zugesagten Ausstellung des Visums der deutsche Botschaft vorzulegen.
Esperanto2
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Gast
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17.10.2005 |
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