Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii

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18.10.2006 12:36
avatar  user ( gelöscht )
#51 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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user ( gelöscht )

In Antwort auf:
armen Vater, der nur mal so nebenbei ein 3-geschossiges Haus und 2 Autos hat, nur soviel übrig bleibt, daß er gerade mal davon leben kann.


Biene,
Die das oben beschriebene haben, sind die kleine Minderheit. Die meisten Selbstständigen arbeiten alleine und sind dabei nur bessere Angestellte. Die müssen sich auch noch selbst um die Aufträge kümmern, sprich sich den Arsch aufreissen. Da kann es leicht vorkommen dass mal 1-2 Monate Ebbe ist, aber die Ex, die nur auf dem faulen Arsch sitzt und auf die monatl. Zahlung wartet, jammert rum anstatt was selbst zu tun.

Blacky


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18.10.2006 12:38
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#52 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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( Gast )

Zitat von Rody
@ Gitano:
Ich bin Steuerberater, nicht Anwalt :)
Habe zwar auch Rechtswissenschaften an der Uni Bonn studiert, aber nie als Anwalt gearbeitet, Steuerberatung ist interessanter und auch insgesamt lukrativer, solange man nicht in eine Topkanzlei geht..


... es sei denn, Du bist Partner, dann arbeiten die angehenden Experten für Dich. Bist dafür aber auch einem exteremen Druck ausgesetz. Wenn die Konstrukte funktionieren wirst'e in den Himmel gelobt, bei Misslingen steht der Klient vor der Tür. Denn da geht's nicht um 3 oder 4-stellige Beträge ...
Saludos


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18.10.2006 12:39 (zuletzt bearbeitet: 18.10.2006 12:42)
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#53 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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Rey/Reina del Foro
@rody
In Antwort auf:
Castro: In diesem Fall hift dann die rechtzeitige Republikflucht

er packt schon!

@gitano
In Antwort auf:
Als guter Bürger hast Du Dein Einkommen der letzten Jahre ja nicht vollständig aufgezehr, sondern die Steuern auf ein Sparkonto transferier

klar, dies war ja auch für die steuern hinterlegt! hat aber nichts mit unterhaltsrücklagen zu tun!
in den fetten jahren hat die ganze familie davon profitiert!

castro
patria o muerte

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18.10.2006 12:41
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#54 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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( Gast )

1. Interessant wie vielseitig die Ansichten hier sind.
2. Es stimmt schon, ich bekomme Unterhaltsvorschuß vom Staat, 151,- E, aber nur bis zum 12. Lebensjahr und dann ist Schluß. Die Ansprüche der Kinder sind bis dahin aber auch noch in Grenzen, danach ....
3. Gebe Recht, daß es Frauen gibt, die eiskalt berechnend sind, wozu ich mich nicht zähle. Ich habe keine großen Ansprüche und möchte nur, daß es meinen Kindern einigermaßen gut geht, habe immer versucht, auf ehrliche Art und Weise weiter zu kommen, was aber heutzutage wohl ein großer Fehler ist, aber leider fehlen mir die Gene für solche Art von Betrug und Ausbeutung der Männer. Dabei bin ich aber auch nicht sehr weit gekommen. Muß wohl mal in Schulung gehen . Anwalt kann mir da nicht weiter helfen, es ist so, wie ich sagte, Auskunft vom FA, der Arme Mann. Läuft aber noch rum und erzählt großkotzig, wie schön er uns verarschen kann. Jetzt hat es seine 2. Frau aber geschafft, ihn abzuzocken. Gratuliere ihr dazu. Er mußte Haus, Autos und Grund verkaufen, sie und ihre Kinder auszahlen, der Rest wurde allerdings dazu benutzt, seine SChulden des Unterhaltsvorschusses an den Staat abzuzahlen. Meine Große war wieder Nase. Soll mir aber egal sein, sie sagt, sie will von dem nichts, sie schafft es auch ohne ihn. Ich bin stolz auf sie.
Will jetzt hier auch nicht die Diskussion wieder ausarten lassen. Feststellung es gibt Solche und Solche. Die, die es auf ehrliche Weise versuchen, mit dem A.. nicht an die Wand kommen und die eiskalt berechnenden Frauen, die es sich auf Kosten anderer gut gehen lassen. Biene


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18.10.2006 13:00
avatar  Rody
#55 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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super Mitglied

@ Biene:

Ich stimme dir natürlich vollkommen zu, daß nicht alle Frauen so sind, meine Ex hat ja auch von sich aus auf jeden Unterhalt verzichtet, obwohl sie durchaus rechtlich Anspruch auf Unterhalt gehabt hätte.

Es gibt halt immer solche und solche, nicht jede Frau kann sich mit dem Unterhalt auch ein schönes Leben machen, ich kenne durchaus auch Fälle, wo trotz Unterhalt die Frau mit den Kindern an der Armutsgrenze lebt und sich nichts leisten kann, und der Mann ebenso, weil das Einkommen für 2 Haushalte einfach nicht ausreicht, da wäre es schon ohne Trennung nicht luxuriös gewesen.

Leider gibt es aber auch viele Frauen, die die Ehe auch heute noch als Versorgung betrachten und sich lieber auch bei nicht allzu wohlhabendem Leben ausruhen als daß sie auch was tun und Geld verdienen.

Als Mann überlegt man es sich daher heute lieber zweimal oder auch drei oder 75 mal, ob man wirklich heiratet und erst recht noch Kinder in die Welt setzt. Über 50% der Ehen scheitern in Deutschland, und dann gerät man schnell zur Zahlstelle, was man vermeiden kann, wenn man nicht heiratet (wenn Kinder da sind muß man natürlich auch Unterhalt an die Frau bezahlen solange sie aufgrund der Erziehung der Kinder nicht arbeiten kann). Natürlich sollte man sich als Vater nicht aus der Verantwortung für die Kinder stehlen dürfen, und das wollen eigentlich auch die wenigsten Männer die ich kenne. Die meisten zahlen gerne für die Kinder, aber halt nicht für die Ehefrau. Häufig sind es sogar die Frauen, die Kinder als Druckmittel oder als Rache benutzen, den Vätern den Umgang mit den Kindern verweigern oder, wie bei einem Exkollegen von mir, immer versuchen das Umgangsrecht vor Gericht streichen zu lassen.

Mal als Gegenpol zu den Männern, die die Selbständigkeit benutzen, um sich vor Unterhalt zu drücken:
Es gibt immer wieder auch Frauen, die schon mit einem neuen Freund in einer gefestigten Lebensgemeinschaft zusammenleben, aber sich von ihrem Ex noch Unterhalt auszahlen lassen, obwohl sie in diesem Fall eigentlich keinen Anspruch haben. Manchmal werden sogar proforma 2 Wohnungen beibehalten, damit man es ihr nicht nachweisen kann.


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18.10.2006 13:07
#56 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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Forums-Senator/in

Rody

Ein guter Ehevertrag ist eine tolle "Versicherung" gegen Abzocke. Wenn Kinder da sind ist's anderst.


Saludos

El Cubanito Suizo


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18.10.2006 13:18 (zuletzt bearbeitet: 18.10.2006 13:19)
avatar  Rody
#57 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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super Mitglied
Zitat von El Cubanito Suizo
Rody
Ein guter Ehevertrag ist eine tolle "Versicherung" gegen Abzocke. Wenn Kinder da sind ist\'s anderst.
Saludos
El Cubanito Suizo



Eingeschränkt

Ohne Ehevertrag sollte man heutzutage eigentlich sowieso nicht heiraten. Aber man kann halt nur 2 von 3 Sachen ausschließen. Unterhalt, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich. Eines von den 3 mußt du auf jeden Fall zahlen. Und wenn die Frau über keine Möglichkeiten verfügt, selber ihr Einkommen zu erzielen, z.B. weil Kinder da sind, oder aber keine Ausbildung etc., dann wäre ein Unterhaltsausschluss im Ehevertrag auch unwirksam. Durch die Unterhaltsvereinbarung darf die Unterhaltsverpflichtung nicht auf den Staat abgewälzt werden.

Den ehelichen Unterhalt (Trennungsunterhalt) kann man ohnehin nicht ausschließen, sondern nur den nachehelichen Unterhalt.

Ich hätte z.B. bis zur Scheidung (die jetzt demnächst endlich erfolgt, wir hatten es nicht eilig, heh) Unterhalt zahlen müssen, erst ab Scheidung greift unser gegenseitiger Unterhaltsverzicht.

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18.10.2006 14:29
#58 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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Rey/Reina del Foro

In Antwort auf:
Ich persönlich zahle für meine Kinder, Sie bekommen alles was Sie brauchen, aber die deutsche Ex hat mich lange genug verarscht, und jetzt gibts halt nichts mehr.
Blacky

Wobei nur äußerst schwer zu kontrollieren ist, was von deinem Geld tatsächlich beim Kind ankommt und was von der Alten selber verjuchtelt wird. Vor allem bei kleineren Kindern schwer nachprüfbar.
e-l-a
_______________________________________________
Alles unter Privatreisen-Cuba.de
Reiseleitung: Mit mir als Reiseleiter in Kuba unterwegs.
Mailservice: E-Mails nach Kuba, auch wenn der Empfänger dort kein Internet hat.
Buchtipp: "Havanna auf allen Vieren - oder der Traum vom Leben auf Kuba"


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18.10.2006 14:32
#59 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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Rey/Reina del Foro

In Antwort auf:
hat man aber vor der trennung die letzten 4 jahren sehr gut verdient als selbständiger
und danach einen umsatzeinbruch der den gewinn immens reduziert, wird man trotzdem anhand der
fetten jahre veranschlagt!
der zusammenbruch ist dann nur noch eine frage der zeit! der selbständige wird zum sozialfall,
die kinder und ehefrau werden vom staat versorgt!
Wenn dies tatsächlich geltendes Recht ist, kann ich jedem in so einem Schadensfall nur empfehlen, den Betrieb sofort zu verhökern, das Geld zu "verbraten" - also verschwinden zu lassen und sich selbst beim Sozialamt zu melden.
e-l-a
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18.10.2006 15:44
avatar  user ( gelöscht )
#60 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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user ( gelöscht )

In Antwort auf:
was von deinem Geld tatsächlich beim Kind ankommt

Vollkommen richtig. In meinem Fall kann ich aber so ziemlich genau sagen dass mein Sohn das kriegt. Er ist 17 und wir 2 haben ein sehr gutes Verhältnis.

Blacky


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18.10.2006 15:56
avatar  ( Gast )
#61 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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( Gast )

Jede Mutter, die ihre Kinder liebt, wird immer bestrebt sein, daß erstmal die Kinder alles haben, bevor sie an sich selbst denkt. Ich kann mir schon wieder gut vorstellen, was jetzt wieder für Antworten kommen. Biene


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18.10.2006 16:11
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#62 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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( Gast )

Zitat von Biene
Jede Mutter, die ihre Kinder liebt, wird immer bestrebt sein, daß erstmal die Kinder alles haben, bevor sie an sich selbst denkt. Ich kann mir schon wieder gut vorstellen, was jetzt wieder für Antworten kommen. Biene


Ist auch die Pflicht einer Mutter, die um das Wohl ihrer Kinder besorgt ist. Ehrenvolle und achtenswerte Aufgabe!

Denke, dass auch die möglichen Kritiker sich dem Grundsatz anschliessen können. Abweichungen bestätigen die Regel und die sind wohl ebenso zahlreich.
Saludos


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18.10.2006 19:20
avatar  guzzi ( gelöscht )
#63 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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guzzi ( gelöscht )

In Antwort auf:
Vielleicht muß man den kub. Frauen sogar gratulieren, daß sie es wenigstens schaffen, dieser Art von Männern, so richtig die Kohle aus der Tasche zu ziehen. Biene

Jeder der seine Mäuse locker macht und für die Cubis ausgibt, soll selber wissen worauf er sich da einlässt. Warum sollen die Cubanitas nicht auch ihren Nutzen ziehen ? Ich lasse mir gerne die Kohle aus der Tasche ziehen, wenn es sich lohnt, bin auch sehr spendabel. Weiss jedoch wo die Grenze ist. Das wiederum ist ansichts Sache. Zudem Biene, wie du weisst liegt jede eigene Erfahrung in einem anderen Bereich. Warum soll sich jemand nicht an seine letzte Hoffnung klammern ? Denke wir diskutieren nicht von einzelnen Fällen.


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18.10.2006 22:28
avatar  b12
#64 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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b12
Rey/Reina del Foro

nochwas zum ehevertrag heute wird er sehr oft großteilig abgehlehnt, oder wie bei mir, bei der scheidung schlicht vom richter ignoriert. also auf keinen fall darauf verlassen


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18.10.2006 22:33
avatar  guzzi ( gelöscht )
#65 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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guzzi ( gelöscht )

In Antwort auf:
heute wird er sehr oft großteilig abgehlehnt

Hei b12, muss man den Ehevertrag von einem Notar schreiben und nachher beglaubigen lassen, oder wie sieht das aus ? Würde mich interessieren.
Grüsse guzzi


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18.10.2006 23:42
avatar  b12
#66 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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b12
Rey/Reina del Foro

hallo guzzi, den ehevertrag arbeitet der notar mit dir aus. dabei wird darauf geachtet, das er nicht sittenwidrig ist. aber jeder anwalt rät, ihn beim anwalt machen zu lassen, und dann vom notar beglaubigen zu lassen. aber wies bei anwälten so üblich ist, können sie natürlich auch nichts zusichern. ob er vor gericht anerkannt wird, liegt allein am richter. und billig ist das auch nicht. unter 1000€ geht nichts. gruß


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18.10.2006 23:59
avatar  ehemaliges mitglied ( gelöscht )
#67 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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ehemaliges mitglied ( gelöscht )

In Antwort auf:
unter 1000€ geht nichts. gruß



alles eine "Frage" der Darstellung.

Salu2


"No Sueñes Tu Vida,Vive Tu Sueño"


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19.10.2006 00:34
avatar  b12
#68 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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b12
Rey/Reina del Foro

der notar berechnet nach vermögen. wenn du nichts hast, ist natürlich auch die rechnung kleiner. unter dem satz brauchst du auch keinen ehevertrag mehr.


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19.10.2006 12:35 (zuletzt bearbeitet: 19.10.2006 12:36)
avatar  Rody
#69 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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super Mitglied
Naja, wenn du gut verdienst, kann sich schon ein erheblicher Vorteil aus einem Ehevertrag ergeben. Trotzdem sind die Gebühren niedriger, wenn du zu dem Zeitpunkt über kein erhebliches Vermögen verfügst.

Ob der Ehevertrag anerkannt wird, liegt nicht vollständig im Ermessen des Richters. Jeder Richter hat natürlich einen Spielraum bei der Auslegung, aber er muß ermessensgerecht entscheiden. Evtl. war dein Ehevertrag ja noch in der alten Form geschlossen, seit wenigen Jahren gelten ja alle früher rechtsgültig von Anwälten formulierten Eheverträge mit dem klassischen Dreisprung als sittenwidrig.

Es muß im übrigen nur ein Ehevertrag notariell beurkundet sein, eine Unterhaltsvereinbarung ist formfrei. Der Beweiskraft halber sollte sie aber immer schriftlich abgeschlossen werden. Heißt, nimm ein Blatt Papier, schreib die Vereinbarung auf (aber nicht sittenwidrig) und laß Esposa unterschreiben und setz selber deinen Wilhelm drunter und fertig ist eine rechtsgültige Unterhaltsvereinbarung.

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19.10.2006 14:42
avatar  b12
#70 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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b12
Rey/Reina del Foro

@ rody, seit wenigen jahren gelten die alten eheverträge nicht mehr, schreibst du! und wann gelten die neuen nicht mehr? in 1 - 2 oder 5 jahren? wie in cuba. der staat schützt sich vor sozialleistungen solange er kann und brummt jeweils dem wirtschaftlich (noch) stärkeren den unterhalt auf. wenn man das verstanden hat, versteht man auch die "rechtsprechung". aus diesem grund möchte ich nur davor warnen, einen ehevertrag als sicher anzusehen. gruß


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19.10.2006 23:10
avatar  ( Gast )
#71 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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( Gast )

also wenn die Eingeladene Chica merkt, dass ihr Yuma wirklich nix auf der Kante hat, wird sie eh wieder gehen und sich einen Neuen suchen!


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19.10.2006 23:43
avatar  Jogni
#72 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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spitzen Mitglied

Wenn Frauen wirklich gleichberechtigt wären, gleichen Lohn für gleiche Arbeit erhielten, Arbeitsplatz und Kinderbetreuung kein Thema wären, sie also von ihrer Berufstätigkeit tatsächlich leben könnten, müssten sie den Ex nicht zur Kasse bitten, die Gesetze wären vielleicht auch ganz andere.
DDR-Frauen, die sich vor 1990 haben scheiden lassen, bekommen nichts vom Ex. Und auch in diesem Forum wurde schon einmal geschrieben, dass es das Wort Zugewinngemeinschaft in Cuba irgendwie gar nicht gibt (es konnte nicht ins Spanische übersetzt werden) und eine Scheidung dort viel einfacher ist als hierzulande.


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20.10.2006 09:59
avatar  Moskito
#73 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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Rey/Reina del Foro

In Antwort auf:
also wenn die Eingeladene Chica merkt, dass ihr Yuma wirklich nix auf der Kante hat, wird sie eh wieder gehen und sich einen Neuen suchen!
Ist dir das passiert? Erzähl mal...

Moskito


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21.10.2006 12:12
avatar  guzzi ( gelöscht )
#74 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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guzzi ( gelöscht )

In Antwort auf:
Jede Mutter, die ihre Kinder liebt, wird immer bestrebt sein, daß erstmal die Kinder alles haben, bevor sie an sich selbst denkt.


das gefällt mir dehr gut Biene, wenn ein Vater seine Familie liebt, dann macht er das auch. Nur ist dann die Entbehrung für ihn noch grösser. Wenn das die Kinder und die Ehefrau realisieren, dann ist der Weg für die perfekte Ehe geebnet.


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21.10.2006 12:14
avatar  guzzi ( gelöscht )
#75 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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guzzi ( gelöscht )

Garfield das ist leider so in den meisten Fällen, aber nicht nur bei den Cubis


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