Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii

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17.10.2006 07:51
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#26 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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( Gast )

Zitat von greenhorn
heiraten
dann bekommt er auch alu


Du bist wohl in der Heiratsvermittlung tätig

Einträgliches Geschäft - für den Vermittler

Saludos


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17.10.2006 09:03
avatar  guzzi ( gelöscht )
#27 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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guzzi ( gelöscht )

Das ist jetzt wieder typisch Deutsch, keine Kohle, alles vom Land beziehen was nur möglich ist, jede Möglichkeit ausnutzen um vom Staat Kohle zu beziehen und dann noch mehr Assis reinschleppen. Zum Glück gibt es noch ein Cuba Forum wo man um rat fragen kann und den Spott einheimsen, wenn alles in die Hosen geht. Was sind das nur für Menschen. Ich sag ja immer, die Cubis sind den Deutschen weit überlegen. Nein, so etwas, das alles bezahlen die Arbeiter mit den Steuergelder. Irgendwie verabschäue ich solche Taktiken. Denkt ihr, ihr könnt den Cubis so helfen ?


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17.10.2006 12:43
avatar  b12
#28 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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b12
Rey/Reina del Foro

da wird sich cubana aber freuen, hier in einer 2-zimmer wohnung mit algII und allem was dazugehört, herumzuschlagen. das war immer ihr traum.


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17.10.2006 19:35
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#29 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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( Gast )

Guzzi nun bekomm Dich mal wieder ein und werde nicht ausverschämt, es hat niemand gesagt, daß ich jemanden rein holen will, wollte nur wissen, was man tun muß, damit jemand auf Besuch kommen kann. War nicht von hier bleiben die rede. Und Dein dämliches Gerede von Staat ausnutzen usw., bleib mal ganz sacht. Ihr Männer fast Euch mal an Eure eigene Nase. 80 % der dt. Männer, lassen ihre Frauen mit Kindern im Stich, amüsieren sich z. B. für Ihre Kohle gut auf Kuba usw., zahlen keinen Unterhalt für ihre Kinder, sprich wir Frauen dürfen alles alleine tragen und sich dann noch aufregen. Solche Typen kann ich gut leiden und dann noch die Frauen aus dem Ausland hier rein bringen und noch mehr Kinder machen. Hinterher dann sauer sein, wenn sich die Partner dankend verabschieden, und über Eure Dummheit lachen und die Frauen dann aber ebenfalls vom Staat leben, hier aber noch nie gearbeitet haben. Also ganz ruhig. Biene


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17.10.2006 19:39
#30 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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Forums-Senator/in

Also ganz ruhig. Biene
----------------------------
Oh,Oh,Oh.........


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17.10.2006 20:04
avatar  b12
#31 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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b12
Rey/Reina del Foro

hallo guzzi, werde nicht ausverschämt. sonst explodiert hier noch eine biene. sie vertippt sich schon vor zorn


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17.10.2006 20:57
avatar  UJKEI
#32 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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spitzen Mitglied

@biene
Ihr Männer fast Euch mal an Eure eigene Nase. 80 % der dt. Männer, lassen ihre Frauen mit Kindern im Stich

meintest du deine männer ?
was ist mit den restlichen 20 % passiert ?


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17.10.2006 21:25
avatar  guzzi ( gelöscht )
#33 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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guzzi ( gelöscht )

In Antwort auf:
Ihr Männer fast Euch mal an Eure eigene Nase. 80 % der dt. Männer, lassen ihre Frauen mit Kindern im Stich




Dann sind also diese 80% der Männer alles Nichtsnutze und Verantwortungslos, wie benennst du denn Die Frauen, die alle einer diesen 80 % wieder haben möchten. Ah entschuldigung, daher der Trend zur Cubi Frau, da sind doch alle Jinjetras doch noch im Rennen. Ach du armes Deutsches Frauchen


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17.10.2006 21:39
avatar  guzzi ( gelöscht )
#34 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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guzzi ( gelöscht )

In Antwort auf:
von hier bleiben die rede?


Das muss ja nicht sein, aber es ist doch toll für die Cubis. 3 Monate in Saus und Braus, ein Schlaraffenland und dann wieder zurück ins ...... Da muss man sich gar nicht wundern wenn die einen den blinden Zug nehmen und die, die dann zurück kehren, wissen wie sie uns weiter und mit grösserem Interesse über den Strang ziehen. Alle die zurückommen setzen ihre Kinder auf die Yumas an, denn alle sind erpicht auf unsere Lebensqualität. Zudem ist das kein Problem, der Staat macht ja die Kohle locker, ein paar lappige Formulare und die Mäuse rennen. Die Cubis im Land fragen nicht wegen dem Finanziellen, sondern wieviel Koffer gemacht worden sind.


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17.10.2006 23:11
avatar  UJKEI
#35 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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spitzen Mitglied

@guzzi
Die Cubis im Land fragen nicht wegen dem Finanziellen, sondern wieviel Koffer gemacht worden sind.

das sind doch aber nicht die freunde die du in kuba hast ?


denn alle sind erpicht auf unsere Lebensqualität.

wenn alle sind doch da die freunde dabei




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17.10.2006 23:20 (zuletzt bearbeitet: 17.10.2006 23:21)
avatar  Rody
#36 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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super Mitglied
Zitat von Biene
80 % der dt. Männer, lassen ihre Frauen mit Kindern im Stich, amüsieren sich z. B. für Ihre Kohle gut auf Kuba usw., zahlen keinen Unterhalt für ihre Kinder, sprich wir Frauen dürfen alles alleine tragen und sich dann noch aufregen.


Ahem, aus beruflicher Erfahrung muß ich sagen, es ist eher umgekehrt. 80% der alleinerziehenden Mütter haben ihren Mann verlassen und lassen sich jetzt, wie es gestern noch einer meiner Mandanten so schön ausdrückte, "den Arsch vergolden".

Der Mann zahlt 60-70% seines Einkommens an die Ehefrau, die sich nen schönen Tag im Park macht und mit Freundinnen im Kaffee sitzt, während der Mann 10 Stunden arbeiten geht und am Ende das gleiche zum Leben hat als wenn er arbeitslos wäre. Man wird als Mann ja mittlerweile sogar gezwungen, neben seinem Hauptberuf noch einen Nebenjob auszuüben, wenn man anderenfalls keinen Unterhalt zahlen kann.

Das ist im übrigen auch der Hauptgrund, warum die meisten derzeit kinderlosen Männer keine Familie gründen wollen. Wenn die Ehefrau abhaut ist man ruiniert bis die Kinder 28 Jahre alt sind und fertig studiert haben, oder aber wenn man Pech hat und die sind nachher arbeitslos zahlt man auch noch bis zur Rente.

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17.10.2006 23:40
avatar  b12
#37 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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b12
Rey/Reina del Foro

heiraten kann mann hier nur eine finanziell deutlich besser gestellte frau, die mutter kind projekte läßt man am besten auf ihrem vergoldeten arsch im park sitzen.


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18.10.2006 08:54
avatar  guzzi ( gelöscht )
#38 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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guzzi ( gelöscht )

In Antwort auf:
das sind doch aber nicht die freunde die du in kuba hast


JIKEI, das hat mit Freunden nichts zu tun, das werden sie dir auch nie sagen, aber leider ist es unter den Cubis so, wenn du dann mal nachschaust in 2 Monaten, wurde der grösste Teil verhöckert auf der Strasse. Von der Leine gestohlen, ganz einfach nicht mehr da. Habe das doch 6 Jahre lang erlebt und mitbekommen. Wenn du nur 14 Tage in Cuba bist, dann wird dir oder der Novia, doch alles angeboten zum Kauf, warum fragen sie denn nicht zuerst ihre Landesleute ?? Ganz einfach weil du mehr zahlst.


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18.10.2006 11:20
avatar  Moskito
#39 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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Rey/Reina del Foro

In Antwort auf:
Ihr Männer fast Euch mal an Eure eigene Nase. 80 % der dt. Männer, lassen ihre Frauen mit Kindern im Stich, amüsieren sich z. B. für Ihre Kohle gut auf Kuba usw., zahlen keinen Unterhalt für ihre Kinder, sprich wir Frauen dürfen alles alleine tragen und sich dann noch aufregen.
In Antwort auf:
Vaterschaft ist für die meisten Männer heute eine Pokerpartie, an deren Ende sie möglicherweise unter der Brücke wohnen, weil wieder eine Ex-Partnerin sich "nur genommen hat, was ihr zusteht" - nicht zuletzt deshalb gehen immer weniger Männer dieses Risiko ein. In keinem anderen Lebensbereich werden so riesige und grundlegende Risiken gedankenlos hingenommen wie sie mit Vaterschaft eingegangen werden müssen. Männer in mittleren Gesellschaftsschichten befinden sich fast schon im Zeugungsstreik. Sie weisen die geringste Nachwuchsrate auf. Wer dagegen von vornherein nichts mehr zu verlieren hat, entscheidet sich häufiger für Vaterschaft und auch wer in sehr guten Verhältnissen lebt.

http://www.trennungsfaq.de/ehe.html
Interessante Seite, die sich jeder(mann) mal durchlesen sollte...

Moskito


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18.10.2006 11:41
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#40 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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( Gast )

Wenn es so ist, wie Ihr es schreibt, frage ich mich, warum hier bei uns, im sogegenannten Sozialviertel, alles ganz anders ist. Die meisten Frauen hier sind alleinerziehend und bekommen ausser Sozialhilfe oder ALG II nichts von den Vätern. War schonmal jemand von Euch auf dem Sozialamt oder AA und hat sich umgeschaut? Wie im Link beschrieben, Nase sind die nichtehelichen Frauen. Z.B. bekommt die gesch. Frau den gesamten Unterhalt und meine Tochter gar nichts. Da werden schon mal die Unterschiede bei uns gemacht. Väter die z. B. selbständig sind, Haus, Auto, Firma usw. haben können sich über das Finanzamt wunderbar raus ziehen, sprich da kommt zum Jug.Amt ein Schreiben von denen, das dem armen Vater, der nur mal so nebenbei ein 3-geschossiges Haus und 2 Autos hat, nur soviel übrig bleibt, daß er gerade mal davon leben kann. Nur das uneheliche Kind ist dabei total Nase. Das ist doch alles ein Witz. Mit Ehrlichkeit kommt man ebend nicht weit im Leben. Vielleicht muß man den kub. Frauen sogar gratulieren, daß sie es wenigstens schaffen, dieser Art von Männern, so richtig die Kohle aus der Tasche zu ziehen. Biene


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18.10.2006 11:54 (zuletzt bearbeitet: 18.10.2006 11:55)
avatar  Moskito
#41 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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Rey/Reina del Foro
In Antwort auf:
Die meisten Frauen hier sind alleinerziehend und bekommen ausser Sozialhilfe oder ALG II nichts von den Vätern.
Vielleicht haben sie die Väter und Exehemänner bereits ruiniert...und diese leben nun auch von Sozialhilfe ?
Ex(ehe)partnerinnen, die "sich nehmen was ihnen zusteht", sind gnaden- und skrupellos.

Moskito

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18.10.2006 11:56
avatar  UJKEI
#42 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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spitzen Mitglied

@Biene



Vielleicht muß man den kub. Frauen sogar gratulieren, daß sie es wenigstens schaffen, dieser Art von Männern, so richtig die Kohle aus der Tasche zu ziehen. Biene



Meine zieht mir sogar die Hose aus aber dafür liebe ich sie ja

Spaß beiseite du hast natürlich Recht:
Mit Ehrlichkeit kommt man ebend nicht weit im Leben.



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18.10.2006 11:58
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#43 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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( Gast )

@ ULKEI

"Meine zieht mir sogar die Hose aus aber dafür liebe ich sie ja"

Solange sie Dir diese wieder zurückgibt ... auch wenn sie etwas leichter sind


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18.10.2006 12:03
avatar  user ( gelöscht )
#44 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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user ( gelöscht )

In Antwort auf:
das dem armen Vater, der nur mal so nebenbei ein 3-geschossiges Haus und 2 Autos hat, nur soviel übrig bleibt, daß er gerade mal davon leben kann.


Hallo Biene,
Das ist der einzige Weg um sich selbst zu schützen vor Ausbeutung gegenüber der Ex. Wenn aber der Ex. nicht zahlt für das uneheliche Kind ist das eine moralische Frage und nicht, ob einer Selbstständig oder Arbeitslos ist.
Ich persönlich zahle für meine Kinder, Sie bekommen alles was Sie brauchen, aber die deutsche Ex hat mich lange genug verarscht, und jetzt gibts halt nichts mehr.
Blacky


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18.10.2006 12:15 (zuletzt bearbeitet: 18.10.2006 12:17)
avatar  Rody
#45 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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super Mitglied
Zitat von Biene
Wenn es so ist, wie Ihr es schreibt, frage ich mich, warum hier bei uns, im sogegenannten Sozialviertel, alles ganz anders ist. Die meisten Frauen hier sind alleinerziehend und bekommen ausser Sozialhilfe oder ALG II nichts von den Vätern.


Naja, im Sozialviertel. Da sind die Kindesväter höchstwahrscheinlich auch Sozialfälle. Du lebst ja schließlich auch nicht in einer ausgewiesenen Wohlstandsregion. Wenn der Vater nix hat, kann und muß er auch nichts zahlen.


In Antwort auf:
Z.B. bekommt die gesch. Frau den gesamten Unterhalt und meine Tochter gar nichts.


Mit Sicherheit nicht, oder du solltest deinen Anwalt in Regress nehmen. Ehegattenunterhalt ist gegenüber Kindesunterhalt nachrangig. Evtl. hat die Exfrau auch Kinder, die Unterhalt bekommen, aber die Kinder sind alle gleichrangig. Wenn er Unterhalt zahlt, aber du nichts kriegst, hat dein Anwalt Mist gebaut. Du kannst dir das sogar vom Sozialamt auszahlen lassen, und die holen es sich dann bei ihm ab, wenn er sich weigert zu zahlen, wenn dir Unterhalt zusteht.

In Antwort auf:
Väter die z. B. selbständig sind, Haus, Auto, Firma usw. haben können sich über das Finanzamt wunderbar raus ziehen, sprich da kommt zum Jug.Amt ein Schreiben von denen, das dem armen Vater, der nur mal so nebenbei ein 3-geschossiges Haus und 2 Autos hat, nur soviel übrig bleibt, daß er gerade mal davon leben kann.


Tja, die Gewinnermittlung ist nun einmal bindend. Wenn er dabei betrügt, ist das Steuerhinterziehung, und wenn das rauskommt, geht er in den Bau. Ein Haus und zwei Autos heißt aber noch lange nicht, daß man viel Geld verdient. Das Haus kann beliehen sein bis zum Abwinken, die Autos geleast und notwendig für die Firma.
Es gibt natürlich als Selbständiger mehr Möglichkeiten, den Gewinn zu steuern, insbesondere auf spätere Jahre zu verlagern, als als Angestellter, und somit auch die Unterhaltsverpflichtungen zu drücken. Irgendeinen Vorteil muß man ja dafür haben, daß man das Risiko der Selbständigkeit trägt

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18.10.2006 12:26
avatar  castro
#46 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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Rey/Reina del Foro

In Antwort auf:
Es gibt natürlich als Selbständiger mehr Möglichkeiten, den Gewinn zu steuern, insbesondere auf spätere Jahre zu verlagern, als als Angestellter, und somit auch die Unterhaltsverpflichtungen zu drücken. Irgendeinen Vorteil muß man ja dafür haben, daß man das Risiko der Selbständigkeit trägt


hat man aber vor der trennung die letzten 4 jahren sehr gut verdient als selbständiger
und danach einen umsatzeinbruch der den gewinn immens reduziert, wird man trotzdem anhand der
fetten jahre veranschlagt!
der zusammenbruch ist dann nur noch eine frage der zeit! der selbständige wird zum sozialfall,
die kinder und ehefrau werden vom staat versorgt!

hat alles seine vor- und nachteile!

castro
patria o muerte


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18.10.2006 12:28
avatar  ( Gast )
#47 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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( Gast )

@Rody

Ein guter (Scheidungs-)Anwalt macht seinen Klienten auch auf diese Möglichkeit aufmerksam. Gehe davon aus, dass Du als guter Anwalt die Mandanten ordentlich über ihre Möglichkeiten aufklärst. Die grossen Revisions- und Steuerberatungsgesellschaften machen mit diesen Beratungen (Steueroptimierungskonstrukte) ihr Geld, nicht mit dem Erstellen von Steuererklärungen für ordentliche Angesteller.

Dass deren Beratung ins Geld geht, zahlt sich später bei weitem aus (wenn auch zu Ungusten z.B. der Ex-Frau)
Saludos



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18.10.2006 12:29 (zuletzt bearbeitet: 18.10.2006 12:29)
avatar  Rody
#48 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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super Mitglied
@Castro: In diesem Fall hift dann die rechtzeitige Republikflucht

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18.10.2006 12:31
avatar  Rody
#49 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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super Mitglied

@ Gitano:

Ich bin Steuerberater, nicht Anwalt :)

Habe zwar auch Rechtswissenschaften an der Uni Bonn studiert, aber nie als Anwalt gearbeitet, Steuerberatung ist interessanter und auch insgesamt lukrativer, solange man nicht in eine Topkanzlei geht..


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18.10.2006 12:32
avatar  ( Gast )
#50 RE: Einladung Verwandte bei Bezug von ALG Ii
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( Gast )

@Castro

"hat man aber vor der trennung die letzten 4 jahren sehr gut verdient als selbständiger und danach einen umsatzeinbruch der den gewinn immens reduziert, wird man trotzdem anhand der fetten jahre veranschlagt!"

Als guter Bürger hast Du Dein Einkommen der letzten Jahre ja nicht vollständig aufgezehr, sondern die Steuern auf ein Sparkonto transferier. Das macht ja (fast) jeder Bürger so (deshalb sind die meisten auch in der Bedouille wenn die Steuerrechnung ins Haus schneit ".

Saludos


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