Begründung für Sprachvisum

17.02.2006 12:17
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#1 Begründung für Sprachvisum
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( Gast )

Möchte Krankenschwester einladen zum Sprachvisum. Sie bekommt eine Freistellung für ein Jahr
Was reicht als Begründung für die deutsche Botschaft aus?
Wird in Deutschland die Teilnahme kontrolliert ?
Was für ein Zeitraum ist möglich, nicht theoretisch ?

Wer hat Erfahrungen bei Einladungen über andere europäische Länder zb. Griechenland Zypern usw. es muß doch auch einfacher und trotzdem gesetzeskonform gehen.


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17.02.2006 12:58 (zuletzt bearbeitet: 17.02.2006 13:00)
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#2 RE: Begründung für Sprachvisum
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Rey/Reina del Foro
In Antwort auf:
Was reicht als Begründung für die deutsche Botschaft aus?
Erlernen der deutschen Sprache.
In Antwort auf:
Was für ein Zeitraum ist möglich, nicht theoretisch ?
12 - 18 Monate.


Moskito


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17.02.2006 14:04 (zuletzt bearbeitet: 17.02.2006 14:45)
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#3 RE: Begründung für Sprachvisum
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( Gast )
In Antwort auf:
Begründung für die deutsche Botschaft

Selbst wenn die deutsche Botschaft letztendlich das Visum zum Erlernen der deutschen Sprache ausstellt, darüber entscheidet kann sie nicht.

Dies ist Sache der Länder (Innenministerium), nicht Sache des auswärtigen Amtes, welchem die deutschen Botschaften unterstellt sind. Der Visumsantrag geht also über die zuständige Ausländerbehörde (Stadt/Landkreis) und deren Stellungnahme ist entscheidend. Die Sache ist also sinnvollerweise bei der eigenen Ausländerbehörde abzuklären und wenn man dort gut ankommt, senden die sogar eine Vorabzustimmung an die deutsche Botschaft, welche die Angelegenheit äußerst erleichtert und auch zeitlich das Genehmigungsverfahren sehr verkürzt.

Und sollte dann das Sprachvisum (Dauer meistens 1 - 3 Monate) erteilt werden, ist wiederum die ABH diejenige Stelle, die den Aufenthaltstitel erteilt und damit Zeitraum, Verlängerungen usw. festlegt.

Die zeitliche Begrenzung ergibt sich dann aber durch die Ausreisegenehmigung (PVE) der kubanischen Behörde, welche eine Verlängerungsmöglichkeit bis maximal 11 Monate zuläßt. Als Krankenschwester hat die Freundin aber sehr schlechte Karten die Ausreisegenehmigung von der kubanischen Immigrationsbehörde zu bekommen.


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17.02.2006 14:23
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#4 RE: Begründung für Sprachvisum
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( Gast )

Sie befindet sich in der Ausbildung und kann vor Ablauf für ein Jahr unterbrechen. Danach klar, nicht mehr. Vorabzustimmung nun bitte das Ausländeramt, die dies noch erteilt, ich melde mich dann sofort um ;-). Danke übrigens für deine sachliche Antwort.


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17.02.2006 15:05
avatar  Moskito
#5 RE: Begründung für Sprachvisum
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Rey/Reina del Foro

In Antwort auf:
Und sollte dann das Sprachvisum (Dauer meistens 1 - 3 Monate) erteilt werden, ist wiederum die ABH diejenige Stelle, die den Aufenthaltstitel erteilt und damit Zeitraum, Verlängerungen usw. festlegt.
Die dt. Botschaft erteilt kein 'Sprachvisum'. Sie erteilen lediglich ein nationales Besuchervisum für Deutschland. Dieses wir dann von der AB in D. gegen eine 'Aufenthaltsbewilligung zum Erlernen der dt Sprache' getauscht.
In Antwort auf:
Die zeitliche Begrenzung ergibt sich dann aber durch die Ausreisegenehmigung (PVE) der kubanischen Behörde, welche eine Verlängerungsmöglichkeit bis maximal 11 Monate zuläßt.
Die 11 Monatsgrenze sagt lediglich, dass Kubi nach spätestens 11 Monaten Heimaturlaub machen muss. Nichts spricht dagegen, sofort eine neue PVE zu beantragen und wieder nach D. zurückzukehren. Wir haben das so gemacht und meine Cubana war 18 Monate in D. zwecks Spracherwerb...

Moskito


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17.02.2006 15:31 (zuletzt bearbeitet: 17.02.2006 15:43)
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#6 RE: Begründung für Sprachvisum
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( Gast )
Moskito, danke für die Präzisierungen.

Also künftig „Sprachvisum“ in Anführungsstrichen. Weil:
es sich um „ein nationales Visum (im Gegensatz zum "Besuchsvisum" gleich Schengen-Visum für den Besuch in den Staaten des Schengener Abkommens) zum Zwecke der Einreise zur Erlangung eines Aufenthaltstitels zum Erlernen der deutschen Sprache“ handelt.

Des weiteren:
Deutsch in Deutschland zu lernen gilt für das ganze Leben eines Kubaners/Kubanerin. Will er/sie aber Kubaner/in bleiben, verlangen die Kubaner, dass das Erlernen der deutschen Sprache nach 11 Monaten wegen eines Zwangsurlaubs in Kuba unterbrochen werden muss.

Richtig so, Moskito?


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17.02.2006 20:19
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#7 RE: Begründung für Sprachvisum
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( Gast )

Zitat von Esperanto2
[quote]Begründung für die deutsche Botschaft

Selbst wenn die deutsche Botschaft letztendlich das Visum zum Erlernen der deutschen Sprache ausstellt, darüber entscheidet kann sie nicht.

Ooooh doch kann Sie, wie bei mir im Dezember geschehen, wollte meine kleine für 11 Monate rüberholen.
Nach der obligatorischen Ablehnung haben wir Remonstriert und nach weiteren 5 "FÜNF" Wochen mit mehreren
Telefonaten warum das denn so lange dauert haben sie mit der Begründung abgelehnt das die Rückkehrbereitschaft
bei meiner Freundin extrem niedrig wäre. Ich könnte ja dagegen klagen :-(

Soweit zum Thema !


Lord...


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17.02.2006 20:30 (zuletzt bearbeitet: 17.02.2006 20:43)
avatar  Miguel
#8 RE: Begründung für Sprachvisum
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super Mitglied
Die deutsche Botschaft ist wie es im Amtsdeutsch heisst "Herrin des Verfahrens", die Botschaft bestimmt sehr wohl wer ein Visum bekommt und wer nicht. Steht übrigens auch so in den Infos vom Auswärtigen Amt. Sie soll mit den Behörden in Deutschalnd kooperieren und sich entsprechend informieren, aber die Entscheidung trifft letztendlich die Botschaft. Deshalb muss man ja auch beim Verwaltungsgericht in Berlin klagen und nicht beim dem für die Ausländerbehörde zuständigen Verwaltungsgericht.

MFG


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17.02.2006 20:42
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#9 RE: Begründung für Sprachvisum
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( Gast )

Genau so hatte ich mir das gedacht . Also noch einmal die Frage welche Begründung gebe ich für das erlernen der deutschen Sprache an. Sie ist Krankenschwester in der Ausbildung?


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17.02.2006 20:50
avatar  Miguel
#10 RE: Begründung für Sprachvisum
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super Mitglied

Naja dass sie zum Beispiel im CENSAM in Havanna als Krankenschwester arbeiten will und es da fast immer deutsche patienten gibt aber niemand der deutsch spricht.

MFG


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17.02.2006 21:03
avatar  Moskito
#11 RE: Begründung für Sprachvisum
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Rey/Reina del Foro

In Antwort auf:
Nach der obligatorischen Ablehnung
Es gibt keine 'obligatorische' Ablehnung, das ist Quatsch!
In Antwort auf:
mit der Begründung abgelehnt das die Rückkehrbereitschaft bei meiner Freundin extrem niedrig wäre.
Hatte das vielleicht einen bestimmten Grund? War deine 'kleine', oder DU, auf der Botschaft bereits bekannt?

Normalerweise (falls es so was gibt) stellt sich die Botschaft nur quer, wenn sie Infos hat, über die die AB nicht verfügt. Warum sollten sie auch ein Visum ablehnen, dessen Verantwortung eine andere Behörde trägt?

Moskito


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17.02.2006 21:16 (zuletzt bearbeitet: 17.02.2006 21:18)
avatar  Miguel
#12 RE: Begründung für Sprachvisum
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super Mitglied
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Warum sollten sie auch ein Visum ablehnen, dessen Verantwortung eine andere Behörde trägt?
Moskito
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Weil unser EX-Außenminister vielleicht ein wenig Mist gebaut hat mit seiner Visa-Affäre? Weil vielleicht jetzt die Staatssekretäre andere sind? Weil vielleicht eine deutsche Botschaft vielleicht auch schon Pferde kotzen sehen hat und das vor der Apotheke?

Weil eine deutsche Botschaft auch die Verpflichtung hat ihre deutschen Bürger vor Schaden zu bewahren und deshalb eben mal nachprüft und ggf. auch ablehnt.


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17.02.2006 23:25 (zuletzt bearbeitet: 17.02.2006 23:37)
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#13 RE: Begründung für Sprachvisum
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( Gast )
@Miguel

In Antwort auf:
die Entscheidung trifft letztendlich die Botschaft

soweit es das Besuchsvisum (Schengen-Visum) betrifft, ist dies richtig. Schlimm genug: Die Botschaft entscheidet in eigener Zuständigkeit über die Visumserteilung. Es besteht kein Anspruch auf Erteilung eines Besuchsvisums.
Thema des Threads ist aber das „Sprachvisum“.

In Antwort auf:
Weil unser EX-Außenminister vielleicht ein wenig Mist gebaut hat mit seiner Visa-Affäre? Weil vielleicht jetzt die Staatssekretäre andere sind? Weil vielleicht eine deutsche Botschaft vielleicht auch schon Pferde kotzen sehen hat und das vor der Apotheke?

Die Fragestellerei zeigt, dass der Durchblick fehlt.

In Antwort auf:
Weil eine deutsche Botschaft auch die Verpflichtung hat ihre deutschen Bürger vor Schaden zu bewahren und deshalb eben mal nachprüft und ggf. auch ablehnt.

Meinst Du Dich als „deutschen Bürger vor Schaden bewahren“ selbst und findest es gut, dass sie Dich entmündigt haben, um Dich damit vor der eingeladenen Person zu schützen?

Zitat von Moskito
Warum sollten sie auch ein Visum ablehnen, dessen Verantwortung eine andere Behörde trägt?

In der Tat: Warum? Und dies nachdem die betroffene Behörde in eigener Zuständigkeit bereits zugestimmt hat. Man stelle sich diese Situation einmal bei Visa für Geschäftsreisen vor, an welchen die deutsche Wirtschaft ein besonderes Interesse hat.

Es bleibt dabei: Die Prüfung der Botschaft für das "Sprachvisum" beschränkt sich auf die Vollständigkeit der benötigten Unterlagen und Dokumente, wie sie auch für das Schengen-Visum vorzulegen sind. Die grundsätzliche Entscheidung bleibt aber eine Entscheidung der jeweiligen Ausländerbehörde.

Esperanto2


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18.02.2006 09:57
avatar  Miguel
#14 RE: Begründung für Sprachvisum
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super Mitglied

@ Esperanto2

Hi,
ich glaube nicht dass mir der Durchblick fehlt, habe das ganze Procedere erst durchgemacht, meine Frau kommt jetzt Gott sei Dank am Donnerstag nach Deutschland.

Ich habe lediglich wiederholt, was man mir in meinem Kampf um ein Visum für meine Frau ständig erzählt hat.

Die Aussagen sind authentisch und stammen von der Ausländerbehörde (das mit dem Schutz der deutschen Staatsbürger) und vom Auswärtigen Amt.

MFG
Miguel


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18.02.2006 11:53
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#15 RE: Begründung für Sprachvisum
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( Gast )

In Antwort auf:
meine Frau kommt jetzt Gott sei Dank am Donnerstag nach Deutschland.

Das freut mich sehr, dass Du Deine Frau in den nächsten Tagen in die Arme nehmen kannst.
War sie schon einmal in Deutschland und kennt die großen Umstellungen, die auf sie zukommen?


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18.02.2006 13:36
#16 RE: Begründung für Sprachvisum
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Top - Forenliebhaber/in

In Antwort auf:
In Antwort auf:Was reicht als Begründung für die deutsche Botschaft aus?
Erlernen der deutschen Sprache.

Moskito


Also, tut mir leid Moskito, aber da muss ich Dir widersprechen. Du bist von Deiner Ausländerbehörde verwöhnt!
Da wo ich wohne, ist die Philosophie folgende:
1. mit 34 ist jemand zu alt für einen Sprachstudienaufenthalt, wenn nicht ganz konkret begründet
und zwar mit
2. der Notwendigkeit/Vorteil in KUBA für seine berufliche Tätigkeit die deutsche Sprache zu beherrschen.
3. Es muss aufgezeigt werden, warum die Sprache nicht am Wohnort des Antragstellers (in Kuba) erlernt werden kann.

Schöne Grüße auch an Deine Frau, wenn ihr wieder fliegt hätte ich ein paar Fotos für die alte Dame in Gtmo.
P.

Alles wird gut, immer nur lächeln! (schön wär's)


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23.02.2006 17:06
avatar  dirk_71
#17 RE: Begründung für Sprachvisum
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Rey/Reina del Foro

Meine Novia war heute in Havanna auf der Botschaft um das Sprachvisum zu beantragen...
Sie wurde nicht nach dem Grund für das Sprachvisum gefragt...
Genauer haben sie Sie kaum etwas gefragt...
Nur welche Beziehung sie zu mir hat..


Nos vemos
Dirk
---------------------------------------------
Das Infoportal zu Kuba (mit Bannertausch und Webkatalog):
http://www.mi-cuba.de // http://www.mi-kuba.com


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23.02.2006 17:10
avatar  jan
#18 RE: Begründung für Sprachvisum
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jan
Rey/Reina del Foro

Das ist ja wohl auch das Wesentlichste

Die kennen doch ihre Pappenheimer


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23.02.2006 18:46
avatar  dirk_71
#19 RE: Begründung für Sprachvisum
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Rey/Reina del Foro

In Antwort auf:
Das ist ja wohl auch das Wesentlichste

Naja.. ihr Deutsch will sie ja auch noch verbessern..
Immerhin lernt sie ja schon seit einem Jahr Deutsch und nun möchte sie halt auch mal Deutsch ohne österreichischen Akzent kennen lernen....
und das kann ich sehr gut verstehen...


Nos vemos
Dirk
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