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Visum Krankenversicherung
Innerhalb von 10 Stunden habe ich per email bei der Deutschen Botschaft einen Termin für die Visaerteilung (Besuchsvisum) für meinen Ehepartner erhalten. Außerdem haben sie mir mitgeteilt, dass bei der Visaerteilung für Ehepartner von deutschen Staatsbürgern keine Gebühren anfallen und auch ein Krankenversicherungsnachweis nicht erbracht werden muss.
Das mit der Krankenversicherung verunsichert mich allerdings. Sind denn ausländische Ehepartner (deren Wohnsitz nach wie vor nicht Deutschland ist) bei gesetzlichen Kassen mitversichert? Das kann ich mir irgendwie nicht vorstellen. Hat jemand von Euch Erfahrungen damit?
Herzlichen Dank.
#2 RE: Visum Krankenversicherung
Ausländische Ehepartner/innen sind bei dem deutschen Ehepartner automatisch mitversichert, sofern er/sie gesetzlich krankenversichert ist. Ist der deutsche Ehepartner privat krankenversichert, so muß der ausländische Ehepartner ebenfalls privat krankenversichert werden, was dann wiederum Kosten nach sich zieht.
Ich mussste auch für meine Ehefrau nach deren Einreise die Familienversicherung beantragen, worauf man wohl allerdings ein Recht hat. Aber automatisch passierte da gar nichts. Irgendwie musste sie ja auch in den Besitz ihrer Chipkarte kommen, da ja auch bei einer Familienversichung jeder seine eigene Chipkarte bekommt ( auch Babys)
user
(
gelöscht
)
#5 RE: Visum Krankenversicherung
In Antwort auf:
Ist der deutsche Ehepartner privat krankenversichert, so muß der ausländische Ehepartner ebenfalls privat krankenversichert werden,
Völliger Unsinn.
Ein "muß" gibt es sowieso nur in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Und zwar für Berufstätige (EDIT: wollte sagen: Arbeitnehmer), die unter Jahresarbeitsverdienstgrenze verdienen, die sind nämlich versicherungspflichtig in der GKV, alle anderen sind versicherungsfrei und KÖNNEN sich gesetzlich oder privat oder GAR NICHT krankenversichern.
Etwas Anderes ist die Möglichkeit der (derzeit noch beitragsfreien) Familienversicherung in der GKV. Natürlich muß man den Ehepartner bei der GKV anmelden, wie sollen die denn sonst überhaupt Kenntnis bekommen, daß sie ein neues Mitglied haben???
#6 RE: Visum Krankenversicherung
Ja, Ihr habt natürlich Recht, mit "automatisch" meine ich es beteht ein Rechtsanspruch auf kostenlose Mitversicherung mit den sozialversicherungspflichtigen Ehemann. Einen Antrag muß man natürlich stellen, da ja bei uns Gott sei Dank die Zollbehörden/Einreise nicht mit den Gesetzlichen Krankenkassen vernetzt sind.
Offensichtlich ist der Thread-Eröffner gesetzlich krankenversichert, die Frage ging ja nicht darum ob er seine Frau anmelden muß oder nicht sondern ob Sie bei Ihm mitversichert ist oder nicht.
Christian 1008
versuche Mal, wenn Du privat krankenversichert bist Deine ausländische, nicht berufstätige Frau bei der GKV zu vernünftigen Konditionen freiwillig zu versichern...viel Spaß. Da ist die Option Private Krankenversicherung unkomplizierter und meist deutlich günstiger.
ich weiß, der Hausfrauenbeitrag ist relativ teuer, je nach GKV bis zu 250 bzw. 500 EUR/Monat. Lösung: Ehegattenarbeitsvertrag mit mehr als 400 EUR Monatsverdienst...
Berechnung des Hausfrauenbeitrags: Zugrundegelegt wird die Hälfte des Bruttoeinkommens des Ehegatten - je nach Kasse bis zur Hälfte oder bis zur vollen Beitragsbemessungsgrenze in der GKV (2006: 42.750 EUR) - und mit dem reduzierten Beitragssatz multipliziert.
Hallo
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Sind denn ausländische Ehepartner (deren Wohnsitz nach wie vor nicht Deutschland ist) bei gesetzlichen Kassen mitversichert?
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Hierzu ein klares NEIN.
Das Sozialgesetzbuch hat lediglich Gültigkeit für die Bundesrepublik Deutschland.
Es gibt die Möglichkeit diesen Anspruch auch auf das Ausland zu erstrecken, allerdings nur für Länder der
europäischen Gemeinschaft für die die EWG/VO 1408/71 gilt. Oder auf Länder mit denen die Bundesrepublik ein
Abkommen über die Leistungsaushilfe geschlossen hat (z. B. Schweiz).
Weitere Voraussetzung ist, dass der Familienangehörige seinen Wohnsitz bzw. seinen gewöhnlichen Aufenthalt in
der Bundesrepublik Deutschland hat ( Ausnahme siehe obige Länder mit denen es ein Abkommen gibt)
Nachzulesen in §10 SGB V.
Sobald der Ehegatte seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Deutschland verlegt hat besteht kraft Gesetz ein Anspruch auf Failienversicherung.
Zur Problematik wenn ein Ehepartner PKV verischert ist gibts eigentlich mehrere Möglichkeiten:
Es besteht die Schwierigkeit hier überhaupt einen Versicherungsschutz gesetzlich herzuleiten.
Eine Möglichkeit der freiwilligen Versicherung besteht nicth, da hier Vorversicherungszeiten gefordert werden
die nicht erfüllt werden können.
Also es muss eine Pflichtersicherung her,
das kann man erreichen durch z. B.
- Pflichtversicherung als Student ist aber an Altersgrenzen gebunden
- Eine Pflichtversicherung in der Krankenversicherung kommt allerdings auch dann zustande wenn bestimmte
Grenzen überschritten werden - z. B. Arbeitszeit wöchtenlich grösser 15 Stunden, Lohn ist in diesem Falle
nebensächlich, oder Lohn höher als 400 euro monatlich und die arbeitszeit spielt keine Rolle mehr (allerdings nur
für die Krankenversicherung)
Desweiteren kann man sich auch arbeitslos melden, wenn dem Grunde nach Anspruch auf Hartz IV besteht wird zumindes
eine Krankenversicherungspflicht ausgelöst auch wenn kein ALG II gezahlt wird.
Das Thema ist ziemlich komplex - wenn jemand nähere Infos braucht kann er mir ne mail schreiben.
Gruss
Miguel
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