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Hinflug verfallen lassen doch möglich
#1 Hinflug verfallen lassen doch möglich
In Antwort auf:
65433, AG KÖLN vom 05.01.2005, 117 C 269/04
Kein Verlust der Gültigkeit des Rückflug-Tickets bei Nichtantritt
des Hinfluges
Es stellt einen Verstoss gegen § 307 II BGB dar, wenn die Beförde-
rungsbedingungen einer Fluggesellschaft eine Klausel enthält, die
besagt, dass das Flugticket ungültig wird, wenn die von dem Ticket
umfassten einzelnen Gutscheine für bestimmte Teilstrecken nicht in
der darin festgelegten Abfolge benutzt werden (hier: Buchung eines
Hin- und Rückfluges). (Aus den Gründen: ...Der Beklagten entsteht
hierdurch kein wirtschaftlicher Nachteil, weil es ihr unbenommen
ist, im Falle des Buchens eines günstigen Hin- und Rückflugs die
Erstattung des hälftigen Flugpreises bei Inanspruchnahme nur eines
Fluges auszuschliessen. Es besteht keine Mitwirkungsverpflichtung
gemäss § 642 BGB des Kunden insoweit, dass dieser verpflichtet wä-
re, einen gebuchten Flug anzutreten. Es stellt hingegen einen nicht
hinzunehmenden Eingriff in die Entschliessungsfreiheit des Ver-
tragspartners dar, diesen zum Antritt der Hinreise zu verpflich-
ten...).
Fundstellen
NJW,2005 2716
ADAJUR-Newsletter vom 29.11.2005
...geht ja auch bei Charterflügen. Bei Linienflügen geht das so nicht. Wenn da der Hinflug nicht angetreten worden ist , verfällt der Rückflug automatisch. Da wird wohl so bald auch kein Gericht was dran rütteln. Ebenso ist das bei Flügen von Deutschland nach Kuba oneway, wer nicht das passende Visa hat bezahlt also immer zwei Strecken. Es gibt reichlich Leute die dann im Ausland die Papiere fertig machen möchten und benötigen somit nur einen Onewayflug. Das ist den Airlines aber Schnuppe, die schauen nur in die Pässe und wenn da nicht alles ok ist, pech gehabt.
Saludos habanero
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#3 RE: Hinflug verfallen lassen doch möglich
In Antwort auf:
...geht ja auch bei Charterflügen. Bei Linienflügen geht das so nicht. Wenn da der Hinflug nicht angetreten worden ist , verfällt der Rückflug automatisch. Da wird wohl so bald auch kein Gericht was dran rütteln.
Bei dem Gerichtsurteil wird aber doch anscheinend nicht zwischen Charterflügen und Linienflügen unterschieden. Die Unterscheidung ist sowieso nicht nachvollziehbar!
(
Gast
)
#4 RE: Hinflug verfallen lassen doch möglich
Ich wollte damit niemanden besser oder schlechter stellen. Da hast Du was falsch verstanden !
Saludos Habanero
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Zitat von Esperanto2In Antwort auf:
Bei Linienflügen geht das so nicht.
Diese Aussage über die Besserstellung von Flugtickets für Chaterflüge gegenüber denen für Linienflüge ist nicht überzeugend.
ja ja wenns ums liebe geld geht ist ist doch nichts überzeugend ausser kasse machen!!!
Es geht ja um den Vergleich von Linien- und Charterflügen. Ich denke, dass bei Linienflügen sogar ein "Rückwärtsabfliegen" also zuerst der Rück- und dann der Hinflug möglich ist. Zumindest war dies vor etlichen Jahren so. Insofern gingen die Vorteile von Linienflügen über denen der Tickets für Ferienflüge hinaus. Ein Verfallenlassen des Hinfluges wäre bei Linienflügen nicht einmal nötig.
Es geht ja um den Vergleich von Linien- und Charterflügen...
Falsch verstanden ! wir vegleichen hier nicht Linien mit Charterflügen. Bitte lese Dir mal den Anfang richtig durch ;-) Es ging um ein Gerichtsurteil wegen verfallener Flüge.
Kann mich nicht daran erinnern das man bei Linienflügen erst den Rückflug und dann den Hinflug antritt, wo ist denn da die Logik. Dafür gibt es die PTA Tarife ex Ausland. Die sind zwar etwas teurer aber es funktioniert halt.
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(
Gast
)
#9 RE: Hinflug verfallen lassen doch möglich
1. das Gerichtsurteil ist eindeutig.
2. dass ein Unterschied zwischen Linien- und Charterflüge bestehen soll, ist aus dem Urteil nicht zu entnehmen.
3. dass zuerst der Rück- und dann der Hinflug angetreten bzw. eine Teilstrecke nicht genutzt wird, ist wohl nicht die Regel. Bei Geschäftsreisen mit verschiedenen Zielen, Flugtickets, Umbuchungen etc. kann diese Situation eintreten.
Schließlich geht es mir nicht um Besserwisserei. Ich lass mich gern belehren. Deswegen bin ich ja auch Leser dieses Forums.
#10 RE: Hinflug verfallen lassen doch möglich
Für eine Privatperson ist es in der Regel nahezu unerschwinglich und außerdem nervenzehrend, sich auf so einen Prozess einzulassen. Darauf bauen sie.
e-l-a
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#11 RE: Hinflug verfallen lassen doch möglich
#12 RE: Hinflug verfallen lassen doch möglich
In Antwort auf:Liest man das ganze Kleingedruckte hinsichtlich Ausschlussklauseln, kommt man zu der Erkenntnis, daß man die RSV eigentlich gar nicht braucht.
Rechtsschutzversicherungen.
e-l-a
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#13 RE: Hinflug verfallen lassen doch möglich
zu 1. Richtig, das Urteil gibt es aber nicht für alle Airlines und noch nícht in letzter Instanz
( dies würde nämlich die meissten Regeln des normalen Linienflugverkehrs auf den Kopf stellen)
Wir bleiben dran und informieren später wie es diesbezüglich weiter geht !
zu 2. Richtig, da steht nix drin wer nun gemeint ist. Nur haben Charter und Linienflieger grundsätzlich mal unterschiedliche Richtlinen im Flugverkehr. Also kann man da nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.( das führt zu weit in die Tiefe)Also wen ich eine Airline hätte( egal welche) , würde ich dieses Urteil so auf jeden Fall anfechten.
zu 3. Kann passieren, dafür buchen wir oft die Kreuztickets. So kann gerade im Kurzfristbereich (bei Linie) ein noch relativ humaner Preis erzielt werden und mann hat 2 verschiedene Tickets für den hin und Rückflug.
Mich wundert nur die Abschweifung des Beitrages, nicht die " Besserwisserei"!
Das mit den Richtlinen im Linienflugverkehr oder Verkehrsrechten von Charterfliegern ist nicht einfach mal so in einem Tread geschrieben. Das ist eine sehr komplexe Sache.
Saludos habanero
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Das Urteil eines "popligen" Amtsgerichts würde ich als Fluggesellschaft aber auch erstmal ignorieren.
So sieht es mal aus ;-)
Abwarten und Tee trinken
haba
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#15 RE: Hinflug verfallen lassen doch möglich
In Antwort auf:
Liest man das ganze Kleingedruckte hinsichtlich Ausschlussklauseln, kommt man zu der Erkenntnis, daß man die RSV eigentlich gar nicht braucht.
Nee, E-L-A, da muss ich dir aus eigener Erfahrung widersprechen. Habe aktuell zwei Klagen laufen, eine davon gegen die Deutsche Bahn (Taxi wegen Zugverspätung zum Flugzeug). Habe für beide von meiner Rechtsschutzversicherung eine Kostenübernahmezusage. Ohne die Versicherung hätte ich die Klagen vielleicht gar nicht erst angestrengt. Also um an mein Geld zu kommen, brauche zumindest ich die Rechtschutzversicherung schon.
#16 RE: Hinflug verfallen lassen doch möglich
In Antwort auf:Wenn du gegen solche Riesen klagst, dann nützt dir ein Urteil in erster Instanz wenig. Die gehen einfach weiter. Eine RSV steigt im allgemeinen spätestens nach der 2. Instanz aus. Das liebe Kleingedruckte. Ich wünsche und gönne es dir von ganzem Herzen, daß du trotzdem gewinnst.
Ohne die Versicherung hätte ich die Klagen vielleicht gar nicht erst angestrengt. Also um an mein Geld zu kommen, brauche zumindest ich die Rechtschutzversicherung schon
e-l-a
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#17 RE: Hinflug verfallen lassen doch möglich
Zitat von Habanero
@Esperanto
zu 1. Richtig, das Urteil gibt es aber nicht für alle Airlines und noch nícht in letzter Instanz
( dies würde nämlich die meissten Regeln des normalen Linienflugverkehrs auf den Kopf stellen)
Wir bleiben dran und informieren später wie es diesbezüglich weiter geht !
Gibt es diesbezüglich schon was neues?
Pitty
Zitat von Esperanto2
Rückflugtickets bleiben bei Nichtantritt der Hinreise gültig
In Antwort auf:
Der Verband hat nach eigenen Angaben 15 Fluggesellschaften wegen entsprechender Klauseln abgemahnt, ein weiteres Gerichtsverfahren gegen die Lufthansa sei in Köln noch anhängig.
Womit nun eindeutig klargestellt sein dürfte, dass es sehr wohl auch um Linienflüge geht - oder sollte die LH neuerdings auch im Charterbereich tätig sein?
Don Olafio
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