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Terror auf Kuba aufpassen
#101 RE:Mit Terrorismus hat dieser Thread nichts zu tun!
#102 RE:Mit Terrorismus hat dieser Thread nichts zu tun!
@ altocedro
In Antwort auf:
möcht mal sehen was er für kohle in Columbien bekommen hätte... hab schon einige tausend km in cuba zurückgelegt und zum glück ist nie etwas passiert. hatte aber auch immer eine auslandsreisekrankenversicherung. aber no suerte der mann ...
Aua. Altocedro, eine Auslandsreisekrankenversicherungen zahlt NIE(!!) bei Verletzungen, welche durch Unfälle im Strassenverkehr entstanden sind, sofern der Unfall durch einen Dritten verursacht wurde. Dafür muss immer die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners aufkommen.
Man lese die AGB, bevor man eine Versicherung abschliesse. Und verstehe sie auch.
#104 RE:Terror auf Kuba aufpassen (Re: el C)
In Antwort auf:
eine Auslandsreisekrankenversicherungen zahlt NIE(!!) bei Verletzungen, welche durch Unfälle im Strassenverkehr entstanden sind, sofern der Unfall durch einen Dritten verursacht wurde.
Dann zitiere doch mal den entsprechenden § der MB/KK 94, aus dem dies hervorgehen soll. Ich finde nämlich nichts dergleichen in den Versicherungsbedingungen meiner Krankenkasse.
___________________________________
La distancia no es la causa para que nazca el olvido.
Moin,
In Antwort auf:
Brauchst nur Caracas Flughafen, da wird dir schon von den Polizisten der Allerwerteste aufgerissen und wirst beklaut ... da is die Zollabfertigung in Holguin und die cubanische Staatsmacht noch das Paradies.
Kann mich über Caracas nicht beschweren, bin zweimal da gelandet und habe da noch nie 'nen Zöllner gesehen. Lediglich die Schlange an der Paßkontrolle hat mich an Cuba erinnert :)
ciao
Bastian
--
Was wir da machen ist verboten,
aber es ist wunderbar
(TSS) --
In Antwort auf:
eine Auslandsreisekrankenversicherungen zahlt NIE(!!)
Unsinn, natürlich leistet die private Krankenversicherung, egal ob Auslands- oder Vollversicherung, dafür schließt man die ja ab. Die PKV versucht danach natürlich, die Kohle vom Unfallverursacher (oder seiner Haftpflicht) zurückzuholen.
Übrigens: kleiner Tip für alle, die privat krankenversichert sind und Selbstbehalt oder Verhaltensbonus oder Rückerstattung bei Leistungsfreiheit haben: einfach vor dem Urlaub ZUSÄTZLICH für 12 EUR eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen und bei Bedarf die Segnungen und Errungenschaften des kubanischen Gesundheitswesens in Anspruch nehmen...
Kann mich über Caracas nicht beschweren, bin zweimal da gelandet und habe da noch nie 'nen Zöllner gesehen. Lediglich die Schlange an der Paßkontrolle hat mich an Cuba erinnert :)
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Umsichtiges Verhalten wird schon bei der Ankunft auf dem Flughafen Caracas empfohlen. Hier häufen sich Überfälle unter Beteiligung von Uniformträgern und Taxifahrern.
http://www.auswaertiges-amt.de
Eso lo que hay ... pollo frito con papas !
@ Christian 1008
In Antwort auf:
Unsinn, natürlich leistet die private Krankenversicherung, egal ob Auslands- oder Vollversicherung, dafür schließt man die ja ab. Die PKV versucht danach natürlich, die Kohle vom Unfallverursacher (oder seiner Haftpflicht) zurückzuholen.Übrigens: kleiner Tip für alle, die privat krankenversichert sind und Selbstbehalt oder Verhaltensbonus oder Rückerstattung bei Leistungsfreiheit haben: einfach vor dem Urlaub ZUSÄTZLICH für 12 EUR eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen und bei Bedarf die Segnungen und Errungenschaften des kubanischen Gesundheitswesens in Anspruch nehmen...
Bei oberflächlicher Auslegung der AVB könnte man dies meinen, aber Du übersiehst völlig, dass die Versicherung grundsätzlich nur versicherungsmathematisch berechenbare Krankheitsrisiken absichert und nicht Haftungsrisken von fremden Dritten.
Da diese nicht bekannt sind, sind sie auch nicht kalkulierbar.
Wer bezahlt denn in Deutschland die Krankheitskosten bei fremd verschuldeten Unfällen??
Warum hat Deine Kfz-Versicherung eine Deckung für Personenschäden? Man lese bitte die einschlägigen Paragraphen im BGB zur Haftung bei Verschulden.
Im Übrigen ist auch in Europa erst seit wenigen Monaten üblich, dass die Krankenversicherung zumindest den Schaden vorschiesst.
Man vergleiche etwa:
In Antwort auf:
Hilfe nach einem Autounfall im AuslandJährlich geraten rund 150.000 Deutsche unverschuldet in einen Verkehrsunfall im Ausland. In der Vergangenheit war die Regulierung dieser unliebsamen Ereignisse oft mit viel Geduld, Sprachbarrieren und großem juristischen Aufwand verbunden. Seit Beginn 2003 gestaltet sich die Schadenregulierung mit Einführung der 4. Kraftfahrthaftpflicht-Richtlinie wesentlich unkomplizierter. Jeder Versicherer in Europa muss in jedem Mitgliedsland Schadenregulierungsbeauftragte benennen. Wer zum Beispiel in Griechenland Opfer eines Verkehrsunfalls wird, kann sich in Deutschland an den Beauftragten der griechischen Versicherung wenden. Wer das ist, erfährt der Geschädigte beim Zentralruf der Autoversicherer, der als nationale Auskunftsstelle für Deutschland benannt wurde.
Seit dem 1. Mai 2004 gelten alle Regelungen der 4. KH-Richtlinie (Wegfall der Grünen Karte, Regulierung des Auslandsunfalls im Inland) auch für die neuen EU-Mitgliedsländer. Die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen müssen in den neuen Beitrittsländern mindestens den Deckungssummen der 2. KH-Richtlinie von 1983 entsprechen (Personenschaden 350.000 Euro, Sachschaden 100.000 Euro oder pauschal 600.000 Euro für alle Personen und Sachschäden pro Unfall). Bei einigen Ländern ist die Deckungssumme jedoch höher. Beispielsweise in der Slowakischen Republik, wo unbegrenzte Deckung gewährt wird.
Quelle: gdv
Wie bekannt sein dürfte, kann ein Unfallschäden mit dauerhaften Schädigungen des Opfers oder gar dem Verlust des Ernährers leicht in die Hunderttausende oder gar Millionen gehen. (z.B. 50.000 EUR Verdiesntausfall x 30 Jahre bei einem jungen Familienvater)
Selbst das Foren-Milchmädchen wird leicht einsehen, dass ein kubanischer Durchschnittsverdiener mehrere Jahrhunderte arbeiten müsste, um den Schaden auszugleichen.
Also muss wohl einer den Schaden tragen müssen. Wie gesagt, die KRANKENversicherung ist eben keine HAFTPFLICHTversicherung, da gehe ich mal davon aus, dass der Versicherte zumindest einen Teil der Kosten übernehmen wird.
Der Grund ist relativ einfach: die Kosten aus Haftungsrisiken Driter können in einer Auslandskrankenversicherung, welche ja weltweit gelten soll, nicht kalkuliert werden.
Alles Klar???
#109 RE:Terror auf Kuba aufpassen (Re: el C)
In Antwort auf:
Wer bezahlt denn in Deutschland die Krankheitskosten bei fremd verschuldeten Unfällen??
Natürlich erstmal die Krankenkasse, wer sonst? Nur versucht diese sich dann beim Unfallverursacher schadlos zu halten. Wenn sie dass nicht schafft, ist das ein Problem der Krankenkasse nicht das des Unfallopfers.
Also: Konkretes Zitat aus den AGB bitte!
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La distancia no es la causa para que nazca el olvido.
@ EHB
Noch mal, letztendlich bezahlt die Versicherung des Unfallgegners den Schaden, auch die Krankheitskosten.
Wenn's dauerhafte Schäden sind, z.B. Behinderung, dann zahlt deine Krankenversicherung wohl allenfalls nur die unmittelbaren Schäden, die Erwerbsminderung natürlich nicht.
Glaubst Du etwa bei Unfällen in Kuba sei das anders?
Träum weiter!!!
PS: Warum gibt es Deiner Meinung nach Unfallversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen???
Sollte nach deiner "Theorie" doch gar nicht notwendig sein, da "alles" die Krankenversicheung bezahlt.
#111 RE:Terror auf Kuba aufpassen (Re: el C)
Wilma, ich habe einen Vertrag mit meiner Krankenkasse, in dem steht genau drin, wann sie was und wieviel bezahlt und wann nicht. "Fremdverschuldete Unfälle" stehen nicht auf der Ausschlussliste.
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La distancia no es la causa para que nazca el olvido.
Abschnitt 1 - Inhalt der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 304)
Titel 1 - Verpflichtung zur Leistung (§§ 241 - 292)
§ 249
Art und Umfang des Schadensersatzes
(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.
#113 RE:Terror auf Kuba aufpassen (Re: el C)
#115 RE:Terror auf Kuba aufpassen (Re: el C)
In Antwort auf:
Zahlt Deine Krankenversicherung auch Deinen Verdiesntausfall ... nach´Ablauf von sechs Wochen?
Ja dafür habe ich ja eine Krankentagegeldversicherung.
In Antwort auf:
Wie sieht es mit Dauerschäden aus und mit Erwerbsminderung??
Dauerschäden auch. Erwerbsminderung ist eine andere Baustelle => Berufsunfähigkeitsversicherung.
Was hat das jetzt aber mit fremdverschuldeten Unfällen zu tun, wo die KV angeblich <Zitat Wilma> NIE </Zitat Wilma> leistet?
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In Antwort auf:
Was hat das jetzt aber mit fremdverschuldeten Unfällen zu tun, wo die KV angeblich <Zitat Wilma> NIE </Zitat Wilma> leistet?
Ja, was hat es damit zu tun?
Es stimmt aber, sie zahlt wirklich nicht. Jedenfalls im Endeffekt.
Übrigens auch nicht bei den hunderttausenden Arbeitsunfällen, die es jedes Jahr gibt.
Die Behandlungskosten eines Verkehrsunfallopfers trägt die Haftpflichtversicherung des Verursachers, die des Geschädigten eines Arbeitsunfalls die Berufsgenossenschaft.
Man SIEHT dies nur meist selbst nicht, da die KK die Rückzahlung der Kosten selbstständig betreibt
#117 RE:Terror auf Kuba aufpassen (Re: el C)
In Antwort auf:
Es stimmt aber, sie zahlt wirklich nicht. Jedenfalls im Endeffekt.
Natürlich zahlt sie erstmal. MEIN Ansprechpartner i.S. Behandlungskosten ist meine Krankenversicherung (sofern ich eine habe) und nicht die Haftpflicht des Unfalllgegners. Die kommt erst später ins Spiel. Und wenn dort nichts zu holen ist, ist das das Problem meiner Krankenkasse und nicht meins.
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#118 RE:Terror auf Kuba aufpassen (Re: el C)
In Antwort auf:
Natürlich zahlt sie erstmal. MEIN Ansprechpartner i.S. Behandlungskosten ist meine Krankenversicherung (sofern ich eine habe) und nicht die Haftpflicht des Unfalllgegners. Die kommt erst später ins Spiel. Und wenn dort nichts zu holen ist, ist das das Problem meiner Krankenkasse und nicht meins.
Mein Ansprechpartner ist immer erst mal der Arzt. Mit meiner KK habe ich noch nie gesprochen.
Aber es stimmt schon, in der Regel wird sie Dich nicht auf den Kosten sitzen lassen. Allerdings nur auf den Kosten für die Regelleistungen, die sie versichert.
Das bedeutet, dass sie eine ganze Reihe von Sachen, auf die Du als Unfallopfer einen Anspruch hast, definitiv nicht zahlen würde, wenn kein Rückgriff auf den Haftpflichtversicherer möglich ist.
Zum Beispiel kosmetische Operationen, die Selbstbeteiligung im Krankenhaus, bei Medikamenten, bei Hilfsmitteln. Auch nicht die sehr hohen Selbstbeteilungen bei Zahnersatz usw usf
#119 RE:Terror auf Kuba aufpassen (Re: el C)
In Antwort auf:
in der Regel wird sie Dich nicht auf den Kosten sitzen lassen. Allerdings nur auf den Kosten für die Regelleistungen, die sie versichert.
Genau so ist es. Zwischen Wilmas Aussage, "Die Versicherung zahlt NIE" und der Aussage "Die Reisekrankenversicherung deckt möglicherweise nicht alle Folgekosten eines Unfalls im Ausland ab" besteht für mich ein klitzekleiner Unterschied.
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