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mit Heiratsvisa nach D
Hola,
wer weiß wo ich brauchbare Infos zum Heiratsvisa finde? Was ist alles nötig, wie ist der Werdegang gegenüber dem Besuchervisa hier sowie in Cuba dann, wie lange dauert das ganze im Idealfall usw.. Infos zur Beantragung für Sprachvisa oder Besuchervisa findet man ja genug. Doch über den Ablauf, um eine/n Cubana/o mit Heiratsvisa nach D zu holen ist leider nicht allzuviel zu finden!
Also, wer kann helfen, wer hat das Prozedere schon mal durch?
Saludos de Sacke
Mal sehen, ob ich das alles noch auf die Reihe bekomme:
1.) Ausländerbehörde fragen, welche Dokumente von kub. Seite UND von deutscher Seite aus nötig sind. Normalerweise verlangt das Standesamt eine aktuelle deutsche Geburtsurkunde und einen Auszug aus Deinem Familienstammbuch (bzgl. Sozialstatus - ledig, geschieden, usw.)
2.) Verpflichtungserklärung machen - Zum Zwecke der Heirat - Terminierung: ab Einreise
3.) Vom kub. Partner werden normalerweise eine Geburtsurkunde und eine Meldebescheinigung (inkl. Sozialstatus) verlangt = Certificacion de Nacimiento + Certificacion de Capacidad Legal
4.) Beide Dokumente bei MINREX beglaubigen und von ESTI übersetzen lassen
5.) Ausreisegenehmigung bei der INMIGRACION wenigstens für 30 Tage besorgen
6.) Visaantrag 3-fach bei der Botschaft für 3 Monate einreichen - Flugreservierung vorlegen
6.) Bei Visaerteilung Flugticket vorlegen - kann auch nur OneWay sein
7.) Bearbeitungszeit des Visaantrages vorher bei Flugreservierung/-buchung und Visaantragsstellung einkalkulieren
Sorry, wenn ich was vergessen haben sollte. Ggf. hat sich auch schon wieder einiges geändert!
Hi Sacke,
warum heiratest Du nicht in Cuba- ist einfacher....
Aber hier findest Du auch schon mal Infos welche Papiere man benötigt:
http://www.deutschebotschaft-havanna.cu/...ervice/ehe.html
Viele Grüße, Daniela
In Antwort auf:
Ausländerbehörde fragen, welche Dokumente von kub. Seite UND von deutscher Seite aus nötig sind
Direkt zum Standesamt, dort gibt es einen "Laufzettel" mit erforderl. Dokumenten.
Verpflichtungserklärung im Vorfeld nicht nötig. Die Unterlagen schickt die Botschaft an die AB, die dann den Einladenden zum Gespräch bittet.
Dann mit abgeholten Unterlagen zum Standesamt, Eheschließung anmelden, wieder zur AB, die dann ihr "ok" nach Havanna gibt. Dann wird Visum erteilt. Dauer ab Visumsbeantragung bis Erteilung: kann locker 2 Monate dauern...
Hi Daniela,
ich hab doch garnichts von heiraten gesagt! Es geht lediglich um die Möglichkeit für cubanische Staatsangehörige mit einem Heiratsvisa nach D zu kommen, und was das z.B. für ein Mehraufwand gegenüber Besuchervisa ist. (deswegen auch in dieser Sparte gepostet!) Das eine Heirat in Cuba günstiger ist weiß ich auch!
@Jorge2
Wir können uns ja nochmal kurzschließen!? Vielleicht heute abend (im Chat oder telefonisch)?
Denn ich hab ja schon die Erfahrung, "HOTEL JORGE" ---> Hier werden sie geholfen!!!
Saludos
Ganz einfach Daniela!
Wenn der novio oder die novia kein Besuchsvisum erhalten, wie ehemals bei meiner jetzigen Frau, kann eben der nächste Schritt ein Heiratsvisum sein. Ja, wissen wir, natürlich auch ein Sprachvisum.
Die deutsche Botschaft denkt nämlich so: Wenn die ABH dem Heiratsvisum zugestimmt hat - weil, ist ja mit mehr Aktionen und Beurkundungen verbunden - dann sind wir aus dem Schneider und können dem Visum uneingeschränkt zustimmen.
Meine damalige Sachbearbeiterin bei der ABH hat nur mit dem Kopf geschüttelt und gemeint, wenn die ihrer Freundin nun das Heiratsvisum erteilen, dann hätten die auch bereits dem Besuchsvisum zustimmen können. Und gemeint: So ein Blödsinn - wenn sie ihrer Freundin mangelnde Rückkehrbereitschaft unterstellen, dann kann sie ja mit Heiratsvisum nicht heiraten und ebenfalls nicht zurückkehren!
Übrigens: Die deutsche Botschaft hatte damals das Besuchsvisum sogar trotz Sicherheitshinterlegung von 2.500,- EUR abgelehnt - das Heiratsvisum zwei Monate später dann erteilt!
DENN SIE WISSEN NICHT WAS SIE TUN!
In Antwort auf:
DENN SIE WISSEN NICHT WAS SIE TUN!
Falsch! Die wissen genau, was sie tun! Bei dem Heiratsvisum werden nämlich deine Rechte berührt. Du bekundest ja, dass du eine Ehe schließen möchtest. Die Ehe und damit die Eheschließungsfreiheit stehen unter besonderem Schutz des Grundgesetzes!
Bei einem Besuchsvisum sind eben nicht deine Rechte berührt, sondern "nur" die eines Kubanerns.
errue
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CUBA LINKS
Cuba Forum
@errue:
Ich denke als Begründung nur zum Teil richtig. Ich gehe genau wie Jorge2 davon aus, dass die bei der Botschaft einfach nur die Verantwortung für evtl. nicht rückkehrende Kubaner abschieben wollen. Wenn die Ausländerbehörde zustimmt, haben die im Zweifel den Schwarzen Peter.
Man konnte hier ja schon von mehreren Fällen lesen, wo ein Besuchsvisum abgelehnt wurde, aber ein Heiratsvisum anschließend erteilt wurde. Gibt es solche Fälle hier eigentlich auch mit Leuten, die nach einem abgelehnten Besuchsvisum ein Sprachvisum erhalten haben ?
Andy
Also da hätte ich was dazu zu sagen. Bei mir tritt gerade der umgekehrte Fall ein.
Besuchsvisum wurde erteilt, drei Monate hier alles wunderbar. Dann versucht, hier das Besuchsvisum gegen Ende in ein Sprachvisum umzuwandeln. Dazu wurde mitgeteilt, das sei nicht möglich, kann nur in HAV beantragt werden, man wäre zum Erlernen der Sprache mit dem falschen Visum eingereist.
Meine Novia also wieder brav nach Hause mit allen erforderlichen Dokumenten.
2 Monate nach Rückkehr und Antragstellung teilt die Botschaft nun der hiesigen ABH mit, keine Rückkehrbereitschaft und empfehlen, das Sprachvisum nicht zu erteilen!!!
Hier kommt das immer so rüber, als ob dieses Visum völlig unproblematisch sei...
Me rindo
errue
(
gelöscht
)
#12 RE:mit Heiratsvisa nach D
In Antwort auf:
Dann versucht, hier das Besuchsvisum gegen Ende in ein Sprachvisum umzuwandeln. Dazu wurde mitgeteilt, das sei nicht möglich, kann nur in HAV beantragt werden, man wäre zum Erlernen der Sprache mit dem falschen Visum eingereist.
Das war absolut richtig! Ist ja auch das falsche Visum!
In Antwort auf:
2 Monate nach Rückkehr und Antragstellung teilt die Botschaft nun der hiesigen ABH mit, keine Rückkehrbereitschaft und empfehlen, das Sprachvisum nicht zu erteilen!!!
Das ist absolut ungewöhnlich! Bist du dir sicher, dass die Rückkehrbereitschaft dafür die Begründung war!? Oder legt sich in Wirklichkeit deine ABH quer?
In Antwort auf:
Hier kommt das immer so rüber, als ob dieses Visum völlig unproblematisch sei...
Ist es mit dem nötigen Druck auch! Meine Holde hat einen Tag nach Rückkehr in Havanna das Sprachvisum beantragt! Da wollte sich die Botschaft auch querlegen und erzählte etwas von 3-Monatsfrist. Nach einem Fax, in dem ich denen kurz mal die rechtliche Situation und den Unterschied zwischen einem Schengen- und einem nationalen nach Soll-Bestimmung zu erteilenden Visum auseinandergestzt habe, lief es Ruckzuck und dreieinhalb Wochen später war sie wieder hier.
errue
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Cuba Forum
Wie gesagt, was die genaue Begründung dieser Empfehlung der Botschaft ist, werde ich demnächst erfahren. Es lag auf jeden Fall zunächst mal nicht an der ABH, die haben halt nur mal in HAV nachgefragt, wie die das so sehen.
Dann Interview mit der selben Person wie beim Besuchsvisum (welches für mich eigentlich absolut überraschend erteilt wurde. Keine Kinder, kein fester Job, nichts, trotzdem ohne Sicherheitshinterlegung) und jetzt sehen die im Erlernen der deutschen Sprache keinen rechten Sinn ??
Irgendwas muß da zu machen sein, das Sprachvisum SOLL ja nach dem Gesetz erteilt werden. Ausserdem habe ich auf der Seite des Auswärtigen Amtes den Hinweis entdeckt, dass bei einer Rückkehr eine Art Vertrauensschutz besteht, das habe ich aber im Gesetz nicht entdecken können. Wer weiß dazu was ?
In Antwort auf:
Ausserdem habe ich auf der Seite des Auswärtigen Amtes den Hinweis entdeckt, dass bei einer Rückkehr eine Art Vertrauensschutz besteht, das habe ich aber im Gesetz nicht entdecken können. Wer weiß dazu was ?
Guckst Du hier: http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/wi...visapraxis_html
Vertrauensschutz bei regelgerechter Rückkehr nach einem Besuchsaufenthalt in EU/EWR-Ländern, der Schweiz oder Nordamerika in früheren Fällen
Allerdings bezieht sich das auf die erneute Erteilung eines Besuchsvisums. Auf Sprach- oder Heiratsvisa wird dort nicht eingegangen. Bei der Beurteilung der Rückkehrbereitschaft müsste eigentlich auch der Vertrauensschutz gelten, aber man kennt ja die deutschen Bürokraten: Was nicht eindeutig geregelt/erlaubt ist, geht eben nicht !
Andy
#15 RE:mit Heiratsvisa nach D
Soweit ich weiß, sind genau die Bestimmungen (Vollmer-Erlass, März 2000)
1. vertrauensschutz bei vorheriger regelrechter Rückkehr aus EWR, Schweiz, Canada usw.
sowie
2. die Bestimmung "im Zweifel FÜR den Antragsteller"
im Oktober 2004 wieder revidiert worden (Chrobog-Erlass, Okt. 2004).
Dieses im Zusammenhang mit den massenweisen Pauschalerteilungen von Visen im "Osten".
Wer weiß genaueres. Die AA-Webside hat den Stand 8/2004!
Wir haben größte Probleme mit der Erteilung eines Sprachvisums. Es geht anscheinend um die Motive für den Kurs.
Wer weiß, wo die rechtmäßigen Motive für einen Sprachkurs beim AA, etc. zu finden sind (oder auch z.b der Chrobog-Erlass).
Gruß
Alles wird gut, immer nur lächeln! (schön wär's)
#16 RE:mit Heiratsvisa nach D
"Certificación de Solteria"
Bloß was macht cubano, wenn nicht mehr solterio?
Stimmt, meine Frau hatte damals auch alle drei Dokumente, allerdings kann ich mich daran erinnern, daß sie gesagt hätte, daß sie dann eines von den beiden Dokus nicht gebraucht hätte. Daran kann sie sich aber heute nicht mehr erinnern.
Aber irgendwo, z.B. über die Botschaft, sollte das doch rauszubekommen sein!
#18 RE:mit Heiratsvisa nach D
#19 RE:mit Heiratsvisa nach D
Sorry, ich habe mich verwirren lassen.
Nach den Gebührenlisten der kubanischen Botschaft ist
Capacidad Legal = Ehefähigkeitszeugnis.
Certificado de solteria dann (wie ja auch der Name sagt) die Ledigkeitsbescheinigung.
Die erstere wird in D benötigt. Die zweite würde in Dk ausreichen (immer zusammen mit Certificacion de Nacimiento)
Alles wird gut, immer nur lächeln! (schön wär's)
Da hast Du vollkommen Recht matanzero!
Bei meiner jetzigen Frau steht in den Dokus von damals im C de Capacidad Legal (Ehefähigkeitszeugnis) unter "de estado conyugal: divorciado
und im C de Solteria: soltera
Das Dokument C de Solteria gibt´s lt. meiner Frau nur in Havanna, die anderen beiden Dokumente werden in der INMI vorort ausgefüllt.
Dann kommt noch dazu, daß cubanos die längere Zeit mit einem Partner zusammengelebt haben und sich dann getrennt haben, von sich aus angeben sie seien "divorciado" und das wird dann halt bei der Befragung auf der INMI von der Beamtentussi reingeschrieben.
Und schon kanns riesige Probleme dann hier vorort geben!
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