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Langzeitaufenthalt in Kuba
Hallo Zusammen,
bzgl. Auslands-Reise-Krankenversicherung hatte ich ja bereits meine Informationen gepostet. Heute habe ich mich mal mit den Arbeitsamt unterhalten, wobei folgende Informationen heraus kamen:
Bei einer Abwesenheit bis zum 01.02.2006, mussten während der letzen 3 Jahre mind. 12 Monate am Stück gearbeitet werden. Wenn man also, nach einer längeren Abwesenheit, vorm 01.02.2006 zurück kommt, kann man sich gleich arbeitslos melden und kann dann Zahlungen von 60% des Nettogehaltes erwarten. Somit ist man dann auch wieder Sozialversicherungspflichtig und kann sich auch bei der Krankenkasse Pflichtversichern (die Krankenkasse muss einen nehmen).
Bei einer Abwesenheit bis nach den 01.02.2006, mussten während der letzen 2 Jahre mind. 12 Monate am Stück gearbeitet werden. Somit muss dann der Auslandsaufenthalt < 12 Monate sein, damit man sich bei seiner Heimkunft wieder arbeitslos melden kann... Falls man es nicht kann, ist man nicht Sozialversicherungspflichtig und somit sind die Krankenkassen nicht verpflichtet, einen wieder auf zu nehmen.
Was die Krankenkasse angeht, so sollte man Folgendes beachten: Auslands-Reise-Krankenversicherung mit einer Jahresprämie von etwa 500€ ist sehr zu empfehlen. Dann sollte man seine gesetzliche Krankenversicherung lediglich ruhen lassen (kostet auch etwa 500€), damit man Sie jederzeit wieder aktivieren kann. Sie muss wieder aktivierbar sein, wenn man z.B. nach der Rückkunft nicht Sozialversicherungspflichtig ist (z.B. kein Arbeitslosengeld kassieren kann) oder man z.B. während des Auslandsaufenthaltes aufgrund von gesundheitlichen Problemen wieder nach Deutschland muss.
Ich habe Diese Informationen mit besten Wissen und Gewissen zusammen getragen und würde mich freuen, wenn ich es gesagt bekomme, sollte ich noch etwas vergessen haben oder jemand noch ein paar Tipps hat...
Gruß,
OLE
#2 RE:Langzeitaufenthalt in Kuba
Was das Arbeitsamt anbelangt, ist nicht irgend ein 1. Februar entscheidend, sondern der Zeitraum zwischen letzter versicherungspflichtiger Erwerbstätigkeit und dem Ablauf des daraus resultierenden Anspruchs auf Arbeitslosengeld.
Dieser Anspruch ist abhängig von der vorangegangenen Dauer der Beschäftigung und vom Alter der Person. Wenn das bei dir dann zufällig dieses Datum sein sollte, o.k. für andere trifft dieses aber nicht zu.
Richtig ist, daß du nach Kündigung auf Arbeitslosengeld verzichten kannst und dich in der Welt herumtreiben kannst. Kommst du innerhalb deiner Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld zurück, bist du noch für den verbliebenen REST leistungsberechtigt, auch wenn das nur wenige Tage sein sollten.
Richtig ist auch, daß du dadurch wieder in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert wirst. Eine private Anwartschaftszahlung wäre daher herausgeschmissenes Geld.
e-l-a
@ Ela,
der 01.02.06 ist wohl die Umstellung der "Verjährungspfrist", wo die zu berücksichtigen drei Jahre auf zwei verkürzt werden. Somit ist es wohl ein offizielles und von mir unabhängiges Datum. Die gute Frau hatte mir dann noch erzählt, dass man in den drei bzw. dann zwei Jahren mind. 12 Monate am Stück gearbeitet haben muss um dann nach der Rückkerht (wenn noch innerhalb dieser Frist) einen Anspruch zu haben.
Was die Anwartschaft angeht, so sollte man Sie doch bezahlen, um im Falle eines Falles (angenommen man hat einen ernsten Unfall) in Deutschland auch versichert zu sein... Ansonsten transportiert die Auslands-Kranken-Versicherung einen zwar wieder nach Hause, hier hat man dann aber keine Versicherung und kann somit Alles aus eigener Tasche löhnen - so habe ich es zumindest verstanden?!
Was meinst Du?
Viele Grüße,
OLE
#4 RE:Langzeitaufenthalt in Kuba
Hatte mich letztens mit einem guten Bekannten, Experte vom Arbeitsamt, unterhalten. Das würde ich dir auch empfehlen, wenn du so einen hast. Da erfährst du, wie es wirklich geht.
Wenn du längere Zeit im Ausland bleiben willst, empfehle ich dir die Versicherung vom BDAE, (hier gibts einen Strang dazu von vor ein paar Tagen) da bist du bis zu 3 Monate in Deutschland mitversichert, also auch kein Problem. Anwartschaft geschenkt, wenn du dann sowieso zum A-Amt gehst.
e-l-a
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