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Abschiebeversicherung
Ich glaube nicht, daß es die deutschen Behörden interessiert, on Kuba seine Emigranten zurück haben "möchte oder nicht". Ich denke mal sie wird zurückgeschickt und in Kuba mit offenen Armen wieder aufgenommen und sofort zur Besserung und Auffrischung der politischen Ideale erst mal auf´s Land zur KUR geschickt.
Aber ehrlich, genaues kann ich Dir dazu nicht sagen.
Nee, da hat der errue schon mal was zu geschrieben und auch einen Link bereitgestellt. Nach mehr als 11 Monaten werden KubanerInnen nicht mehr abgeschoben, weil Kuba sie nicht zurücknimmt. Fluggesellschaften werden sie wohl auch erst gar nicht einchecken lassen.
Im übrigen glaube ich, dass man nach Ablauf der 3 Monate nicht mehr verantwortlich ist. Dann ist nämlich auch die Verfpflichtungserklärung i.d.R. abgelaufen. Die 2500 EUR Sicherheitsleistung, die hin und wieder verlangt werden, müssten sonst ja auch gar nicht verlangt werden, da sich der Staat bzgl. der Rückführungskosten immer an den Einladenden halten könnte.
Andy
Klar widerspricht sich das. Muss ja auch nicht immer alles logisch bei uns sein, oder ?
Ich bin in der Materie aber auch nicht fit, aber errue hatte mal auf eine Frage diesbezüglich etwas geschrieben. Ist aber schon eine Weile her und bei der nicht funktionierenden Suchfunktion hier im Forum kann ich das kaum wiederfinden.
Wenn wir aber trotzdem mal die Logik anwenden: Was haben denn dann die 2500 EUR Sicherheitsleistung für einen Zweck, wenn man ohnehin auch noch nach drei Monaten verantwortlich ist ? Macht doch nur dann Sinn, wenn anzunehmen ist, dass im Falle eines Falles vom Einlader kein Geld mehr zu bekommen ist. Oder eben nach Ablauf von mehr als 11 Monaten.
Andy
Ich sehe das eher so: Die ABH prüft, ob genügend Einkommen vorhanden ist und gibt dann das OK. Somit sollte in der Zeit des dreimonatigen Aufenthaltes nichts schiefgehen. Die Sicherheitshinterlegung wird m.E. ja dann verlangt, wenn sich die dt. Botschaft nicht sicher über die Rückkehrbereitschaft des Gastes ist und nicht, weil sie vermuten, daß man selbst zu wenig Geld hat (dann könnte man die SH nicht machen). Also Sicherung der anfallenden Kosten, wenn der Gast nicht wieder heimmöchte.
Wenn Du die Verpflichtungserklärung meinst, die nur für einen bestimmten Zeitraum ausgestellt wird, dann solltest Du mal "das Kleingedruckte" lesen, das besagt, daß man auch für die Folgekosten aufzukommen hat.
Wie sich das dann allerdings nach den 11 Monaten bei Kubanern verhält, weiß ich nicht - da sollte man mal direkt bei Herrn Beckstein nachfragen.
In Antwort auf:
Also Sicherung der anfallenden Kosten, wenn der Gast nicht wieder heimmöchte
Wenn der Einlader über ausreichend Einkommen verfügt, dann sind die Kosten ja gesichert. Die holen sich das Geld dann schon. Notfalls per Mahnbescheid und Gerichtsvollzieher.
Die 2500 EUR sind zur Deckung der Rückführungskosten. Und daraus schließe ich, dass ansonsten nach Ende der Verpflichtungserklärung es für die Ausländerbehörde schwierig bis unmöglich ist, vom Einlader noch Geld zu bekommen.
Andy
Andy,
ich zieh mich da zurück, weil ich es einfach nicht weiß und "Spekulatius" (gibts wieder an Weihnachten) führen nicht recht weiter.
Ich glaube mich aber zu erinnern, daß es schon einige Berichte im Forum gab, worin Leute sich dahingehend äußerten, bereits kräftig für ihre "geflüchteten" Gäste zur Kasse gebeten worden zu sein.?
Vielleicht nehmen die Betroffenen dieses Thema nochmals auf und könnten ausführlich Bericht erstatten zu den Vorkommnissen jener Zeit.
Ich gehöre zwar nicht zu den Betroffenen, aber Eins ist klar, Du wirst zur Kasse gebeten, wenn der Gast illegal hier bleibt und das geht ja wohl erst nach Ablauf des Visums. Was die AHB macht, indem sie Dein Einkommen prüft, hat doch mit den Kosten für eine Abschiebung erst mal gar nichts zu tun. Die wollen vorrangig wissen, ob Du Deinen Gast hier versorgen kannst. Und was die Botschaft angeht, da gilt, zwischen bestätigtem Einkommen und 2500,- Eus sicher auf dem Sparbuch ist immer noch ein Unterschied, da kannst Du jeden Banker fragen.
Gruß Andre
Ich gehöre-leider-zu den Betroffenen.Das Kleingedruckte in der Verpflichtungserklärung hab ich nicht gelesen; ganz einfach, weil ich nicht damit gerechnet habe, dass die kleine D. abhaut! Die Sache mit der Sicherheitshinterlegung dient m.E. dazu, die Hürden für eine Einladung noch zu erhöhen(und natürlich einen Teil der Abschiebekosten zu decken!!!). Hätte Ich 2.500 € hinterlegen müssen, hätte ich die Einladung sicher nicht gemacht!!
Hi.Du machst mir Angst.Spaß beiseite,hast du eine Abschiebeversicherung gemacht um kein Geld zu hinterlegen?Bin grad dabei alles perfekt zu machen mit der Einladung.Ich mach die Versicherung,fühle mich dann etwas sicherer,will aber nicht noch dazu Geld beim Staat parken.Ich hoffe der Kuckuckskleber(schweres Wort) kommt nicht bei dir vorbei.Und was meinst du mit dem "Kleingedruckten" was du nicht gelesen hast?
Shakira
Nur müßte man im Normalfall davon ausgehen können, daß Du die 2500,- Eus früher oder später in jedem Fall wiederbekommst, egal ob Dein Besuch nun stiften geht oder nicht. Denn, selbst wenn die Behörden Deine Sicherheitshinterlegung zur Deckung der Abschiebekosten verwenden, müßte sie Dir die Versicherung dann wieder zurückerstatten.
In Antwort auf:
müßte sie Dir die Versicherung dann wieder zurückerstatten.
Halte ich für sehr unwahrscheinlich. Die Versicherung wird im besten Fall nur die Kosten (anteilig ?) übernehmen, die tatsächlich durch die Abschiebung entstehen.
Falls die kub. Person sich nicht zum letztmöglichen Termin bei den Behörden in Kuba meldet, werden die 2.500 fulitas eingezogen y basta.
errue
(
gelöscht
)
#95 RE:Abschiebeversicherung
In Antwort auf:
Falls die kub. Person sich nicht zum letztmöglichen Termin bei den Behörden in Kuba meldet, werden die 2.500 fulitas eingezogen y basta.
Blödsinn! Auf welcher rechtlichen Grundlage? Ohne Abrechnung der Abschiebekosten läuft da gar nichts! Das sagte auch der zuständige Beamte der AA: "Es gibt keinerlei Ordnungsgeld oder Ähnliches, sondern der Betrag kann nur zur Deckung der durch die Verpflichtungserklärung erwachsenen Kosten verwendet werden, und zwar nach Abrechnung dieser. Die Botschaft ist nur auf dieser Grundlage berechtigt das Geld einzubehalten."
Da aber jede Verpflichtungserklärung einen Passus "Zweck" enthält, der meistens das Wörtchen "Besuch" beinhaltet, kommt es eigentlich so gut wie nie zur Vollstreckung. Denn macht sich der Eingeladene auf und davon und geht bspw. einer "Arbeit" nach, dann haut dich jeder findige Anwalt aus der Kiste raus, da sich ja der "Zweck" des Aufenthalts geändert hat, für den du unterschrieben hast.
errue
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CUBA LINKS
In Antwort auf:
Muß man immer Geld hinterlegen?
NEIN! Im Bedarfsfall auf meiner Page nachlesen.
errue
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CUBA LINKS
@RalfF
Ist denn schon eine Behörde mit einer konkreten Forderung an Dich herangetreten ?
Aber wenn die Verpflichtungserklärung wirklich über den dort eingetragenen Zeitraum hinaus gilt, kann man wirklich, trotz Abschiebeversicherung, Probleme bekommen.
Ich denke da so an Kosten wie z.B. zur Ermittlung des aktuellen Aufenthaltsortes. Und wenn sie nach mehr als 11 Monaten tatsächlich nicht mehr abgeschoben werden kann, weil Kuba sie nicht mehr aufnimmt, und sie somit eine Duldung in Deutschland erhält, wer kommt denn dann für ihren Unterhalt auf ? Auch der Einlader ? Mag ich mir gar nicht vorstellen ...
Sicherlich ein interessantes Thema für alle, die eine Einladung planen. Vielleicht kennt sich jemand ja genauer damit aus oder hat sogar schon leider Erfahrung damit ?
Andy
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