Arbeitserlaubnis

02.12.2002 13:42
#1 Arbeitserlaubnis
avatar
sehr erfahrenes Mitglied

Weiß zufällig jemand, ab wann ein Kubaner, der hier in Deutschland verheiratet ist, hier arbeiten darf?


 Antworten

 Beitrag melden
02.12.2002 14:58
#2 RE:Arbeitserlaubnis
avatar
spitzen Mitglied

Wenn er AE hat, kann er sofort Arbeitserlaubnis beim AA beantragen.
Wenn erteil, kann er arbeiten.

"Pero no me gusta trabajo"

Saludos


 Antworten

 Beitrag melden
02.12.2002 15:15
avatar  derhelm
#3 RE:Arbeitserlaubnis
avatar
Forums-Senator/in

Eine unbefristete Arbeitserlaubnis gibt es vom Arbeitsamt.
Diese wird allerdings nicht benötigt, sondern eine Steuerkarte, die nach Anfrage umgehend von der Stadtverwaltung ausgestellt wird. Dazu muss der ausländ. Partner gemeldet sein und eine AE besitzen.
----------------------------
Alle sagten, das geht nicht. Dann kam einer, der hat es einfach gemacht.


 Antworten

 Beitrag melden
04.12.2002 10:12
avatar  sarchi
#4 RE:Arbeitserlaubnis
avatar
Forenliebhaber/in

Einfach auf das Arbeitsamt gehen und beantragen.
wird dann zugeschickt.
Ging bei meiner frau problemlos.


 Antworten

 Beitrag melden
04.12.2002 15:44
avatar  ( Gast )
#5 RE:Arbeitserlaubnis
avatar
( Gast )

sobald er die AE und die AA hat, war bei meiner Frau jedenfalls so.

Gruß Hans


 Antworten

 Beitrag melden
Seite 1 von 1 « Seite Seite »
Bereits Mitglied?
Jetzt anmelden!
Mitglied werden?
Jetzt registrieren!