Arbeitserlaubnis-Schengen

03.11.2006 21:58
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#1 Arbeitserlaubnis-Schengen
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( Gast )

Hallo...
meine freundin hat in frankreich sowohl einen aufenthaltsgenehmigung als auch eine arbeitserlaubnis erhalten. ist beides im rahmen des schengener abkommen auch in deutschland gültig?
wäre super wenn mir jemand helfen konnte, habe im netz recherchiert und nichts finden können.
danke euch!


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03.11.2006 23:24
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#2 RE: Arbeitserlaubnis-Schengen
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( Gast )


Mit dem Schengener Abkommen hat das für Deine Freundin erteilte Visum nichts zu tun. Diese Visa beschränken sind auf kurzfristige Aufenthalte für Besuchs- und Geschäftsreisen von maximal 3 Monaten. Es handelt sich vielmehr um ein nationales Visum für Frankreich nach deren innerstaatlichen Rechtsvorschriften. Da sie einen Aufenthaltstitel für Frankreich hat, kann sie aber innerhalb der EU reisen. Darüber hinaus wird auch in Frankreich dieses Visum für einen bestimmten Zweck (Studium, Praktikum etc.) erteilt worden sein. Zur Arbeitsaufnahme in Deutschland berechtigt dieses Visum aber nicht.

Vielleicht hilft Dir der Link unter Arbeitsaufenthalte weiter: http://www.info4alien.de/



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