neues verfahren der ermittlung der zollhoehe bei einreise

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14.09.2002 07:52
avatar  R.Bost
#1 neues verfahren der ermittlung der zollhoehe bei einreise
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Cubaliebhaber/in
ADUANA GENERAL DE LA REPÚBLICA


AVISO MUY IMPORTANTE
A los pasajeros que arrivan a Cuba procedentes del extranjero






LA ADUANA CUBANA INFORMA QUE PARTIR DEL DÍA 1RO DE NOVIEMBRE DEL AÑO 2002, SE PONDRÁ EN VIGOR UN NUEVO PROCEDIMIENTO SELECTIVO PARA LA VALORACIÓN DE LOS ARTÍCULOS QUE IMPORTAN LOS PASAJEROS.



Introducción



El nuevo método de valoración tiene como objetivo ofrecerle un mejor servicio; así como uniformidad y transparencia en el despacho.



· Se establece el método de “VALORACIÓN AL PESO” para los artículos que clasifican como MISCELÁNEAS (confecciones, calzado, artículos de tocador y otros similares), con la siguiente igualdad: 1 kilogramo = $ 25.00 USD y se mantiene el derecho a importar hasta $ 250.00 USD por una sola vez dentro de cada año natural.



· Este nuevo procedimiento le permite al pasajero seleccionado conocer con exactitud el peso de todo su equipaje, EXCEPTO LOS MEDICAMENTOS QUE TRAIGA SEPARADOS, y cuanto debe pagar por concepto de derechos de importación. Así mismo ofrece uniformidad en el despacho para todos los pasajeros, con una total transparencia en cuanto a la valoración de la importación.



· Los equipos electrodomésticos, y otros equipos, así como sus partes y piezas y otros similares, se valoran individual e independientemente, no se pesan y se consideran dentro del límite del valor de 250.00 a que tiene derecho el pasajero.



· Se instalarán, en los salones de las Terminales aeroportuarias, básculas automáticas, las que serán operadas (para el pesaje de los equipajes) por los propios pasajeros seleccionados, sin intervención física en la operación de ningún funcionario aduanero.



· A su llegada al salón de entrada de la terminal aeroportuaria, el pasajero seleccionado estará obligado a pesar su equipaje (facturado y de mano), excepto al bulto o paquete de medicamentos si los trae separados, colocando en la báscula los bultos, maletas y maletines que trae consigo, uno a uno separadamente en la misma operación y una vez pesados todos los bultos, el equipo (báscula) le emitirá un comprobante donde constan la cantidad de bultos, el peso total de los mismos y el importe que debe abonar por concepto de derechos de Aduana, si procediere.



· Después de pesado el equipaje, el pasajero, de acuerdo al mensaje impreso en el comprobante emitido por la báscula:

- Se dirigirá al inspector que atiende el Canal Verde en la puerta de salida del salón, o

- Pagará en la caja los derechos, si corresponde, o

- Pasará con el equipaje, al Banco de Revisión, si así se le indica en el comprobante.







El pasajero tiene derecho a traer:



Libre del pago de derechos,



· 20 kilogramos de efectos personales,

· 10 Kilogramos de medicamentos, siempre que se transporten separados del resto del equipaje. (los medicamentos no se pesan)

· 2 Kilogramos de artículos para regalos o para su uso, que se valoran a $ 25,00 usd cada Kg.



Sujetos al pago de derechos



· Confecciones, calzado, artículos de tocador y otras misceláneas, hasta un límite de 8 kgs, los que se valoran a $ 25,00 usd cada Kg, salvo que traiga para importar algún artículo de los que se valoran individual o independientemente y que no se pesan.



El pasajero puede cooperar en la agilidad del despacho y evitarse molestias innecesarias informando al funcionario de Aduanas, antes de dirigirse a la báscula para pesar, cuando:

· Viaje con equipaje compartido (equipajes de distintos pasajeros unidos en uno o varios bultos);

· Trae equipos electrodomésticos u otros equipos, partes y piezas de repuesto de cualquier equipo y similares;



El pasajero puede contribuir a la rapidez de su despacho y recibir un servicio de calidad sí:

· Trae los medicamentos separados del resto de su equipaje,

· Se ajusta al valor de los 250 usd de los artículos a importar, y

· No trae artículos de importación prohibida o sujetos a permisos de otros Organismos sin poseer el mismo.

· Trae separados los artículos electrodomésticos u otros equipos, partes y piezas de repuesto de cualquier equipo y similares.



Donde buscar la Información


Usted puede solicitar información en las oficinas de atención al público que existen en todas las Aduanas del país, en la Dirección de Secretaría de la Aduana General, sita en 39 y 6, Nuevo Vedado y através de nuestro correo electrónico: wwwadm@agr.aduana.cu


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14.09.2002 14:46 (zuletzt bearbeitet: 14.09.2002 14:47)
avatar  derhelm
#2 RE:neues verfahren der ermittlung der zollhoehe bei einreise
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Forums-Senator/in
Danke,
aber den Link zu setzen reicht vollkommen aus.
(http://www.aduana.islagrande.cu/novedad.htm)

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14.09.2002 20:22 (zuletzt bearbeitet: 14.09.2002 20:24)
#3 RE:neues verfahren der ermittlung der zollhoehe bei einreise
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Forenliebhaber/in
Kleiner Tatsachenbericht hierzu:
Ankunft 23.08.02 in Holguin, 2 Erwachsene + 1 Baby macht laut Condor 2x46 + 23 kg = 115kg Gepäck ohne Aufpreis. Laut Zoll in Holguin hatten wir zu unserer Überraschung nur das Recht auf 40kg, da maximal 2x20kg pro Adulto und Baby braucht nichts, da es ja in Kuba alles in Hülle und Fülle gibt!
Das gesamte Gepäck bestand aus Babybedarf und Klamotten, überwiegend gebraucht, keine Elektroartikel oder was sonst noch abkassiert wird.
Die Forderung betrug also unglaubliche 75x25=1875 Dollar.
Nach 1Stunde Verhandlungsgeschick (Baby verdurstet gleich, aber ich kenne ja eure Namen und noch ein paar wichtigere...) konnten wir den Preis um 98,6% drücken, d.h. für 25Dollar den Flughafen verlassen.
Mir kam es so vor, als trauten sie sich noch nicht so richtig ihre eigenen Gesetze anzuwenden ...
Wer allerdings nicht mit Kubanern verhandeln kann, also nicht deren Slang spricht, sollte sich lieber an die Regelung halten.
Condor haftet im übrigen nicht für diese Kosten.

Venceremos!


el machinista

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14.09.2002 20:26
avatar  ( Gast )
#4 RE:neues verfahren der ermittlung der zollhoehe bei einreise
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( Gast )
20kg mit Koffer oder Netto?
Jos

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14.09.2002 20:30 (zuletzt bearbeitet: 14.09.2002 20:31)
#5 RE:neues verfahren der ermittlung der zollhoehe bei einreise
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Forenliebhaber/in
Wenn Du Dich als Touri outest, kommst Du sicherlich auch mit 30kg noch ungeschoren davon. Aber der Koffer wird komplett auf die Waage gestellt, und das machen die irgendwo im Hinterzimmer bevor das Gepäck auf`s Rollband kommt.Der Verbrecher wußte genau, was unsere Koffer wiegen .
el machinista

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14.09.2002 22:03 (zuletzt bearbeitet: 14.09.2002 22:05)
avatar  derhelm
#6 RE:neues verfahren der ermittlung der zollhoehe bei einreise
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Forums-Senator/in
Unter http://www.aduana.islagrande.cu/faq.htm steht eindeutig: "El límite en la importación de artículos por parte de los viajeros está determinado por el valor total de los artículos que no se consideren efectos personales y no por su peso. El límite en la importación es de $250.00 usd"
Die Gewichtsgrenze gilt erst ab dem 1.11.02, deswegen sollen die es am Dienstag ruhig mal versuchen, wenn meine Frau und unser Kind für zwei Wochen einreisen. Mit Kind braucht man schliesslich eine Menge zum persönlichen Gebrauch.
Die entsprechenden Regelungen sind schon ausgedruckt und werden bei Bedarf den Wegelageren nochmal vorgelegt.
Bisher musste noch keiner von uns einen peso zahlen und so soll es auch bleiben.

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15.09.2002 10:56
avatar  paloma
#7 RE:neues verfahren der ermittlung der zollhoehe bei einreise
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spitzen Mitglied
Da hat sich der bärtige Depp in Cuba ja wieder mal 'ne tolle Sache zur Devisenbeschaffung einfallen lassen. Ich hab mir das gestern mal mit meinen cubanischen Freunden hier angeschaut, sie konnten es gar nicht fassen...
Demnächst wird wohl bestimmt noch ein Zoll auf die Körpergröße erhoben, alle die größer sind wie 1.70 m, pro Zentimeter 25 $... .
Aber, zum lachen ist das schon langsam nicht mehr....
Ich sehe schon ahnungslose Pauschaltouris, die von dieser Regelung nichts wissen und dann gnadenlos abgezockt werden...
Von denen wird bestimmt keiner Cuba ein zweites Mal besuchen...

Saludos Paloma


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15.09.2002 11:14 (zuletzt bearbeitet: 15.09.2002 11:16)
avatar  ( Gast )
#8 RE:neues verfahren der ermittlung der zollhoehe bei einreise
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( Gast )
In Antwort auf:
deswegen sollen die es am Dienstag ruhig mal versuchen,....

Bin ich ja auch mal gespannt!Meine Freundin fliegt am Mittwoch mit auch reichlich Kilo's.... Allerdings vieles second hand oder aus dem Textildiscounter. Jedenfalls habe ich den ganzen Krempel auch schon mal ausgedruckt von den Regeleungen. Vielleicht hilft's ja. Aber die sind ganz scharf da beim Zoll fixiert auf heimkehrende Kubaner(-innen). Traurig diese Geldmaschine die die sich da wiedermal ausgedacht haben....

Wenn ich weiss wie's lief, lass ich es an dieser Stelle wissen jedenfalls. @derhelm: Du auch bitte!

doei,Alex

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15.09.2002 12:06 (zuletzt bearbeitet: 15.09.2002 12:07)
avatar  ( Gast )
#9 RE:neues verfahren der ermittlung der zollhoehe bei einreise
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( Gast )
In Antwort auf:
Wer allerdings nicht mit Kubanern verhandeln kann, also nicht deren Slang spricht....

@el machinista: Es wuerde mich schon sehr interessieren mit welchen Argumenten Du/Ihr zu Werke gegangen seit!!!
Geht' mir weniger um den (uns auch gelaeufigen) Slang als um die handfesten Argumente!
"Kilogramm-Regelung ab 1.11 ,alles persoenlicher Bedarf, alles nix wert da nicht neu / second hand, Traenendruese druecken mit der armen Familie auf Kuba...., etc......,......."

Alex

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15.09.2002 13:41
#10 RE:neues verfahren der ermittlung der zollhoehe bei einreise
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Rey/Reina del Foro
Also mein Spanisch ist nicht so toll und den Beamten-slang kenn ich auch nicht, aber habe ich das richtig verstanden:

Außer deinen eigenen Sachen bis 20 kg plus 2 kg Geschenke darfst du NUR NOCH einmal im Jahr 10 kg extra mitnehmen und pro kg 25,- $ abdrücken, also insg. 250,- $. Denn 250,- ist ja die angegebene Obergrenze. Mit anderen Worten: Mit den 40kg Koffern wärst du gar nicht mehr durch den Zoll gekommen?

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15.09.2002 13:45 (zuletzt bearbeitet: 15.09.2002 13:46)
#11 RE:neues verfahren der ermittlung der zollhoehe bei einreise
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spitzen Mitglied
Hola,

Vielleicht ist das ja der Grund, daß LTU ab November das Pice Konzept einführt.

Ein Schelm der an so was denkt.

Saludos

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15.09.2002 15:32
#12 RE:neues verfahren der ermittlung der zollhoehe bei einreise
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Rey/Reina del Foro
In Antwort auf:
Vielleicht ist das ja der Grund, daß LTU ab November das Pice Konzept einführt


Was ist das???????

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15.09.2002 19:57 (zuletzt bearbeitet: 16.09.2002 00:35)
#13 RE:neues verfahren der ermittlung der zollhoehe bei einreise
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Forenliebhaber/in
@Alex

In Antwort auf:
Kilogramm-Regelung ab 1.11 ,alles persoenlicher Bedarf, alles nix wert da nicht neu / second hand, Traenendruese druecken mit der armen Familie auf Kuba....,


Also, der Reihe nach:
1.die Regelung wurde laut Holguiner Zoll zum 01.08.02 in Kraft gesetzt. Einen entsprechenden Wisch (Fax) hielt er mir vor die Nase.
2.persönlicher Bedarf ist kein Argument, da eben dieser ja auf 20kg pro Person begrenzt ist (Babys bis 2Jahre:0 kg)
3.alles gebraucht: es war tatsächlich fast alles gebraucht, überwiegend Kleidung, Spielzeug und Babysachen wie Milchpulver und Pampers.
Hat nicht interessiert.
4.Tränendrüse etc. wirkt nicht mehr, die haben Dollarzeichen in den Augen.

Zunächst wollten sie die Gebühr großzügigerweise auf 500 Dollar reduzieren, dann allerdings ohne Quittung, wie ich zu verstehen hätte...
Die Reduzierung auf 25 Dollar (+ 2Dollar "Kassenbenutzungsgebühr") bekamen wir schließlich, weil wir den Laden schon über 1Stunde aufgehalten hatten und vor allem, weil der Kleine bei der Hitze in diesem Flughafengebäude wie am Spieß schrie, waren doch alle Getränkevorräte am Ende. Ich drohte mit einer Anzeige wegen Kindesmißhandlung und nannte den Namen eines Chefarztes in Holguin, worauf der Knilch sichtlich erschrak. Seine Helferin hätte sich übrigens auch dadurch nicht beeindrucken lassen, sie wollte lieber die Polizei hinzuziehen. Es fiel mir wirklich nicht leicht, mich gegenüber diesen Verbrechern zu beherrschen . Eine Rolle spielte auch, daß sich die hinter uns Wartenden mit uns solidarisierten und daß sie Angst hatten, die Situation könne eskalieren. Plötzlich nahm mich der Typ zur Seite und meinte, wenn ich jetzt sofort 25Dollar an der Kasse bezahle, könnten wir abhaun...

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15.09.2002 20:41
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#14 RE:neues verfahren der ermittlung der zollhoehe bei einreise
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( Gast )
ich denke und hoffe, dass alles-wie fast immer-viel lärm um nichts ist...

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15.09.2002 22:39
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#15 RE:neues verfahren der ermittlung der zollhoehe bei einreise
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( Gast )
Man darf doch raten?
Es ist tatsächlich so, dass man in den Geschäften schon Vieles kaufen kann.
Dabei sind die Preise um Faktor 2.4 (gelesen) höher als Kuba einkauft.
Bei Baby-Nahrung wird es Faktor 5 sein - schätze ich.
Kuba denkt: Wenn die anderen Länder auch die Ware verzollen,
warum wir hier nicht.
Ob sie von privat Reisenden viel Geld bekommen ist doch die Frage.

Gruss
JOsé


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15.09.2002 22:54 (zuletzt bearbeitet: 15.09.2002 22:55)
#16 RE:neues verfahren der ermittlung der zollhoehe bei einreise
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Forenliebhaber/in
Hallo José,
man bekommt Vieles, aber gerade bei Babynahrung sieht es doch sehr schlecht aus. Die Windeln kosten auch etwa das 10fache (und mehr!), wenn es mal welche gibt und die ganze Zeit "panelos" waschen ist nicht ohne !
Was das Abzocken angeht, scheint Holguin Vorreiter zu sein, aber die waren ja schon immer besonders obrigkeitshörig, leider. Wie ich beobachten konnte wurden typische Touris, insbesondere ältere Ehepaare, nicht belästigt, obwohl sie z.T. deutlich mehr als 20kg dabei hatten. Alle anderen, in Begleitung einer Cubana sowieso, wurden in die endlosen Schlangen zur Gepäckkontrolle eingewiesen.
Der Bekannte vor mir hatte etwa 10kg zuviel und kam ebenfalls mit 25 Dollar davon ohne lange verhandeln zu müsse. Die Cubana hinter mir zahlte 150 Dollar, weil sie etwa 10 paar Schuhe (z.T.gebraucht) dabei hatte.
Also am Besten sich nach der Paßkontrolle einem älteren Ehepaar anschließen, dann hat man gute Chancen, heil durchzukommen

Venceremos!
el machinista

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15.09.2002 22:55 (zuletzt bearbeitet: 15.09.2002 22:58)
avatar  derhelm
#17 RE:neues verfahren der ermittlung der zollhoehe bei einreise
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Forums-Senator/in
In Antwort auf:
1.die Regelung wurde laut Holguiner Zoll zum 01.08.02 in Kraft gesetzt. Einen entsprechenden Wisch (Fax) hielt er mir vor die Nase.
2.persönlicher Bedarf ist kein Argument, da eben dieser ja auf 20kg pro Person begrenzt ist (Babys bis 2Jahre:0 kg)



Das glaubt doch wohl niemand ernsthaft!!!
Babys haben 0 kg frei! Ist heute Märchenstunde???
Ich will mal sehen wie die Zöllner die Milchflaschen, Windeln oder gar den Kinderwagen eines deutschen Kleinkindes auf die Wage stellen und die dt. Mutter, die ihren AI-Urlaub antreten möchte, nichts verstehend daneben steht. So dämlich sind die Behörden dann doch nicht, dass sie ihr liebstes Urlaubsklientel verschrecken möchten.
Selbst unter der neuen Regelungen wird da nichts geschehen. Gleiches gilt mit Sicherheit auch für mitgeführtes Sportgerät etc.
Man sollte sich nicht verrückt machen lassen.
Selbstbewusste Cubanas/os werden da auch keine Probleme zu erwarten haben.

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15.09.2002 22:59
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#18 RE:neues verfahren der ermittlung der zollhoehe bei einreise
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( Gast )
In Antwort auf:
die Regelung wurde laut Holguiner Zoll zum 01.08.02 in Kraft gesetzt


Meine Novia ist am 16. August in Holguin eingereist. Sie mußte "nur" 50 USD laschen bei ca. 60Kg Gepäck.

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15.09.2002 22:59
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#19 RE:neues verfahren der ermittlung der zollhoehe bei einreise
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( Gast )
Ganz dumm sind die Zöllner ja auch nicht. Wer offenkundig zwecks Familienbesuch (A2-Visum oder gar in Begleitung eines Einheimischen) einreist oder ohnehin auf Kuba wohnt, dem kann man ja ruhig kräftig Zoll abnehmen, der kommt ja ohnehin wieder. Das ist wohl der Gedankengang.
Ältere Ehepaare, die "nur" zwei Wochen AI machen, will man ja nicht durch Abzocke vergraulen. Leute mit Familienanschluß können ohnehin nichts machen.

Es scheint so zu sein, dass die kleineren Flughäfen wesentlich rigider kontrollieren. Als Cienfuegos noch regelmäßig aus Kanada angeflogen wurde, war es ähnlich. Habe einige Kanadier getroffen, die extra den Umweg über Havanna gemacht haben, weil die da einfacher durch den Zoll kamen.

Andy


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15.09.2002 23:01 (zuletzt bearbeitet: 15.09.2002 23:03)
#20 RE:neues verfahren der ermittlung der zollhoehe bei einreise
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Forenliebhaber/in
Hallo derhelm,
ich habe nur berichtet, was uns widerfahren ist. Es wurde klipp und klar gesagt, daß Babys keinen Anspruch auf freies Gepäck haben, so unglaublich es klingt. Es kann aber gut sein, daß Leute wie ich, die mit Cubana einreisen, besonders streng behandelt werden (wir sind allerdings als Touris eingereist!). Vielleicht ist es auch nur in Holguin so, würde mich nicht wundern. Jedenfalls können die schon aus Zeitgründen nicht alle Einreisenden so behandeln,ist doch klar. Übrigens ist Condor das Problem mittlerweile bekannt, sie werden sich wohl um eine Lösung bemühen, im schlimmsten Fall 20kg Freigepäck für Kubaflüge.
el machinista

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15.09.2002 23:19
avatar  derhelm
#21 RE:neues verfahren der ermittlung der zollhoehe bei einreise
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Forums-Senator/in
Tja machinista,

meine Frau fliegt am Di. mit unserem Kind (dt. Pass, A2) und ca. 60kg + Kinderwagen nach HOG. (Freigepäck bei Condor: 2*23kg, + 20kg für´s Kind + Kinderwagen) Da wird sich ja rausstellen, ob es so schlimm ist; ich glaube es nicht! Die Zollvorschriften sind selbstverständlich im Handgepäck.
Wir sind schon oft in HOG eingereist und es gab nie größere Probleme, meine Frau hat noch keinen peso bezahlt und das Gepäck befand sich immer in diesem Rahmen.


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15.09.2002 23:39 (zuletzt bearbeitet: 15.09.2002 23:48)
#22 RE:neues verfahren der ermittlung der zollhoehe bei einreise
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Forenliebhaber/in
In Antwort auf:
Wir sind schon oft in HOG eingereist und es gab nie größere Probleme, meine Frau hat noch keinen peso bezahlt und das Gepäck befand sich immer in diesem Rahmen.

Ich auch, über 10x allein in Holguin, lieber derhelm, mit Kind und Frau war es immerhin schon das dritte Mal (der arme Kleine, geb`s ja zu) und deswegen war ich ja auch völlig überrascht. Ich habe noch nie was fürs Gepäck dort bezahlt.
Jedenfalls wünsche ich euch, daß ihr mehr Glück habt.
Vielleicht waren wir in unserem Flieger ja auch nur Versuchskaninchen, um zu sehen, wieviel Unverschämtheit ein Touri vertragen kann

el machinista

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15.09.2002 23:59 (zuletzt bearbeitet: 16.09.2002 00:01)
avatar  derhelm
#23 RE:neues verfahren der ermittlung der zollhoehe bei einreise
avatar
Forums-Senator/in
Machinista,

für die Behandlung, die Euch widerfahren ist, gibt es einfach nach aktuellem Stand keine rechtliche Handhabe und hört sich sehr übertrieben an.
Meine Frau würde übrigens (zur Not) auch nicht das erste Mal el jefe velangen oder einen medico, um klarzustellen das die mitgeführte Babynahrung etc. erforderlich und okay ist.

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16.09.2002 00:15 (zuletzt bearbeitet: 16.09.2002 00:30)
#24 RE:neues verfahren der ermittlung der zollhoehe bei einreise
avatar
Forenliebhaber/in
Leider hatte ich zum Zeitpunkt der Einreise ja nicht die Information über das neue Gesetz und insbesondere, daß es erst ab 01.11. gilt. Wenn das Fax mit der Angabe des Vorziehens auf den 01.08. und der kg-Angaben pro adulto/infante gefälscht war, wird sich das rausstellen. Ich habe Quittung und Unterschriften der Zollbeamten, die mir sowieso gut bekannt sind. Der jefe war(angeblich) nicht anwesend, aber ich kenne ihn und meine Frau auch.
Wenn sie im Winter rüberfliegt wird die Sache zur Anzeige gebracht, sollte sich das ganze als Betrug erweisen. (Der Polizeichef in PtoPadre ist ein guter Freund der Familie).
Ich habe bisher nichts unternommen, weil ich von der Gültigkeit des Gesetzes ausging, so daß wir noch recht glimpflich davongekommen wären mit 27 statt 1875USD (auch schon ein gewisser Erfolg).

Ansonsten hat ja die Androhung einer Untersuchung des Kindes im Holguiner Hospital wegen des Erschöpfungszustand die Holzköpfe mehr oder weniger zum Einlenken veranlaßt, denke mal das Argument wird auch bei Euch ziehen.

Venceremos!

el machinista

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16.09.2002 00:33 (zuletzt bearbeitet: 16.09.2002 00:38)
avatar  derhelm
#25 RE:neues verfahren der ermittlung der zollhoehe bei einreise
avatar
Forums-Senator/in
"In cases of existing any complaints on the treatment received during Customs control or against the manner of treatment provided by a given Customs official, travellers have the right to request the presence of the Principal Specialist in Duty . The Principal Specialist in Duty shall be in the obligation of providing a proper answer to questions raised."[...]
"Customs rulings involving decisions taken against travellers or their luggage can be appealed - in the first instance - by presenting the relevant claim to the Chief of the Customs unit where the decision was originally taken. The decision on such claim - taken by the Customs Unit Chief - can subsequently be appealed to the Chief of Customs of the next higher level. Cuban Customs legislation also provides for claims in the final instance to be channeled through the judiciary"
http://www.aduana.islagrande.cu/conocer3.htm

Besonders interessant ist, dass ich den entsprechenden Abschnitt in den spanischen Seiten nicht finden konnte.

P.S.:
Ein jefe ist immer anwesend und man sollte die Entscheidung, ob was zu zahlen ist, grundsätzlich dem höchsten überlassen unter Vorbehalt des Einspruchs.

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