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Vorlage des Mietvertrages bei der deutschen Botschaft in Havanna
04.01.2002 08:22
Elisabeth 2
(
Gast
)
#1 Vorlage des Mietvertrages bei der deutschen Botschaft in Havanna
Elisabeth 2
(
Gast
)
Details
Nochmals das Thema "Mietvertrag"
Ich war gestern bei der Ausländerbehörde hier in Berlin, um meine Verpflichtungserklärung abzugeben. Ohne dass ich mich danach erkundigt habe, sagte die Sachbearbeiterin, dass man die Kopie des Mietvertrages bei der Botschaft vorlegen müsse - so abwegig war meine Vermutung also nicht!
Elisabeth 2
Ich war gestern bei der Ausländerbehörde hier in Berlin, um meine Verpflichtungserklärung abzugeben. Ohne dass ich mich danach erkundigt habe, sagte die Sachbearbeiterin, dass man die Kopie des Mietvertrages bei der Botschaft vorlegen müsse - so abwegig war meine Vermutung also nicht!
Elisabeth 2
04.01.2002 09:16
Hans
(
Gast
)
#2 Re: Vorlage des Mietvertrages bei der deutschen Botschaft in Havanna
Hans
(
Gast
)
Details
hallo elli2,
sag mal, nur eine kopie des mietvertrags, oder auch die kopien der verdienstbescheinigungen? wäre echt interessant, da es bei mir im märz auch in die heiße phase geht.
Weißt du was, ich schreib einfach mal eine mail nach havanna, dann wissen wir das gleich!
gruß hans
sag mal, nur eine kopie des mietvertrags, oder auch die kopien der verdienstbescheinigungen? wäre echt interessant, da es bei mir im märz auch in die heiße phase geht.
Weißt du was, ich schreib einfach mal eine mail nach havanna, dann wissen wir das gleich!
gruß hans
04.01.2002 09:38
uwe
(
Gast
)
#3 Re: Vorlage des Mietvertrages bei der deutschen Botschaft in Havanna
04.01.2002 10:19
Achim
(
Gast
)
#4 Re: Vorlage des Mietvertrages bei der deutschen Botschaft in Havanna
04.01.2002 10:23
Pablo G.
(
Gast
)
#5 Re: Vorlage des Mietvertrages bei der deutschen Botschaft in Havanna
04.01.2002 10:30
Elisabeth 2
(
Gast
)
#6 Re: Vorlage des Mietvertrages bei der deutschen Botschaft in Havanna
04.01.2002 10:33
Elisabeth 2
(
Gast
)
#7 Re: Vorlage des Mietvertrages bei der deutschen Botschaft in Havanna
04.01.2002 10:44
uwe
(
Gast
)
#8 Re: Vorlage des Mietvertrages bei der deutschen Botschaft in Havanna
04.01.2002 10:44
Pablo G.
(
Gast
)
#9 Re: Vorlage des Mietvertrages bei der deutschen Botschaft in Havanna
Pablo G.
(
Gast
)
Details
Elisabeth
ich habe die Einladung im mai 2001 gemacht, hier wo ich wohne ist Einwohnermeldamt ( wo anders habe ich gehört kann das Ausländeramt dafür Zuständig sein )dafür zuständig, sie haben die Kopie vom Mietvertrag und Lohnabrechnungen begläubigt, also abgestemplet und unterschrieben das mit der Original übereinstimmt !
Alles habe ich dann der deutsche Botschaft in Havanna
vorgezeigt, so war es bei mir, wie bei den anderen war
weiss ich es nicht !
Viele Grüsse
ich habe die Einladung im mai 2001 gemacht, hier wo ich wohne ist Einwohnermeldamt ( wo anders habe ich gehört kann das Ausländeramt dafür Zuständig sein )dafür zuständig, sie haben die Kopie vom Mietvertrag und Lohnabrechnungen begläubigt, also abgestemplet und unterschrieben das mit der Original übereinstimmt !
Alles habe ich dann der deutsche Botschaft in Havanna
vorgezeigt, so war es bei mir, wie bei den anderen war
weiss ich es nicht !
Viele Grüsse
04.01.2002 10:50
Elisabeth 2
(
Gast
)
#10 Re: Vorlage des Mietvertrages bei der deutschen Botschaft in Havanna
Elisabeth 2
(
Gast
)
Details
04.01.2002 10:51
Elisabeth 2
(
Gast
)
#11 Re: Vorlage des Mietvertrages bei der deutschen Botschaft in Havanna
04.01.2002 12:07
derhelm
(
Gast
)
#12 Re: Vorlage des Mietvertrages bei der deutschen Botschaft in Havanna
derhelm
(
Gast
)
Details
Was geht denn hier wieder für ein blöder Streit ab. Es dürfte doch allen bekannt sein, dass verschiedene Ausländerbehörden bzw. Einwohnermeldeämter unterschiedliche Auskünfte geben und Praxis haben.
Normalerweise bräuchte die Dt. Botschaft in HAV gar keine Kopien der Verdienstbescheinigung oder des Mietvertrages, sie verlangen diese einfach, weil sie Lust dazu haben und den Behörden, die diese in D ausstellen, nicht ganz trauen. In anderen Ländern ist das lockerer und man kommt ohne aus. Die Behörde, die die Verpflichtungserklärung ausstellt überprüft das doch schon.
Ich kenn es nur so, dass Verdienst und Wohnverhältnisse vom Sachbearbeiter mit auf die Verpflichtungserklärung geschrieben werden (auf Anfrage). Das reicht normalerweise auch der Botschaft.
Probleme bereitet diese Praxis wohl nur den Einladenden, die nicht möchten, dass ihr cub. Partner über den genauen Verdienst Bescheid weiss. Diese müssten dann natürlich selbst bei der Botschaft vorstellig werden.
Normalerweise bräuchte die Dt. Botschaft in HAV gar keine Kopien der Verdienstbescheinigung oder des Mietvertrages, sie verlangen diese einfach, weil sie Lust dazu haben und den Behörden, die diese in D ausstellen, nicht ganz trauen. In anderen Ländern ist das lockerer und man kommt ohne aus. Die Behörde, die die Verpflichtungserklärung ausstellt überprüft das doch schon.
Ich kenn es nur so, dass Verdienst und Wohnverhältnisse vom Sachbearbeiter mit auf die Verpflichtungserklärung geschrieben werden (auf Anfrage). Das reicht normalerweise auch der Botschaft.
Probleme bereitet diese Praxis wohl nur den Einladenden, die nicht möchten, dass ihr cub. Partner über den genauen Verdienst Bescheid weiss. Diese müssten dann natürlich selbst bei der Botschaft vorstellig werden.
04.01.2002 12:29
Pablo G.
(
Gast
)
#13 Re: Vorlage des Mietvertrages bei der deutschen Botschaft in Havanna
04.01.2002 16:42
Hans
(
Gast
)
#14 Re: Vorlage des Mietvertrages bei der deutschen Botschaft in Havanna
Hans
(
Gast
)
Details
Aus dem Aushang der Botschaft in Havanna, ist aktuell:
EINZUREICHENDE UNTERLAGEN
Für Besuchsreisen:
1. Zwei Anträge mit zwei neuen Paßbildern.
2. Buchung für Hin- und Rückflug bei Antragstellung und Vorlage des Tickets bei Abholung des Visums.
Der Rückflug muß innerhalb der Gültigkeit der kubanischen Ausreisegenehmigung liegen.
3. Reisepaß, der mindestens noch drei Monate über das Rückkehrdatum nach Kuba hinaus gültig sein muß.
4. Einladung mit Kostenübernahmeerklärung (Verpflichtungserklärung gem. §§ 82-84 AuslG) im Original mit zwei Kopien.
Unterschrift des Einladenden beglaubigt durch die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland. Eine
Verpflichtungserklärung, die zum Zeitpunkt der Visumsbeantragung älter als sechs Monate ist, kann nicht mehr
berücksichtigt werden.
5. Arbeitsbescheinigung und Urlaubsnachweis.
6. Nachweis über den Abschluß einer Krankenversicherung für den Antragsteller.
vielleicht schafft das ja ein bissl klarheit. laut ihren eigenen formularen reicht also nur die verplichtungserklärung!
p.s.: natürlich wollte ich der botschaft mailen!
gruß hans
EINZUREICHENDE UNTERLAGEN
Für Besuchsreisen:
1. Zwei Anträge mit zwei neuen Paßbildern.
2. Buchung für Hin- und Rückflug bei Antragstellung und Vorlage des Tickets bei Abholung des Visums.
Der Rückflug muß innerhalb der Gültigkeit der kubanischen Ausreisegenehmigung liegen.
3. Reisepaß, der mindestens noch drei Monate über das Rückkehrdatum nach Kuba hinaus gültig sein muß.
4. Einladung mit Kostenübernahmeerklärung (Verpflichtungserklärung gem. §§ 82-84 AuslG) im Original mit zwei Kopien.
Unterschrift des Einladenden beglaubigt durch die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland. Eine
Verpflichtungserklärung, die zum Zeitpunkt der Visumsbeantragung älter als sechs Monate ist, kann nicht mehr
berücksichtigt werden.
5. Arbeitsbescheinigung und Urlaubsnachweis.
6. Nachweis über den Abschluß einer Krankenversicherung für den Antragsteller.
vielleicht schafft das ja ein bissl klarheit. laut ihren eigenen formularen reicht also nur die verplichtungserklärung!
p.s.: natürlich wollte ich der botschaft mailen!
gruß hans
08.01.2002 00:43
(
Gast
)
#15 RE:Re: Vorlage des Mietvertrages bei der deutschen Botschaft in Havanna
(
Gast
)
Details
so, jetzt hat die Botschaft in Havanna geantwortet:
'die Vorlage der Verpflichtungserklärung reicht aus, da die Ausländerbehörde in der Regel Ihre Einkommens- und Wohnverhältnisse bereits überprüft hat.
Mit freundlichen Grüssen
Im Auftrag
Susanne Vollmer'
also reicht die verpflichtungserklarüng aus,
Gruß Hans
'die Vorlage der Verpflichtungserklärung reicht aus, da die Ausländerbehörde in der Regel Ihre Einkommens- und Wohnverhältnisse bereits überprüft hat.
Mit freundlichen Grüssen
Im Auftrag
Susanne Vollmer'
also reicht die verpflichtungserklarüng aus,
Gruß Hans
08.01.2002 11:45
#16 RE:Re: Vorlage des Mietvertrages bei der deutschen Botschaft in Havanna
08.01.2002 12:52
#17 RE:Re: Vorlage des Mietvertrages bei der deutschen Botschaft in Havanna
08.01.2002 12:54 (zuletzt bearbeitet: 08.01.2002 12:55)
#18 RE:Re: Vorlage des Mietvertrages bei der deutschen Botschaft in Havanna
die Frage ist dann nur: Mit welchem Ergebnis???
Es kann nie verkehrt sein, wenn die eingeladende Person für den Fall der Fälle was schriftliches dabei hat.
Z.B. Wohnungsgröße und Verdienst werden auf der Verpflichtungserklärung angegeben. Doppelt hält besser!
(Edit: Unfreiwillige Komik, der Browser zuckt...
Es kann nie verkehrt sein, wenn die eingeladende Person für den Fall der Fälle was schriftliches dabei hat.
Z.B. Wohnungsgröße und Verdienst werden auf der Verpflichtungserklärung angegeben. Doppelt hält besser!
(Edit: Unfreiwillige Komik, der Browser zuckt...
09.01.2002 12:14
(
Gast
)
#19 RE:Re: Vorlage des Mietvertrages bei der deutschen Botschaft in Havanna
09.01.2002 17:28
(
Gast
)
#20 RE:Re: Vorlage des Mietvertrages bei der deutschen Botschaft in Havanna
(
Gast
)
Details
der Urlaubsnachweis muß vom Eingeladenen erbracht werden, das hat wohl auch was mit der Rückkehrbereitschaft zu tun. Meines Wissens braucht der Cubi diese 2 Papiere schon zur Beantragung der 'Carta Blanca', also alles kein Problem. Nur wenn bei 'Beruf' Hausfrau ( ama de casa) eingetragen wird fällt diese Sache wohl weg, da ja keine Arbeitsverhältnis besteht. Soll aber auf der Botschaft auch nicht so gern gesehen sein sagte man mir. How ever, ich drück die Daumen!!!! Bei mir ist das Batschaftsprogramm im März fällig!
Gruß Hans
Gruß Hans
11.01.2002 19:44 (zuletzt bearbeitet: 11.01.2002 19:46)
#21 RE:Re: Vorlage des Mietvertrages bei der deutschen Botschaft in Havanna
Also ich hab jetzt zwar nicht alles hier gelesen, hab aber gerade Alles erfolgreich hintermir. Für die Verpflichtungserklärung benötigte ich bei der Ausländerbehörde nur die 3 letzten Verdienstbescheide. Ich wohne in Nürnberg. Und bei der Dt.Botschaft wollte niemand einen Mietvertrag, schließlich hatte ich ja die Verpflichtungserklärung.
Hasta luego, Thomas.
Hasta luego, Thomas.
18.01.2002 23:44
(
Gast
)
#22 RE:Re: Vorlage des Mietvertrages bei der deutschen Botschaft in Havanna
(
Gast
)
Details
Das mit dem Mietvertrag oder noch besser Grundbuchauszug(?) ist doch auch so eine Albernheit. Meine Novia wohnt zu fünft in einer Bretterhütte ohne fließend Wasser, die in mein Wohnzimmer passen würde. Da wären selbst unsere städtischen "Schlichtwohnungen" in der Asozialensiedlung ein echter Fortschritt.
19.01.2002 10:31
#23 RE:Re: Vorlage des Mietvertrages bei der deutschen Botschaft in Havanna
19.01.2002 10:39 (zuletzt bearbeitet: 19.01.2002 10:39)
(
Gast
)
#24 RE:Re: Vorlage des Mietvertrages bei der deutschen Botschaft in Havanna
(
Gast
)
Details
In Antwort auf:
Es soll ja auch Menschen geben, die keine regelmäßigen Einkommen haben, oder z.B. BAFÖG beziehen, oder Arbeitslosengeld, oder von ihrem Ersparten leben. Haben die auch eine Chance auf der Botschaft? Weis das jemand?
Das Problem hast du schon früher - nämlich beim Ausländeramt , wenn du die Verpflichtungserklärung haben willst. Man muß die Leute dort überzeugen,daß man genügend Einkommen hat, um den Gast nach deutschen Maßstäben 'versorgen' zu können.
Saludos Achim
20.01.2002 03:08
#25 RE:Re: Vorlage des Mietvertrages bei der deutschen Botschaft in Havanna
In Antwort auf:
Das Problem hast du schon früher - nämlich beim Ausländeramt , wenn du die Verpflichtungserklärung haben willst. Man muß die Leute dort überzeugen,daß man genügend Einkommen hat, um den Gast nach deutschen Maßstäben 'versorgen' zu können.
Dann bin ich wohl vollseriös :). Als ich in 2000 die Verpflichtungserklärung auf dem Einwohnermeldeamt gemacht habe, meinte die Dame, daß sie die Verdienstbescheinigung "persönlich" schon interressieren würde. Dienstlich "dürfe" sie aber gar nicht. Vom Mietvertrag war auch nie die Rede.
Und die Verdienstbescheinigung vorsichtshalber nach Cuba mitzuschicken ist doch auch kein Problem. Welcher Cubaner ist schon in der Lage eine deutsche Verdienstbescheinigung zu verstehen. Ich blick meine ja selber kaum :)
ciao
Bastian
--
Was wir da machen ist verboten,
aber es ist wunderbar
(TSS) --
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