Schlaganfall wenige Tage vor Rückflug. Wie lange muss die KV zahlen?

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29.08.2013 20:15 (zuletzt bearbeitet: 29.08.2013 20:24)
#1 Schlaganfall wenige Tage vor Rückflug. Wie lange muss die KV zahlen?
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Forenliebhaber/in

Die kubanische Schwiegermutter eines guten Freundes hat wenige Tage vor dem geplanten Rückflug nach Kuba einen schweren Schlaganfall erlitten.
Sie wurde sofort notoperiert und ist bisher stabil aber wie es aussieht halbseitig gelähmt. Sie wird vsl.mindestens 6(!) Monate nicht reisefähig sein.

Neben dem persönlichen Leid droht nun auch noch ein finanzielles Fiasko, da die KV nur für maximal 4 Wochen über den geplanten Ausreisetermin hinaus zahlen will und eine Weiterversicherung auch von anderen Versicherungen natürlich ausgeschlossen wird. Im Moment kostet ein einziger Aufenthaltstag 1200€(Intensivstation). Selbst wenn der Satz in 4 Wochen hoffentlich niedriger sein wird, dürfte also eine große Summe zusammenkommen(nach dem KH dann Rehamaßnahmen etc.pp.)

Entsprechend verzweifelt ist er nun, da er die VE abgegeben hat und bat mich, hier mal nachzufragen:
Ist das Vorgehen der Versicherung rechtlich in Ordnung und so üblich? Kann ein Krankentransport nach Kuba nach teilweiser Genesung verlangt werden?
Kennt sich allgemein jemand in der Thematik aus und kann einen guten Rat welcher Art auch immer geben?
Natürlich wird er sich rechtlich beraten lassen, doch ist die Materie den meisten Anwälten fremd.

Vielen Dank im voraus für jede konstruktive Antwort!

Salu2, Maqui

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29.08.2013 20:33 (zuletzt bearbeitet: 29.08.2013 20:39)
avatar  jojo1
#2 RE: Schlaganfall wenige Tage vor Rückflug. Wie lange muss die KV zahlen?
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Rey/Reina del Foro

1) Die Verpflichtungserklärung gilt vermutlich für den gesamten Zeitraum des Aufenthalts hier. Dies ist aber auch noch juristisch zu prüfen. Das Visum wird vermutlich problemlos verlängert, solange Rückreise unmöglich ist.

2) Ob die entsprechende KV in diesem Fall eine Weiterversicherung - bei Weiterzahlung der Beiträge - wirklich verweigern kann, ist sorgfältig juristisch zu prüfen.
Es gäbe vernünftige Gründe, dass die Versicherung weiterzahlen muss, da ansonsten die Kosten eventuell überhaupt nicht bezahlt werden können.

3) Rücktransport nach Kuba setzt entweder Reisefähigkeit als normaler Passagier voraus, ODER ein Rückflug in einen Krankentransportflugzeug. Im 2-ten Fall müsste dies aber vorab mitversichert worden sein, was auch wieder unwahrscheinlich ist.

4) Ich würde alle Ratschläge aus einem Forum aber auch von Bekannten mit großer Vorsicht ansehen. Auch was man sonst so im Internet an Informationen findet, ist in diesem Rechtsfall oftmals nicht richtig. Notwendig ist m.E., dass sich damit möglichst mehrere Fachanwälte für Medizin- und Versicherungsrecht beschäftigen - auch wenn man deren Arbeit auf jeden Fall bezahlen muss. Natürlich sollte man sich auch selbst die Gesetze durchlesen und ganz genau die Versicherungsbedingungen. Das die Versicherung nicht weiter zahlen will, ist mittlerweile so leider brachenüblich, dies bedeutet aber noch lange nicht, dass sich nicht Anwälte sehr schnell mit der Versicherung einigen können. Mit den üblichen Suchmaschinen findet man auch mit Ortsangabe ( wie Landau in der Pfalz ) sehr schnell einige Spezialdatenbanken für Fachanwälte...

--
„Nach meiner Auffassung steckt die Welt voll unermesslicher Chancen, wenn wir sie nur zu nutzen verstehen würden.“ v. Ludwig Erhard, Wirtschaftsminister und Bundeskanzler in D.

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29.08.2013 20:49
avatar  George1
#3 RE: Schlaganfall wenige Tage vor Rückflug. Wie lange muss die KV zahlen?
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Rey/Reina del Foro

Auch wenn ich zu obigem Fall nix sagen kann nur mal eine Geschichte aus meiner Erfahrung - ich wollte der Minimouse bei ihrer ersten Einreise nur mal schnell ´ne kleine ausgebrochene Frontzahnecke auffüllen lassen ( das dies als Schönheits-OP zählt war mir von Anfang an klar ) - die Diagnose ergab dann Wurzelziehen mit allem Zip und Zap - cool ist, das ich die gesamte Behandlung auf Video habe - weniger cool war, das die Versicherung ( hier Provisit ) nur den Sozialhilfesatz bezahlt der Dr. aber ´nen Privtapatienten berechnen.
Somit hat mich Minimous´fehlerfreies Grinsen knappe 300 Euronen gekostet.

_________
Die USA-Massenverblödung(,)die in Deutschland immer mehr um sich greift, ist eine der schlimmsten Kriegsfolgen(A. Schweitzer)


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29.08.2013 21:55
#4 RE: Schlaganfall wenige Tage vor Rückflug. Wie lange muss die KV zahlen?
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Rey/Reina del Foro

Ich habe mich schon die ganze Zeit gefragt, was denn in so einm Fall passiert.

Wie lesen hier immer wieder, wie "teuer" solche Krankenversicherungen für Besucher seien.

Bedenkt man, dass es nicht selten ältere Herrschaften sind, die hier zu Besuch kommen, sind die Beiträge für eine solche KV eigentlich Peanuts.

Ich dachte seinerzeit daran, als die Witwe meines Freundes hier war. Nicht, dass sie alt war, aber ich musste immer dran denken bzw. habe mich gefragt, was denn wohl passierte bei Autounfall, Krankenhaus, Operation, künstliches Koma, Langzeitaufenthalt im Krankenhaus:
Wer zahlt das?

Ich würde bei Wettbewerbern der betroffenen KV anrufen, um dort die entsprechenden Fragen zu stellen - ohne zu sagen, dass der Versicherungsfall schon eingetrofffen ist. Schau doch mal, was Du dort erfährst...

_______________________________________________________

Der Gesunde hat viele Wünsche - der Kranke nur einen.

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29.08.2013 22:24
avatar  auda
#5 RE: Schlaganfall wenige Tage vor Rückflug. Wie lange muss die KV zahlen?
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super Mitglied

Zitat von Flipper20 im Beitrag #4
...

Ich würde bei Wettbewerbern der betroffenen KV anrufen, um dort die entsprechenden Fragen zu stellen - ohne zu sagen, dass der Versicherungsfall schon eingetrofffen ist. Schau doch mal, was Du dort erfährst...




gute idee. und bei www.frag-einen-anwalt.de für sagenwirmal 50,- den sachverhalt knapp schildern und die kostenerstattung nach ablauf der vier wochen klären lassen. da geht nur ein spezialisierter rechtsanwalt dran und die antwort wird vsl. kompetent klarheit schaffen.


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29.08.2013 22:25 (zuletzt bearbeitet: 29.08.2013 22:26)
#6 RE: Schlaganfall wenige Tage vor Rückflug. Wie lange muss die KV zahlen?
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Rey/Reina del Foro

Deinen Vorschlag finde ich super, Infos mit relativ geringem Aufwand.

Beitrag 4 von Flipper-


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29.08.2013 22:34
avatar  jojo1
#7 RE: Schlaganfall wenige Tage vor Rückflug. Wie lange muss die KV zahlen?
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Rey/Reina del Foro

ZItat aus den ADAC-Incoming-KV-Versicherungsbedingungen §5, 3.b) :


Zitat


Der Versicherungsschutz ... endet mit Ablauf des Versicherungsvertrages. Ist Ihr Gast über den Zeitpunkt der geplanten Rückreise hinaus aus gesundheitlichen Gründen nicht transportfähig, verlängert sich der Versicherungsschutz über das Vertragsende hinaus längstens um weitere 45 Tage.



EIn guter Anwalt kann da aber vermutlich mehr rausholen...

--
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29.08.2013 22:40 (zuletzt bearbeitet: 29.08.2013 22:41)
avatar  jojo1
#8 RE: Schlaganfall wenige Tage vor Rückflug. Wie lange muss die KV zahlen?
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Rey/Reina del Foro

Zitat von auda im Beitrag #5
Zitat von Flipper20 im Beitrag #4
...

Ich würde bei Wettbewerbern der betroffenen KV anrufen, um dort die entsprechenden Fragen zu stellen - ...




gute idee. und bei www.frag-einen-anwalt.de für sagenwirmal 50,- den sachverhalt knapp schildern und die kostenerstattung nach ablauf der vier wochen klären lassen. da geht nur ein spezialisierter rechtsanwalt dran und die antwort wird vsl. kompetent klarheit schaffen.


Erstmal haben die Versicherungen vermutlich ihre Vertragsbedingungen angeglichen, dann ist es aber nicht sicher ob diese in diesem Extremfall bei Gericht durch alle Instanzen Bestand hätten. NUR eine telefonische Auskunft von einem Anwalt für 50 Euro bringt da nichts. Es geht um Kosten die sehr schnell über 100.000 Euro liegen. Der Fall muss sehr sorgfältig geprüft werden, weil Vertragsbedingungen nicht zwingend im Verbraucherrecht Bestand haben...

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29.08.2013 22:46
avatar  Luisa
#9 RE: Schlaganfall wenige Tage vor Rückflug. Wie lange muss die KV zahlen?
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Forenliebhaber/in

schau doch vorab mal bei JURATHEK, es gibt dort auch ein Forum zu den verschiedenen Rechtsgebieten und es ist ziemlich gut aufgestellt,

ist stets mein erster Anlaufpunkt, wenn ich mir eine Rechtsauffassung erarbeite, hat mir bei den Querelen um meine Scheidung gut geholfen


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29.08.2013 22:54
avatar  jojo1
#10 RE: Schlaganfall wenige Tage vor Rückflug. Wie lange muss die KV zahlen?
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Rey/Reina del Foro

Zitat von Luisa im Beitrag #9
schau doch vorab mal bei JURATHEK, es gibt dort auch ein Forum zu den verschiedenen Rechtsgebieten und es ist ziemlich gut aufgestellt,

ist stets mein erster Anlaufpunkt, wenn ich mir eine Rechtsauffassung erarbeite, hat mir bei den Querelen um meine Scheidung gut geholfen


Die KV wird vielleicht bereit sein, etwas mehr zu zahlen, wenn sie das Risiko eines Prozesses bis vor den BGH sieht, und das ist alles viel schwerwiegender als eine einfache Scheidung... So einen sehr schlimmen Fall gibt es halt auch extrem selten

--
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29.08.2013 23:09
avatar  Luisa
#11 RE: Schlaganfall wenige Tage vor Rückflug. Wie lange muss die KV zahlen?
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Forenliebhaber/in

das ist mir schon klar, daß eine Scheidung nicht damit zu vergleichen ist,

ich habe als Leistungserbringer ständig mit KV zu tun und mir erschließt sich in keiner Weise, warum die KV das Risiko eines Prozesses bis vor den BGH sehen sollte

für die ist Vertrag Vertrag und die haben so viel Geld, daß es ihnen egal sein kann, bis in welche Instanz das geht

in jedem einzelnen Fall haben die KV zumindest finanziell den längeren Atem


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29.08.2013 23:11
#12 RE: Schlaganfall wenige Tage vor Rückflug. Wie lange muss die KV zahlen?
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Rey/Reina del Foro

Zitat von jojo1 im Beitrag #10

Die KV wird vielleicht bereit sein, etwas mehr zu zahlen, wenn sie das Risiko eines Prozesses bis vor den BGH sieht, und das ist alles viel schwerwiegender als eine einfache Scheidung... So einen sehr schlimmen Fall gibt es halt auch extrem selten

Versicherungen scheuen das Kostenrisiko eines Prozesses nie.

Der eigene Anwalt kostet aber auch Geld (und zwar im Voraus), jojo, und der Ausgang ist ungewiss...

Prozesskostenhilfe gibt es nicht für Ausländer.

_______________________________________________________

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29.08.2013 23:44
avatar  Luisa
#13 RE: Schlaganfall wenige Tage vor Rückflug. Wie lange muss die KV zahlen?
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nun ja, was ja auch richtig ist...


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30.08.2013 00:01
avatar  juan72
#14 RE: Schlaganfall wenige Tage vor Rückflug. Wie lange muss die KV zahlen?
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Top - Forenliebhaber/in

Ich sehe da schwarz. Eine Reise-KV ist vergleichbar mit einer privaten KV (streng genommen ist es auch eine) und zahlt nur das, was vertraglich vereinbart ist. Wenn im Vertrag steht, dass die Nachhaftung nur 4 Wochen dauert, ist das so. Vertrag ist Vertrag. Das juristisch anzugreifen, ist schwierig.

Rhetorische Frage: Welche Versicherung verkauft sich besser, die mit den besseren Leistungen, oder die billigste?

Die Versicherungsunternehmen konkurrieren miteinander und unterbieten sich gegenseitig mit ihren Preisen. Das können die nur, wenn sie so viele teure Leistungen wie möglich ausschliessen, wie eben eine lange oder unbegrenzte Nachhaftung.


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30.08.2013 00:18
avatar  Pauli
#15 RE: Schlaganfall wenige Tage vor Rückflug. Wie lange muss die KV zahlen?
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Rey/Reina del Foro

Zitat von juan72 im Beitrag #14
Ich sehe da schwarz. Eine Reise-KV ist vergleichbar mit einer privaten KV (streng genommen ist es auch eine) und zahlt nur das, was vertraglich vereinbart ist. Wenn im Vertrag steht, dass die Nachhaftung nur 4 Wochen dauert, ist das so. Vertrag ist Vertrag. Das juristisch anzugreifen, ist schwierig.





Das sehe ich auch so,man könnte höchstens auf ein Good will von der KV hoffen (bitten)
vielleicht das statt vier sechs Wochen übernommen werden.Ansonsten hilft der Familie
hier ein Rechstreit rein garnichts,daß Geld was sie dafür brauchten wäre besser
angelegt ihre Schwiegermutter so gut es geht zuhause zu pflegen,bis sie wieder fit
für die Rückreise ist.


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30.08.2013 00:20
avatar  Luisa
#16 RE: Schlaganfall wenige Tage vor Rückflug. Wie lange muss die KV zahlen?
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Forenliebhaber/in

sag ich doch...

aber man muß bei Abschluß eben auch ALLES lesen und ALLES verstehen


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30.08.2013 00:25
avatar  Pauli
#17 RE: Schlaganfall wenige Tage vor Rückflug. Wie lange muss die KV zahlen?
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Rey/Reina del Foro

Zitat von Luisa im Beitrag #16
sag ich doch...

aber man muß bei Abschluß eben auch ALLES lesen und ALLES verstehen





und auch wenn es sich hart "anhört" aber für ca. 120 Euro für drei Monate kann
man keinen Vollkasko-schutz erwarten.


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30.08.2013 00:30
avatar  Luisa
#18 RE: Schlaganfall wenige Tage vor Rückflug. Wie lange muss die KV zahlen?
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Forenliebhaber/in

Zitat von Pauli im Beitrag #15
Zitat von juan72 im Beitrag #14
Ich sehe da schwarz. Eine Reise-KV ist vergleichbar mit einer privaten KV (streng genommen ist es auch eine) und zahlt nur das, was vertraglich vereinbart ist. Wenn im Vertrag steht, dass die Nachhaftung nur 4 Wochen dauert, ist das so. Vertrag ist Vertrag. Das juristisch anzugreifen, ist schwierig.





Das sehe ich auch so,man könnte höchstens auf ein Good will von der KV hoffen (bitten)
vielleicht das statt vier sechs Wochen übernommen werden.Ansonsten hilft der Familie
hier ein Rechstreit rein garnichts,daß Geld was sie dafür brauchten wäre besser
angelegt ihre Schwiegermutter so gut es geht zuhause zu pflegen,bis sie wieder fit
für die Rückreise ist.



Ich denke auch, das wäre die beste Lösung.
Und eine Reha in Deutschland würde ich nicht in Betracht ziehen, ist reine Geldschneiderei

kann sie auf Cuba machen, es gibt so viele cubanische Physiotherapeuten, die in der DDR ausgebildet wurden,


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30.08.2013 00:33 (zuletzt bearbeitet: 30.08.2013 00:39)
#19 RE: Schlaganfall wenige Tage vor Rückflug. Wie lange muss die KV zahlen?
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Forenliebhaber/in

Vielen Dank euch allen (insbesondere an jojo1) für eure Einschätzungen/Links, ich leite sie natürlich direkt weiter.

Es ist wohl zunächst leider so, wie juan72 sagt, Vertrag ist Vertrag und jede Versicherung hat im "Nachbehandlungsfall" eigene Regelungen (nach unseren Recherchen 4 Wochen bis 2 Monate bei 3monatiger Versicherungsdauer).

Bei einer Versicherung eines Gastes für 6 Monate beispielsweise sind 3-6 Monate "Nachbehandlung" üblich, das erklärt wohl auch den verhältnismäßig sehr viel höheren Preis. Wer also ganz sicher gehen will, sollte bei einer Einladung entsprechend versichern. Ob das auf Gesetzen basiert, oder einfach nur branchenüblich ist, wissen wir noch nicht.
Man kann aus diesem Fall wohl einiges lernen, wir werden euch auf dem laufenden halten.

@Luisa: das wäre zwar ein kleiner Fortschritt, aber erstens blockt die KV (HM-Tochter) total ab und zweitens ist noch nicht abzusehen, wann die Dame die Klinik verlassen kann. Sie kann nicht mal sprechen bisher...

Salu2, Maqui

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30.08.2013 00:41
avatar  Pauli
#20 RE: Schlaganfall wenige Tage vor Rückflug. Wie lange muss die KV zahlen?
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Rey/Reina del Foro

Zitat von el machinista im Beitrag #19

Man kann aus diesem Fall wohl einiges lernen, wir werden euch auf dem laufenden halten.


Das wäre schön , und sag deinem Freund er solle nicht alles so schwarz sehen,
zunächst wird sie ja noch vier Wochen gut behandelt werden.
Man kann sich auch mal mit der mobilen Pflege ( AWO ec.) besprechen, dem Hausarzt usw.

Sag ihm wir wünschten seiner Schwiegermutter gute genesung


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30.08.2013 00:52
#21 RE: Schlaganfall wenige Tage vor Rückflug. Wie lange muss die KV zahlen?
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Forenliebhaber/in

Muchas gracias Pauli, ich richte es aus. Noch viel schlechter geht es natürlich seiner Frau, besonders krass: auch ihr Vater hatte vor etwa einem halben Jahr dasselbe Schicksal, allerdings in Kuba.

Salu2, Maqui

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30.08.2013 01:05
avatar  Luisa
#22 RE: Schlaganfall wenige Tage vor Rückflug. Wie lange muss die KV zahlen?
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Forenliebhaber/in

Zitat von el machinista im Beitrag #19
Vielen Dank euch allen (insbesondere an jojo1) für eure Einschätzungen/Links, ich leite sie natürlich direkt weiter.

Es ist wohl zunächst leider so, wie juan72 sagt, Vertrag ist Vertrag und jede Versicherung hat im "Nachbehandlungsfall" eigene Regelungen (nach unseren Recherchen 4 Wochen bis 2 Monate bei 3monatiger Versicherungsdauer).

Bei einer Versicherung eines Gastes für 6 Monate beispielsweise sind 3-6 Monate "Nachbehandlung" üblich, das erklärt wohl auch den verhältnismäßig sehr viel höheren Preis. Wer also ganz sicher gehen will, sollte bei einer Einladung entsprechend versichern. Ob das auf Gesetzen basiert, oder einfach nur branchenüblich ist, wissen wir noch nicht.
Man kann aus diesem Fall wohl einiges lernen, wir werden euch auf dem laufenden halten.

@Luisa: das wäre zwar ein kleiner Fortschritt, aber erstens blockt die KV (HM-Tochter) total ab und zweitens ist noch nicht abzusehen, wann die Dame die Klinik verlassen kann. Sie kann nicht mal sprechen bisher...



daß sie nicht sprechen kann, sagt doch nichts zum Verlauf..
es zeigt nur, daß das Sprachzentrum betroffen ist und daraus kann man schließen, welche Hirnareale betroffen sind,
also ...welche Hirnhaelfte


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30.08.2013 01:19 (zuletzt bearbeitet: 30.08.2013 01:34)
#23 RE: Schlaganfall wenige Tage vor Rückflug. Wie lange muss die KV zahlen?
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Forenliebhaber/in

Danke für die Einschätzung Luisa, bist du evtl.sogar vom Fach? Dafür, dass sie sofort (<1h) eingeliefert und operiert wurde, ist die Situation halt bisher sehr ernüchternd. Es hatte sich eine "Bluttasche" im Kopf gebildet. Sie ist halbseitig gelähmt und bleibt auch vorerst auf der Intensivstation.
Berichtigung: nicht der Vater, sondern der Großvater mütterlicherseits hat vor kurzem dasselbe Schicksal erlitten. Er war aber wie ein Vater für sie, da der leibliche früh verstorben ist.

Salu2, Maqui

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30.08.2013 01:36
avatar  Luisa
#24 RE: Schlaganfall wenige Tage vor Rückflug. Wie lange muss die KV zahlen?
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Forenliebhaber/in

ja, ist meine tägliche Arbeit... (outing für die Situation )

Physiotherapeutin in eigener Praxis /Fachphysiotherapeutin für Sportmedizin/

BOBATH-Therapeutin (heißt, speziell ausgebildet: nach Schlaganfall und Hirninfarkt


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30.08.2013 02:24
#25 RE: Schlaganfall wenige Tage vor Rückflug. Wie lange muss die KV zahlen?
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Rey/Reina del Foro

@ Machinista

Dein Freund sollte sich jetzt schon parallel dazu Gedanken machen über einen Plan B. Damit er nachher nicht völlig verarmt oder gar verschuldet bis zur eigenen Organspende dasteht. Ich hätte da ein paar hilfreiche Tipps.


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