Schlaganfall wenige Tage vor Rückflug. Wie lange muss die KV zahlen?

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30.08.2013 07:11 (zuletzt bearbeitet: 30.08.2013 07:17)
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#26 RE: Schlaganfall wenige Tage vor Rückflug. Wie lange muss die KV zahlen?
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Cubaliebhaber/in

Guten Morgen,

er soll auch noch heute vorab ein Fax und Brief mit Einschreiben an das örtliche Sozialamt schicken. Krankenhilfe wird im Notfall gewährt aber nur nach Antragsstellung.
Ein formloses Schreiben reicht estmal. Ob die dann zuständig sind oder zahlen kann man dann immer noch mit einem Fachanwalt für Sozialrecht besprechen.

http://www.betanet.de/betanet/soziales_r...nhilfe-237.html

r.


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30.08.2013 09:54
avatar  jojo1
#27 RE: Schlaganfall wenige Tage vor Rückflug. Wie lange muss die KV zahlen?
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Rey/Reina del Foro

Zitat von R.Bost im Beitrag #26
Guten Morgen,

er soll auch noch heute vorab ein Fax und Brief mit Einschreiben an das örtliche Sozialamt schicken. Krankenhilfe wird im Notfall gewährt aber nur nach Antragsstellung.
Ein formloses Schreiben reicht estmal. Ob die dann zuständig sind oder zahlen kann man dann immer noch mit einem Fachanwalt für Sozialrecht besprechen.

http://www.betanet.de/betanet/soziales_r...nhilfe-237.html

r.


Diese Krankenhilfe wird an sich leider nur an Menschen die hier nicht als Besucher mit Verpflichtungserklärung eines Deutschen gezahlt. Erst greift die Verpflichtungserklärung...

--
„Nach meiner Auffassung steckt die Welt voll unermesslicher Chancen, wenn wir sie nur zu nutzen verstehen würden.“ v. Ludwig Erhard, Wirtschaftsminister und Bundeskanzler in D.

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30.08.2013 10:03
avatar  jojo1
#28 RE: Schlaganfall wenige Tage vor Rückflug. Wie lange muss die KV zahlen?
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Rey/Reina del Foro

Zitat von Luisa im Beitrag #11
das ist mir schon klar, daß eine Scheidung nicht damit zu vergleichen ist,

ich habe als Leistungserbringer ständig mit KV zu tun und mir erschließt sich in keiner Weise, warum die KV das Risiko eines Prozesses bis vor den BGH sehen sollte

für die ist Vertrag Vertrag und die haben so viel Geld, daß es ihnen egal sein kann, bis in welche Instanz das geht

in jedem einzelnen Fall haben die KV zumindest finanziell den längeren Atem




Das ist leider so... Dennoch kann es eine Chance geben, dass man Prozesse gewinnt, denn eine KV soll ja eigentlich einen Risikoschutz übernehmen. Es entsteht ansonsten eine unzumutbare Härte für den Versicherungsnehmer, welche der Versicherungsnehmer ja nicht selbst verschuldet hat, weil er an sich keine alternative Versicherung bei einen Besucher abschließen kann. Es ist nun auch ein sehr seltener Extremfall.

Ob man gerichtlich vorgeht, hängt natürlich von den Gesamtkosten ab und den eigenen finanziellen Reserven. Aber wenn man nur vor der Alternative steht entweder Privatinsolvenz anzumelden ( was bei ca. 30.000 Euro Kosten pro Monat schnell möglich ist ) oder lange Prozesse zu führen - die dann allerdings auch sehr viel Nerven kosten .,,,

--
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30.08.2013 10:16
#29 RE: Schlaganfall wenige Tage vor Rückflug. Wie lange muss die KV zahlen?
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Rey/Reina del Foro

Zitat von jojo1 im Beitrag #28

oder lange Prozesse zu führen - die dann allerdings auch sehr viel Nerven kosten .,,,


Und auch viel Geld,bei dem zu erwartenden Streitwert und über mehrere Instanzen.

-----
Wenn du Gott zum Lachen bringen willst, mach' Pläne!


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30.08.2013 11:02
avatar  jojo1
#30 RE: Schlaganfall wenige Tage vor Rückflug. Wie lange muss die KV zahlen?
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Rey/Reina del Foro

Zitat von cabeza mala im Beitrag #29
Zitat von jojo1 im Beitrag #28

oder lange Prozesse zu führen - die dann allerdings auch sehr viel Nerven kosten .,,,


Und auch viel Geld,bei dem zu erwartenden Streitwert und über mehrere Instanzen.


Die Frage ist nur, ob man in diesem Fall überhaupt eine Alternative hat, außer Privatinsolvenz anzumelden oder die Chance zu nutzen, verbraucherfreundliche Richter zu finden.

--
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30.08.2013 13:26
#31 RE: Schlaganfall wenige Tage vor Rückflug. Wie lange muss die KV zahlen?
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Rey/Reina del Foro

Zunächst einmal alles Gute und alles Glück für die Kranke. Für die Familie ist diese Krankheit ja schon eine sehr, sehr große Belastung.
Und jetzt kommt auch noch die eventuelle finanzielle Belastung (milde ausgedrückt) und die Angst davor dazu.


Ich glaube, dass die Familie dringend Hilfe von außen braucht. Sie brauchen jemanden, der sie bei einem Gespräch mit der Versicherung und weiteren Ansprechpartnern unterstützt. Ich würde mich auch z.B. an Sozialamt und/oder soziale Einrichtungen (Caritas, AWO u.ä.) wenden. Vielleicht ist auch ein Gespräch mit örtlichen Landtags/Bundestagsabgeordneten empfehlenswert. Und wenn das alles nicht dazu beiträgt, eine Lösung zu finden....
Gibt es eventuell eine Möglichkeit, die "Öffentlichkeit", sprich Presse einzuschalten. Da kommt ja manchmal das ein oder andere in Gang, bzw. werden Bescheide von Versicherungen aus schon mal geändert.

Die höchste Aufgabe des Menschen ist zu wissen,
was einer sein muß, um ein Mensch zu sein.
Immanuel Kant


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30.08.2013 13:37
#32 RE: Schlaganfall wenige Tage vor Rückflug. Wie lange muss die KV zahlen?
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Rey/Reina del Foro

Die Lage ist für die Familie ohne Frage schlimm,aber warum soll denn die Allgemeinheit zahlen?

-----
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30.08.2013 13:46
avatar  Espanol
#33 RE: Schlaganfall wenige Tage vor Rückflug. Wie lange muss die KV zahlen?
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Rey/Reina del Foro

Zitat von cabeza mala im Beitrag #32
Die Lage ist für die Familie ohne Frage schlimm,aber warum soll denn die Allgemeinheit zahlen?



Gute Frage!!! Und was soll bitte der Oertliche Abgeordnete Presse etc in diesem Fall machen. So schlimm wie es fuer die Betroffenen ist, die Allgemeineheit
hat damit erstmal rein gar nichts zu tun. Mit der versicherung wurde ein Vertrag abgeschlossen und diese scheint sich ja wohl auch an diesen Vertragt zu halten.

Alles weitere ist ein Problem des einladers der der VE unterschrieben hat so hart dies auch sein mag!!!


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30.08.2013 15:33
#34 RE: Schlaganfall wenige Tage vor Rückflug. Wie lange muss die KV zahlen?
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Rey/Reina del Foro

tut mir leid, dass sehe ich anders. Natürlich habt ihr formal recht. Aber vielleicht gibt es doch eine Möglichkeit der Familie zu helfen. Einen Versuch ist es doch auf jeden Fall wert.

Und Versicherungen sind schon in dem ein oder anderen Fall auch bereit "großzügig" zu entscheiden. Vielleicht hilft doch bei dieser Entscheidung auch die "Öffentlichkeit".
Und sicher gibt es auch bei div. Stellen die Möglichkeit, eine kostenlose rechtliche Beratung in diesem Fall zu bekommen. Wobei meine persönliche Meinung so ist, dass die vorgeschlagenen rechtlichen Schritte keine große Chance für einen erfolgreichen Ausgang haben.

Natürlich hat die "Allgemeinheit" nichts mit einer persönlichen menschlichen Katastrophe zu tun. Aber es gibt auch in der "Allgemeinheit" glücklicherweise Menschen, die bereit sind, in Fällen
einer persönlichen Katastrophe zu helfen. Und dieser Fall ist ja nun wirklich unbestritten so, dass niemand an dieser Situation Schuld hat.

Wäre ich persönlich oder Freunde von mir in einer solchen Situation, würde ich - bevor ich zum Gericht laufe - einfach mal versuchen, in Gesprächen mit Sozialen Diensten, Religionsgemeinschaften, Abgeordneten Hilfe zu finden.

PS: Gibt es hier irgend jemand der Erfahrung hat, wie sich die cub. Botschaft in einem solchen Fall verhält? Es wäre gut, wenn wirklich nur Erfahrungen genannt werden, Vermutungen helfen nicht weiter.

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Immanuel Kant


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30.08.2013 15:37 (zuletzt bearbeitet: 30.08.2013 15:37)
#35 RE: Schlaganfall wenige Tage vor Rückflug. Wie lange muss die KV zahlen?
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Forenliebhaber/in

Danke für die konstruktiven Beiträge. Ich habe heute mit einem Fachmann einer anderen Krankenkasse telefoniert, demnach sind die Vertragsbedingungen eindeutig und nicht anfechtbar. Danach greift in der Tat das Sozialgesetzbuch, sobald der Einlader pleite ist.

Man kann nur hoffen, dass die Dame doch früher reisen darf, etwa im Rollstuhl mit Begleitung. Dies kann nicht nur vom behandelnden Arzt, sondern auch von einem unabhängigen med.Gutachter festgestellt werden, der natürlich auch sein Geld kostet.
Das aber könnte hier gut angelegt sein.

@e-l-a: wenn du die Tips hier nicht schreiben möchtest, gerne per PM oder an die Mailadresse im Profil.

Salu2, Maqui

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30.08.2013 16:12 (zuletzt bearbeitet: 30.08.2013 16:13)
avatar  jokuba ( gelöscht )
#36 RE: Schlaganfall wenige Tage vor Rückflug. Wie lange muss die KV zahlen?
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jokuba ( gelöscht )

Hätte mir auch so gehen können.
Ich hab keine Ahnung, wann ich zu letzten mal einen Versicherungsvertrag im einzelnen gelesen habe; und um die potentiellen Gefahren zu erkennen muss man ja auch ein Bewusstsein für den Eventualfall haben.

Es ist jetzt schnell gesagt, was will man auch von einer Versicherung verlangen die so wenig kostet… mein Vorgehen wäre auch gewesen zu erstmal zu vergleichen; geworben wird ja auch mit dem Preis (der Preis richtet sich nach dem Risiko und das scheint im Allgemeinen nicht so hoch zu sein; hier liegt ja eher ein außergewöhnlicher Fall vor), da die Bedingungen ja i.R. sehr ähnlich sind und wenn nicht werden sie als Alleinstellungsmerkmal groß rausgestellt.

Dass der Versicherungsschutz im “Schadensfall“ mit dem Datum oder nur begrenzt darüber hinaus endet… hätte ich spontan nicht mit gerechnet.

Ich weiss das das nix damit zu tun hat; soll nur erklären warum ich so einen Krankenversicherungsvertrag dahingehend vielleicht auch nicht überprüft hätte.
Auch ein befristeter Arbeitsvertrag verlängert sich wenn Vertragsende in die Zeit einer bestehenden Krankschreibung fällt. Zumindest war das mal bei mir so (ist aber schon > 20 Jahre her); ob das immer noch so ist weiss ich nicht. Aber das wäre mein Grundverständnis auch im vorliegenden Fall gewesen.


Ansonsten drück ich die Daumen, dass in der Verbleibenden Zeit sich soviel Besserung einstellt, dass das Horrorszenario nicht weiter eskaliert.


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30.08.2013 17:39
avatar  jojo1
#37 RE: Schlaganfall wenige Tage vor Rückflug. Wie lange muss die KV zahlen?
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Rey/Reina del Foro

Die Bedingungen der Incoming-KV-Versicherungen sind wohl bei allen Versicherungen sehr ähnlich. Das die Versicherungsbedingungen aber Bestand haben bei einer juristischen Überprüfung ist unsicher, denn diese dürfen nicht unzumutbar sein und eben auch nicht gegen Gesetze oder andere grundlegende Regeln verstoßen. Es stimmt einfach nicht, dass Verträge so gültig sind wie sie abgeschlossen wurden, sobald sitten- oder rechtswidrige Teilen enthalten sind, ist dieser Vertragsteil ungültig und damit komplett hinfällig. Nur das dabei jeder Richter zu einem anderen Ergebnis kommen kann ...

An die Möglichkeit einer Rückreise ist in diesem Fall nur dann zu denken, wenn die Ärzte im Krankenhaus die stationäre Behandlung nicht mehr für notwendig halten. Und ob nach einem schweren Schlaganfall überhaupt zeitnah an eine längere Flugreise in großer Höhe zu denken ist, muss auch erst mal von Medizinern festgelegt werden, die dafür aber auch verantwortlich sind.

--
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30.08.2013 18:50
avatar  Espanol
#38 RE: Schlaganfall wenige Tage vor Rückflug. Wie lange muss die KV zahlen?
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Rey/Reina del Foro

Zitat von jojo1 im Beitrag #37
Die Bedingungen der Incoming-KV-Versicherungen sind wohl bei allen Versicherungen sehr ähnlich. Das die Versicherungsbedingungen aber Bestand haben bei einer juristischen Überprüfung ist unsicher, denn diese dürfen nicht unzumutbar sein und eben auch nicht gegen Gesetze oder andere grundlegende Regeln verstoßen. Es stimmt einfach nicht, dass Verträge so gültig sind wie sie abgeschlossen wurden, sobald sitten- oder rechtswidrige Teilen enthalten sind, ist dieser Vertragsteil ungültig und damit komplett hinfällig. Nur das dabei jeder Richter zu einem anderen Ergebnis kommen kann ...

An die Möglichkeit einer Rückreise ist in diesem Fall nur dann zu denken, wenn die Ärzte im Krankenhaus die stationäre Behandlung nicht mehr für notwendig halten. Und ob nach einem schweren Schlaganfall überhaupt zeitnah an eine längere Flugreise in großer Höhe zu denken ist, muss auch erst mal von Medizinern festgelegt werden, die dafür aber auch verantwortlich sind.



Die Rueckreise waere moeglich:

1. rettungsflieger scheidet wohl aus wegen der immensen Kosten

2. Ein sogenannter Stretcher in einem normalen Flieger auch teuer aber bei weitem nicht so teuer wie der Rettungsflieger, der medizinische Dienst der Airline
muesste aber zustimmen und Begleitung durch einen Arzt bindend erforderlich.

3. Wie schon erwaehnt in einem Rollstuhl mit Begleitung sehr unwarscheinlich Wochen nach einem schweren schlaganfall!!


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30.08.2013 19:02
avatar  juan72
#39 RE: Schlaganfall wenige Tage vor Rückflug. Wie lange muss die KV zahlen?
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Top - Forenliebhaber/in

Zitat von Espanol im Beitrag #38
Die Rueckreise waere moeglich:

Darüber hat ein Arzt zu entscheiden. Und solange die Dame noch auf der ITS liegt, ist nicht einmal daran zu denken.


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30.08.2013 19:21
avatar  Espanol
#40 RE: Schlaganfall wenige Tage vor Rückflug. Wie lange muss die KV zahlen?
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Rey/Reina del Foro

Zitat von juan72 im Beitrag #39
Zitat von Espanol im Beitrag #38
Die Rueckreise waere moeglich:

Darüber hat ein Arzt zu entscheiden. Und solange die Dame noch auf der ITS liegt, ist nicht einmal daran zu denken.



Natuerlich ein Arzt wer sonst und laengst nicht jeder .

Rettungsflieger waere auch waehrend der notwendigen Intensivbehandlung moeglich, aber wie schon geschrieben immense Kosten

Stretcher nach Abschluss der Intensivbehandlung nach Genehmigung durch den behandelnden Arzt und den Vertrauensarzt der Airline und zwingend notwendig
die Begleitung durch einen Mediziner

Rueckflug in einem Rollstuhl mit Begleitung in den ersten Monaten nach einem Schlaganfall fast unmoeglich!!


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30.08.2013 19:24
avatar  George1
#41 RE: Schlaganfall wenige Tage vor Rückflug. Wie lange muss die KV zahlen?
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Rey/Reina del Foro

Zitat von Flipper20 im Beitrag #4
Bedenkt man, dass es nicht selten ältere Herrschaften sind, die hier zu Besuch kommen, sind die Beiträge für eine solche KV eigentlich Peanuts.



sind wir noch beim selben Thema
Ist ja wohl eher so, das ältere Herrschaften Besuch bekommen. Das ältere Herrschaften zu Besuch kommen ist wohl eher seltener.
Ich zumindest finde es ziemlich merkwürdig, das man bei meinem "Lieblingsversicherer" PROVISIT schon mit 30 zum "alten Eisen" zählt.
Zumindest hat mich die 29-jährige Minimouse 38,50 € monatlich gekosten - als nunmehr 30-jährige kostet sie nun 64,00 €
Hab sie extra nur ganz sanft berührt - ab 30 scheinen Ausländer höchst zerbrechlich zu werden.

_________
Die USA-Massenverblödung(,)die in Deutschland immer mehr um sich greift, ist eine der schlimmsten Kriegsfolgen(A. Schweitzer)


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30.08.2013 19:28
#42 RE: Schlaganfall wenige Tage vor Rückflug. Wie lange muss die KV zahlen?
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Forums-Senator/in

Ich weiß, dass das in diesem schlimmen Fall leider gar nicht hilft, aber auch ich bin von diesem Bericht aufgeschreckt worden und habe die Bedingungen der von uns in der Vergangenheit genutzten Versicherung "ProVisit" geprüft. Dort gilt die Leistungspflicht im beschriebenen Fall immerhin für 90 Tage nach dem vereinbarten Ende des Versicherungsschutzes.

Außerdem muss man bei vorzeitiger Rückreise die restlichen Monate nicht zahlen. In Zukunft werde ich also bei Einladung meiner Schwiegermutter vorsichtshalber eine Versicherungsdauer vereinbaren, die deutlich über das geplante Ende der Reise hinaus geht. Wenn es keinen Versicherungsfall gibt, melde ich die vorzeitige Rückreise und muss dann keine weiteren Beiträge mehr zahlen.


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30.08.2013 19:30
#43 RE: Schlaganfall wenige Tage vor Rückflug. Wie lange muss die KV zahlen?
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Forums-Senator/in

Zitat von George1 im Beitrag #41
Das ältere Herrschaften zu Besuch kommen ist wohl eher seltener.
Da wäre ich mir nicht sicher: oft werden die Schwiegereltern eingeladen.


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30.08.2013 19:33 (zuletzt bearbeitet: 30.08.2013 19:35)
avatar  Pauli
#44 RE: Schlaganfall wenige Tage vor Rückflug. Wie lange muss die KV zahlen?
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Zitat von Quimbombó im Beitrag #43
Zitat von George1 im Beitrag #41
Das ältere Herrschaften zu Besuch kommen ist wohl eher seltener.
Da wäre ich mir nicht sicher: oft werden die Schwiegereltern eingeladen.



genau,und ab wann ist man alt ??

Ok bei der Prosit schon ab 30


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30.08.2013 19:41
avatar  George1
#45 RE: Schlaganfall wenige Tage vor Rückflug. Wie lange muss die KV zahlen?
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Zitat von Quimbombó im Beitrag #43
[quote=George1|p7866551]Da wäre ich mir nicht sicher: oft werden die Schwiegereltern eingeladen.


Kommt dir die Antwort nicht selbst merkwürdig vor
Wie kann man den bitte Schwiegereltern einladen ohne vorher den Sproß derselben eingeladen zu haben
Desweiteren - aber das nur nebenbei - teilweise stellen selbst die Schwiegereltern in Relation zum Einlader auch noch keine "älteren Herrschaften" dar.

_________
Die USA-Massenverblödung(,)die in Deutschland immer mehr um sich greift, ist eine der schlimmsten Kriegsfolgen(A. Schweitzer)


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30.08.2013 19:44
avatar  George1
#46 RE: Schlaganfall wenige Tage vor Rückflug. Wie lange muss die KV zahlen?
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Zitat von Pauli im Beitrag #44

Ok bei der Prosit schon ab 30


Die heißen zwar Provisit - aber trotztem Prost

_________
Die USA-Massenverblödung(,)die in Deutschland immer mehr um sich greift, ist eine der schlimmsten Kriegsfolgen(A. Schweitzer)


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30.08.2013 19:47
avatar  Pauli
#47 RE: Schlaganfall wenige Tage vor Rückflug. Wie lange muss die KV zahlen?
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Rey/Reina del Foro

Zitat von George1 im Beitrag #45
teilweise stellen selbst die Schwiegereltern in Relation zum Einlader auch noch keine "älteren Herrschaften" dar.





stimmt


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30.08.2013 19:49
avatar  Espanol
#48 RE: Schlaganfall wenige Tage vor Rückflug. Wie lange muss die KV zahlen?
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Rey/Reina del Foro

Zitat von Pauli im Beitrag #47
Zitat von George1 im Beitrag #45
teilweise stellen selbst die Schwiegereltern in Relation zum Einlader auch noch keine "älteren Herrschaften" dar.





stimmt



George scheint da aus Erfahrung zu sprechen


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30.08.2013 19:53
avatar  Pauli
#49 RE: Schlaganfall wenige Tage vor Rückflug. Wie lange muss die KV zahlen?
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Zitat von Espanol im Beitrag #48



George scheint da aus Erfahrung zu sprechen



Einladungen = Deutsche Botschaft sind Georges größtes Hobby


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30.08.2013 19:55 (zuletzt bearbeitet: 30.08.2013 19:59)
#50 RE: Schlaganfall wenige Tage vor Rückflug. Wie lange muss die KV zahlen?
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Forums-Senator/in

Zitat von George1 im Beitrag #45
Kommt dir die Antwort nicht selbst merkwürdig vor
Wie kann man den bitte Schwiegereltern einladen ohne vorher den Sproß derselben eingeladen zu haben
Ja, aber oft wird der "Sproß" nur ein bis zweimal eingeladen und lebt danach in Deutschland, während die Schwiegereltern regelmäßig alle paar Jahre eingeladen werden.
Zitat von George1 im Beitrag #45
Desweiteren - aber das nur nebenbei - teilweise stellen selbst die Schwiegereltern in Relation zum Einlader auch noch keine "älteren Herrschaften" dar.
Alt ist alt, egal wie die Relation zum Einladenden ist.


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