Verflichtungserklärung Schweiz

  • Seite 2 von 2
22.06.2013 19:17
avatar  dirk_71
#26 RE: Verflichtungserklärung Schweiz
avatar
Rey/Reina del Foro

Zitat von Flipper20 im Beitrag #25
Zitat von jan im Beitrag #24
Das Flugticket ist doch nur eine Nummer.

Nicht in Kuba.

Erst vorneulich wieder erlebt, als mir meine Buchungsbestätigung "abhanden" gekommen ist."sauer2]


Und paar Details zu den Problemen wären recht nett

Nos vemos
Dirk

 Antworten

 Beitrag melden
22.06.2013 19:26 (zuletzt bearbeitet: 22.06.2013 19:34)
avatar  jan
#27 RE: Verflichtungserklärung Schweiz
avatar
jan
Rey/Reina del Foro

Zitat

vorneulich


Eigenschöpfung?

Die letzten beiden Male in Havanna,-nur den Pass vorgelegt.
4 Seiten Bestätigung der AF wg. Sitzplatz Notausgang, Transfer bis Berlin (durchchecken) etc. in der Hand gehabt.

Nicht notwendig.

War alles registriert.
++++++++++++
Im Jahr davor gab es Schwierigkeiten ab CDG, mein Notausgangsplatz war vergeben.
Bekam ihn aber nach 1/2 Stunde dann trotzdem.
Der Purser: verstehe kein Deutsch
Ich: Die Platznummern kann ich Ihnen auf Französisch übersetzen

22.06.2013 20:38 (zuletzt bearbeitet: 22.06.2013 20:47)
#28 RE: Verflichtungserklärung Schweiz
avatar
Mitglied

Zitat von jan im Beitrag #24
Das Flugticket ist doch nur eine Nummer.

Und was soll die "Reiseversicherung" sein?


Wenn man immer die falschen Bezeichnungen wählt, ist es kein Wunder wenn es Chaos gibt.

Spricht man an der Grenze zu Deutschland nicht mehr Deutsch?
.



Naja Jan, ich kann nichts dafür, dass du mich nicht verstehst. Auch ein E-Ticket lässt sich ausdrucken. Ich hab dafür extra ein Gerät zu Hause, wird Drucker genannt. Wird von der Schweizer Botschaft zur definitiven Visumserteilung verlangt. Nach meiner persönlichen Erfahrung ist es auch zum einchecken, jedenfalls in Holguin, von Vorteil wenn man irgendwas vorweisen kann. Ich empfehle dir, das Merkblatt für Touristenvisen der Schweizer Botschaft in Havanna zu lesen: http://www.eda.admin.ch/etc/medialib/dow...oja_visa_de.pdf

Dort wird auch erklärt, was es mit der Reiseversicherung auf sich hat. Ich denke, ich habe mich genügend lange mit diesem Thema befasst, und kenne die Begriffe, die im Schweizer Verfahren vorkommen. Befass dich doch erst damit, dann können wir auf gleicher Ebene diskutieren.


 Antworten

 Beitrag melden
22.06.2013 21:29 (zuletzt bearbeitet: 22.06.2013 21:30)
#29 RE: Verflichtungserklärung Schweiz
avatar
Rey/Reina del Foro

Zitat von dirk_71 im Beitrag #26
Und paar Details zu den Problemen wären recht nett

Also denn:

Dass mir mein Boardcase in Holguin geklaut wurde, habe ich ja berichtet. Im Boardcase waren von den Reiseunterlagen (in Papierform) noch

-die Bestätigung über die Auslandskrankenversicherung (da bin ich das Risiko eingegangen, ohne zu leben)
-die Bestätigung der online gebuchten Fahrt mit dem Viazul von Ciego nach Havanna und
-die Buchungs-Bestätigung von Condor für den Rückflug Havanna - Frankfurt.

Und wie das so ist, wenn der Teufel die Hand erst einmal im Spiel hat:

Ausgerechnet bei diesem Flug habe ich zum ersten Mal einen Gabelflug gebucht. Meine Tochter hat mir den Rückflug geschenkt.

Für die Buchung hatte ich eine Anmeldung (Registrierung) meiner Tochter bei Condor vorgenommen - mit neuer Email-Adresse (gibt´s ja im Internet gratis) nur für diesen Zweck, zu der ich Zugang hatte. Meine Tochter hatte zu mir gesagt: "Mach Du alles, Du weiß ja meine Konto-Nummer" etc.
User-Name und Passwort gespeichert auf der verschlüsselten externen Festplatte, die ich dabei hatte (die ja bekanntlich dann auch weg war).

Meine Tochter war also für den Rückflug die eigentliche "Kundin" bei Condor, ich "nur" der Fluggast.
Demzufolge ging auch die Bestätigung an die neue Email-Adresse meiner Tochter.
Zu Hause ausgedruckt.

In Ciego ging dann das Theater mit der Condor los:

Ich habe den Fall geschildert und darum gebeten, mir eine neue Bestätigung zu schicken.
Gesagt getan. Man schrieb mir zurück, dass die Bestätigung erneut an die bei dieser Buchung hinterlegten Email-Adresse geschickt wurde.

Kacke! Wie war noch das Passwort für die Email-Adresse? (Abgespeichert auf der Festplatte, die mit "über den Jordan" gegangen war.)

Etliche meiner Standard-Passwörter probiert - nichts ging. Ich war mir noch nicht mal mehr sicher über die eigentliche (neue) Email-Adresse.
Meine Tochter brauchte und konnte ich nicht fragen, die wusste ja von den Daten der neuen Email-Adresse gar nichts. Es war wie im Kino.

Ich also wieder an Condor geschrieben, man möge doch bitte die Bestätigung noch einmal an meine Email-Adresse (von der aus ich in Kuba geschrieben habe) schicken - noch einmal die Situation erklärt mit dem Hinweis, dass doch auch ich Kunde sei als Fluggast.

Antwort: Geht nicht - Datenschutz! Ich möge mich doch bitte an meine Tochter wenden, um von ihr die Daten zu bekommen.

Jetzt ich einen auf HB-Männchen:

Noch einmal habe ich den ganzen Hergang geschildert incl. der in Kuba üblichen Schwierigkeiten der Telekomminikation, habe meine Zugangsdaten zu "MY Condor" mitgeteilt, man könne dort all meine anderen Reisen mit Condor einsehen, feststellen, dass alle Reisen mit meiner (gleichen) Email-Adresse abgewickelt wurden, ja bis hin zur Bankverbindung, über die die anderen Reisen abgewickelt wurden. Außerdem gelogen, dass meine Tochter gerade selbst auf Reisen und z.Zt. nicht erreichbar sei.
Und - sollte sie mir weiterhin nur einen lapidaren Hinweis auf Datenschutz schicken wollen - ich darauf verzichtete und auf einer "pressefähigen" Aussage eines Verantwortlichen der Condor bestünde und man mir mitteilen möge, wieso denn der Datenschutz auch mir gegenüber als beteiligtem Fluggast gelte?
Ferner könnte ich noch nicht einmal sicher sein, dass ich in Kuba Anhänge überhaupt öffnen könnte geschweige denn ausdrucken könnte, man mir also die Buchungsnummer im Textteil mitteilen möge, und man bestätigen und sicherstellen möge, dass beim Einchecken in Havanna die Nennung der Buchungsnummer bei gleichzeitiger Vorlage meines Passes hinreichend sei. Flugnummer und -Datum sei ihnen ja bekannt.

Also gut, es kam schließlich eine Email eines Verantwortlichen mit dem Anhang der Bestätigung. Und ich war froh, dass man Anhänge mittlerweile in Ciego bei der Etecsa öffnen und auf einem externen Stick abspeichern kann. Mit dem Stick bin ich zu meinem "Freund" im Fotoladen gegangen, der sie mir ausgedruckt hat.

Seitens Condor noch die Bemerkungen, dass die Kollegin grundsätzlich richtig gehandelt habe und ich doch bitte dafür sorgen möge, die Bestätigung in Papierform am Flughafen vorlegen zu können, da man von Frankfurt aus nicht sicherstellen könne, dass die Nennung der Buchungsnummer hinreichend sei. Sollte das in Ciego nicht möglich sein, wäre man mir behilflich, dass in Havanna tun zu können, da ich ja ohnehin ab Havanna flöge. Ich denke, man dachte dabei an die Agentur in Havanna.

Das war die Geschichte um die Wiederbeschaffung der Rückflugbestätigung.
Das mit der Viazul-Bestätigung war einfacher - die war noch auf dem Server der Telekom. Die konnte ich auch abspeichern und ausdrucken.

Ach ja, bei der Gelegenheit:

In Frankfurt wurde ich beim Einchecken nach einem Rückflugticket gefragt. Das war ja hier auch schon häufiger Thema.

Dass man mich früher nicht schon häufiger gefragt hat, lag offensichtlich daran, dass immer der Rückflug mit auf der Bestätigung gestanden hat - diesmal nicht.

_______________________________________________________

Der Gesunde hat viele Wünsche - der Kranke nur einen.

 Antworten

 Beitrag melden
23.06.2013 11:21
avatar  dirk_71
#30 RE: Verflichtungserklärung Schweiz
avatar
Rey/Reina del Foro

Danke für die Details

Nos vemos
Dirk

 Antworten

 Beitrag melden
Seite 2 von 2 « Seite 1 2 Seite »
Bereits Mitglied?
Jetzt anmelden!
Mitglied werden?
Jetzt registrieren!