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unter 1410€ monatlichem Einkommen keine Verpflichtungserklärung
#1 unter 1410€ monatlichem Einkommen keine Verpflichtungserklärung
Ich war schon einigermaßen erstaunt, als ich heute auf der Ausländerbehörde war.Ich habe mich schon gewundert,daß ich von der Botschaft in Havanna die Auskunft erhielt,daß ich bei der Beantragung eines Besuchervisum zu mir nach Deutschland für meine in Kuba lebende 7 jährige Tochter eine Verpflichtungserklärung benötige.Für diese Erklärung müssen eine Menge Unterlagen vorgelegt werden.Extrem fand ich jedoch,daß regelmäßige monatliche Einkommensnachweise von mindestens 1410 Euro belegt werden müssen.Ich mußte das noch belegen durch Vorlage der Kontoauszüge der letzten 6 Monate.Ein ausreichender Kontostand,oder irgendwelche Geldanlagen zählen nicht.Ist das Einkommen niedriger,gibts keine Verpflichtungserklärung.Einzige Ausnahme,eine dritte Person haftet mit Ihrem Konto.Dort wird dann ein Betrag von ca.2550 Euro für die Ausläderbehörde gesperrt.
#2 RE: unter 1410€ monatlichem Einkommen keine Verpflichtungserklärung
Zitat von manfredo19 im Beitrag #1
Ausländerbehörde
Ist denn deine Tochter nicht Deutsche?
Juan hatte das doch in den anderen threads schon ein paar Mal angesprochen.
#3 RE: unter 1410€ monatlichem Einkommen keine Verpflichtungserklärung
Zitat von manfredo19 im Beitrag #1
Einzige Ausnahme,eine dritte Person haftet mit Ihrem Konto.Dort wird dann ein Betrag von ca.2550 Euro für die Ausläderbehörde gesperrt.
Und wieso kann man das nicht vom eigenen Konto veranstalten? Eine Abtretung zugunsten der Ausländerbehörde z.B.?
Die Wege der Bürokratie sind schon manchmal seltsam.
Wenn man hier ´ne Weile mitliest, durch welche Mühlen der Bürokratie man gehen muss, um eine Beziehung zu einem Ausländer zu unterhalten und zu gestalten, kann einem schon der Kamm schwillen.
Ralfw
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gelöscht
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#4 RE: unter 1410€ monatlichem Einkommen keine Verpflichtungserklärung
Zitat von Flipper20 im Beitrag #3Zitat von manfredo19 im Beitrag #1
Einzige Ausnahme,eine dritte Person haftet mit Ihrem Konto.Dort wird dann ein Betrag von ca.2550 Euro für die Ausläderbehörde gesperrt.
Und wieso kann man das nicht vom eigenen Konto veranstalten? Eine Abtretung zugunsten der Ausländerbehörde z.B.?
Die Wege der Bürokratie sind schon manchmal seltsam.
Wenn man hier ´ne Weile mitliest, durch welche Mühlen der Bürokratie man gehen muss, um eine Beziehung zu einem Ausländer zu unterhalten und zu gestalten, kann einem schon der Kamm schwillen.
wie man von weniger als 1410 Euro noch etwas abtreten kann ohne unter das Existenzminimum zu fallen musst Du mir zeigen ; ich staune auch so schon mit wiewenig finanziellem Spielraum man für Leute bürgen kann!
#5 RE: unter 1410€ monatlichem Einkommen keine Verpflichtungserklärung
Zitat von Ralfw im Beitrag #4
...wie man von weniger als 1410 Euro noch etwas abtreten kann ohne unter das Existenzminimum zu fallen musst Du mir zeigen ; ich staune auch so schon mit wiewenig finanziellem Spielraum man für Leute bürgen kann!
Nun, das ist doch nicht schwer:
Stell Dir einen vorzeitig im Ruhestand befindlichen ehemaligen Selbstädigen vor, der sein Leben lang private Vorsorge betrieben hat und es sich mit seinen € 400.000,- auf dem Konto gut gehen lässt.
Da er vorsichtig ist, hat er das Geld auf einem Tagesgeldkonto und bezieht bei 2 % Zinsen steuerfreies Einkommen in Höhe von nur € 8.000,- p.a. Also deutlich weniger als € 1.410,- pro Monat.
Er kann durchaus für einen Besuch bürgen - haften - was abtreten - oder was auch immer nötig sein sollte.
Ralfw
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gelöscht
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#7 RE: unter 1410€ monatlichem Einkommen keine Verpflichtungserklärung
Zitat von Flipper20 im Beitrag #5Zitat von Ralfw im Beitrag #4
...wie man von weniger als 1410 Euro noch etwas abtreten kann ohne unter das Existenzminimum zu fallen musst Du mir zeigen ; ich staune auch so schon mit wiewenig finanziellem Spielraum man für Leute bürgen kann!
Nun, das ist doch nicht schwer:
Stell Dir einen vorzeitig im Ruhestand befindlichen ehemaligen Selbstädigen vor, der sein Leben lang private Vorsorge betrieben hat und es sich mit seinen € 400.000,- auf dem Konto gut gehen lässt.
Da er vorsichtig ist, hat er das Geld auf einem Tagesgeldkonto und bezieht bei 2 % Zinsen steuerfreies Einkommen in Höhe von nur € 8.000,- p.a. Also deutlich weniger als € 1.410,- pro Monat.
Er kann durchaus für einen Besuch bürgen - haften - was abtreten - oder was auch immer nötig sein sollte.
ich gehe mal davon aus, dass in D entweder Einkommen oder Vermögen nachzuweisen ist. D.h. die 1410 Euro gelten dann für die armen Schlucker die nichts auf der hohen Kante haben. Da Manfredo wohl nicht über den entsprechenden Kontoinhalt verfügt, gilt für ihn halt §1410
Ich habe ja auch von fehlendem finanziellem Spielraum geschrieben, was ja auch implizit das Millionenkonto ausschliesst ; explizit hätte ich natürlich schreiben müssen: "wie man ohne dickes Bankkonto von weniger als 1410 Euro Einkommen pro Monat noch etwas abtreten kann ohne unter das Existenzminimum zu fallen musst Du mir zeigen"
#8 RE: unter 1410€ monatlichem Einkommen keine Verpflichtungserklärung
Ich habe letzte Woche eine Verpflichtungerklärung geholt. Sie wollten in B.-W. nur die letzten 3 Mo. des Gehalts sehen. Meine weiteren Spar-Konten oder mein Mietvertrag waren unwichtig. Wichtig wäre für die Ausstellung, dass monatl. Einkommen eintrudelt..... so war die Antwort.
Mußte noch Zusatz-Dokument gegenzeichnen. Es werden in Köln (Name des "Vereins".-) vergessen die Daten von mir und dem Antragsteller auf mind. 5 Jahre gebunkert. Dient anscheinend zur Übersicht wer, wen einlädt und ob Terroristen darunter sind.:-)))))
derbeamte
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gelöscht
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#9 RE: unter 1410€ monatlichem Einkommen keine Verpflichtungserklärung
#10 RE: unter 1410€ monatlichem Einkommen keine Verpflichtungserklärung
Ich kann nur nochmal betonen,daß meine Ausführungen absolut wahr sind.Ohne 1410 Euro pro Monat regelmäßiges monatliches durch Kontoausszüge belegbares Einkommen keine Verpflichtungserklärung.Sparguthaben odere andere Geldanlagen,egal in welcher Höhe,sind kein regelmäßiges monatliches Einkommen und zählen garnichts.Ich hatte keine Probleme,ich konnte den Betrag nachweisen.
Übrigens erhielt ich die Broschüre"Hinweise zur Verpflichtungserklärung"dort steht alles drin.
#11 RE: unter 1410€ monatlichem Einkommen keine Verpflichtungserklärung
Offensichtlich wird das Thema auch bei verschiedenen Behörden unterschiedlich gehandhabt.
Als ich seinerzeit im Herbst 2011 das Besuchsvisum für die Frau meines Freundes besorgt habe, wollten die ein Einkommen (netto) von mind. € 1.100,- monatlich nachgewiesen haben.
Aber auch € 1.400,- wären nachvollziehbar. Die Transfereinkommen liegen irgendwo bei € 800,- bis € 1.000,- pro Monat für eine Person.
Rechnet man nun eine zweite Person hinzu, dann ist man schon in etwa bei den € 1.400,-.
#13 RE: unter 1410€ monatlichem Einkommen keine Verpflichtungserklärung
Aber bitte nicht vergessen, dass man ja ausreichend Einkommen für mind. 2 Personen nachweisen muss - also für sich selbst und den Einzuladenen. Zumindest bei uns hier isr das so. Ist man dann noch andersweitig unterhaltspflichtig (Kind oder ähnliches), wird das anscheinend mit dazu gerechnet. Bei uns hier in der Gegend waren es letztes Jahr ca. 1300€. Und das ist das Geld, dass man haben muss, nachdem alle fixen Kosten abgezogen waren. Miete, Kredite usw. - das musste alles mit angegeben werden. Und das ist schon nicht so einfach. Aber unsere Behörde hat auch nicht so wirklich den Durchblick, vielleicht haben die auch nur irgendetwas falsch gemacht. Mir war es egal, bei mir hat alles gereicht.
#15 RE: unter 1410€ monatlichem Einkommen keine Verpflichtungserklärung
Du hast völlig recht.Ich mußte den Grundsteuerbescheid von meinem Haus vorlegen,um zu beweisen,daß ich keine Mietausgaben habe.Ich habe einkommensmäßig keine Probleme,aber der hohe geforderte Einkommensnachweis wird wohl für viele problematisch.Ich hatte mich schon gewundert über die sehr wenigen Kubaner im Flieger im Februar
#16 RE: unter 1410€ monatlichem Einkommen keine Verpflichtungserklärung
Zitat von manfredo19 im Beitrag #15
Ich habe einkommensmäßig keine Probleme,aber der hohe geforderte Einkommensnachweis wird wohl für viele problematisch.Ich hatte mich schon gewundert über die sehr wenigen Kubaner im Flieger im Februar
Aber das ist doch nichts neues, das war schon 2006 als meine Frau hierhin kam so.
derbeamte
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gelöscht
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#17 RE: unter 1410€ monatlichem Einkommen keine Verpflichtungserklärung
#18 RE: unter 1410€ monatlichem Einkommen keine Verpflichtungserklärung
.
Um mal mit zwei Missverständnissen aufzuräumen:
1. Eine Verpflichtungserklärung kann auch mit geringem oder ganz ohne Einkommen abgegeben werden. In diesem Fall wird auf der Urkunde vermerkt, dass ein entsprechendes Einkommen nicht nachgewiesen wurde,
2. es gibt im Zusammmenhang mit der VE kein bundesweit gültiges, fixes, monatliches Mindesteinkommen, sondern lediglich Richtwerte, die je nach Ausländerbehörde und Bundesland sehr unterschiedlich sein können.
Letztlich bleibt immer nur der Weg zur eigenen AB, will man wissen ob man die Voraussetzungen erfüllt oder nicht.
#19 RE: unter 1410€ monatlichem Einkommen keine Verpflichtungserklärung
Die Ausländerbehörde München sagt dazu:
Der Nachweis Ihrer Bonität (Zahlungsfähigkeit) ist aufgrund einer verbindlichen
Vorgabe des Bundesministeriums des Innern von folgenden Einkommensstufen
(Nettoeinkommen, ohne Kindergeld) abhängig:
http://www.muenchen.de/rathaus/dms/Home/...011.07.2012.pdf
#20 RE: unter 1410€ monatlichem Einkommen keine Verpflichtungserklärung
Zitat von Moskito im Beitrag #18
.
1. Eine Verpflichtungserklärung kann auch mit geringem oder ganz ohne Einkommen abgegeben werden. In diesem Fall wird auf der Urkunde vermerkt, dass ein entsprechendes Einkommen nicht nachgewiesen wurde,
In dem Fall muss dann aber eine Bankbürgschaft oder ein Sparbuch bei der AB hinterlegt werden.
Siehe Beispiel aus Nürnberg.
Eine Person
Ein Monat Zwei Monate Drei Monate
1659,- € 2318,- € 2977,- €
http://www.nuernberg.de/imperia/md/einwo...rklaerungen.pdf
Zitat von Matti im Beitrag #21
Habe heute Papiere für die Einladung abgegeben
für 2 Einladende Personen : vorrausetzung 2245 € , letzten 3 Lohnbescheinigungen , Arbeitgeberbescheinigung , Mietvertrag , Krankenversicherung , dann hat alles gepasst
für 2 einladende Personen?
Oder für 2 einzuladende Personen?
Deutsch ist schwer, ich weiß.
#24 RE: unter 1410€ monatlichem Einkommen keine Verpflichtungserklärung
#25 RE: unter 1410€ monatlichem Einkommen keine Verpflichtungserklärung
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