unter 1410€ monatlichem Einkommen keine Verpflichtungserklärung

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18.03.2013 21:18
avatar  jokuba ( gelöscht )
#26 RE: unter 1410€ monatlichem Einkommen keine Verpflichtungserklärung
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jokuba ( gelöscht )

Zitat von hombre del norte im Beitrag #25
Zitat von Matti im Beitrag #24
hoffe Du bist jetzt befriedigt


So ist er höchstens zufrieden!



wer weiß?


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23.05.2013 12:07
avatar  caleton
#27 RE: unter 1410€ monatlichem Einkommen keine Verpflichtungserklärung
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super Mitglied

Habe gerade 5 Cubaner "eingeladen" , mußte ein Nettoeinkommen von 1900,-€ nachweisen


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23.05.2013 13:37
#28 RE: unter 1410€ monatlichem Einkommen keine Verpflichtungserklärung
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Rey/Reina del Foro

Zitat von caleton im Beitrag #27
Habe gerade 5 Cubaner "eingeladen" , mußte ein Nettoeinkommen von 1900,-€ nachweisen

1900 geteilt durch fünf, na da geht ja nochwas.


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23.05.2013 17:09 (zuletzt bearbeitet: 23.05.2013 17:56)
#29 RE: unter 1410€ monatlichem Einkommen keine Verpflichtungserklärung
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Rey/Reina del Foro

Hallo,
ich zieh das Ganze ja gerade wieder durch. Bei uns in Nürnberg richtet sich der Nettonachweis nach den Personen, welchen man Unterhaltspflichtig ist.

0 Personen mind. 1180,00 Netto
1 Person 1620,00 Netto
2 Personen 1890,00 Netto
3 Personen 2190,00 Netto
4 Personen 2570,00 Netto
5 und mehr Pers. 3154,15 Netto

Ich bin meiner Frau und unserem Kind gegenüber Unterhaltspflichtig, also muß ich mind. 1890,00 Neto nachweisen.
Außerdem mitzubringen die 3 letzten Lohnabrechnungen.

Alternativ ein Sparbuch mit Sperrvermerk in Höhe von 3007,00 Euro bei einer einzuladenden Person für 3 Monate.

Noch konnte ich bei der Ausländerbehörde nicht vorsprechen, denn in Nürnberg beträgt die Wartezeit auf einen Termin mittlerweile 1 Monat.

Saludos, Thomas.


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