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Einladung von Familienangehörigen I.Grades
ehemaliges mitglied
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#51 RE: Einladung von Familienangehörigen I.Grades
Zitat von locoyuma
Die INMI prüft nicht mit wem ausgereist wird und wenn die PVE erteilt ist interessiert es bei der Ausreise auch niemand.
Prüft die INMI wenigstens, ob sich ein Familienmitglied 1. Grades im Ausland befindet? Läßt sie sich dies durch eine formlose Einladung oder ein Dokument belegen oder glaubt sie einfach den Aussagen der Antragsteller?
Zitat von locoyumaZitat von cardenas
Also,dann möchte ich mich auch noch mal melden!
Offiziell ist,nur wenn Verwandte ersten Grades in
Cuba abholen.
Alles andere ist typisch Cuba,auf nichts kann man sich verlassen!
Also meine Schwiegereltern haben die Ausreiseerlaubnis erhalten, ohne dass sie abgeholt werden. Mit dem Visa und dem Ticket auf die INMI und ya.
Wo steht das mit abholen, in welcher cubanischen Richtlinie, Verordnung oder Gesetz
Sie reisen nächste Woche alleine aus.
Was jetzt nach 3 Seiten alleine zählt:
Hatte es geklappt mit der ALLEIN-REISE ???
ehemaliges mitglied
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#54 RE: Einladung von Familienangehörigen I.Grades
Zitat von KaroZitat von locoyumaZitat von cardenas
Also,dann möchte ich mich auch noch mal melden!
Offiziell ist,nur wenn Verwandte ersten Grades in
Cuba abholen.
Alles andere ist typisch Cuba,auf nichts kann man sich verlassen!
Also meine Schwiegereltern haben die Ausreiseerlaubnis erhalten, ohne dass sie abgeholt werden. Mit dem Visa und dem Ticket auf die INMI und ya.
Wo steht das mit abholen, in welcher cubanischen Richtlinie, Verordnung oder Gesetz
Sie reisen nächste Woche alleine aus.
Was jetzt nach 3 Seiten alleine zählt:
Hatte es geklappt mit der ALLEIN-REISE ???
Sind seit 2 Wochen hier, bei der Ausreise hat keiner gefragt mit wem sie reisen, auch nicht auf der INMI.
Ohne Bestechung oder sonstige Gefälligkeiten bei der INMI am Flughafen
Hallöche wieder einmal,
hab für alle interessierten die Info, eine Einladung für Angehörige 1. Grades ist sehr wohl notwendig und funktioniert in D soweit ausreichendes einkommen vorhanden ohne Probleme, auch von cubanischer Seite keine Schwierigkeiten. Bei gemeinsamer Ausreise wäre die einladung nicht notwendig gewesen. Also irgendwie haben alle Recht.
Papa und Schwiegervater fliegen am 12. Oktober wieder ab, LEIDER.
ehemaliges mitglied
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#56 RE: Einladung von Familienangehörigen I.Grades
Zitat von mickey
Hallöche wieder einmal,
hab für alle interessierten die Info, eine Einladung für Angehörige 1. Grades ist sehr wohl notwendig und funktioniert in D soweit ausreichendes einkommen vorhanden ohne Probleme, auch von cubanischer Seite keine Schwierigkeiten. Bei gemeinsamer Ausreise wäre die einladung nicht notwendig gewesen. Also irgendwie haben alle Recht.
Papa und Schwiegervater fliegen am 12. Oktober wieder ab, LEIDER.
Beim alleine ausreisen auch nicht
Geschwister sind in rechtlichem Sinne Verwandte zweiten Grades
Zitat von Pastica
Meine Frau möchte ihre Schwester einladen, auf der Seite der Botschaft stehen unter Verwandtschaftsverhältnis ersten oder zweiten Grades, alles mögliche nur nicht Bruder oder Schwester. Gehören doch dazu, oder?
Pastica
"A partir de mayo de 2007 solo se pueden confeccionar en las Oficinas Consulares de Berlín y Bonn las Cartas de Invitación que se realicen a ciudadanos cubanos que estén en el Primero y Segundo Grado de consanguinidad comprobado (padres, hijos, hermanos, abuelos y nietos)..."
Für alles gibt es eine Lösung
Kann die Information stimmen, dass die Deutsche Botschaft in Havanna den kubanischen Behörden gegenüber durch einen Vermerk im Reisepass (Reisepass der ausreisewilligen Person) bestätigt, dass ein Verwandter der ausreisewilligen Person in Deutschland lebt? Diese Bestätigung sei dann die Basis für die Erteilung der Ausreiseerlaubnis.
Hat schon einmal jemand im Forum von dieser Praxis gehört?
Habe mal wieder eine Frage.
Ich möchte das Einladungsschreiben an die Botschaft schicken. Habe keinen Verrechnungscheck, auf der Information für die Einladung steht, dass man auch Bargeld in den Umschlag legen kann. Sicher per Einschreiben ist das kein Problem. Ich weiß nicht, ich möchte niemanden etwas unterstellen, welche Erfahrungen habt ihr gemacht.
Pastica
Zitat von Pastica
Habe mal wieder eine Frage.
Ich möchte das Einladungsschreiben an die Botschaft schicken. Habe keinen Verrechnungscheck, auf der Information für die Einladung steht, dass man auch Bargeld in den Umschlag legen kann. Sicher per Einschreiben ist das kein Problem. Ich weiß nicht, ich möchte niemanden etwas unterstellen, welche Erfahrungen habt ihr gemacht.
Pastica
Verrechnungschecks bekommst du bei deiner Bank. Der Weg zu deiner Bank sollte dir die Sache auf jeden Fall wert sein.
Wenn du Bargeld im Umschalg mitsedest, kann es passieren, dass der Brief auf dem Postweg seinen Inhalt verliert.
Ist leider zu oft vorgekommen und die Post warnt immer wieder davor und übernimmt ja auch keine Haftung für sowas.
user
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#65 RE: Einladung von Familienangehörigen I.Grades
naja dann kann ich das verstehen, bei der dresdner hatte ich die früher auch innerhalb weniger Minuten bekommen. bei der Sparkasse bekomme ich sie heute immer noch so schnell.....
Deutsche hat alles zentralisiert und ist nicht mehr kundenfreundlich, oder die wollten die arbeit nicht machen.....
Die lassen in Leipzig drucken, damit die Ossis auch was zu tun haben
Frage: Meine Holde will ihre Mutter einladen.
Gilt hier das vereinfachte Verfahren ohne eidesstattliche, notariell beglaubigte Erklärung ?
oder muss dies in jedem Fall gemacht werden.
Was ist generell besser ? Wenn ich die Einladung mache oder meine Angeheiratete.
Danke für Info !
Angeheiratete.
Das klingt so Minderwertig, als wäre sie deine Untergebene
+++++
Aber als langjähriges Mitglied hier solltest du es wissen, chulo.
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