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Einladung von Familienangehörigen I.Grades
13.08.2009 12:57
ehemaliges mitglied
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#27 RE: Einladung von Familienangehörigen I.Grades
13.08.2009 13:26 (zuletzt bearbeitet: 13.08.2009 13:42)
ehemaliges mitglied
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#29 RE: Einladung von Familienangehörigen I.Grades
ehemaliges mitglied
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Zitat von cardenasZitat von locoyuma
Welche INMI
--------------------------------------------------------------------
Das war die Auskunft der Botschaft in Bonn.
Aber scheint wohl doch unterschiedlich gehandhabt zu werden.
Das wird auf jedem cubanischen Consulat anders gehandhabt. In Spanien kostet die Einladung nur 178 €uronen.
Wer viel fragt, geht viel irr, oder anders, wer das rote Lichtlein (Luz) fragt ist selber schuld
Ist doch klar, die wollen die €uronen haben, bei denen haben wir garnicht nachgefragt. Die suegros waren direkt auf der INMI mit dem Visa.
Zitat von cardenas
Das war die Auskunft der Botschaft in Bonn.
Das die cubanische Botschaft ebenso wie das cub. Konsulat keine Ahnung von cub. Gesetzen hat wurde mir ja gestern schon erklärt.
13.08.2009 18:10 (zuletzt bearbeitet: 13.08.2009 18:13)
ehemaliges mitglied
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#32 RE: Einladung von Familienangehörigen I.Grades
ehemaliges mitglied
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Zitat von LuzZitat von locoyuma
Nachdem ich meinen Sohn vor kurzem an den Frankfurter Flughafen brachte habe ich ein cubanisches Ehepaar kennen gelernt das mir erklärt hat sie wären ohne Einladung nach Deutschland gekommen.
Das ist natürlich eine toll vertrauenwürdige Quelle.
Vertrauensvoll war die INMI als zuständiges Organ y ya.
Zitat von Evaniuska
loco: Das sind haargenau meine eigenen Erfahrungen (mit meiner Frau, mehrfach PVEs), meine Beobachtungen im Freundeskreis (z. B. beide Schwiegereltern gleichzeitig, Einlader war yuma) und meine Infos von "meiner" örtlichen Inmi /gedeckt mit Infos aus dem Freudndeskreis mit Ursprung Inmi Santi Spritus). Aber pssst, lassen wir Luz doch zum Notar rennen und 200 EUR verlochen, wenn er so gescheit ist. Als "Reissackunterschlager" lach ich über derartige Möchtegerns nur noch.....
Das deine Frau keine Einladung braucht, um nach Deutschland zu kommen weiss ich aus eigener Erfahrung auch. Deine 'Beobachtungen' im Freundeskreis in allen Ehren, aber kann es sein, dass dein Freund die Einladung mit dem Visumantrag verwechselt.
Man lese genau und beachte. Weder locoyuma noch Evaniusca haben eigene Erfahrungen!!!!! sondern beziehen sich auf 'Zufallsbekanntschaften am Frankfurter Flughafen' bzw. 'Beobachtungen im Freundeskreis'.
Noch was Evaniuska: selbst die Einladung von Ehegatten ist nicht immer so problemlos wie es für uns beide das ist. Wenn z.B. zwei Kubaner mit einander verheiratet sind gilt diese Ausnahmeregelung, dass man zur Beantragung der PVE des Ehepartners keine Einladung braucht, nicht. Das wiederum weiss ich aus Beobachtungen in meinem Bekanntenkreis
Denkt daran was das für Folgen haben kann für diejenigen die euren Aussagen vertrauen (trotz eurer Sprachausrutscher in die Fäkalsprache und persönlicher Beleidigungen - die bei mir schon lange zur Löschung meines Beitrages geführt hätten - mag es ja den ein oder anderen geben der euch mehr Vertrauen schenkt (schenken möchte, da preiswerter) als den Informationen die man im Konsulat bekommt). Also: Yuma fährt ohne Begleitung seiner kubanischen Ehefrau nach Kuba holt sich das Visum bei der deutschen Botschaft ab (was bei Schwiegereltern wohl meist nicht das grosse Problem sein sollte) geht zur Inmigracion und... Die Aufregung und das Geschimpfe auf Kuba (wem sonst?) möchte ich sehen
13.08.2009 19:26
ehemaliges mitglied
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#34 RE: Einladung von Familienangehörigen I.Grades
ehemaliges mitglied
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Zitat von Luz
Man lese genau und beachte. Weder locoyuma noch Evaniusca haben eigene Erfahrungen!!!!! sondern beziehen sich auf 'Zufallsbekanntschaften am Frankfurter Flughafen' bzw. 'Beobachtungen im Freundeskreis'.
Ich nehme mal an wer Freud liest sollte des lesens mächtig sein, oder
Dann lese dir den Thread nochmal in Ruhe durch.
Meine suegros haben die Ausreisegenehmigung durch die INMI ohne Einladung von "Irgendjemand" erhalten. Also nichts mit Zufallbekanntschaften, durch die bin ich nur motiviert worden die Angelegenheit ohne Einladung direkt bei der INMI durchzuziehen.
Nun verstanden
letzter Kommentar meinerseits zu diesem Thema:
In der Haut des Leiters deiner Inmi möchte ich nicht stecken. Spätestens bei der nächsten Revision wird er sich wegen Bestechlichkeit verantworten müssen (vorausgesetzt natürlich, dass sich die Geschichte genau so wie du es !frei nach Schnauze! geschrieben hast abgespielt hat).
Und tschüß
13.08.2009 21:14
ehemaliges mitglied
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#36 RE: Einladung von Familienangehörigen I.Grades
ehemaliges mitglied
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Zitat von Luz
letzter Kommentar meinerseits zu diesem Thema:
In der Haut des Leiters deiner Inmi möchte ich nicht stecken. Spätestens bei der nächsten Revision wird er sich wegen Bestechlichkeit verantworten müssen (vorausgesetzt natürlich, dass sich die Geschichte genau so wie du es !frei nach Schnauze! geschrieben hast abgespielt hat).
Und tschüß
26.08.2009 19:02
ehemaliges mitglied
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#37 RE: Einladung von Familienangehörigen I.Grades
ehemaliges mitglied
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Zitat von LuzZitat von Evaniuska
loco: Das sind haargenau meine eigenen Erfahrungen (mit meiner Frau, mehrfach PVEs), meine Beobachtungen im Freundeskreis (z. B. beide Schwiegereltern gleichzeitig, Einlader war yuma) und meine Infos von "meiner" örtlichen Inmi /gedeckt mit Infos aus dem Freudndeskreis mit Ursprung Inmi Santi Spritus). Aber pssst, lassen wir Luz doch zum Notar rennen und 200 EUR verlochen, wenn er so gescheit ist. Als "Reissackunterschlager" lach ich über derartige Möchtegerns nur noch.....
Das deine Frau keine Einladung braucht, um nach Deutschland zu kommen weiss ich aus eigener Erfahrung auch. Deine 'Beobachtungen' im Freundeskreis in allen Ehren, aber kann es sein, dass dein Freund die Einladung mit dem Visumantrag verwechselt.
Man lese genau und beachte. Weder locoyuma noch Evaniusca haben eigene Erfahrungen!!!!! sondern beziehen sich auf 'Zufallsbekanntschaften am Frankfurter Flughafen' bzw. 'Beobachtungen im Freundeskreis'.
Noch was Evaniuska: selbst die Einladung von Ehegatten ist nicht immer so problemlos wie es für uns beide das ist. Wenn z.B. zwei Kubaner mit einander verheiratet sind gilt diese Ausnahmeregelung, dass man zur Beantragung der PVE des Ehepartners keine Einladung braucht, nicht. Das wiederum weiss ich aus Beobachtungen in meinem Bekanntenkreis
Denkt daran was das für Folgen haben kann für diejenigen die euren Aussagen vertrauen (trotz eurer Sprachausrutscher in die Fäkalsprache und persönlicher Beleidigungen - die bei mir schon lange zur Löschung meines Beitrages geführt hätten - mag es ja den ein oder anderen geben der euch mehr Vertrauen schenkt (schenken möchte, da preiswerter) als den Informationen die man im Konsulat bekommt). Also: Yuma fährt ohne Begleitung seiner kubanischen Ehefrau nach Kuba holt sich das Visum bei der deutschen Botschaft ab (was bei Schwiegereltern wohl meist nicht das grosse Problem sein sollte) geht zur Inmigracion und... Die Aufregung und das Geschimpfe auf Kuba (wem sonst?) möchte ich sehen
Und wenn Dummköpfe Unwahrheiten noch so oft wiederholen, sie werden dadurch trotzdem nicht war.
Also hier nochmals die Information von der Internetseite des cubanischen Consulates.
Nota Importante LEER A CONTINUACIÓN:
PERSONAS QUE NO NECESITAN CARTA DE INVITACIÓN
Se consideran características excepcionales para eximir del requisito de la Invitación, las solicitudes de:
1. Los nietos y el cónyuge de los hijos de los cubanos nacidos en el exterior que los acompañen en su viaje.
2. Padres, hijos y nietos de cubanos que tienen unión matrimonial formalizada con extranjeros y viajen en unión de estos.
http://emba.cubaminrex.cu/Default.aspx?tabid=10277
27.08.2009 09:23
ehemaliges mitglied
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#39 RE: Einladung von Familienangehörigen I.Grades
ehemaliges mitglied
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Zitat von Luz
Nur mal so nebenbei Loco. Schau mal in meinem Beitag vom 12.8. um 17.49. Da findest du ganau dieses Absatz den du hier zitierst von mir bereits zitiert. Was willst du mir bitte jetzt mit diesem Zitat sagen? Pass auf das ich keine GEMA Gebühren von dir verlange
Lese einfach einmal den Eingangsthread.
Familienangehörige I. Grades benötigen keine Einladung und somit entfällt die Bezahlung von 200 Euro.
Zitat von locoyumaZitat von Luz
Nur mal so nebenbei Loco. Schau mal in meinem Beitag vom 12.8. um 17.49. Da findest du ganau dieses Absatz den du hier zitierst von mir bereits zitiert. Was willst du mir bitte jetzt mit diesem Zitat sagen? Pass auf das ich keine GEMA Gebühren von dir verlange
Lese einfach einmal den Eingangsthread.
Familienangehörige I. Grades benötigen keine Einladung und somit entfällt die Bezahlung von 200 Euro.
und wenn sie in Begleitung des Kubaners reisen mit dem sie im 1. Grad verwandt sind
und und und und und
in Begleitung mit ihm (dem Kubaner der mit einer Ausländerin verheiratet ist) reist
oder auch
in Begleitung mit ihr (der Kubanerin die mit einem Ausländer verheiratet ist) reist
aber nicht
allein mit dem Ausländer der mit einer Kubanerin verheiratet ist
und auch nicht
allein mit der Ausländerin die mit einem Kubaner verheiratet ist
Im Eingangsthread schreibst du das du deine Schwiegereltern eingeladen hättest. Das war aber nicht so. Du hast mit der Sache rein gar nichts zu tun. Wenn du mit dem wir dort deine Frau meintest (und nicht deinen Hund, oder deinen Kumpel aus Bielefeld), gut und schön, dann war es aber trotzdem deine Frau die der entscheidende Part bei der Zeremonie in der Inmi war während du als deutscher Ehemann mit der Sache rein garnichts zu tun hattest. Entscheidend war deine Frau die ihre Eltern mitgenommen hat. So. Und jetzt
28.08.2009 11:08 (zuletzt bearbeitet: 28.08.2009 11:09)
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#45 RE: Einladung von Familienangehörigen I.Grades
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Zitat von cardenas
Also,dann möchte ich mich auch noch mal melden!
Offiziell ist,nur wenn Verwandte ersten Grades in
Cuba abholen.
Alles andere ist typisch Cuba,auf nichts kann man sich verlassen!
Also meine Schwiegereltern haben die Ausreiseerlaubnis erhalten, ohne dass sie abgeholt werden. Mit dem Visa und dem Ticket auf die INMI und ya.
Wo steht das mit abholen, in welcher cubanischen Richtlinie, Verordnung oder Gesetz
Sie reisen nächste Woche alleine aus.
28.08.2009 11:14 (zuletzt bearbeitet: 28.08.2009 11:19)
#46 RE: Einladung von Familienangehörigen I.Grades
Zitat von locoyuma
Wo steht das mit abholen, in welcher cubanischen Richtlinie, Verordnung oder Gesetz
locoyuma, willst du uns eigentlich veräppeln? Du hast den von dir gesuchten Text doch weiter oben selbst zitiert:
Zitat von locoyuma
2. Padres, hijos y nietos de cubanos que tienen unión matrimonial formalizada con extranjeros y viajen en unión de estos.
(Eltern, Kinder und Enkelkinder von Kubanern, die eine formalisierte Ehegemeinschaft mit Ausländern haben und die gemeinsam mit ihnen reisen.)
28.08.2009 11:15
ehemaliges mitglied
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#47 RE: Einladung von Familienangehörigen I.Grades
ehemaliges mitglied
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Zitat von HayCojones[/quote]Zitat von locoyuma
Wo steht das mit abholen, in welcher cubanischen Richtlinie, Verordnung oder Gesetz
locoyuma, willst du uns eigentlich veräppeln? Du hast den von dir gesuchten Text doch weiter oben selbst zitiert:
<blockquote><font size="1">Zitat von locoyuma
2. Padres, hijos y nietos de cubanos que tienen unión matrimonial formalizada con extranjeros y viajen en unión de estos.
ups, sorry, überlesen
28.08.2009 11:57 (zuletzt bearbeitet: 28.08.2009 12:07)
Rene
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#48 RE: Einladung von Familienangehörigen I.Grades
Rene
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Zitat von locoyuma
Also meine Schwiegereltern haben die Ausreiseerlaubnis erhalten, ohne dass sie abgeholt werden. Mit dem Visa und dem Ticket auf die INMI und ya.
Wo steht das mit abholen, in welcher cubanischen Richtlinie, Verordnung oder Gesetz
Sie reisen nächste Woche alleine aus.
Trotz der jetzt geklärten Vorgabe des gemeinsamen Ausreisens mit einen Familienangehörigen 1. Grades, frage ich mich, wie dies konkret vonstatten geht. Steht da vielleicht in der PVE, dass die Ausreisegenehmigung nur gültig ist bei Begleitung des Familienangehörigen mit der entsprechenden PRE? Oder hat dieser Familienangehörige bereits bei der Beantragung der PVE präsent zu sein?
28.08.2009 12:16
ehemaliges mitglied
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#49 RE: Einladung von Familienangehörigen I.Grades
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Zitat von ReneZitat von locoyuma
Also meine Schwiegereltern haben die Ausreiseerlaubnis erhalten, ohne dass sie abgeholt werden. Mit dem Visa und dem Ticket auf die INMI und ya.
Wo steht das mit abholen, in welcher cubanischen Richtlinie, Verordnung oder Gesetz
Sie reisen nächste Woche alleine aus.
Trotz der jetzt geklärten Vorgabe des gemeinsamen Ausreisens mit einen Familienangehörigen 1. Grades, frage ich mich, wie dies konkret vonstatten geht. Steht da vielleicht in der PVE, dass die Ausreisegenehmigung nur gültig ist bei Begleitung des Familienangehörigen mit der entsprechenden PRE? Oder hat dieser Familienangehörige bereits bei der Beantragung der PVE präsent zu sein?
Weder noch
28.08.2009 12:46 (zuletzt bearbeitet: 28.08.2009 12:47)
Rene
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#50 RE: Einladung von Familienangehörigen I.Grades
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