EINLADUNG FAMILIEANGEHÖR. 1ten GRADES

26.02.2012 11:01
avatar  el lobo
#1 EINLADUNG FAMILIEANGEHÖR. 1ten GRADES
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Rey/Reina del Foro

Hallo Forum !
Da ich mich schon seit langer Zeit nicht mehr mit Einladungen nach D befasst habe würde mich die aktuelle Verfahrensweise zur EINLADUNG von FAMILIENANGEHÖRIGEN 1.GRADES (im speziellen Fall Mutter) interessieren.
Suchfunktion wurde zwar benutzt aber bin dennoch nicht Schlau daraus geworden weil´s meistens so "ausufert".
Das Prozedere hier in D mit ABH wird sich wohl nicht grundlegend geändert haben - oder ?
Interessant wäre zu wissen wie der Ablauf auf cubanischer Seite erfolgt (Holguin). Ist eine Einladung beim Konsulat in BER notwendig ? Die einzuladende Mutter verfügt auch noch nicht über einen Pass. Wie funktioniert das ? Muß sie einfach zur Inmigracion so nach dem Motto : " hallo hier bin ich ,ich brauch einen Pass und ein Visa weil ich meine Tochter in Alemania besuchen möchte. Wer kann das mal in chronologischer Reihenfolge auflisten oder falls es das schon gibt den Link dazu.....
Welche Papiere sind für Konsulat in HAV notwendig ? Einladungsverpflichtungserklärung ,Flugticket ?????
Wär schön wenn Ihr mich mal wieder aktualisieren könntet,wenns geht ohne dabei vom Thema abzuschweifen .
DANKE und Gruß von der Insel El Lobo


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26.02.2012 13:04
avatar  hola2
#2 RE: EINLADUNG FAMILIEANGEHÖR. 1ten GRADES
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super Mitglied

Zum Thema Pass: Kann man einfach hingehen und beantragen, man braucht Pasaporte Passbilder und Geld und/oder sellos (erinnere mich gerade nicht). Kann man eigentlich jetzt schon machen, braucht aber nur ca. 1 Woche von Beantragung zu Austellung.


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26.02.2012 16:54
#3 RE: EINLADUNG FAMILIEANGEHÖR. 1ten GRADES
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Top - Forenliebhaber/in

Wenn es erlaubt ist: Ich würde mich an diese Fragestellung gern anschließen:
Meine Frau, Kubanerin, lebt mit PRE und zusammen mit mir (Deutscher) in München.
Wir wollen im Sommer ihre Mutter aus Havanna einladen.
Meine Hauptfrage ist:
Braucht diese Einladung, weil es ihre Mutter ist, auch die Prozedur mit Notar und Eidesstattlicher Erklärung?
Falls nein, muss meine Frau dann einladen oder kann auch ich (kubanische Seite)
Lädt generell besser meine Frau ein oder ich (auch deutsche Seite)?

Ansonsten:
1) zuerst versuchen, das Visum zu bekommen, dann die kub. Einladung (weil kompliziert und teuer)
2) Für das Visum:
Zum KVR für Verpflichtungserklärung mit Einkommensnachweis, Krankenversicherung???, Wohnungsnachweis
In Kuba Pass besorgen und Termin bei der Botschaft, VE gilt 1/2 Jahr bis Visumsantrag.
Wie lang vor Reisebeginn kann das Visum beantragt werden??

Vielen Dank
P.

Alles wird gut, immer nur lächeln!

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26.02.2012 17:48
avatar  el lobo
#4 RE: EINLADUNG FAMILIEANGEHÖR. 1ten GRADES
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Rey/Reina del Foro

Zitat von Desesperado
Wenn es erlaubt ist: Ich würde mich an diese Fragestellung gern anschließen:
Meine Frau, Kubanerin, lebt mit PRE und zusammen mit mir (Deutscher) in München.
Wir wollen im Sommer ihre Mutter aus Havanna einladen.
Meine Hauptfrage ist:
Braucht diese Einladung, weil es ihre Mutter ist, auch die Prozedur mit Notar und Eidesstattlicher Erklärung?
Falls nein, muss meine Frau dann einladen oder kann auch ich (kubanische Seite)


Tja die Prozedur mit dem Konsulat in Berlin bzw. Bonn ist auch der Hauptgrund der Fragerei. Irgendwo meine ich gelesen zu haben das es bei Einladungen von Familienangehörigen 1ten Grades entfällt und das dies bei der Örtlichen zuständigen Inmigracionsbehörde vereinfacht erfolgen kann. Dazu müsste dann vorab das Visa des Deutschen Konsulates in HAV vorliegen. Gibt es denn hier keinen der da ausreichend Bescheid weiß bzw. das schon irgendwie selbst durchgezogen hat.
Gruß El Lobo


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26.02.2012 18:02
#5 RE: EINLADUNG FAMILIEANGEHÖR. 1ten GRADES
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Top - Forenliebhaber/in

Ab Mai 2007:Information für die Einladung eines kubanischen Bürgers nach Deutschland

Unter diesem link hier im Forum (Infossparte) steht, dass

für Verwandte 1. Grades die Notarprozedur nicht durchzuführen ist (jajajaja, immmer vorher suchen und lesen, dann fragen...)

Bleibt die Frage: kann dann die Einladung auch "wie früher" in Kuba gemacht werden?

Alles wird gut, immer nur lächeln!

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26.02.2012 19:38
avatar  hola2
#6 RE: EINLADUNG FAMILIEANGEHÖR. 1ten GRADES
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super Mitglied

Zitat von Desesperado
https://www.kubaforen.de/t517592f11793243-Ab-Mai-Information-fuer-die-Einladung-eines-kubanischen-Buergers-nach-Deutschland.html

Unter diesem link hier im Forum (Infossparte) steht, dass

für Verwandte 1. Grades die Notarprozedur nicht durchzuführen ist (jajajaja, immmer vorher suchen und lesen, dann fragen...)

Bleibt die Frage: kann dann die Einladung auch "wie früher" in Kuba gemacht werden?



Einladung in Cuba ist nach Aussagen der zuständigen kubanischen Behörden nicht mehr möglich. Wollten wir auch machen, ging aber nicht.


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26.02.2012 19:52 (zuletzt bearbeitet: 26.02.2012 19:53)
avatar  el lobo
#7 RE: EINLADUNG FAMILIEANGEHÖR. 1ten GRADES
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Rey/Reina del Foro

Die Frage ist doch ob bei Verwandten 1. Grades überhaupt eine Einladung nötig ist. Ich meine das irgendwie gehört,gelesen zu haben das dies entfällt,hab ich mich da geirrt ?
Gruß El Lobo


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26.02.2012 21:47
avatar  hola2
#8 RE: EINLADUNG FAMILIEANGEHÖR. 1ten GRADES
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super Mitglied

hast du den Link oben angeklickt?

Zitat

Ab Mai 2007 können die Einladungsschreiben für kubanische Staatsbürger mit nachgewiesenem Verwandtschaftsverhältnis ersten oder zweiten Grades (Eltern, Söhne/Töchter, Großeltern, -kinder) direkt in den konsularischen Vertretungen Berlin und Bonn ausgestellt werden. Die Einladung im Konsulat kostet 200,00 €. Wenn sie die Einladung per Post schicken, kostet die Einladung 225 €. Dem Antragsschreiben fügen sie dann bitte noch eine von ihnen persönlich unterschriebene Kopie der ersten Seite ihres Reisepasses und einen mit ihrer Adresse und dem Porto von 0,55 € versehenen Umschlag bei. Kubanische Bürger die eine Einladung aussprechen müssen in dem Konsulat registriert sein in dem sie die Einladung aussprechen.

Kubanische Bürger ohne diese Verwandtschaftsbeziehung ersten oder zweiten Grades zur einladenden Person können unter Einhaltung folgender Voraussetzungen eingeladen werden:
Die Einladung im kubanischen Konsulat kann erst nach Vorlage eines notariellen Dokuments (Eidesstattliche Erklärung) beantragt werden. Die Eidesstattliche Erklärung und deren Übersetzung ins Spanische müssen vom Landgericht beglaubigt werden. Die Eidesstattliche Erklärung muss folgende Angaben und Aussagen beinhalten:



Also JA, eine Einladung ist erforderlich aber KEINE eidesstattliche Erklärung, Beglaubigung und Überbeglaubigung.


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27.02.2012 07:15
avatar  Luz
#9 RE: EINLADUNG FAMILIEANGEHÖR. 1ten GRADES
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Luz
Forums-Senator/in

Zitat von el lobo

DANKE und Gruß von der Insel El Lobo





Wenn du, bzw. deine Frau gerade auf der 'Insel' ist, womit wohl Kuba gemeint ist, ihr verheiratet seid und in D lebt, brächtet ihr, vorausgesetzt das Visum wäre schon vorhanden, keine Einladung. Sprich: Die PVE für die Mutter könnte direkt in der Inmigracion beantragt werden.
Dieses Vorgehen müsste aber gut vorbereitet werden, da jetzt, von Kuba aus, die Verpflichtungserklärung zu besorgen ziemlich schwierig sein dürfte.


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07.03.2012 23:03
#10 RE: EINLADUNG FAMILIEANGEHÖR. 1ten GRADES
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Rey/Reina del Foro

Zitat von Luz
Wenn du, bzw. deine Frau gerade auf der 'Insel' ist, womit wohl Kuba gemeint ist



Na, Luz, dann checke doch mal lobos Profil hier!

hdn

--

hdn

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08.03.2012 13:36
avatar  Luz
#11 RE: EINLADUNG FAMILIEANGEHÖR. 1ten GRADES
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Luz
Forums-Senator/in

Zitat von hombre del norte

Zitat von Luz
Wenn du, bzw. deine Frau gerade auf der 'Insel' ist, womit wohl Kuba gemeint ist



Na, Luz, dann checke doch mal lobos Profil hier!

hdn





Uuups. Aber er scheint es ja trotzdem hingekriegt zu haben. Sonst hätte er sich sicherlich noch einmal gemeldet.


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10.03.2012 09:28
avatar  el lobo
#12 RE: EINLADUNG FAMILIEANGEHÖR. 1ten GRADES
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Rey/Reina del Foro

T´schuldigung war wegen "Kränklichkeiten" etwas abwesend. Die Einladung ist übrigens nicht für mich sondern betrifft die Suegra eines Bekannten der allerdings 0 Ahnung von der gesamten Materie hat und den ich hilfreich..........
Dieser Tage wurde wieder von einer Cubana aus B berichtet das Sie mit Mami + Papi das Ausreisevisa + Passporte auf der Inmi vor Ort erledigt hätte. Da sie VPE + KV dabei hatte konnte Einreisevisa für D während Ihres Aufenthaltes in CU erledigt werden so das Alle 3 die Reise nach D antreten konnten. GLAUBHAFT
Gruß von der OSTSEE Insel El Lobo


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