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Besuchervisa ?
el-loco-alemán
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@ Christina
In Antwort auf:
1.Was verdienen denn Eure Novias oder Novios und habt Ihr da schon ähnliche Argumente gehört?
2.Wieviel braucht man in Kuba tatsächlich zur Deckung seines Lebensunterhalts?
3.Bei dem ganzen Gedenke wird man manchmal schon ganz verwirrt in der Birne und kommt auf komische Gedanken....
1. "ama de casa" also Hausfrau, verdient garnichts, auch kein Problem mit Arbeitgebers Urlaub usw., hat aber Familie, Mutter, Geschwister usw.
2. Cubaner können zaubern, die meisten haben nicht mal 5 USD pro Monat. Du und ich bräuchten mindestens 300 USD/Monat.
3. und bevor mir das hier passiert, verpiss ich mich nach Cuba.
e-l-a
Elisabeth 2
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Christina,
mein Freund bekommt als Animateur 14 $$ monatlich und zählt damit zu den Spitzenverdienern in Kuba!! Ein Arzt beispielsweise hat rd. 6 $$ im Monat. Das Argument, dass 13 §§ "kaum zur Deckung des Lebensunterhalts" reichen, ist daher völliger Blödsinn, denn für kubanische Verhältnisse sind 13 $$ ein sehr gutes Gehalt.
Elisabeth 2
mein Freund bekommt als Animateur 14 $$ monatlich und zählt damit zu den Spitzenverdienern in Kuba!! Ein Arzt beispielsweise hat rd. 6 $$ im Monat. Das Argument, dass 13 §§ "kaum zur Deckung des Lebensunterhalts" reichen, ist daher völliger Blödsinn, denn für kubanische Verhältnisse sind 13 $$ ein sehr gutes Gehalt.
Elisabeth 2
Sharky
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Gast
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Tomas Coyote
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Gast
)
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Elisabeth,
cubanos die kein Dollar aus Auslandfamilien, aus Business
bekommen gehen pinguetiar, mache die augen auf, ich komme
aus Cuba, du nicht.
Kein animateur verlieren zeit mit deutsche frau wenn keine
interesse, frauen und beser aussehnd gibt in Cuba genug,
wenn er zeit mit dir verlieren ist wegen geld, ist nich
schlimm aber du muss bescheid wissen, oder du meinen wenn
du hier im Ausland er gehen nicht mit andere touristinenn
weg ?
Saludos
cubanos die kein Dollar aus Auslandfamilien, aus Business
bekommen gehen pinguetiar, mache die augen auf, ich komme
aus Cuba, du nicht.
Kein animateur verlieren zeit mit deutsche frau wenn keine
interesse, frauen und beser aussehnd gibt in Cuba genug,
wenn er zeit mit dir verlieren ist wegen geld, ist nich
schlimm aber du muss bescheid wissen, oder du meinen wenn
du hier im Ausland er gehen nicht mit andere touristinenn
weg ?
Saludos
Elisabeth
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Gast
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In Antwort auf:
Ein Arzt beispielsweise hat rd. 6 $$ im Monat.
Elisabeth 2, das stimmt nicht. Die Gehälter der Aerzte wurden vor ca. einem Jahr angehoben und betragen jetzt je nach Status 500-600 Pesos. Meine Schwiegertochter verdient als Kinderärztin 500 Pesos monatlich.
Elisabeth
Tomas Coyote
(
Gast
)
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Elisabet
hat recht, arzt verdienen 18 bis 25 dolar im monat,
das machen aber keine grosse unterschied, auch das ist
in diese LAnd von Tiranosaurius wenig zum leben.
Andere elisabeth, wenn du auch nicht treu ist gut, war auch
nich mein argument, ich wolte dir sagen, das der Animateur
auch wenn touristas geld anbieten oft pinguetiar geht, wenn du weiss das kein liebe ist super, aber warum du geben vuiel geld aus, in
germany gibt auch interesante mann, beser du suchen liebe
in germany,
saludos
hat recht, arzt verdienen 18 bis 25 dolar im monat,
das machen aber keine grosse unterschied, auch das ist
in diese LAnd von Tiranosaurius wenig zum leben.
Andere elisabeth, wenn du auch nicht treu ist gut, war auch
nich mein argument, ich wolte dir sagen, das der Animateur
auch wenn touristas geld anbieten oft pinguetiar geht, wenn du weiss das kein liebe ist super, aber warum du geben vuiel geld aus, in
germany gibt auch interesante mann, beser du suchen liebe
in germany,
saludos
Christina
(
Gast
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Vielen Dank für Eure Antworten! Es gibt ja leider wenig Leute, mit denen man fachkundig über das ganze Kuba-Gewusel sprechen kann, da ist so ein Forum schon eine gute Sache...
@ Klaus: Nein, ich war nicht mit auf der Botschaft. Mein Freund hat sein Visum alleine abgegeben, meinen Widerspruch habe ich von hier gefaxt und gemailt, seinen Widerspruch hat er wiederum persönlich abgegeben und die Ablehnung gleich mitgenommen....
@Andy: Die Urlaubsbescheinigung vom Arbeitgeber liegt vor, sogar die Bestätigung vom Innenministerium!
Und Familie hat er natürlich auch: Großmutter, Schwester, Tante, mit denen er in einem Haus wohnt, aber er ist eben nicht verheiratet
Wenn es um die Vorabzustimmung der Ausländerbehörde hier geht: Kann man knicken. Die Deutschen Botschaften sind autark in ihrer Entscheidung - hat ein Mensch vom Auswärtigen Amt bestätigt. Kann man ja auch nachvollziehen: Die hätten beim Auswärtigen Amt ja nichts anderes zu tun, als sich nur mit Visa-Anfragen zu beschäftigen...
@ Elisabeth: wieviel sind 500-600 Pesos in Dollar? Bin nicht auf dem laufenden Stand mit der Umrechnung...
Ansonsten: Habe heute mit dem Verwaltungsgericht in Berlin gesprochen, um nachzufragen, wie lange eine Klage bezüglich des abgelehnten Visums dauert. Endlich hatte ich mal einen auskunftfreudigen Menschen am Telefon - mit Berliner Schnauze: Richter Kunert (030 - 90140). Also: die Dauer der Bearbeitung hängt vom zuständigen Richter ab - zwischen 2 Wochen und einem halben Jahr scheint alles drin zu sein. Kostenpunkt: mindestens 500 DM. Aussicht: eher gering, wenn nicht entscheidend neue Gesichtspunkte ins Feld geführt werden können.
Dann gab´s noch eine überraschende Auskunft von Herrn Weißer, Auswärtiges Amt, für Kuba zuständig: man kann ein Visum anscheinend so oft beantragen, wie man will - und muß keine Fristen abwarten.... theoretische könnte ich also nächste Woche nach Kuba fliegen, und mit meinem Freund zur Botschaft gehen, und einen neuen Visums-Antrag stellen, so daß bei positiver Entscheidung der gebuchte Flug für ihn am 14.11. sogar noch möglich wäre....
Hat schon mal jemand von so was gehört? Vorstellbar?
Oder kann ich mir die Kohle besser sparen?
Wie immer für Eure Kommentare dankbar,
Christina
@ Klaus: Nein, ich war nicht mit auf der Botschaft. Mein Freund hat sein Visum alleine abgegeben, meinen Widerspruch habe ich von hier gefaxt und gemailt, seinen Widerspruch hat er wiederum persönlich abgegeben und die Ablehnung gleich mitgenommen....
@Andy: Die Urlaubsbescheinigung vom Arbeitgeber liegt vor, sogar die Bestätigung vom Innenministerium!
Und Familie hat er natürlich auch: Großmutter, Schwester, Tante, mit denen er in einem Haus wohnt, aber er ist eben nicht verheiratet
Wenn es um die Vorabzustimmung der Ausländerbehörde hier geht: Kann man knicken. Die Deutschen Botschaften sind autark in ihrer Entscheidung - hat ein Mensch vom Auswärtigen Amt bestätigt. Kann man ja auch nachvollziehen: Die hätten beim Auswärtigen Amt ja nichts anderes zu tun, als sich nur mit Visa-Anfragen zu beschäftigen...
@ Elisabeth: wieviel sind 500-600 Pesos in Dollar? Bin nicht auf dem laufenden Stand mit der Umrechnung...
Ansonsten: Habe heute mit dem Verwaltungsgericht in Berlin gesprochen, um nachzufragen, wie lange eine Klage bezüglich des abgelehnten Visums dauert. Endlich hatte ich mal einen auskunftfreudigen Menschen am Telefon - mit Berliner Schnauze: Richter Kunert (030 - 90140). Also: die Dauer der Bearbeitung hängt vom zuständigen Richter ab - zwischen 2 Wochen und einem halben Jahr scheint alles drin zu sein. Kostenpunkt: mindestens 500 DM. Aussicht: eher gering, wenn nicht entscheidend neue Gesichtspunkte ins Feld geführt werden können.
Dann gab´s noch eine überraschende Auskunft von Herrn Weißer, Auswärtiges Amt, für Kuba zuständig: man kann ein Visum anscheinend so oft beantragen, wie man will - und muß keine Fristen abwarten.... theoretische könnte ich also nächste Woche nach Kuba fliegen, und mit meinem Freund zur Botschaft gehen, und einen neuen Visums-Antrag stellen, so daß bei positiver Entscheidung der gebuchte Flug für ihn am 14.11. sogar noch möglich wäre....
Hat schon mal jemand von so was gehört? Vorstellbar?
Oder kann ich mir die Kohle besser sparen?
Wie immer für Eure Kommentare dankbar,
Christina
-Klaus-
(
Gast
)
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Das die Remonstration abgelehnt wurde, wenn Du nicht vor Ort gewesen bist, war eigentlich zu erwarten.
Selbst hinzufahren und "kleine Brötchen backen", ist auf jeden Fall erfolgversprechender, als hier zu klagen.
Die Erfolgaussicht vor Ort schätze ich, wenn Deine Angaben belegbar sind, jetzt auf ca. 70-80%.
Bei der ersten Remonstration mit Dir hätte ich 80-90% geschätzt. Aber Du wolltest ja nicht "hören".
Gruss, Klaus
Selbst hinzufahren und "kleine Brötchen backen", ist auf jeden Fall erfolgversprechender, als hier zu klagen.
Die Erfolgaussicht vor Ort schätze ich, wenn Deine Angaben belegbar sind, jetzt auf ca. 70-80%.
Bei der ersten Remonstration mit Dir hätte ich 80-90% geschätzt. Aber Du wolltest ja nicht "hören".
Gruss, Klaus
Elisabeth
(
Gast
)
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Klaus,
m.E. ist das Einzige was Christina aus deiner Antwort lesen kann: "du bist dumm" und darauf wartet sie sicher nicht. Meinst du wirklich, dass wir alle einfach so aus der Arbeit weglaufen können um schnell mal nach Cuba zu reisen? Ich kann's jedenfalls nicht und du vermutlich auch nicht.
Christina,
es ist sehr unschön was du da durchstehen musst. Wenn ich deinen Freund kennen würde... Es wäre natürlich theoretisch möglich ihn in die CH einzuladen. Ich habe die Erfahrung, dass es hier relativ unkompliziert vor sich geht. Allerdings, ich müsste für CHF 20'000 bürgen. Da kriege ich bei einem Unbekannten doch ein bisschen mulmige Gefühle. Für ein Besuchsvisum Schengen hätte ich auch andere Möglichkeiten als du, sodass du die D-Botschaft komplett umschiffen könntest.
Aber wie gesagt, kennen möchte ich ihn vorher schon.
Was hast du jetzt vor? Doch nochmals Einspruch via Richter einlegen?
Elisabeth
m.E. ist das Einzige was Christina aus deiner Antwort lesen kann: "du bist dumm" und darauf wartet sie sicher nicht. Meinst du wirklich, dass wir alle einfach so aus der Arbeit weglaufen können um schnell mal nach Cuba zu reisen? Ich kann's jedenfalls nicht und du vermutlich auch nicht.
Christina,
es ist sehr unschön was du da durchstehen musst. Wenn ich deinen Freund kennen würde... Es wäre natürlich theoretisch möglich ihn in die CH einzuladen. Ich habe die Erfahrung, dass es hier relativ unkompliziert vor sich geht. Allerdings, ich müsste für CHF 20'000 bürgen. Da kriege ich bei einem Unbekannten doch ein bisschen mulmige Gefühle. Für ein Besuchsvisum Schengen hätte ich auch andere Möglichkeiten als du, sodass du die D-Botschaft komplett umschiffen könntest.
Aber wie gesagt, kennen möchte ich ihn vorher schon.
Was hast du jetzt vor? Doch nochmals Einspruch via Richter einlegen?
Elisabeth
Christina
(
Gast
)
Details
Elisabeth,
sehr nett, daß Du überhaupt solche Überlegungen anstellst!
Aber das ist wirklich niemandem zuzumuten, für einen Unbekannten so ein Risiko einzugehen... Ich hab´ noch keine Ahnung, was ich tun werde, entweder fliege ich tatsächlich nächste Woche hin - dann müßte ich morgen buchen und mich auf der Arbeit krankmelden, weil ich aufgrund eines Stellenwechsels z. Zt. noch Urlaubssperre habe, oder ich lasse es einfach....gönne uns beiden Zeit, die Enttäuschung zu verdauen, fliege im Januar noch mal hin, und wir versuchen im neuen Jahr einen neuen Anlauf... ich merke, meine Nerven liegen blank, und so ein Stress-Besuch, bei dem ich mir nicht wirklich vorstellen kann, daß die Botschaft ihre Meinung so schnell ändert, tut unserer Beziehung bestimmt auch nicht gut... ich muß noch ´ne Nacht drüber schlafen... Klagen werde ich auf jeden Fall nicht, ich denke, das hat am wenigsten Aussicht auf Erfolg.
Mein Freund wohnt übrigens in Trinidad. Wenn Du demnächst mal hinkommst, kannst Du ihn ja so oder so mal kennenlernen.
Und nur interessehalber: Wie sind denn die Visa-Bedingungen für die Schweiz? Und was meinst Du mit anderen Möglichkeiten für ein Schengener Besuchsvisum?
Gute Nacht
Christina
sehr nett, daß Du überhaupt solche Überlegungen anstellst!
Aber das ist wirklich niemandem zuzumuten, für einen Unbekannten so ein Risiko einzugehen... Ich hab´ noch keine Ahnung, was ich tun werde, entweder fliege ich tatsächlich nächste Woche hin - dann müßte ich morgen buchen und mich auf der Arbeit krankmelden, weil ich aufgrund eines Stellenwechsels z. Zt. noch Urlaubssperre habe, oder ich lasse es einfach....gönne uns beiden Zeit, die Enttäuschung zu verdauen, fliege im Januar noch mal hin, und wir versuchen im neuen Jahr einen neuen Anlauf... ich merke, meine Nerven liegen blank, und so ein Stress-Besuch, bei dem ich mir nicht wirklich vorstellen kann, daß die Botschaft ihre Meinung so schnell ändert, tut unserer Beziehung bestimmt auch nicht gut... ich muß noch ´ne Nacht drüber schlafen... Klagen werde ich auf jeden Fall nicht, ich denke, das hat am wenigsten Aussicht auf Erfolg.
Mein Freund wohnt übrigens in Trinidad. Wenn Du demnächst mal hinkommst, kannst Du ihn ja so oder so mal kennenlernen.
Und nur interessehalber: Wie sind denn die Visa-Bedingungen für die Schweiz? Und was meinst Du mit anderen Möglichkeiten für ein Schengener Besuchsvisum?
Gute Nacht
Christina
Elisabeth
(
Gast
)
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In Antwort auf:
Mein Freund wohnt übrigens in Trinidad. Wenn Du demnächst mal hinkommst, kannst Du ihn ja so oder so mal kennenlernen.
Und nur interessehalber: Wie sind denn die Visa-Bedingungen für die Schweiz? Und was meinst Du mit anderen Möglichkeiten für ein Schengener Besuchsvisum?
Nein, Trinidad war ich seit Jahren nicht mehr und ehrlich gesagt hat's mir nicht so gefallen.
Das Visum in CH hängt nach meinen Erfahrungen (und auch die von Freunden) vor allem davon ab ob die kantonale Steuerverwaltung positiv über deine Finanzen urteilt. Dann kommt ein Stempel auf die Garantieerklärung und es muss schon was sehr Besonderes zum Vorschein kommen damit die Polizeidirektion in Bern das Visum für CH verweigert. Die entscheiden nämlich darüber.
Das Schengen-Visum könnte Cubaner (ich habe auch noch einen NL-Pass) bei der NL-Botschaft beantragen. Da er schon eine Einladung nach CH hat ist die Situation anders als wenn Ihr das macht. Im Allgemeinen wird ein multiple entry Visum mit Gültigkeit 3 Monate ausgestellt, wobei der totale Aufenthaltsdauer im Schengen-Gebiet meist nicht mehr als 1 Monat betragen darf.
Ich denke, dass du einen weisen Entscheid getroffen hast und das Ganze etwas auf sich beruhen lassen willst. Kommt Zeit, kommt Rat.
Viel Kraft und liebe Grüsse,
Elisabeth
17.02.2002 20:05 (zuletzt bearbeitet: 17.02.2002 20:09)
(
Gast
)
#91 Besuchervisum erneut abgelehnt
(
Gast
)
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Nach längerer Abwesenheit melde ich mich hier im Forum zurück. War über Sylvester auf Kuba, mein Freund und ich mußten leider die Erfahrung machen, daß selbst das persönliche Vorsprechen auf der Botschaft keinen Erfolg bringt: Das Besuchsvisum wurde wiederum abgelehnt.
Vielleicht eine kurze Skizzierung der Situation: Ich habe meinen Freund im März letzten Jahres kennengelernt, nach einem erneuten Besuch im Sommer habe ich ihn nach Deutschland
eingeladen, die kubanischen Papiere waren innerhalb von zweieinhalb Monaten da, die Deutsche Botschaft hat jedoch das Besuchsvisum abgelehnt, auch eine Remonstration (Widerspruch) war erfolglos. Beide Dinge hat mein Freund alleine beantragt. Auf Anraten u.a. der Forumsmitglieder bin ich zusammen mit ihm zur Botschaft gegangen, zumal es keine Frist gibt, wann ein Visum erneut beantragt werden darf.
Die Begründung lautete erneut: Mangelnde Rückkehrbereitschaft - unverheiratet, keine Kinder, studiert - jemand mit diesen Voraussetzungen, so denken sie anscheinend, wird auf jeden Fall
hierbleiben wollen. Zudem gibt es wohl ein ungeschriebenes Gesetz, daß man frühestens nach sechs Monaten einen erneuten Versuch starten darf.
Möglichkeiten, die uns angeboten wurden: Heiraten oder einen Sprachaufenthalt - bei letzterem (man muß dann einen Nachweis über eine Einschreibung an einer Sprachschule erbringen)
läuft dann über die Ausländerbehörde. Ich habe nicht mehr ganz genau zugehört, weil ich so schockiert war...
Heiraten kommt für mich z.Zt. (noch) nicht in Frage - und die Geschichte mit dem Aufenthalt, um seine Sprachkenntnisse zu erweitern, kommt mir ziemlich spanisch, d.h. aussichtlos vor.
Fragen: Hat jemand mit letzterem Erfahrungen?
Wie sieht es aus mit Einladungen in Drittländer? Elisabeth, Du hattest etwas über die Schweiz geschrieben, und Du Alex, mal über Holland. Ich habe eine Freundin in Amsterdam, die eine
Einladung aussprechen würde. Was muß sie dafür tun? Darf mein Freund dann nach Deutschland reisen?
Der andere Punkt ist, daß ich ziemlich sauer bin über die Hinhaltetaktik der Deutschen Botschaft.
Ich vermute, daß sie genaue Regeln im Hintergrund haben, die sie allerdings nicht offen legen.
Zum Zeitpunkt der Antragsstellung waren auch tatsächlich nur verheiratete Paare da...
Ich habe vor, dazu noch eine offizielle Beschwerde zu schreiben. Hat jemand Erfahrungen damit, an wen man sich am sinnvollsten wenden kann?
Würde mich über Rückmeldungen freuen,
Gruß
Christina
Vielleicht eine kurze Skizzierung der Situation: Ich habe meinen Freund im März letzten Jahres kennengelernt, nach einem erneuten Besuch im Sommer habe ich ihn nach Deutschland
eingeladen, die kubanischen Papiere waren innerhalb von zweieinhalb Monaten da, die Deutsche Botschaft hat jedoch das Besuchsvisum abgelehnt, auch eine Remonstration (Widerspruch) war erfolglos. Beide Dinge hat mein Freund alleine beantragt. Auf Anraten u.a. der Forumsmitglieder bin ich zusammen mit ihm zur Botschaft gegangen, zumal es keine Frist gibt, wann ein Visum erneut beantragt werden darf.
Die Begründung lautete erneut: Mangelnde Rückkehrbereitschaft - unverheiratet, keine Kinder, studiert - jemand mit diesen Voraussetzungen, so denken sie anscheinend, wird auf jeden Fall
hierbleiben wollen. Zudem gibt es wohl ein ungeschriebenes Gesetz, daß man frühestens nach sechs Monaten einen erneuten Versuch starten darf.
Möglichkeiten, die uns angeboten wurden: Heiraten oder einen Sprachaufenthalt - bei letzterem (man muß dann einen Nachweis über eine Einschreibung an einer Sprachschule erbringen)
läuft dann über die Ausländerbehörde. Ich habe nicht mehr ganz genau zugehört, weil ich so schockiert war...
Heiraten kommt für mich z.Zt. (noch) nicht in Frage - und die Geschichte mit dem Aufenthalt, um seine Sprachkenntnisse zu erweitern, kommt mir ziemlich spanisch, d.h. aussichtlos vor.
Fragen: Hat jemand mit letzterem Erfahrungen?
Wie sieht es aus mit Einladungen in Drittländer? Elisabeth, Du hattest etwas über die Schweiz geschrieben, und Du Alex, mal über Holland. Ich habe eine Freundin in Amsterdam, die eine
Einladung aussprechen würde. Was muß sie dafür tun? Darf mein Freund dann nach Deutschland reisen?
Der andere Punkt ist, daß ich ziemlich sauer bin über die Hinhaltetaktik der Deutschen Botschaft.
Ich vermute, daß sie genaue Regeln im Hintergrund haben, die sie allerdings nicht offen legen.
Zum Zeitpunkt der Antragsstellung waren auch tatsächlich nur verheiratete Paare da...
Ich habe vor, dazu noch eine offizielle Beschwerde zu schreiben. Hat jemand Erfahrungen damit, an wen man sich am sinnvollsten wenden kann?
Würde mich über Rückmeldungen freuen,
Gruß
Christina
17.02.2002 20:26 (zuletzt bearbeitet: 17.02.2002 20:26)
(
Gast
)
#92 RE:Besuchervisum erneut abgelehnt
(
Gast
)
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errue
(
gelöscht
)
Details
Was mich persönlich noch interessiert:
Hat dein Freund eine feste Beschäftigung? Leben seine Eltern noch und sind eventuell pflegebedürftig?
Meine Novia pflegt nämlich ihre schwerbehinderte Mutter, ich hoffe damit bei einer Einladung Erfolg zu haben, da sie "leider" auch keine Kinder hat, zu Ende studiert hat und z.Z. wegen mir vom Dienst suspendiert ist, d.h. kein Job.
errue
Hat dein Freund eine feste Beschäftigung? Leben seine Eltern noch und sind eventuell pflegebedürftig?
Meine Novia pflegt nämlich ihre schwerbehinderte Mutter, ich hoffe damit bei einer Einladung Erfolg zu haben, da sie "leider" auch keine Kinder hat, zu Ende studiert hat und z.Z. wegen mir vom Dienst suspendiert ist, d.h. kein Job.
errue
(
Gast
)
Details
In Antwort auf:
und Du Alex, mal über Holland. Ich habe eine Freundin in Amsterdam, die eine Einladung aussprechen würde. Was muß sie dafür tun? Darf mein Freund dann nach Deutschland reisen?
Ach Christina - es tut mir leid as das alles nicht so klappt.
Schoener Dreck. Sicher kann Deinen Freundin aus Amsterdam den Kubaner einladen. Ist alles das das selbe im Prinzip wie in Deutschland mit den Papieren. Da muss dann auf der niederlaendischen Botschaft in Havana das Visum beantragt/geholt werden. Es ist ein Schengenstaaten- Touristenvisum in jedem Fall, also kein Problem der Freizuegigkeit in Europa. Grosses Fragezeichn natuerlich, inwieweit abgelehnte Visaantraege gespeichert werden europaweit??
War Deine Freundin schon mal in Kuba?? Ich meine wenn nicht, stellen die viekleicht auch bloede Fragen auf der Auslaenderbehoerde/Botschaft etc...
Viel glueck weiter!
doei,Alex
(el campanero holandés y el torro alemán)
http://1st.to/bvr
http://members.tripodnet.nl/casasantiago
http://1st.to/alexmusic
Olaf
(
gelöscht
)
Details
------
Grosses Fragezeichn natuerlich, inwieweit abgelehnte Visaantraege gespeichert werden europaweit?
------
Hab neulich irgentwo was gehört, wo sich ein Politiker beklagte, daß dies noch nicht geschieht. Demnach ist diese Info wohl noch nicht europaweit verfügbar.
Viele Grüße, Olaf
--
http://come.to/schwerpunkt.kuba
Grosses Fragezeichn natuerlich, inwieweit abgelehnte Visaantraege gespeichert werden europaweit?
------
Hab neulich irgentwo was gehört, wo sich ein Politiker beklagte, daß dies noch nicht geschieht. Demnach ist diese Info wohl noch nicht europaweit verfügbar.
Viele Grüße, Olaf
--
http://come.to/schwerpunkt.kuba
Moin,
Ein befreundetes Deutsch/Cubanischen Pärchen hat es mit dem Sprachkurs gemacht (Bestätigung der VHS reicht). Sie hat sogar nen Visa für ein Jahr gekriegt (allerdings war sie vorher auch schon zweimal in Deutschland und das Visum ist kein Schengen-Visa).
Die Entscheidung über das Visum fällt dann aber das zuständige Ausländeramt. Die Erfolgsaussichten dürften also vom Wohnort abhängen.
ciao
Bastian
--
Was wir da machen ist verboten,
aber es ist wunderbar
(TSS) --
In Antwort auf:
Möglichkeiten, die uns angeboten wurden: Heiraten oder einen Sprachaufenthalt - bei letzterem (man muß dann einen Nachweis über eine Einschreibung an einer Sprachschule erbringen)
läuft dann über die Ausländerbehörde. ...
Fragen: Hat jemand mit letzterem Erfahrungen?
Ein befreundetes Deutsch/Cubanischen Pärchen hat es mit dem Sprachkurs gemacht (Bestätigung der VHS reicht). Sie hat sogar nen Visa für ein Jahr gekriegt (allerdings war sie vorher auch schon zweimal in Deutschland und das Visum ist kein Schengen-Visa).
Die Entscheidung über das Visum fällt dann aber das zuständige Ausländeramt. Die Erfolgsaussichten dürften also vom Wohnort abhängen.
ciao
Bastian
--
Was wir da machen ist verboten,
aber es ist wunderbar
(TSS) --
Ich habe vor, dazu noch eine offizielle Beschwerde zu schreiben. Hat jemand Erfahrungen damit, an wen man sich am sinnvollsten wenden kann?
Mit einer Beschwerde würde ich an Deiner Stelle mal noch warten, womöglich "pinkelst" Du Dir damit ans eigene Knie!!!!
Die Herren dort haben sowieso Diplomatische Immunität, da wirst Du sicher nicht viel erreichen. Außer vieleicht, daß sich das Botschaftspersonal noch besser an Deine Angelegenheit erinnert...
Gruss Paloma
Mit einer Beschwerde würde ich an Deiner Stelle mal noch warten, womöglich "pinkelst" Du Dir damit ans eigene Knie!!!!
Die Herren dort haben sowieso Diplomatische Immunität, da wirst Du sicher nicht viel erreichen. Außer vieleicht, daß sich das Botschaftspersonal noch besser an Deine Angelegenheit erinnert...
Gruss Paloma
errue
(
gelöscht
)
Details
@paloma
Das ist wohl richtig mit dem Erinnern! Aber genauso erinnern sich Akten, vor allem Personalakten von Beamten - egal ob diplomatischer Dienst oder nicht - an Beschwerden. Und dabei ist es völlig egal, ob die Beschwerde von Erfolg gekrönt ist, das kriegen die nicht wieder raus!
Das Kind ist bei ihr doch schon in den Brunnen gefallen! Denen hätte ich gleich vor Ort mein Tuen angedroht und nicht dein angedeutetes "deutsches Duckmäusertum" (Die Geschichte mahnt uns!) an den Tag gelegt. Irgendwann muss es mit der servilen Freundlichkeit auch mal vorbei sein.
errue
Das ist wohl richtig mit dem Erinnern! Aber genauso erinnern sich Akten, vor allem Personalakten von Beamten - egal ob diplomatischer Dienst oder nicht - an Beschwerden. Und dabei ist es völlig egal, ob die Beschwerde von Erfolg gekrönt ist, das kriegen die nicht wieder raus!
Das Kind ist bei ihr doch schon in den Brunnen gefallen! Denen hätte ich gleich vor Ort mein Tuen angedroht und nicht dein angedeutetes "deutsches Duckmäusertum" (Die Geschichte mahnt uns!) an den Tag gelegt. Irgendwann muss es mit der servilen Freundlichkeit auch mal vorbei sein.
errue
Moin,
Aber natürlich nur gegenüber den Cubanischen Behörden.
Gegenüber den deustchen selbstverständlich nicht. Wenn Christina sich also beim Auswärtigen Amt beschwert könnte das schon Konsequenzen für Botschaftsmitarbeiter haben. Aber nur wenn sie sich nach deutschen Recht falsch verhalten haben. Und ob das der Fall ist ...
ciao
Bastian
--
Was wir da machen ist verboten,
aber es ist wunderbar
(TSS) --
In Antwort auf:
Die Herren dort haben sowieso Diplomatische Immunität, ...
Aber natürlich nur gegenüber den Cubanischen Behörden.
Gegenüber den deustchen selbstverständlich nicht. Wenn Christina sich also beim Auswärtigen Amt beschwert könnte das schon Konsequenzen für Botschaftsmitarbeiter haben. Aber nur wenn sie sich nach deutschen Recht falsch verhalten haben. Und ob das der Fall ist ...
ciao
Bastian
--
Was wir da machen ist verboten,
aber es ist wunderbar
(TSS) --
Also es liegt doch an der wieee heißt das .. mögliche Rückkehrbereitschaft oder so.
Schafft doch erst mal diese. Arbeit mit vorhandenen Urlaubsschein. Eltern für die es sich noch zu sorgen lohnt... So etwas... So bescheuert wie es ist, tut das oder schafft das was die Beamten sehen wollen... Nur ein Tip. Diesmal sinds nicht die bösen Cubaner...
pb
Schafft doch erst mal diese. Arbeit mit vorhandenen Urlaubsschein. Eltern für die es sich noch zu sorgen lohnt... So etwas... So bescheuert wie es ist, tut das oder schafft das was die Beamten sehen wollen... Nur ein Tip. Diesmal sinds nicht die bösen Cubaner...
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