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Namensänderung
Hola. Hat hier zufällig jemand Erfahrungen mit der Namensänderung? Ich möchte endlich den Nachnamen meines leiblichen Vaters (Kubaner, lebt in Havanna) annehmen. Den Antrag habe ich bei den deutschen Behörden schon abgegeben, die brauchen aber eine Einverständiserklärung meines Vaters. Muss mein Vater zu irgendeiner offiziellen Stelle in Kuba/Havanna um seine Einverständniserklärung "besiegeln" zu lassen, oder reicht die Erklärung mit seiner Unterschrift aus?
Viele Grüße,
Josh
#2 RE: Namensänderung
Zitat von Josh846 im Beitrag #1
die brauchen aber eine Einverständiserklärung meines Vaters.
oder reicht die Erklärung mit seiner Unterschrift aus?
Ohne Erfahrung mit diesem Speziellen Fall.
Das wird wohl nicht ausreichen.
Woher soll die deutsche Behörde wissen, dass das die Unterschrift deines Vaters ist?
Meiner Meinung nach, also der normale Weg, wie für alle Dokumente, die hier anerkannt werden sollen
#3 RE: Namensänderung
#5 RE: Namensänderung
Zitat von cabeza mala im Beitrag #3
Welchen Nachnamen willst du dann eigentlich annehmen?
Den, den du bekommen hättest, wenn du auf Cuba geboren worden wärst
Scheint mir zumindest nicht unmöglich zu sein:
Zitat
2.3. Auslandsbezogene Regelungen für deutsche Kinder
Die Namensführung bei Kindern aus deutsch-ausländischen Ehen richtet sich grundsätzlich nach deutschem Recht. Die Eltern können jedoch bestimmen, dass das Kind für den deutschen Rechtsbereich den Familiennamen nach dem Heimatrecht des ausländischen Elternteils erhält.
https://bruessel.diplo.de/be-de/service/namensrecht/1605936
Das Leben ist kein Wunschkonzert … .
Bei Volljährigen braucht es einen berechtigten Grund für eine Namensänderung, „ich möchte endlich“ ist nicht genug.
@Josh846 , Du bist ja kein Kind mehr, und Namenskontinuität geht vor, außer bei Heirat, Scheidung etc.
Trag‘s mit Fassung, was nicht oder nur mit unvertretbar hohem Aufwand zu ändern ist.
Zitat von Josh846 im Beitrag #6
Ja,mein Vater steht mit auf meiner Geburtsurkunde und er hat auch noch seine Vaterschaftsanerkennungsurkunde. Ich möchte einfach seinen Nachnamen annehmen.
Ich habe mal einen Antrag auf Namensänderung im Rahmen meiner Arbeit begleitet. Der Antrag musste bei einem Gericht abgegeben werden - ich müsste nachschauen, welches - und dann hat es weit über ein halbes Jahr gedauert, bis über den Antrag (positiv) entschieden wurde. Ich kann mich leider auch nicht mehr daran erinnern, wieviel das Verfahren gekostet hat. Müsste ich nachschauen.
#11 RE: Namensänderung
Die Beamte wusste es nicht wirklich, deswegen frag ich ja ob hier jemand Erfahrung damit hat. Ich musste es im Standesamt abgeben und von da aus wird es zur zuständigen Stelle weitergeleitet. Ich hab jetzt meinem Vater gesagt er soll mit der Erklärung, seinem Pass und meiner Geburtsurkunde zur Botschaft gehen, es da abstempeln lassen, oder was auch immer dafür nötig ist. Mal sehen was dabei rumkommt.
#15 RE: Namensänderung
Zitat von Josh846 im Beitrag #13
Irgendwie haut das mit dem zitieren bei mir nicht hin. Oder seh ich nicht bei meiner Antwort nicht das ich auf jemand bestimmten mit Zitat geantwortet habe?
In dem Post auf "zitieren" klicken, dann unten auf "antworten" klicken. Dann weiter runter scrollen, bis das gewählte Zitat erscheint und auf "alle einfügen" klicken und deine Antwort hinzufügen. Fertig!
saludos
#17 RE: Namensänderung
Zitat von Josh846 im Beitrag #12
Die Beamte wusste es nicht wirklich, deswegen frag ich ja ob hier jemand Erfahrung damit hat. Ich musste es im Standesamt abgeben und von da aus wird es zur zuständigen Stelle weitergeleitet. Ich hab jetzt meinem Vater gesagt er soll mit der Erklärung, seinem Pass und meiner Geburtsurkunde zur Botschaft gehen, es da abstempeln lassen, oder was auch immer dafür nötig ist. Mal sehen was dabei rumkommt.
Mir will es nicht in den Sinn kommen, warum dein Vater dazu eine Einverständniserklärung geben muss. Es sei denn, du wärst noch minderjährig.
Beglaubigung deiner Geburtsurkunde in Cuba läuft über eine Consultoria Juridica Internacional. Die schicken sie dann ans MINREX. Wenn sie nach 1 bis 4 Monaten von dort zurückkommt, muss sie zum Übersetzen noch ins Esti, bevor sie dann abschließend in der deutschen Botschaft beglaubigt werden kann.
Hier in Berlin ist, bzw. war vor 7 Jahren das Amtsgericht Schöneberg in der Grunewaldstraße für Anträge auf Namensänderung zuständig. Allerdings war in dem von mir betreuten Fall der Antrag wesentlich komplexer und es gab eine gewisse Dringlichkeit, die ich in deinem Fall nicht sehe.
Zitat von cabeza mala im Beitrag #15Zitat von Josh846 im Beitrag #12
Ich hab jetzt meinem Vater gesagt er soll mit der Erklärung, seinem Pass und meiner Geburtsurkunde zur Botschaft gehen, es da abstempeln lassen
Sie zu, das er die Erklärung in deutsch abgibt.
Ja, die Erklärung ist auf deutsch. Dazu musste er noch angeben dass er deutsch versteht (sagte die Beamte vom Standesamt)
Zitat von cabeza mala im Beitrag #15Zitat von Josh846 im Beitrag #12
Ich hab jetzt meinem Vater gesagt er soll mit der Erklärung, seinem Pass und meiner Geburtsurkunde zur Botschaft gehen, es da abstempeln lassen
Sie zu, das er die Erklärung in deutsch abgibt.
.
Meine Geburtsurkunde ist doch auf deutsch und die Einverständniserklärung auch. Also bräuchte er dann doch theoretisch nur "n Stempel" von der Botschaft, oder ? Der Rest wird ja hier in Deutschland bearbeitet.
P.S.: Eine gewisse Dringlichkeit gibt es in meinem Fall auch.
Zitat von Luz im Beitrag #18Zitat von Josh846 im Beitrag #12
Die Beamte wusste es nicht wirklich, deswegen frag ich ja ob hier jemand Erfahrung damit hat. Ich musste es im Standesamt abgeben und von da aus wird es zur zuständigen Stelle weitergeleitet. Ich hab jetzt meinem Vater gesagt er soll mit der Erklärung, seinem Pass und meiner Geburtsurkunde zur Botschaft gehen, es da abstempeln lassen, oder was auch immer dafür nötig ist. Mal sehen was dabei rumkommt.
Mir will es nicht in den Sinn kommen, warum dein Vater dazu eine Einverständniserklärung geben muss. Es sei denn, du wärst noch minderjährig.
Beglaubigung deiner Geburtsurkunde in Cuba läuft über eine Consultoria Juridica Internacional. Die schicken sie dann ans MINREX. Wenn sie nach 1 bis 4 Monaten von dort zurückkommt, muss sie zum Übersetzen noch ins Esti, bevor sie dann abschließend in der deutschen Botschaft beglaubigt werden kann.
Hier in Berlin ist, bzw. war vor 7 Jahren das Amtsgericht Schöneberg in der Grunewaldstraße für Anträge auf Namensänderung zuständig. Allerdings war in dem von mir betreuten Fall der Antrag wesentlich komplexer und es gab eine gewisse Dringlichkeit, die ich in deinem Fall nicht sehe.
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