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Minderjährige verreisen - Einverständnis del padre?
Mir wurde gestern erzählt, dass sofern Minderjährige Kuba verlassen (wollen) das Einverständnis beider Eltern erforderlich ist? Also wenn Kind mit Mutter nach Mexiko reist muss eine Einverständnisserklärung des Vaters vorgelegt werden - und umgekehrt ??
Ist das richtig? Wenn ja, muss diese Erklärung notariell beglaubigt sein oder genügt eine normale Erklärung mit Unterschrift?
Mir ist dieses Prozedere nur bei der Erteilung eines neuen Passes bekannt.
Das ist nicht kubaspezifisch. Wenn ein Elternteil mit den Kindern aus Deutschland ausreisen möchte, kann auch die Bundespolizei z. B. am Flughafen Frankfurt die Einverständniserklärung des anderen (sorgeberichtigten) Elternteils verlangen (ist uns schon passiert). Meine Frau und ich reisen regelmäßig alleine mit unseren Kindern (meistens nach Kuba oder zurück) und haben immer eine unterschriebene Erklärung des anderen Elternteils dabei. Es gibt Länder, die eine notarielle Erklärung verlangen, Kuba und Deutschland gehören meines Wissens nicht dazu.
Zitat von tom2134 im Beitrag #1
Mir wurde gestern erzählt, dass sofern Minderjährige Kuba verlassen (wollen) das Einverständnis beider Eltern erforderlich ist? Also wenn Kind mit Mutter nach Mexiko reist muss eine Einverständnisserklärung des Vaters vorgelegt werden - und umgekehrt ??
Ist das richtig? Wenn ja, muss diese Erklärung notariell beglaubigt sein oder genügt eine normale Erklärung mit Unterschrift?
Mir ist dieses Prozedere nur bei der Erteilung eines neuen Passes bekannt.
Mit notarieller Beglaubigung und Legalisierung im Konsulat, oder aber, persönlich vor Ort in der CJI.
Allein die Vorstellung. Du hast ein Kind in Cuba, welches du auch anerkannt hast und dann haut die Mutter in die USA ab. Und du kriegst eine Unterhaltsrechnung aus Miami nach Hause geschickt, die sich gewaschen hat. Ein Glück gibt es diese Regelung, auch wenn sie Mancherlei umständlich macht.
@Luz:
So eine notarielle Beglaubigung/Legalisierung braucht man m.W. jedenfalls aber nicht, falls eine kubanische Mutter (mit Dtl.-Aufenthaltstitel) mit ihrer deutsch-kubanischen Tochter aus Cuba wieder zurück nach Deutschland ausreist, wo beide (beim Vater) ihren Wohnsitz haben.
Ansonsten ist dieses Thema generell nicht zu unterschätzen: wenn ein Elternteil (ohne alleiniges Sorgerecht) sein minderjähriges Kind gegen den Willen des anderen Elternteils auf eine grenzüberschreitende Reise mitnimmt, soll es schon Anklagen wegen Kindesentführung gegeben haben, das ist kein Kavaliersdelikt … . Entsprechend sensibilisiert sind die Grenzbehörden diesbezüglich, zumal die individuelle Sorgerecht-Situation an der Grenze praktisch nicht überprüft werden kann.
Wenn meine Mädels ohne mich international unterwegs sind, gebe ich vorsorglich immer eine dt./englische Einverständniserklärung (aber nur formlos ohne Notarbeglaubigung o.ä.) mit, samt meiner Reisepasskopie und Handynummer für evtl. Rückfragen. Wollte bisher noch nie jemand sehen, aber man weiß ja nie.
@Luz: Der von dir genannte Fall kann nicht eintreten, weil zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten bestehen keine völkerrechtlichen Übereinkommen hinsichtlich der gegenseitigen Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen. Die Vereinigten Staaten sind dem UN-Übereinkommen vom 20.6.1956 über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland und dem Haager Übereinkommen vom 15.4.1958 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern nicht beigetreten.
#6 RE: Minderjährige verreisen - Einverständnis del padre?
eine endgültige Ausreise eines Kindes aus dem Land ist erforderlch die Zustimmung beider Elternteile , da sie gemeinsam das elterliche Sorgerecht (responsabilidad parental, neues konzept!)tragen. Aufgrund des Einflusses der Migration auf kubanische Familien sind in letzter Zeit Streitigkeiten zwischen geschiedenen oder getrennten Eltern aufgetreten, die sich nicht auf eine Ausreise der Minderjährigen aus dem Land einigen können.
Kürzlich wurde die Anweisung 279 des Rates der Regierung des Obersten Volksgerichtshofs veröffentlicht, die Klarheit darüber schafft, wie mit solchen Situationen umgegangen werden kann. Die Anweisung behandelt zwei Hauptprobleme: Das erste betrifft Eltern, die ihre Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem elterlichen Sorgerecht materiell nicht erfüllen, aber dennoch ihre Zustimmung für die Ausreise des Kindes benötigen. Gemäß dem Familienrecht kann ein Akt auch mit der Unterschrift oder Zustimmung nur eines Elternteils gültig sein, wenn der andere Elternteil aus "objektiven Gründen" daran gehindert ist, seine Zustimmung zu geben.
Die detaillierten Informationen zu diesen Themen finden Sie in dem Artikel auf www.eltoque.com in der Rechtsabteilung, seccion juridica https://eltoque.com/normativas-para-conf...da-menores-cuba
Zitat von CarpeDiem im Beitrag #4Bei uns wie gesagt schon mal in Frankfurt.
Wollte bisher noch nie jemand sehen
In dem Zusammenhang: vor etlichen Jahren, als mein Bruder eine kubanische Freundin hatte, sind meine Frau, unsere beiden Kinder und mein Bruder einmal gemeinsam nach Kuba geflogen.
Bei der Kontrolle der Inmigración ist unsere Tochter mit meiner Frau und unser Sohn mit meinem Bruder durchgegangen.
Als mein Bruder zwei Wochen später alleine ohne Kind ausreisen wollte, hat es noch richtig Stress am Flughafen gegeben. Irgendein Dokument musste dann eiligst zum Flughafen geschickt werden (per Fax oder E-Mail).
#8 RE: Minderjährige verreisen - Einverständnis del padre?
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