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Kuba lehnt Rückkehr von straffälligem Staatsbürger ab
#1 Kuba lehnt Rückkehr von straffälligem Staatsbürger ab
Zitat
Kuba lehnt Rückkehr von straffälligem Staatsbürger ab
Ein Kubaner sass wegen versuchter Vergewaltigung hinter Gittern. Jetzt muss er aus der Ausschaffungshaft entlassen werden – weil Kuba ihn nicht einreisen lässt.
https://www.nau.ch/news/ausland/kuba-leh...ger-ab-66226424
#2 RE: Kuba lehnt Rückkehr von straffälligem Staatsbürger ab
#4 RE: Kuba lehnt Rückkehr von straffälligem Staatsbürger ab
Dieses Problem kennen nicht nur die Schweizer Ausschaffungsbehörden.
Nimmt, warum auch immer, das Heimatland den Delinquenten nicht (mehr) auf, kann der eigentlich obligatorische Landesverweis (hier wegen "Katalogstraftat") nicht vollzogen werden und der Vorbestrafte bleibt hier.
Bei diesem Kubaner bin ich mir jedoch sicher, dass er aufgrund seiner hohen Delinquenz sehr bald wieder auf die schöne Insel darf. Der politische Druck auf die kubanische Botschaft wird die nötigen Wege bereiten.
Das anonymisierte Urteil des Bundesgerichts gibt es leider nicht auf Deutsch, da der Herr anscheinend im französischsprachigen Teil der Schweiz wohnhaft ist.
#5 RE: Kuba lehnt Rückkehr von straffälligem Staatsbürger ab
Zitat von PasuEcopeta im Beitrag #4
Bei diesem Kubaner bin ich mir jedoch sicher, dass er aufgrund seiner hohen Delinquenz sehr bald wieder auf die schöne Insel darf. Der politische Druck auf die kubanische Botschaft wird die nötigen Wege bereiten.
Aber nur, wenn sich das Außenministerium in den Fall einschalten sollte, was gewiefte schweizerische Rechtsanwälte aber vielleicht zu verhindern wissen.
Hätte der Kubaner einen gültigen kubanischen Pass würde er wohl auch einfach so nach Cuba zurückreisen können. Der springende Punkt ist wohl eher der Zwang, der von den schweizerischen Behörden auf den kubanischen Bürger ausgeübt wird, um ihn von einer 'freiwilligen Rückkehr' in seine alte Heimat zu überzeugen, die dieser aber als garnicht so freiwillig und wünschenswert betrachtet. Warum und mit welchem Recht sollte die kubanische Botschaft einen Staatsbürger zwingen in die Heimat zurückzukehren, wenn dieser dies garnicht möchte?
#6 RE: Kuba lehnt Rückkehr von straffälligem Staatsbürger ab
Zitat von Luz im Beitrag #5
Hätte der Kubaner einen gültigen kubanischen Pass würde er wohl auch einfach so nach Cuba zurückreisen können.
Dass das in Sachen Kuba ein Hinderungsgrund zur Rückführung sei, wäre mir neu. Die NAFRI-Strategie, Pass wegwerfen und du bleibst hier, weil die Behörden in den mutmaßlichen Herkunftsländern Nordafrikas bei der Identitätsfeststellung nicht kooperieren, funktioniert bei Kubanern m.W. nicht.
#7 RE: Kuba lehnt Rückkehr von straffälligem Staatsbürger ab
@luz: Weil sich der ausländische Mitbürger hier einer "Katalogstraftat" schuldig gemacht hat und diese automatisch einen Landesverweis nach sich zieht.
Die Kubaner müssen ihn nicht zwingen, sondern einfach gültige Reisepapiere ausstellen / rausrücken. Um das Taxi zum Flughafen und den geordneten Check-In inklusive Begleitung bis zur Flugzeugtüre kümmern sich dann die Schweizer Behörden.
Selbiges macht übrigens auch Kuba, wenn sich unsereins auf la isla was zu schulden kommen lässt. Nach Leistung oder Verbüssung der Strafe geht es direkt zum Flugi, ganz ohne deutschen oder schweizer Zwang.
#8 RE: Kuba lehnt Rückkehr von straffälligem Staatsbürger ab
@elHombreBlanco
Aus welchem Grund die kubanische Botschaft die Ausstellung von gültigen Reisepapiere verweigert ist ja nicht bekannt. An den paar Fränkli für prorroga oder neuen pasaporte wird es nicht liegen. Die würde der Staatsanwalt noch so gerne auf die Gerichtskasse verbuchen. Daher fehlt es vermutlich am politischen Druck. Und den wird die kubanische Botschaft bei einem derartigen Kaliber auch erhalten.
Zitat von PasuEcopeta im Beitrag #7
@luz: Weil sich der ausländische Mitbürger hier einer "Katalogstraftat" schuldig gemacht hat und diese automatisch einen Landesverweis nach sich zieht.
Die Kubaner müssen ihn nicht zwingen, sondern einfach gültige Reisepapiere ausstellen / rausrücken. Um das Taxi zum Flughafen und den geordneten Check-In inklusive Begleitung bis zur Flugzeugtüre kümmern sich dann die Schweizer Behörden.
Selbiges macht übrigens auch Kuba, wenn sich unsereins auf la isla was zu schulden kommen lässt. Nach Leistung oder Verbüssung der Strafe geht es direkt zum Flugi, ganz ohne deutschen oder schweizer Zwang.
Lieber @Pasu. Wie viele in den deutschen und wahrscheinlich auch schweizerischen Amtsstuben sitzenden SachbearbeiterInnen berücksichtigst auch du nicht den persönlichen Faktor, der aber in einem solchen Fall ein ganz entscheidender Faktor ist.
Wenn ein deutscher Staatsbürger in einem kubanischen Gefängnis aus welchem Grund auch immer einsitzt, dann wird er sich wahrscheinlich nichts sehnlicher wünschen, als die Ankunft des Konsularmitarbeiters der deutschen Botschaft, der ihn aus der Bedrouille helfen soll und zwar so schnell wie möglich, am liebsten noch vor Ende der zu verbüßenden Strafzeit. Also unterschreibt er alles, Passantrag, Schuldschein für den Kauf des überteuerten Tickets usw,. usf.. Passiert das gleiche in einm schweizer Gefängnis mit einem kubanischen Bürger, dann wird der Gefangene in der Regel erst einmal den Besuch des Konsularmitarbeiters ablehnen. Irgendwann dann wird es den schweizer Behörden zu bunt und sie vereinbaren einen Termin mit der kubanischen Botschaft. Dort wird der Staatsbürger dann bis vor die Tor in Handschellen vorgeführt (sobald sie das Gelände der Botschaft betreten, müssen sie ihm aber abgenommen werden), um dort seinen Antrag auf 'freiwillige Rückkehr' in die Heimat stellen zu können. In dem ihm laut kubanischer Rechtsordnung zustehenden Gespräch unter vier Augen mit dem Konsul wird der Kubaner auf die Frage, auf welche Veranlassung er mit welcher Absicht denn hier sei, wahrheitsgemäß antworten, dass er auf Veranlassung der schweizerischen Behörden hier an diesem Ort vorsprechen würde, die ihm befohlen haben, die Rückreisepapiere zu beantragen, ein Vorgang also der die Freiwilligkeit der Angelegenheit ad absurdum führt.
'Die Kubaner' stellen ihm gültige Reisepapiere aus, in dem Moment, in dem er sagen würde, er sei dort aus eigener Veranlassung und wolle zurück nach Cuba. Tut er dies jedoch nicht, hilft auch nicht das vielleicht schon von den Migrationsbehörden bezahlte Voucher für das Taxi zum Flugplatz. 'Die Kubaner' werden den Antrag auf Rückreise nämlich ablehnen. Nicht aber, weil er ein ehemaliger Straftäter ist, sondern weil dem Antrag die Freiwilligkeit fehlt.
In einem solchen Fall hilft dann eben nur noch die Verbalnote aus dem Außenministerium
"Katalogstraftat". Interessante Wortschöpfung. Ob die ihm zur Last gelegten Straftaten (einfacher Diebstahl in 9 Fällen und versuchte Vergewaltigung) für die er ja seine Strafe bereits verbüsst hat tatsächlich für eine Verbalnote ausreichen, bin ich mir gar nicht so sicher. Ich frage mich aber sowieso, wieso die betroffene, seit mehr als 20 Jahren in der Schweiz lebende, über Familienzusammenführung zugezogene Person noch über keine feste Aufenthaltserlaubnis für die Schweiz verfügt. Was ist los in diesem Land? Gebt dem armen Menschen einen Rechtsanwalt. Was hat Kuba noch mit ihm zu tun?
#10 RE: Kuba lehnt Rückkehr von straffälligem Staatsbürger ab
@Luz, es ist Unsinn, was Du schreibst. Die Schweiz ist ein Rechtsstaat.
Landesverweis aufgrund von Katalogstraftaten (google das Wort bzw den Artikel im StGB) werden einer Härtefallprüfung unterzogen.
Und selbstverständlich hatte der Kubaner eine Anwältin zur Seite. Google mal 2C_468/2022. Das ist das bundesgerichtliche Aktenzeichen des französischsprachigen Urteils.
Insofern die Schweizer Behörden der kubanischen Botschaft nachweisen können, dass es sich um einen kubanischen Staatbürger handelt und dieser aufgrund rechtsstaatlicher Verurteilung des Landes Schweiz verwiesen wurde, hat Kuba ihren Staatsbürger zurückzunehmen und entsprechende Reisepapiere auszustellen.
Deine Schilderungen des Botschaftsbesuchs und Vier-Augen-Gesprächs sind süss, haben aber nichts mit der Realität zu tun. Glaub mir, der Delinquent in diesem Fall wir sein fin de año 2022 wieder auf Cuba feiern dürfen, auch wenn er vor Bundesgericht im Moment als Sieger hervorgeht.
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