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Vorstelllung
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Threads? plural?
Hau rein, alle warten und lesen begierig.
Ich verstehe nicht wo das Problem ist.
Wenn es um die Ordnung im Forum geht kann ich es auch gern später in die richtigen Unterforen verschieben.
Stell doch Deine Fragen hier und wenn Du Glück hast wird Dir auch hier geholfen.
Geht es um die Beantwortung der Fragen oder darum unbedingt schnellstens für das ganze Forum freigeschaltet zu werden?
Naja. Dann muss ich wohl hier zuerst schreiben wenn das die Regeln Sind.
Ich habe nach einigen Visa für einmalige Einreise vor zwei Jahren zum ersten mal ein Mehrjahresvisum bei der Botschaft in Havanna beantragt.
Dabei hat mir die Sachbearbeiterin gesagt, dass ich sowohl bei Verpflichtungserklärung (hat die Ausländerbehörde ausgefüllt) wie auch im Visaantrag einen Fehler bei den Reisedaten gemacht hätte.
Nun möchte ich es es erneut versuchen und alles richtig machen. ich möchte ein Schengen Visa für mehrmalige Einreise in den nächsten drei Jahren. Welche Reisedaten trage ich nun korrekterweise in Verpflichtungserklärung und in den Visaantrag?
Schnelle Antworten wären Super, da ich bereits morgen vormittag den Termin zur Verpflichtungserklärung habe.
Nein bin Deutscher und hole für die Mutter meines Kindes ein Schengenvisum zwecks Familienbesuch.
Dieses erlaubt für z.B. 3 Jahre die mehrmalige Einreise in den Schengenraum unter der Bedingung nicht länger als 90Tage pro Halbjahr zu bleiben.
Es wäre super wenn jemand wüsste wie die oben erwähnten Felder in Visumsantrag und VE auszufüllen sind.
Hallo Osram,
Du hast wirklich ein gutes Thema (Visa für mehrmalige Einreisen über mehrere Jahre) hier aufgegriffen. Ich würde das auch gerne für meine Frau machen, wenn sie im nächsten Jahr einen neuen Pass beantragen muss. Allerdings wundert mich in Deinem Fall, dass die Sachbearbeiterin nicht genauer gesagt hat, welche Formalitäten genau zu erfüllen sind. Ich dachte auch, dass bei der Ehefrau es nicht unbedingt einer Verpflichtungserklärung bedarf. Ein ausführliches Schreiben des Ehemannes als Einlader mit den entsprechenden Erklärungen sollte nach mir gemachten Angaben an sich auch reichen. Vielleicht wendest Du Dich am Besten noch einmal direkt an die Deutsche Botschaft in Havanna.
Aber halte uns bitte auf dem Laufenden, was denn letztlich zum Erfolg führt.
Muchos saludos
Pilonero
Zitat von Pilonero im Beitrag #12
Allerdings wundert mich in Deinem Fall, dass die Sachbearbeiterin nicht genauer gesagt hat, welche Formalitäten genau zu erfüllen sind. Ich dachte auch, dass bei der Ehefrau es nicht unbedingt einer Verpflichtungserklärung bedarf. Ein ausführliches Schreiben des Ehemannes als Einlader mit den entsprechenden Erklärungen sollte nach mir gemachten Angaben an sich auch reichen.
Muchos saludos
Pilonero
Er schrieb aber: Mutter meines Kindes und nicht Ehefrau....
Wenn man keine 100 % Infos bekommt, kann man auch nicht richtig helfen...
Zur Not müsste aber auch die AB wissen, was die in Hav haben wollen, immerhin
arbeiten die täglich mit Botschaften....
Zitat von Osram im Beitrag #7
Welche Reisedaten trage ich nun korrekterweise in Verpflichtungserklärung und in den Visaantrag?
Schnelle Antworten wären Super, da ich bereits morgen vormittag den Termin zur Verpflichtungserklärung habe.
Ich hoffe ich schreibe noch rechtzeitig vor dem Termin.
Einfach gesagt schreibst du das Anfangs- und das Enddatum für die Gültigkeit des Mehrjahresvisums in den Antrag. Ich habe bisher nur von "unechten" 2- oder 5-Jahresvisa gehört. 3 Jahre müsste aber auch gehen.
Also wenn das Datum der ersten Einreise z.B. der 3. Februar sein soll, gibst du als "geplantes Ankunftsdatum" den 03.02.2020 an, als "geplantes Abreisedatum" den 02.02.2023 (für ein 3-Jahresvisum). Klingt etwas verwirrend, ist aber so.
Meine Noch-Frau hat in diesem Jahr erstmals ein "unechtes" 2-Jahresvisum beantragt und bekommen. Eine formelle Verpflichtungserklärung war nicht notwendig, obwohl ich im formlosen Einladungsschreiben angegeben habe, dass die Scheidung eingereicht ist.
Noch was: Beim Botschaftstermin muss die Antragstellerin ja eine Reisekrankenversicherung vorlegen. Diese soll die Dauer der ersten Reise abdecken (nicht die vollen 3 Jahre, wäre auch Quatsch).
Für die weiteren Reisen müssen dann auch RKV abgeschlossen werden. Dafür soll sie die Versicherungsbestätigung bei der Einreise griffbereit haben. Angeblich fragt dann die Bundespolizei gerne mal danach.
Zitat
Das Multiple-Entry-Visum, auch Mehrfachvisum genannt, erlaubt das unbegrenzte Überschreiten der Staatsgrenzen eines Schengen-Landes. Dieses Visum erlaubt es dem Inhaber jedoch, sich im Schengen-Raum für eine Höchstdauer von 90 Tagen innerhalb eines Halbjahres aufzuhalten, mit Beginn des Zeitraums zum Datum des Überschreitens der Staatsgrenze wischen einem Schengen-Mitgliedsstaat und einem Drittland.
https://www.schengenvisainfo.com/de/kate...chengen-visums/
Ein Freund hat es auch gerade beantragt. Für 3 Jahre.
Dieses Multiple Visum kenne ich nur so, daß der Visumsnehmer während des 90 Tage Visums mehrfach in den Schengen Raum einreisen darf.
Gut, meine Erfahrungen sind schon etwas älter, aber dieses Multiple im Visum Antrag anzukreuzen wurde empfohlen, wenn man z.B. einen Abstecher in die Schweiz machen wollte.
Zitat von flicflac im Beitrag #17
Gut, meine Erfahrungen sind schon etwas älter, aber dieses Multiple im Visum Antrag anzukreuzen wurde empfohlen, wenn man z.B. einen Abstecher in die Schweiz machen wollte.
Gibt es überhaupt noch Single Entry Visa? Ich meine dass Schengen-Visa seit 2010 nur noch als Multiple Entry ausgestellt werden.
Ich habe gerade nochmal nachgeschaut. Im letzten Jahr hat meine Frau im Visumantrag "Einmalige Einreise" beantragt, im Visum stand dann aber "MULT"
Trieli
(
gelöscht
)
#21 RE: Vorstelllung
Standard-Visum ist einmalige Einreise, für max. 90 Tage.
Wenn es die die Verpflichtungserklärung ausstellende Ausländerbehörde in Deutschland befürwortet, kann man auch multiple entry beantragen.
Klappt aber wohl erst dann, wenn einige vorherige Einmal-Visa ausgestellt wurden und immer die Formen und Fristen der Einmal-Visa von der nach Dtl. eingereisten Kubine immer eingehalten wurden,
bei uns war‘s bei der dritten Visums-Beantragung unproblematisch (weil vorher alles regelkonform beachtet wurde).
Das Prozedere für ein Multiple-Visum ist exakt genauso wie beim Einmal-Visum, einzige Ausnahme: Verpflichtungserklärung gilt für 2 oder 3 Jahre.
Ich war damals dann zur moralischen Unterstützung mit beim Botschafts-Termin in HAV, durfte natürlich nicht mit in die Box zum Antragsgespräch, habe aber ein ausführliches Anschreiben mitgegeben,
warum für uns das wiederholte Einmalvisum so umständlich ist und warum ein Mehrjahresvisum gerechtfertigt und angemessen erscheint.
Beim Visums-Antrag in der dt. Botschaft in HAV muss eine Krankenversicherung nur für die erste Reise vorgelegt werden.
Für nachfolgende weitere Reisen fragt manchmal die Bundespolizei am dt, Flughafen nach dem Versicherungsnachweis.
Mit dem multiple entry Schengen-Visum darf der Kuba-Besuch während der Visum-Gültigkeit beliebig oft nach Schengen einreisen.
In kalendertäglich jedem [!!!) zurückliegenden 180 Tageszeitraum dürfen nicht mehr als 90 Tage in Dtl. verbracht worden sein.
Diese Rechnerei ist nicht ganz trivial, wenn mehrer Reisen stattfinden.
Denn es werden ggf. auch die letzten Tage vergangener Reisen aus den vergangenen 180 Tagen mit den Tagen der aktuellen Reise zusammengerechnet,
alles zusammen darf zurückliegend jeden Tag niemals mehr als 90 Tage in Dtl. ergeben.
Excel-Tabelle hilft ... .
Ob man eine mehrjährige Verpflichtungserklärung allerdings tatsächlcih abgeben möchte, muss man sich gut überlegen und sollte man nur bei einer wirklich stabilen Partnerschaft machen.
Man haftet komplett für die Dauer der mehrjährigen Verpflichtungserklärung, der Kuba-Besuch kann beliebig oft und beliebig wohin nach Deutschland kommen während der Laufzeit des Visums ... .
Rät CarpeDiem, dessen Vertrauen in seine Cubine gerechtfertigt war 👍
Zitat von juan72 im Beitrag #14Zitat von Osram im Beitrag #7
Welche Reisedaten trage ich nun korrekterweise in Verpflichtungserklärung und in den Visaantrag?
Schnelle Antworten wären Super, da ich bereits morgen vormittag den Termin zur Verpflichtungserklärung habe.
Ich hoffe ich schreibe noch rechtzeitig vor dem Termin.
Einfach gesagt schreibst du das Anfangs- und das Enddatum für die Gültigkeit des Mehrjahresvisums in den Antrag. Ich habe bisher nur von "unechten" 2- oder 5-Jahresvisa gehört. 3 Jahre müsste aber auch gehen.
Also wenn das Datum der ersten Einreise z.B. der 3. Februar sein soll, gibst du als "geplantes Ankunftsdatum" den 03.02.2020 an, als "geplantes Abreisedatum" den 02.02.2023 (für ein 3-Jahresvisum). Klingt etwas verwirrend, ist aber so.
Meine Noch-Frau hat in diesem Jahr erstmals ein "unechtes" 2-Jahresvisum beantragt und bekommen. Eine formelle Verpflichtungserklärung war nicht notwendig, obwohl ich im formlosen Einladungsschreiben angegeben habe, dass die Scheidung eingereicht ist.
Ok super. Das war was ich wissen wollte.
Wie ich zwischenzeitlich erfahren habe wird in der VE einfach gar kein Datum eingetragen.
Bei Visaantrag werde ich so vorgehen wie von Dir beschrieben.
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