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Abwesend in Deutschland, aber wie lange?
Wer weiss wirkliches, und wo es Gesetzlich verankert ist?
Wie viel Monate/Jahre darf ein Deutscher EU Rentner am Stück Urlaub im
Ausland,(Cuba, Status residencia permanente) machen ohne Schwierigkeiten
von Deutschen Behörden wegen fernbleibens der BRD zu bekommen,
oder gar zwangsabgemelet werden zu können.
Das ist nicht so einfach zu beantworten?
Deine Rente wird generell nicht auf ein außereuropäisches Konto überwiesen. Sobald du, außer Rente keine Einnahmen mehr in Deutschland hast und Eigentum hast oder deine Miete regelmässig bezahlst, dann interessiert es niemanden wo du wohnst. Du mußt allerdings dafür sorgen, daß du regelmässig deine Post kontrollierst und bei behördlichen Schreiben auch innerhalb der Frist antwortest. Ein Deutscher verliert sein Wohnrecht nie.
Nun ja, solange die Rente nicht steuerpflichtig ist, mag es einfach sein, m.E. ist der reale Wohnort dann praktisch völlig egal.
Sobald die Rente steuerpflichtig ist, ändert sich solange wenig, wie es eine rein staatliche Rente ist: Diese ist auf jeden Fall in Deutschland steuerpflichtig. Für das Land der Steuerpflicht ist der Lebensmittelpunkt relevant - und diese Frage ist nicht immer eindeutig. Ist der Lebensmittelpunkt aber nicht eindeutig bestimmbar, wird in Deutschland solange Steuerpflicht bestehen, wie man deutscher Staatsbürger ist.
Die kubanischen Behörden interessiert die Steuerpflicht bei ausländischen Einkommen auf ausländischen Konten bisher aber ohnehin nicht.
Ein gemeldeter Wohnsitz in Deutschland muss keineswegs regelmäßig genutzt werden. Real reicht es wenn dort eine Übernachtungsmöglichkeit besteht, und diese bei Bedarf täglich genutzt werden könnte. D.h. ein Hotelzimmer reicht nicht, eine Zimmer bei einem Verwandten aber schon.
Es reicht aus wenn man einmal jährlich nach Deutschland fährt und ein Briefkasten mit dem eigenen Namen vorliegt, der auch von Verwandten und Bekannten geleert werden kann.
Solange keine Sonderfälle vorliegen, wird es dann keinerlei Probleme mit dem Wohnsitz in Deutschland geben.
Zitat von Kern im Beitrag #1
Wer weiss wirkliches, und wo es Gesetzlich verankert ist?
Wie viel Monate/Jahre darf ein Deutscher EU Rentner am Stück Urlaub im
Ausland,(Cuba, Status residencia permanente) machen ohne Schwierigkeiten
von Deutschen Behörden wegen fernbleibens der BRD zu bekommen,
oder gar zwangsabgemelet werden zu können.
https://www.deutsche-rentenversicherung....233996bodyText3
https://www.finanzamt-rente-im-ausland.de/de/
#6 RE: Abwesend in Deutschland, aber wie lange?
Zitat von MarionS im Beitrag #4
Wenn du dauerhaft im Ausland lebst, kann das bei einer Erwerbsminderungstrente aber zu Kürzungen führen.
Ja richtig. Aber ausgezahlt wird es dennoch.Ich kenne einen Kubaner mit deutscher Frau in Santiagoo, der in Kuba von Erwerbsminderungsrente lebt und dies an sich besser als in Deutschland.
#8 RE: Abwesend in Deutschland, aber wie lange?
Wie kann man auf Grund der Arbeitsmarktsituation in D. Rente bei dann nur partieller Arbeitsunfähigkeit erhalten ?
Es gibt ohnehin fast überall aktuell Arbeitskräftemangel in D. .
@jojo1: zum Nachlesen
https://rentenbescheid24.de/rentenzahlung-ins-ausland/
#13 RE: Abwesend in Deutschland, aber wie lange?
Zitat von Manzana Prohibida im Beitrag #13
KV muss extra abgeschlossen werden. 😎
Mann ( Frau) muss nur sterben.
Danke, für die Antworten.
Es geht mir nicht um die Rentenauszahlung, auch nicht ums Finanzamt, Postwege
sind auch sicher, und eine Wohnung ist vorhanden. Alles gut.
Ich befinde mich nur seit Jahren im Urlaub. Meine Frage, nur um Ärger vorzubeugen.
Es wäre ja immer hin möglich, das es von Amtswegen her eine Melde-Anwesentheits-Pflicht-Frist gibt,
und diese dann irgendwann Ablaufen könnte.
was ich dazu in aller Schnelle gefunden habe:
https://wirelesslife.de/neues-meldegesetz-2015/
https://www.backpackinghacks.de/weltreis...hland-abmelden/
es scheint eine gewisse Grauzone zu sein
@Kern: So lange du einen festen Wohnsitz in Deutschland hast und deinen Steuerpflichten nachkommst, interessiert es niemanden wo du bist.
Evtl. spielt noch das Thema der Beibehaltungsgenehmigung eine Rolle. Aber auch nur dann, wenn du eine zweite Staatsbürgerschaft annehmen würdest, was dir in Kuba jedoch schwerlich gelingen dürfte. https://de.wikipedia.org/wiki/Beibehaltungsgenehmigung
@Ralfw
Die VERMIETERBESCHEINIGUNG braucht man nur als Neumieter und auch diese bekommt man in Germany oft leicht.
Hat man Eigentum in Deutschland und dort auch eine reale Wohnmöglichkeit mit Schlafplatz ist ohnehin alles geregelt.
Danach erfolgen keinerlei Kontrollen mehr, wenn man aber in Übersee wohnt, sollte man Flüge zum deutschen Wohnsitz nachweisen. Es reicht m.E. ein Flug pro Jahr, das Meldegesetz schreibt nicht vor, wie oft man in D. übernachten muss, um gemeldet zu bleiben. Aber einzelne Übernachtungen jedes Jahr sollte man mit Flugbuchungen bei Bedarf glaubhaft machen können.
Steuerrechtlich gelten aber ganz andere Regeln - diese sind unabhängig von der Meldegesetzgebung zu beachten, Details kenne ich hierzu, diese passen aber nicht mehr so ganz zum Thema.
Da ich mehrere Wohnungen im In- und Ausland nutze ( und teils auch besitze ), kenne ich mich als partieller Auslandsdeutschner (leider) damit aus.
#22 RE: Abwesend in Deutschland, aber wie lange?
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