Geburtsurkunde

02.08.2018 06:37
#1 Geburtsurkunde
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super Mitglied

Hallo,
ich weiss es nicht,wo ich diese Frage stellen soll,deswegen schreibe ich hier. Ich bin kubanerin mit deutsche Staatsangehörigkeit,das ist schon hier bekannt.Jetzt kommt meine Frage. Hat jemand Erfahrung mit Geburtsurkunde als auslandgeborene Deutsche? Ich habe darüber gelesen und möchte diese für meine Sohn und für mich beantragen,aber zuerst wäre toll,wenn jemand darüber berichten könnte. Iich bedanke mich im Voraus.
LG
Felicita
PS.

Geburt im Ausland - Aufnahme in das deutsche Geburtenregister beantragen

Eine Geburt im Ausland können Sie unter bestimmten Voraussetzungen nachträglich in das deutsche Geburtenregister eintragen lassen.
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Regionalisierung
Bitte geben Sie in das Suchfeld die PLZ oder den Namen z.B. Ihres Hauptwohnsitzes, Betriebssitzes oder Ortes der Niederlassung ein. Für diesen Ort liefert service-bw genau die Informationen und Anlaufstellen, die Sie brauchen.
Zuständige Stelle

das Standesamt des Wohnortes oder des gewöhnlichen Aufenthaltsortes der im Ausland geborenen Person
Ergibt sich daraus keine Zuständigkeit: das Standesamt des Wohnortes oder gewöhnlichen Aufenthaltsortes der antragsberechtigten Person
Ergibt sich auch danach keine Zuständigkeit: das Standesamt I in Berlin

Leistungsdetails
Voraussetzungen

Voraussetzung ist, dass die betroffene Person zum Zeitpunkt der Antragstellung

die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder
asylberechtigt, staatenlos, heimatloser Ausländer oder heimatlose Ausländerin oder ausländischer Flüchtling ist und sich gewöhnlich in Deutschland aufhält.

Verfahrensablauf

Die Eintragung einer Geburt im Ausland ins deutsche Geburtenregister können folgende Personen persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen:

Sie als betroffene Person
Ihre Eltern
Ihre Kinder
Ihr Ehemann oder Ihre Ehefrau beziehungsweise Ihr Lebenspartner oder Ihre Lebenspartnerin


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02.08.2018 08:43 (zuletzt bearbeitet: 02.08.2018 08:51)
avatar  juan72
#2 RE: Geburtsurkunde
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Top - Forenliebhaber/in

Mein Sohn ist in Kuba gebohren, und hat die kubanische und die deutsche Staatsangehörigkeit. Ich habe seine Geburt hier in Deutschland nachregistrieren lassen. Das hat 80 Euro gekostet, die Gebühr kann bei deinem Standesamt aber anders sein.

Du brauchst für dich und für deinen Sohn jeweils eine Geburtsurkunde aus Kuba, legalisiert und übersetzt. Die Urkunden müssen nicht aktuell sein. Also wenn die schon ein paar Jahre alt sind, macht das nichts. Die Einbürgerungsurkunden musst du auch vorlegen.

Mit den Geburtsurkunden gehst du zum Standesamt an deinem Wohnort und sagst, dass du für dich und für deinen Sohn die Auslandsgeburt nachregistrieren möchtest. Eventuell musst du so ein Formular ausfüllen (eins von deinem Standesamt, nicht das für Erfurt): https://www.erfurt.de/mam/ef/rathaus/bue...32/32_05_53.pdf

Das Standesamt behält die kubanischen Geburtsurkunden erst einmal. Die bekommst du zurück, wenn die Registrierung abgeschlossen ist. Das ganze kann ein paar Monate dauern.


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02.08.2018 08:51
#3 RE: Geburtsurkunde
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super Mitglied

Vielen lieben Dank


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02.08.2018 09:03
avatar  MarionS
#4 RE: Geburtsurkunde
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Forenliebhaber/in

Wegen der Übersetzung auf jeden Fall v o r h e r beim Standesamt nachfragen, ob Esti übersetzen darf. Manche wollen die Übersetzung durch einen hier ansässigen vereidigten Übersetzer.

Also erst zu Minrex, dann (im Normalfall) zu Esti und dann zur deutschen Botschaft.

Als Gebühr für die Nachbeurkundung werden jetzt meist 100,00 € verlangt.

Euch einen schönen Tag. Gruss Marion


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02.08.2018 13:37
#5 RE: Geburtsurkunde
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super Mitglied

Danke


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