Heiraten als cubaner

19.11.2017 07:43
#1 Heiraten als cubaner
avatar
neues Mitglied

Hallo

hat einer erfahrung mit heiraten,

ich hab meinen deutschen pass beantrag denoch reise ich schon diese s jahr nach kuba,

kann ich als cubaner meine cubanische freu d8n heiraten ohne das es spöter probleme gibt,

was muss ich beachten.

ich weiss das mann es später legalicieren muss aber geht es auch wenn ich als cubaner verheiratet bin.

bitte alles schreiben was ihr wisst danke im vorraus


 Antworten

 Beitrag melden
19.11.2017 09:32
avatar  Pauli
#2 RE: Heiraten als cubaner
avatar
Rey/Reina del Foro

Also ich sehe keine Probleme

Wen und wo du heiratest ist deine Sache,
als Deutscher kannst du später deine Frau nach hier holen,auf dem Standesamt wird dann eure
Ehe Legalisiert.


 Antworten

 Beitrag melden
19.11.2017 13:29
avatar  MarionS
#3 RE: Heiraten als cubaner
avatar
Forenliebhaber/in

Über wen (Kind mit Deutscher oder geschieden von einer Deutschen) bekommst du den deutschen Pass?


 Antworten

 Beitrag melden
19.11.2017 14:20
avatar  Ralfw ( gelöscht )
#4 RE: Heiraten als cubaner
avatar
Ralfw ( gelöscht )

Ausgehend von:
https://www.berlin.de/willkommenszentrum...enangehoerigen/
http://www.havanna.diplo.de/contentblob/...5669592/Ehe.pdf

ergibt sich:
Dabei müssen regelmäßig eine Reihe von allgemeinen Voraussetzungen erfüllt werden:
- Die oder der Familienangehörige, die oder der nach Deutschland zuziehen möchte, muss einen gültigen Pass vorlegen.
- Die Identität der Person muss geklärt sein (die Klärung erfolgt im Normalfall durch den Pass).
- Diejenige oder derjenige, zu dem die oder der Familienangehörige ziehen möchte, muss über ausreichendes Einkommen verfügen, um auch die Zuziehende oder den Zuziehenden zu versorgen, ohne auf Sozialleistungen angewiesen zu sein.
- Es darf kein sogenanntes „Ausweisungsinteresse“ bestehen, das heißt insbesondere, dass die oder der nachziehende Familienangehörige keine Straftaten begangen haben sollte und die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Deutschland nicht gefährden darf.
Das bereits in Deutschland lebende Familienmitglied muss eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis besitzen (oder deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger sein). Hat die Ehe noch nicht im Heimatland bestanden, so muss der oder die in Deutschland lebende Partnerin oder Partner zunächst zwei Jahre die Aufenthaltserlaubnis besessen haben, bevor die Ehepartnerin oder der Ehepartner nachziehen darf.
...
Grundsätzlich muss das bereits in Deutschland lebende Familienmitglied, wenn es nicht deutsch ist, auch über ausreichenden Wohnraum verfügen, wobei die Anforderungen hier nicht allzu hoch sind.


Und dann muss sie den Deutschtest A1 bestehen, dieser wird nur erlassen wenn der Ehemann EU- aber nicht Deutscher Bürger ist. D.h. solange Du den Cubanischen oder den Deutschen Pass hast wird der Deutschtest verlangt.


 Antworten

 Beitrag melden
Seite 1 von 1 « Seite Seite »
Bereits Mitglied?
Jetzt anmelden!
Mitglied werden?
Jetzt registrieren!