Kuba: Tod im Combinado de Este!

09.03.2017 10:18
#1 Kuba: Tod im Combinado de Este!
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Rey/Reina del Foro

Zitat
Kuba: Tod im Combinado de Este!

Hamel Santiago Maz Hernández heißt der Mann, der am 24. Februar im Hochsicherheitsgefängnis Combinado de Este verstarb. Er war Mitglied der Patriotischen Union Kubas (Unpacu) und war acht Monate ohne Verfahren in dem Gefängnis festgehalten worden, meldete die kubanische Kommission für Menschenrechte und Versöhnung (CCDHRN) in ihrem jüngsten Bericht.

http://blogs.taz.de/latinorama/2017/03/0...binado-de-este/

--
La vida debería ser amarilla... amar y ya.

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09.03.2017 21:06
#2 RE: Kuba: Tod im Combinado de Este!
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Rey/Reina del Foro

Der arme Kerl ist wegen "...Respektlosigkeit gegenüber Regierungsoffiziellen..." inhaftiert gewesen?

Weiß jemand zufällig, ob das tatsächlich noch ein Straftatbestand in Kuba ist?

...na dann steht ja Tür und Tor offen... - für die Regierungsoffiziellen.

Muss man ja wissen (und sich hinter die Ohren schreiben !!!) - sollte man es selbst mal in Kuba mit einem "Offiziellen" zu tun haben.

_______________________________________________________

Der Gesunde hat viele Wünsche - der Kranke nur einen.

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10.03.2017 12:04
avatar  mhoe61
#3 RE: Kuba: Tod im Combinado de Este!
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normales Mitglied
10.03.2017 12:49
#4 RE: Kuba: Tod im Combinado de Este!
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Rey/Reina del Foro

Zitat von Flipper20 im Beitrag #2

Muss man ja wissen (und sich hinter die Ohren schreiben !!!) - sollte man es selbst mal in Kuba mit einem "Offiziellen" zu tun haben.


Selbst wenn es bei uns dafür keinen Knast gibt, verzichte ich auch bei unseren Beamten, Ämtern und Offiziellen auf Rumschreien, Fluchen, Beleidigen und Anfassen. Alte Schule eben


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12.03.2017 22:00 (zuletzt bearbeitet: 12.03.2017 22:02)
avatar  condor
#5 RE: Kuba: Tod im Combinado de Este!
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Rey/Reina del Foro

Beim Büffeln gerade endeckt:

Zitat

In der Folge berichtet der Münchener Rechtsanwalt und Strafverteidiger Kämpf über eine am 1. Januar 2010 in Kraft getretene Änderung der StPO (Strafprozessordnung).

Gemäß § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO ist dem Beschuldigten einer Straftat unverzüglich ein Pflichtverteidiger beizuordnen, wenn er sich in Untersuchungshaft befindet

Das bedeutet, dass dem unverteidigten Verhafteten umgehend nach Vollstreckung der Untersuchungshaft ein Strafverteidiger zur Seite gestellt werden muss. Im Gegensatz zur früheren Gesetzeslage muss der inhaftierte Beschuldigte also nicht mehr drei Monate warten, bis ihm ein Strafverteidiger als Pflichtverteidiger beigeordnet wird
http://www.123recht.net/article.asp?a=59450



Wenn ich mal Zeit hab, lese ich mich auch mal mehr ins kubanische Strafrecht rein. Das dank der DDR dem deutschen Recht nicht so wesensfremd ist.

Hier könnte Ihr Zitat stehen.

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13.03.2017 06:48
avatar  santana
#6 RE: Kuba: Tod im Combinado de Este!
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Top - Forenliebhaber/in

ein erwachseneneinheimischer ,sollte das eigenlich wissen ,dass man sich mit dem Staat nicht anlegt,der hat alle macht und rechte.


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