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neues Visum
Kennt hier vielleicht jemand das Procedere zur Verlängerung/Erneuerung eines Visums(dreijähriger Aufenthaltstitel)in Kuba für Deutschland. Es läuft im März ab und mein Mann weiß nicht, ob er vor Ablauf des Visums nach Deutschland zurück kann.
Sollte man unbedingt vor dem Ablaufdatum neu beantragen? Kann ich das elektronisch erledigen und er holt es ab? Wie lange dauert das Austellen eines solchen Visums?
Ich wäre dankbar für einen praktischen Rat. Auf der Seite der deutschen Botschaft finde ich keine Auskunft. Ich weiß auch nicht, wie sich dieser Visumtyp nennt...
Läuft der Aufenthaltstitel für Deutschland in Kuba ab, habt ihr das grosse Los gezogen.
Dann muss ein neues Familienzusammenführungs visa gemacht werden und
das von A bis Z.
Hab ich mit meiner Frau auch schon durchgezogen, macht keinen Spass.
Meine Empfehlung: Er sollte vor Ablauf seines Titels seinen Popo nach Deutschland bringen ohne wenn und aber....
Du bezahst alles wieder von neuem, ausser die 60 € Visagebühten, die erteilung ist für Familienangehörige kostenlos!
Unbedingt vor Ablauf beantragen, und zwar am besten ca. 4 Wochen vorher, da die Bearbeitung/Ausstellung so lange dauert.
Und wenn er den Aufenthaltstitel nur durch dich, bzw. eure Ehe hat, müsst ihr für den Antrag da normalerweise gemeinsam bei der Ausländerbehörde antanzen. Zumindest mein Mann und ich mussten neulich dort beide dann ein Formular unterschreiben, dass kein Scheidungsverfahren läuft und wir einen gemeinsamen Wohnsitz haben. Allerdings gings um die Verlängerung vom 1-jährigen AT. Könnte dein Mann nicht sogar jetzt schon die Niederlassungserlaubnis beantragen?
Der Aufenthaltstitel kann nur in Deutschland verlängert werden. Er muss also nach Deutschland kommen. Es genügt, z.B. einen Tag vor Ablauf bei der ABH die Verlängerung (oder eben gleich die Niederlassungserlaubnis) zu beantragen. Das Plastikkärtchen ist dann zwar noch nicht fertig, das dauert eben ein paar Wochen, aber der Antrag gilt als rechtzeitig gestellt. Und gerade wenn er jetzt die Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis erfüllt, sollte er er die nicht verspielen.
Die Botschaft kann keine Aufenthaltserlaubnisse ausstellen bzw. verlängern, ist nicht deren Aufgabe.
So, und weil mir auf Grund persönlicher Erfahrung bei genau dem Thema der Kamm schwillt (dazu vielleicht demnächst mehr in diesem Theater) noch ein wenig Lebensberatung: Dein Mann sollte schon sehr gute Gründe haben, sein Aufenthaltsrecht für Deutschland einfach so verfallen zu lassen, d.h. so lange Zeit lieber in Kuba als bei Dir zu sein. Spontan fällt mir dazu nur ein möglicher wichtiger Grund ein: seine Mutter liegt im Sterben und es ist nicht klar, ob sie bis März durchhält. Alles andere kann nicht so wichtig sein, dass es nicht Zeit bis irgendwann mal hat. Meine Meinung...
Es gibt mehrere Gründe, das eine Titelverlängerung behindert.
Bei meiner Frau war das so, das sie eine OP hatte und danach
vom Arzt ein Flugverbot auferlegt wurde.Mit Attest.
All das geht uns aber nichts an und wir sollten uns dabei auch raushalten.
Zitat von falko1602 im Beitrag #5
All das geht uns aber nichts an und wir sollten uns dabei auch raushalten.
Ja Falko, ist akzeptiert. Estebene und ihr Mann müssen selbst wissen, ob die Gründe wichtig genug sind, die Verlängerung zu verpassen, das gesamte FZF-Verfahren nochmal zu durchlaufen und ggf. die Niederlassungserlaubnis oder sogar den deutschen Pass erst in frühestens 3 Jahren zu bekommen.
Deshalb bleibe ich dabei, soweit möglich sollte der Mann vor Ablauf der Aufenthaltserlaubnis wieder hier sein.
Ups, der Akademiker und ich sind uns mal einig. Es geschehen noch Zeichen und Wunder.
Stimmt natürlich, am besten solchen Stress vermeiden.
Die Behörden sind nicht immer nur Unmenschen, es klappt aber sicher nur 1 x mit einer guten
und gesicherten Begründung!
Heute war ich in der AHB. Folgende Auskunft erhielt ich: Wenn der Aufenthaltstitel im Ausland abläuft muß man in der Deutschen Botschaft Havanna ein Nationales Visum zur Wiedereinreise beantragen. Da die Deutsche Botschaft der AHB übergeordnet ist, entscheidet allein sie über ein Visum, wenngleich sie sich Auskünfte bei der AHB einholen kann. Daher kann die Ausstellung dieses Visums auch 6-8 Wochen dauern.
Wieder in Deutschland geht das Paar gemeinsam zur AHB zwecks Verlängerung des Aufenthaltstitels.
Der Grund für unsere Schwierigkeiten ist tatsächlich die todkranke Mutter meines Mannes.
Zitat von Estebene im Beitrag #8
Heute war ich in der AHB. Folgende Auskunft erhielt ich: Wenn der Aufenthaltstitel im Ausland abläuft muß man in der Deutschen Botschaft Havanna ein Nationales Visum zur Wiedereinreise beantragen. Da die Deutsche Botschaft der AHB übergeordnet ist, entscheidet allein sie über ein Visum, wenngleich sie sich Auskünfte bei der AHB einholen kann. Daher kann die Ausstellung dieses Visums auch 6-8 Wochen dauern.
Wieder in Deutschland geht das Paar gemeinsam zur AHB zwecks Verlängerung des Aufenthaltstitels.
Der Grund für unsere Schwierigkeiten ist tatsächlich die todkranke Mutter meines Mannes.
Das tut mir sehr leid!
Ich finde aber die Auskunft von der ABH seltsam, denn:
Wenn die Botschaft ganz alleine entscheiden darf (vgl. Besuchsvisum) gehts schnell: ~3 Tage
Wenn die Botschaft NICHT alleine entscheiden darf (vgl. nationales Visum), muss sie die Zustimmung der ABH einholen, deshalb dauert das so lange (4-6 Wochen), weil sie die Antragsdokumente erstmal per Post nach Deutschland schicken müssen. Die AHB kann den Antrag bereits online einsehen, muss aber mit der Bestätigung warten, bis die Papiere da sind. So hat es mir damals beim Sprachvisum meine sehr nette Sachbearbeiterin erklärt. Die Botschaft KÖNNTE dann trotz Zustimmung der AHB zwar immernoch ablehnen, aber nur, wenn es dafür ausreichende Gründe gibt. Macht irgendwie alles nicht so recht Sinn (also diese Wartezeit) wenn die ABH eh nichts zu melden hat?!
Naja, dass es abgelehnt wird, wird bei euch aber ja nicht der Fall sein, das blöde ist die Wartezeit. Allerings hatte falko doch mal das gleiche Problem, oder nicht? Und ging es bei dir damals nicht schneller, als diese 4 Wochen?@falko1602
Zitat von cubaña im Beitrag #9
Und ging es bei dir damals nicht schneller, als diese 4 Wochen?@falko1602
Ja, drei Tage.
Das was Du geschrieben hast ist richtig und der offizielle Weg.
Wenn aber beide Seiten einverstanden sind, kann der Dienstweg verkürzt werden!
Sprich, die AB kann eine Mail an den betreffenden Sachbearbeiter in HAV mit der Zustimmung zur
Wiedereinreise schicken, der muss sie nur akzeptieren diese Mail,dann wird in HAV das Visum innerhalb von 2-3 Tagen fertig gemacht.
Danach wird wirklich nur noch das offizielle Papier hin- und hergeschickt...
Spielt einer der beiden nicht mit, dauert die Bearbeitung wegen des Postweges,Überprüfung der Sachlage
und die Unterbesetzung der ABS die grosse Rolle
Da war ich wohl etwas taktlos, dafür entschuldige ich mich.
Ansonsten gilt, was Falko und ich geschrieben haben: Wenn der Aufenthaltstitel im Ausland abläuft, muss grundsätzlich das gesamte FZF-Verfahren erneut durchlaufen werden und das dauert eben.
Es gibt eine Möglichkeit zur Beschleunigung: Du kannst die Ausländerbehörde um eine Vorabzustimmung zum Visum bitten. Das kann die ABH geben, muss sie aber nicht. Diese Vorabzustimmung legt dein Mann der Botschaft zusammen mit dem Visumantrag vor. Die Botschaft muss dann die ABH nicht mehr fragen, sondern kann das Visum innerhalb weniger Tage geben.
Und dann hat die ABH auch noch ein wenig Ermessensspielraum. Ist der AT erst seit kurzem abgelaufen, kann sie ihn trotzdem noch verlängern. Was "kurz" ist, entscheidet die ABH. Zur Einreise ist bei abgelaufenem AT trotzdem immer ein Visum notwendig.
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