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Permanente Aufenthaltsbewilligung
Aber Falko, mit dem Touristenvisum braucht man doch keinen Sprachtest.
@ Tom:
Jedes Visum ist doch befristet; auch das Visum zur Familienzusammenführung ist nur 3 Monate gültig. Wenn das abgelaufen ist ohne eine Aufenthaltsbewilligung zu haben, gibts Probleme. Abgesehen davon, müßte sie sich nach Einreise sofort bei der Ausländerbehörde melden.
Wenn sie mit Touristenvisum hier ist, was ich vermute, dann trifft wohl dies hier zu:
www.auswaertiges-amt.de/DE/Infoservice/F....html?nn=350374
Gruß Marion
#6 RE: Permanente Aufenthaltsbewilligung
Danke Marion für den Hinweis, aber das weiss ich auch.
Das FZV bekommt man aber nur in Verbindung mit dem Sprachtest,
wenn die beiden das umgehen wollten mit einem Tourivisum, könnten sie Ärger bekommen...
@Falko, da habe ich Dich irgendwie falsch verstanden. Ist schon klar, daß bei Visum zur FZ A1 nötig ist. Es gibt aber auch Leute, die verheiratet sind und weil sie kein A1 haben, höchstens mit Touri-Visum kommen dürfen. Aber da schaut die Botschaft wegen der Rückkehrbereitschaft ganz genau hin.
Dir einen schönen Tag Marion
Zitat von Aymimadre im Beitrag #10
verlängerung nur mit Genehmigung der Ausländerbehörde möglich!
Oder Paß verlieren und sagen man ist aus Syrien.
Nee mal im Ernst - aber als die Minimouse letztens hier war habe ich, da sie in einem Sprachkurs war, versucht das 90-Tage-Visa zu verlängern.
Keine Chance. O-Ton dann hätten sie eben gleich ein Sprachvisum beantragen müssen.
Werden mir eben jatzt mal in Angriff nehmen.
Bin aber noch immer schwer genervt, von der Tatsache, das der Sprachvisumsbeantrager zum Antrag seinen Lebenslauf und die Begründung, warum der Deutsch lernen will AUF DEUTSCH vorzulegen hat.
Ich hoffe, das unser deutscher Staat nie eine Schwimmschule eröffnet - die wäre dann wohl auf einer Insel, die man nur schwimmend erreichen kann.
#12 RE: Permanente Aufenthaltsbewilligung
#13 RE: Permanente Aufenthaltsbewilligung
Zitat von ElHombreBlanco im Beitrag #12
Wieviel Seiten muss die Begründung haben?
Habe neulich irgendwo gelesen, dass wenn mann/frau sich ein Jahr lang "bemüht" Deutsch zu lernen und die Prüfung trotzdem nicht schafft, ist ihm/ihr dennoch das FZF-Visum zu erteilen.
Ich dachte ich hab was von 24 Monaten gelesen - steht irgendwo auf der Botschaftsseite.
Ne Buchstabenanzahl für die Begründung scheint es nicht zu geben.
"Ich will deutsch lernen müssen, weil Ihr wollt das ich deutsch lernen muß xxxxxxxxxx" sollte somit reichen.
#14 RE: Permanente Aufenthaltsbewilligung
Zitat von ElHombreBlanco im Beitrag #14
"Deutsch" wird groß geschrieben, "das" mit "ss" oder "ß". Das reicht gerade für nen Antrag auf den Antrag für die A0-Prüfung.
@Falko, nicht bei jeder Kleinigkeit eingreifen, erst wenn's aus dem Ruder läuft.
Besser ich als mein Kollege
Zitat von falko1602 im Beitrag #15Zitat von ElHombreBlanco im Beitrag #14
"Deutsch" wird groß geschrieben, "das" mit "ss" oder "ß". Das reicht gerade für nen Antrag auf den Antrag für die A0-Prüfung.
@Falko, nicht bei jeder Kleinigkeit eingreifen, erst wenn's aus dem Ruder läuft.
Besser ich als mein Kollege
@EHB - ein Komma hat auch noch gefehlt
@Falko - meine Aussage ist bzw war die offizielle staatliche Erklärung für die Einführung des A1 vor Erteilung des FZF - so richtig was zu xxxxxxen sehe ich da auch nicht.
Ich denk mir sowas ja nicht aus.
Zitat von falko1602 im Beitrag #17
Mag sein. Aber um Deinen Unmut aus zu drücken, reicht das zu lesende....
Das Leben ist halt kein Ponyhof...
Finde ich zwar nicht - muß aber bis Dienstag noch 50 kg Gepäck in einen 20 kg wiegenden Koffer verwandelt da hab ich jetzt nicht zwingend Lust und Zeit rote X zu diskutieren. Mußt ihr selber wissen.
Zitat von George1 im Beitrag #11
Bin aber noch immer schwer genervt, von der Tatsache, das der Sprachvisumsbeantrager zum Antrag seinen Lebenslauf und die Begründung, warum der Deutsch lernen will AUF DEUTSCH vorzulegen hat.
Darüber habe ich mich letztes Jahr auch ziemlich aufgeregt, weil es so unsinnig erscheint, aber an sich macht es schon Sinn. Die Unterlagen werden ja an die Ausländerbehörde weitergeleitet und im Vergleich zur Botschaft kann man halt nicht davon ausgehen, dass die dort spanisch sprechen. Also lass sie es einfach auf spanisch schreiben und du übersetzt es ihr dann halt. Nicht ärgern lassen!
#21 RE: Permanente Aufenthaltsbewilligung
Zitat von George1 im Beitrag #11
Bin aber noch immer schwer genervt, von der Tatsache, das der Sprachvisumsbeantrager zum Antrag seinen Lebenslauf und die Begründung, warum der Deutsch lernen will AUF DEUTSCH vorzulegen hat.
Kann es sein, dass das mal anders war bzw. regional (je nach AB des Einladenden) unterschiedlich gehandhabt wird?
Ich kann mich noch deutlich erinnern, dass ich vor fünf Jahren mit meiner damaligen Partnerin auf der Veranda der deutschen Botschaft in Havanna saß und ihr inhaltlich beim Schreiben ihres Begründungsschreibens AUF SPANISCH half.
Hatte übrigens geklappt, Sprachvisum wurde erteilt!
Zitat von ElHombreBlanco im Beitrag #12
Habe neulich irgendwo gelesen, dass wenn mann/frau sich ein Jahr lang "bemüht" Deutsch zu lernen und die Prüfung trotzdem nicht schafft, ist ihm/ihr dennoch das FZF-Visum zu erteilen.
So isses ! Also ganz einfach !
#23 RE: Permanente Aufenthaltsbewilligung
Zitat von cubaña im Beitrag #20
Darüber habe ich mich letztes Jahr auch ziemlich aufgeregt, weil es so unsinnig erscheint, aber an sich macht es schon Sinn. Die Unterlagen werden ja an die Ausländerbehörde weitergeleitet und im Vergleich zur Botschaft kann man halt nicht davon ausgehen, dass die dort spanisch sprechen. Also lass sie es einfach auf spanisch schreiben und du übersetzt es ihr dann halt. Nicht ärgern lassen!
@Flipper20 - klar ist das einfach die illegale Deutschkurstante schreibt einfach einen Zettel, auf dem sie bestätigt, das sie am Staat vorbei Geld kassiert hat um meiner Liebsten erfolglos Deutsch beizubringen - muß ich Malvis nächste Woche echt mal fragen ob die dazu Lust hat.
@hombre del norte - früher war alles anders.
Nee - mal im Ernst - die Info stammt direkt von der deutschen Botschaft in Havanna - ist also nix mit regionalen Unterschieden.
@cubaña - Mich kann man nicht ärgern. Genau wie von dir beschrieben haben wir es auch gemacht.
Mich nerven eben nur sinnfrei Gesetze, die von sinnfreien Volksvertretern vermutlich nur aus purer Langeweile verfasst werden.
Zum eigentlichen Ziel dieser merkwürdigen Regelungen darf ich ja hier nix mehr sagen.
Aber erklär mir doch mal bitte einer den Film:
Ich hab jetzt hier die ganzen Unterlagen ( Visaantrag,Versicherung, Vertrag mit der Sprachschule, Lebenslauf und Verpflichtungserklärung - find ich übrigens auch lustig, das man für die Bonitätsprüfung für ein Sprachvisum den doppelten Betrag - also 1600,00 anstatt 800,00 € freies monatliches Kapital nachweisen muß als für ein Besuchsvisum - ok Schazi braucht ´nen Kuli und nen Schreibblock für die Schule aber ob das soviel kostet glaub ich bald nicht - aber O-Ton Bürgeramt "bei Sprachvisum muß der aktuelle BAFÖG-Satz zugrundegelegt werden muß ich nicht verstehen - will ich auch nicht.
Aber zurück zum Thema: mit all diesem Papier war ich also im Ausländeramt, um denen mitzuteilen, das bald die deutsche Botschaft aus Havanne sich melden wird um denen mitzuteilen, was ich gerade mitteile - nämlich das meine Frau wegen eines Sprachkurses einreisen will und dafür ein Visum braucht. Den schick übersetzten Lebenslauf würdigte man nur eines kurzen Blickes und den Satz "die Daten sind uns doch egal solange eine Verpflichtungserklärung und ein Vertrag mit der Sprachschule besteht spricht nix gegen eine Visaerteilung"
Nun fliege ich mit diesem Wissen nach Gtmo fahre von da mit dem TUR nach Havanna, gebe dort die Unterlagen ab, damit man die von da in meine Ausländerbehörde schickt, die die Unterlagen ja schon haben.
Tags darauf sitze ich wieder 12 Stunden im Auto auf dem Rückweg nach Gtmo - weil die "Bearbeitung" ja 4-6 Wochen dauert.
Dann darf Schatzi nochmal nach Havanna düsen um das Visum abzuholen, was mir schon von meiner Ausländerbehörde zugesagt wurde.
Ich weiß nicht vielleicht kann man mich ja doch ärgern.
Nur nebenbei - Minimouse hat hier letztens 100 Stunden Sprachkurs ( also den halben A1-Kurs ) gemacht und in der Prüfung 34 Punkte erreicht ( leider braucht man 36 zum bestehen )
Aber sie hat sich jetzt in den Kopf gesetzt am 20.09 die Prüfung nochmal an der Botschaft zu machen ( vielleicht sind die Goethe-Prüfer nicht ganz so pingelig wie die Mädels von TELC.
Übrigens auch "lustig" seit einiger Zeit gibt es auf Cuba nur noch einmal monatlich die Möglichkeit das A1 "Diplom" abzulegen jeweils in 2 Gruppen zu je 12 Personen - sollte man vielleich auch mal drüber nachdenken.
Lieber Georgie. Klar ist das verarschxxx der deutschen Behörden an uns.
Wenn Du bereits die Zustimmung der AB hast, rede in HAV mit unseren Leuten.
Letztes Jahr hat die Bearbeitung in der Botschaft 2,3 Tage gedauert.
Normalerweise arbeiten die nur auf dem Postweg mit den ABs in D.
Bei uns gings per Mail und später der " offizielle" Weg per Post, da hatte sie aber
schon das Visa.
Ab und zu muss man auch mal Arsxxx kriechen und sich seinen Teil denken....
Zitat von falko1602 im Beitrag #24
Lieber Georgie. Klar ist das verarschxxx der deutschen Behörden an uns.
Wenn Du bereits die Zustimmung der AB hast, rede in HAV mit unseren Leuten.
Letztes Jahr hat die Bearbeitung in der Botschaft 2,3 Tage gedauert.
Normalerweise arbeiten die nur auf dem Postweg mit den ABs in D.
Bei uns gings per Mail und später der " offizielle" Weg per Post, da hatte sie aber
schon das Visa.
Ab und zu muss man auch mal Arsxxx kriechen und sich seinen Teil denken....
Das kriechen in dunkle Körperöffnungen ist nicht so Meins ( Cubinen natürlich ausgenommen )
Das Reden an der Botschaft ist eben auch so eine Sache - der Portero, der lusigerweise kaum deutsch spricht hat überhaupt keinen Plan und in die Box komm ich zum Termin nicht mit rein.
Aber ich muß eh unsere Eheurkunde noch legalisieren lassen, vielleicht ergibt sich ja da mal ein Gespräch mit den Leuten im "Inneren".
Seit der Neisinger da das Sagen hat ist das alles noch merkwürdiger.
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