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Ösi mit dicken Eiern
Ein Ösi zeigte endlich mal einer der Datenkraken - facebook - wo "Barthel den Most" holt.
Er klagte beim Europ. Gerichtshof und - gewann!!
http://www.fr-online.de/digital/safe-har...6,32092840.html
Bravo!!! Maximilian Schrems!! Chapeau !!! Er lebe hoch!!!
Und endlich haben wir es schriftlich: Die U.S.A. mit ihrem Peta-, Exa-, Zetta-, Yottabike Speichern, die für die Ewigkeit gemacht sind, um unsere persönlichen Daten ja auch nie zu vergessen, sind
nicht als "sichere Häfen" zu betrachten!!
Gut, dass es in der Alpenrepublik noch einen "Gallier" gab, der sich nicht unterwerfen wollte!
Die Speichellecker hier - incl. aller Journalisten der einschlägigen Computer-Magazine - kriegen den Buckel schon gar nicht mehr gerade vor lauter
in Richtung Silicon Valley.
Klar, wes Brot ich ess - des Lied ich sing.
Stück für Stück wagen sich diese Riesen immer weiter vor beim Auspionieren unserer Daten.
Und jemand, der kein so gestörtes amerikanisches Verständnis vom Datenschutz hat, fragt sich, wie Microsoft mit ihrem Scheiß-Win10 es sich erlauben kann, wie selbstverständlich das Eindringen und Auslesen unserer Computer in ihre Nutzungsbedingungen zu schreiben???!!!
Das wäre das Gleiche, als würde sich der Verfassungsschutz, der BND oder die LKAs einfallen lassen, dass künftig jeder einen Schlüssel zu seiner Wohnung bei der Polizei zu hinterlassen hätte mit einer Einverständniserklärung, dass man jederzeit die Wohnung öffnen und betreten darf.
Wo bleibt hier der Protest der Journalisten?
Stattdessen ist kollektives in-die-Hosen-Scheißen angesagt.
#2 RE: Ösi mit dicken Eiern
wieso? das geht doch durch alle Medien - und es war im Vorfeld klar, dass die Chancennicht schlecht standen.
Interessant ist bei diesen Entscheidungen immer was die Nerds sagen:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/S...ls-2838855.html
#3 RE: Ösi mit dicken Eiern
#5 RE: Ösi mit dicken Eiern
Zitat von el prieto im Beitrag #4
Facebook kann da in ersten Reaktionen nur müde drüber lächeln.
Viel ändern wird sich da anscheinend nicht.
will heißen, sie haben die ganze Tragweite dieses Urteils noch nicht begriffen
Ich möchte an dieser Stelle übrigens mal Max Schrems ...
// Fefes Blog
Ich möchte an dieser Stelle übrigens mal Max Schrems meinen Dank ausdrücken. Wie, der Name sagt euch nichts? Das ist der österreichische Jurastudent, der seit Jahren gegen Facebook kämpft. Max haben wir das heutige EuGH-Urteil zu verdanken, dass Safe Harbor kaputtgemacht hat. Der hat solange gegen Windmühlen gekämpft, bis die Windmühlen verloren haben. Auf dem Weg dorthin wurde er belächelt, man hat ihn in der Presse in der Boulevard-Unterhaltungs-Sektion als realitätsfernen Utopisten vorgeführt (ja, auch ich hätte ihn noch stärker unterstützen können, auch wenn ich ein paar Mal gelinkt habe, aber ich hielt seinen Sieg für zu unwahrscheinlich). Hut ab, Max, du hast nicht nur gewonnen, du hast für uns alle gewonnen, und trotz unserer Indifferenz.
Ich fühle mich gerade an ein paar dieser Startup-Kultur-Marketingsprüche erinnert. Ohne Sxxxxxxx gibt es keinen Fortschritt. Fortschritt kommt von Sxxxxxxxn, die Dinge tun, die andere für aussichtslos halten. In diesem Sinne: Ein Hoch auf unsere Sxxxxxxx! Ein Hoch auf Max!
#6 RE: Ösi mit dicken Eiern
Zitat von carlos primeros im Beitrag #5
will heißen, sie haben die ganze Tragweite dieses Urteils noch nicht begriffen
Oder die selbstverliebten aber irrelevanten Fefes dieser Welt überschätzen dieses Urteil maßlos hinsichtlich seiner praktischen Auswirkungen. Kurzfristig sind diese nämlich nahe Null.
Zitat von ElHombreBlanco im Beitrag #6Zitat von carlos primeros im Beitrag #5
will heißen, sie haben die ganze Tragweite dieses Urteils noch nicht begriffen
Oder die selbstverliebten aber irrelevanten Fefes dieser Welt überschätzen dieses Urteil maßlos hinsichtlich seiner praktischen Auswirkungen. Kurzfristig sind diese nämlich nahe Null.
aus dem Urteil..
Ausgangsverfahren und Vorlagefragen
26 Herr Schrems, ein in Österreich wohnhafter österreichischer Staatsangehöriger, nutzt seit 2008 das soziale Netzwerk Facebook (im Folgenden: Facebook).
27 Alle im Unionsgebiet wohnhaften Personen, die Facebook nutzen wollen, müssen bei ihrer Anmeldung einen Vertrag mit Facebook Ireland abschließen, einer Tochtergesellschaft der in den Vereinigten Staaten ansässigen Facebook Inc. Die personenbezogenen Daten der im Unionsgebiet wohnhaften Nutzer von Facebook werden ganz oder teilweise an Server der Facebook Inc., die sich in den Vereinigten Staaten befinden, übermittelt und dort verarbeitet.
28 Am 25. Juni 2013 legte Herr Schrems beim Commissioner eine Beschwerde ein, mit der er ihn im Wesentlichen aufforderte, in Ausübung der ihm übertragenen Befugnisse Facebook Ireland die Übermittlung seiner personenbezogenen Daten in die Vereinigten Staaten zu untersagen. Er machte geltend, das Recht und die Praxis der Vereinigten Staaten gewährleisteten keinen ausreichenden Schutz der in diesem Land gespeicherten personenbezogenen Daten vor den Überwachungstätigkeiten der dortigen Behörden. Dabei verwies er auf die von Herrn Edward Snowden enthüllten Tätigkeiten der Nachrichtendienste der Vereinigten Staaten, insbesondere der National Security Agency (im Folgenden: NSA).
29 Da sich der Commissioner nicht für verpflichtet hielt, die von Herrn Schrems in seiner Beschwerde gerügten Tatsachen zu untersuchen, wies er die Beschwerde als unbegründet zurück. Er war nämlich der Ansicht, dass es keine Beweise für einen Zugriff der NSA auf die personenbezogenen Daten von Herrn Schrems gebe. Er fügte hinzu, die von Herrn Schrems in seiner Beschwerde erhobenen Rügen könnten nicht mit Erfolg geltend gemacht werden, da alle die Angemessenheit des Schutzes personenbezogener Daten in den Vereinigten Staaten betreffenden Fragen im Einklang mit der Entscheidung 2000/520 zu klären seien und da die Kommission in dieser Entscheidung festgestellt habe, dass die Vereinigten Staaten von Amerika ein angemessenes Schutzniveau gewährleisteten.
30 Herr Schrems erhob gegen die im Ausgangsverfahren in Rede stehende Entscheidung Klage beim High Court. Dieser stellte nach Prüfung der von den Parteien des Ausgangsverfahrens vorgelegten Beweise fest, dass die elektronische Überwachung und Erfassung der aus der Union in die Vereinigten Staaten übermittelten personenbezogenen Daten notwendigen und unerlässlichen Zielen von öffentlichem Interesse diene. Die Enthüllungen von Herrn Snowden hätten jedoch gezeigt, dass die NSA und andere Bundesbehörden „erhebliche Exzesse“ begangen hätten.
31 Der High Court fügte hinzu, die Unionsbürger hätten keinen wirksamen Anspruch auf rechtliches Gehör. Die Überwachung der Handlungen der Nachrichtendienste finde ex parte und unter Geheimhaltung statt. Sobald die personenbezogenen Daten in die Vereinigten Staaten übermittelt worden seien, könnten die NSA und andere Bundesbehörden wie das Federal Bureau of Investigation (FBI) darauf im Rahmen der von ihnen praktizierten massenhaften und wahllosen Überwachung und Erfassung zugreifen.
32 Das irische Recht verbiete die Übermittlung personenbezogener Daten ins Ausland, es sei denn, das betreffende Drittland gewährleiste ein angemessenes Schutzniveau der Privatsphäre sowie der Grundrechte und Grundfreiheiten. Der Stellenwert der durch die irische Verfassung garantierten Rechte auf Privatsphäre und auf Unverletzlichkeit der Wohnung gebiete es, dass jeder Eingriff in diese Rechte verhältnismäßig sei und den gesetzlichen Anforderungen entspreche.
33 Der massenhafte und undifferenzierte Zugriff auf personenbezogene Daten verstoße offenkundig gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und die durch die irische Verfassung geschützten Grundwerte. Die Erfassung elektronischer Kommunikation könne nur dann als verfassungsgemäß angesehen werden, wenn nachgewiesen werde, dass sie zielgerichtet sei, dass die Überwachung bestimmter Personen oder Personengruppen im Interesse der nationalen Sicherheit oder der Verbrechensbekämpfung objektiv gerechtfertigt sei und dass es angemessene und nachprüfbare Schutzmechanismen gebe. Wäre die Rechtssache des Ausgangsverfahrens allein anhand des irischen Rechts zu prüfen, wäre daher festzustellen, dass der Commissioner in Anbetracht ernster Zweifel daran, ob die Vereinigten Staaten von Amerika ein angemessenes Schutzniveau der personenbezogenen Daten gewährleisteten, eine Untersuchung der von Herrn Schrems in seiner Beschwerde gerügten Tatsachen hätte vornehmen müssen und die Beschwerde zu Unrecht zurückgewiesen hätte.
34 Da diese Rechtssache jedoch die Durchführung des Rechts der Union im Sinne von Art. 51 der Charta betreffe, sei die Rechtmäßigkeit der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Entscheidung anhand des Unionsrechts zu beurteilen. Die Entscheidung 2000/520 genüge aber weder den Anforderungen der Art. 7 und 8 der Charta noch den vom Gerichtshof im Urteil Digital Rights Ireland u. a. (C‑293/12 und C‑594/12, EU:C:2014:238) aufgestellten Grundsätzen. Das durch Art. 7 der Charta und durch die Grundwerte, die sich aus den gemeinsamen Verfassungstraditionen der Mitgliedstaaten ergäben, gewährleistete Recht auf Achtung der Privatsphäre würde seiner Tragweite völlig beraubt, wenn den Behörden gestattet würde, auf die elektronische Kommunikation in beliebiger und pauschaler Weise, ohne jede auf Erwägungen der nationalen Sicherheit oder der Verbrechensverhütung, die speziell mit den Betroffenen in Zusammenhang stünden, basierende objektive Rechtfertigung und ohne begleitende angemessene und nachprüfbare Schutzmechanismen zuzugreifen.
35 Im Übrigen stelle Herr Schrems mit seiner Klage de facto die Rechtmäßigkeit der durch die Entscheidung 2000/520 geschaffenen Safe-Harbor-Regelung in Frage, auf der die im Ausgangsverfahren in Rede stehende Entscheidung beruhe. Auch wenn er die Gültigkeit weder der Richtlinie 95/46 noch der Entscheidung 2000/520 förmlich angefochten habe, stelle sich daher die Frage, ob der Commissioner im Hinblick auf Art. 25 Abs. 6 der Richtlinie an die von der Kommission in ihrer Entscheidung getroffene Feststellung, dass die Vereinigten Staaten von Amerika ein angemessenes Schutzniveau gewährleisteten, gebunden gewesen sei oder ob Art. 8 der Charta ihn ermächtigt hätte, sich gegebenenfalls über eine solche Feststellung hinwegzusetzen.
#8 RE: Ösi mit dicken Eiern
Zitat von Flipper20 im Beitrag #1
Und jemand, der kein so gestörtes amerikanisches Verständnis vom Datenschutz hat, fragt sich, wie Microsoft mit ihrem Scheiß-Win10 es sich erlauben kann, wie selbstverständlich das Eindringen und Auslesen unserer Computer in ihre Nutzungsbedingungen zu schreiben???!!!
Für Windows gibt es alternativen,man muß nicht google nutzen,für das Fratzenbuch braucht man meiner Meinung nach nicht mal ne Alternative,weil unnötig.
Zitat von ElHombreBlanco im Beitrag #6Zitat von carlos primeros im Beitrag #5
will heißen, sie haben die ganze Tragweite dieses Urteils noch nicht begriffen
Oder die selbstverliebten aber irrelevanten Fefes dieser Welt überschätzen dieses Urteil maßlos hinsichtlich seiner praktischen Auswirkungen. Kurzfristig sind diese nämlich nahe Null.
Jedenfalls haben die hauptberuflichen Kommunikations-Junkies offensichtlich keinerlei andere Chance, als die damit verbundenen Probleme in die Lächerlichkeit zu ziehen, weil es darüber hinaus keine Argumente gibt, bzw. sie der Gegenseite Recht geben müssten, wäre ihr Blick für die Realität nicht so getrübt.
Damit (das Problem ins Lächerliche ziehen) kann man sich dem entziehen, dass man zum eigentlichen Problem Stellung nimmt, weil man weiß, dass man dann eine schlechte Figur machen würde.
Nein, die Hauptberuflichen leben ja geradezu davon, dass die Sucht nach Nachrichten-Austausch größer und größer wird, obwohl viele Nachrichten diesen Namen gar nicht mehr verdienen.
Kommunizieren - ständiges Online-Sein - ist auch für die "Amateure", insbesondere für junge Leute, Studenten und Schüler Selbstzweck geworden, nichts ist inhaltlich trivial genug, um nicht kommuniziert zu werden - und wenn es nur ein quer sitzender Furz war, der endlich den Kampf gegen den Schließmuskel gewonnen hat und in die Freiheit entlassen wurde. Alles freut sich mit dem Furz.
Wer das nicht sieht, was sich da abspielt in Sachen Abhängigkeit vom Smartphone, Tablets und PCs => der hat nichts anderes verdient, als dass man ihn als Blind bezeichnen muss.
Klar, dass dabei die Sicherheit aller auf der Streck bleibt.
Die "richtigen" Junkies wollen durch Drogen in eine virtuelle (schönere) Welt eintreten.
Die Kumpels, die sie heute dort virtuell treffen, sind nicht weniger Junkies als sie selbst - nur, dass die keine physischen Drogen wie Pillen oder Spritzen brauchen.
Und die Abhängigkeit ist ungleich größer: Ein richtiger Junkie kann immerhin mal ein paar Stunden Abstinenz üben.
Die neuen Junkies ertragen dies nur im Minutenbereich.
Psychologen und Ärzte sind am Rätseln, ob sich diese Sucht auch auf den Körper auswirkt, oder ob es wirklich nur bei einer geistigen Eintrübung bleibt.
Sie sind sehr erfolgreich, die Rattenfänger von Silicon Valley - stellt man den Mitspielern doch das Spielzeug wie z.B. Whatsapp gratis zur Verfügung.
Die Nager danken es ihnen und folgen allzu willig.
Ähnlichkeit mit einem Märchen sind übrigens rein zufällig.
Internet und Kommunikation sind feine Sachen - wer wollte das bezweifeln oder bestreiten?
Verständlich, dass kaum mehr einer darauf verzichten möchte.
Der richtige Umgang damit ist entscheidend.
Im Übrigen beklage ich weniger die Anhängigkeit anderer - das reicht allenfalls zur Unterhaltung.
Was mich stört, ist, dass die große Masse der Lemminge die Maßstäbe setzt - auch die Maßstäbe der Sicherheit.
#10 RE: Ösi mit dicken Eiern
Flipper, du bringst mal wieder ein paar grundsätzliche Sachen durcheinander. Das EuGH-Urteil bezieht sich nur auf den Ort der Datenspeicherung für die großen Kommunikations-Dienste-Anbieter, auch Datenkraken genannt. Auf die Sucht oder Gesundheitsgefahren, die sich Kommunikationsjunkies potentiell aussetzen, hat das Urteil keinerlei Einfluss. Das wird dadurch nicht kleiner und der Datenhunger der Diensteanbieter auch nicht.
Dann haben gestern noch ein paar Antiamerikanisten ne feuchte Hose bekommen, nach dem Motto, "Jetzt wurde es den Amis endlich mal gezeigt." Dabei spielt das meiner bescheidenen Meinung nach überhaupt keine Rolle, ob die NSA die Daten direkt abgreift, oder über willige europäische Partner wie BND oder GHCQ. Außerdem spielt es eher eine kleine Rolle, ob die Archiv-Festplatten in den USA oder Europa stehen. Es wird schon die Kommunikation selber mitgeschnitten. Die schert sich nämlich einen Dreck um europäische Grenzen. Dafür ist das Internet nicht konzipiert.
Wie gesagt: Viel Aufregung um wenig.
Zitat von ElHombreBlanco im Beitrag #6
... Kurzfristig sind diese nämlich nahe Null.
jetzt widersprichst du dir aber schon selbst (einerseits kurzfristig, andererseits gleich generalisierend).
Daß jetzt nicht alle facebook abschalten ist ähnlich als wenn jetzt plötzlich alle VW-Diesel stehenzubleiben hätten.
Da geht es eben um länger- und mittelfristiges.
Man sollte nunmal die Möglichkeit haben seine Daten berichtigen zu lassen, nur so als Beispiel, oder eben auch Löschungen.
Wie hast du das derzeit in den USA bei Facebook durchsetzen können? Gar nicht!
Also ich würde das durchaus als Fortschritt sehen wenn hier nicht einfach jeder machen kann was er will.
Davon abgesehen kann dieses Urteil zumindest als Basis für darauffolgende privatrechtliche Möglichkeiten gesehen werden - also so schnell würde ich das auch nicht vom Tisch wischen ausser eben, und da hast du schon recht, 'kurzfristig'.
#12 RE: Ösi mit dicken Eiern
Ich sehe auch einen Fortschritt, allerdings angesichts des Windes, der um das Urteil gemacht wird, ist der eher klein. Facebook & Co können erst mal so weitermachen wie bisher und die EU-Kommission muss mit den USA über die Datenspeicherung neu verhandeln. Nach den bisherigen Erfahrungen mit deutscher und europäischer Politik in Sachen Datenschutzgesetzen (ich schätze, bei dir im Ösiland sieht das nicht besser aus), wie z.B. auch der Vorratsdatenspeicherung, werden solche EuGH- und/oder Verfassungsgerichtsurteile seeeeehhhrr weeeeiiiiit ausgelegt, so dass Wort und Geist des Urteils sich kaum noch drin wiederfindet.
Nachdem der Titel ja auch nicht so toternst ist:
http://derstandard.at/2000023041811/FPOe-Weiterwuerschtel
Dabei finde ich den Titel zutreffend und diesen Schrems auch eine ziemlich coole Socke.
Vor allem seine Sammelklage - als europäischer Furz gegen einen US amerikanischen Riesenkonzern! - hat was. "Hirnwichserei", wie er sie gestern in einem Interview genannt hat :)
Inzwischen haben sich da wohl auch schon Zehntausende angeschlossen.
Zitat von ElHombreBlanco im Beitrag #10
Flipper, du bringst mal wieder ein paar grundsätzliche Sachen durcheinander. Das EuGH-Urteil bezieht sich nur auf den Ort der Datenspeicherung für die großen Kommunikations-Dienste-Anbieter, auch Datenkraken genannt. Auf die Sucht oder Gesundheitsgefahren, die sich Kommunikationsjunkies potentiell aussetzen, hat das Urteil keinerlei Einfluss. Das wird dadurch nicht kleiner und der Datenhunger der Diensteanbieter auch nicht.
Ich bringe da gar nichts durcheinander! Alles, was Du überflüssigerweise erklärst, ist mir klar.
Aber Du diskutierst demagogisch: Erst unterstellst Du Deinem Gegenüber eine von Dir selbst erfundene Behauptung, dann reitest Du auf Deiner eigenen, falschen Behauptung herum.
Wo bitte habe ich behautet, dass das Urteil irgendetwas am Verhalten der Kommunikations-Junkies ändern wird? Oder an dem Datenhunger der Diensteanbieter?
Ich habe lediglich mehrere Probleme der heutigen Kommunikation in einem Posting aufgelistet.
Darf ich das nicht, nur weil Du nicht zwei Probleme - auch wenn sie unabhängig von einander sind - getrennt zur Kenntnis nehmen kannst?
Einen vermeintlichen Zusammenhang hast nur Du hergestellt.
Tut mir leid, wenn ich Dich da überfordert habe.
#21 RE: Ösi mit dicken Eiern
#22 RE: Ösi mit dicken Eiern
Die Kommission regiert noch "eindrucksvoller" als von mir erwartet:
Zitat
Safe Harbor: EU-Kommission sieht nach EuGH-Urteil keinen Grund, Datenflüsse zu stoppen
Die EU-Kommission und der luxemburgische Ratsvorsitz gehen davon aus, dass Firmen auch nach dem Aus für das Safe-Harbor-Abkommen weiter personenbezogene Informationen über den Atlantik schicken können.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/S...en-2840005.html
Naja, die Aussage ist aber auch irgendwie 'sinnlos'
Einerseits klar, sie können nicht sofort alle Datenleitungen 'kappen' und wenig geht mehr.
Übergangsfristen sind zu erwarten.
Andererseits kann auch eine Kommission ein Urteil nicht ewig ignorieren - davon abgesehen wollen sie ja selber ein neues Übereinkommen abschliessen.
Zusätzlich gibt es die Option, daß bilaterale Übereinkünfte, welche Spezifika der Datenschutzgesetze von EU-Ländern abdecken, getroffen werden.
Das könnte doch noch ganz interessant werden:
Zitat
Zudem wird der Kommission vom EuGH die Kompetenz aberkannt, Klauseln in internationalen Verträgen zu unterzeichnen, die Datenschutzbehörden aus Europa an Kontrollen hindern. Das Urteil widerspricht damit dem aktuellen Vorhaben von EU-Ministerrat und Kommission, genau diese Kompetenzen in der neuen Datenschutzverordnung für die Kommission zu verankern
http://fm4.orf.at/stories/1763576/
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11.12.2004 13:28
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