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Ausreisebescheinigung
Zitat von Espanol im Beitrag #24
@Pauli: Das hat im letzten Winter schon super geklappt. Ich brauche nirgends Schnee wegzuräumen. Das hat er ja damals für meine Nachbarn gemacht. Weg ist er ja schon seit Frühjahr 2013.
@Iris: Ich bin da ehrlich gesagt schon länger drüber weg. Ich bin halt verarscht worden und dementsprechend habe ich auch nicht lange gefackelt nachdem ich das festgestellt hatte.
@Espanol: Gericht wie auch Ausländeramt haben aber mir schon lange Glauben geschenkt. Die Verhandlung war ja bereits Anfang März und da wurde er verurteilt. Er hat tatsächlich vorgebracht, dass ich eingeweiht war und es aus reiner Freundschaft für ihn getan habe. Das sah der Richter aber als unwahrscheinlich an. Vor allem, da ich nachweisen konnte, dass ich alle anfallenden Kosten getragen habe und ihm zusätzlich noch monatlich Geld überwiesen habe als er noch auf Kuba lebte. Und dieser Betrag war dann 5-stellig am Ende. Meine 1. Ehe war dabei nie ein Thema.
Nur sieht er wohl gerade seine Felle davon schwimmen. Er rief mich kürzlich an und wollte, dass ich in eine schnelle Scheidung einwillige.
Und wieso benutzt Du meinen Nick fuer Deinen Beitrag????
#28 RE: Ausreisebescheinigung
Zitat von cabeza mala im Beitrag #28Zitat von Espanol im Beitrag #26
Und wieso benutzt Du meinen Nick fuer Deinen Beitrag????
Und wie geht das?
Ist sie nicht noch offiziell MOD???
Zitat von el prieto im Beitrag #29Zitat von Espanol im Beitrag #26
Und wieso benutzt Du meinen Nick fuer Deinen Beitrag????
Du hast es aber auch mit den Moderatoren
Wenn man anscheinend schon mal so eben in Deinen account reinkommt, sollte man auch Deinen intimen pm Austausch mit Claudia.A hier reinstellen
NO existe
Zitat von el prieto im Beitrag #29Zitat von Espanol im Beitrag #26
Und wieso benutzt Du meinen Nick fuer Deinen Beitrag????
Du hast es aber auch mit den Moderatoren
Wenn man anscheinend schon mal so eben in Deinen account reinkommt, sollte man auch Deinen intimen pm Austausch mit Claudia.A hier reinstellen
nö, wirklich nicht .....
Aber, das jetzt jemand unter dem Pseudo unseres Espanol hier schreiben kann. Es handelt sich ja hoffentlich um einen Einzelfall? Oder Virus,
Zitat von Claudia.A im Beitrag #32
Es handelt sich ja hoffentlich um einen Einzelfall? Oder Virus,
Ich warte noch auf die ersten Forums-Amibasher, die dahinter die NSA vermuten
Dabei würde mich der Grund auch interessieren (je länger dazu nix gesagt wird, desto interessanter wird es natürlich).
Einzelfall und Virus dürften da keine Erklärung sein.
So etwas hatten wir doch schon mal.
Anscheinend sind das Forum und seine Technik zu kompliziert für die Moderatoren.
#36 RE: Ausreisebescheinigung
Zitat von el lobo im Beitrag #25
Doppelt hält ja besser dreifach noch viel besser Warum mussten es 3 Jahre sein? Ich warte bis November 14 und dann sehen wir weiter ,wobei ich mir nicht ganz schlüssig bin was dann geschieht. Der Status VERHEIRATET ist doch Steuertechnisch gesehen garnicht so Übel. Da ich "nicht weiß " wo Madam abgeblieben ist liegen meine Karten etwas günstiger.
Tja, keine Ahnung, das handhaben die Richter in Heidelberg wohl so, weiß nicht, wer das so entschieden hat. Jedenfalls war die Auskunft meiner RA und eines weiteren RA-Beraters so, dass vor Ablauf von drei Trennungsjahren eine nicht einvernehmliche Scheidung normalerweise nicht ausgesprochen wird. Ebenfalls drei Jahre Trennung werden vorausgesetzt für eine Scheidung in Abwesenheit.
Es hat leider keinen Sinn, ausgerechnet mich nach dem Warum zu fragen, ich weiß gar nichts und bemühe mich, alle Unklarheiten geduldig zu ertragen
@ElLobo: Nach einem Jahr der Trennung kannst du die Scheidung einreichen. Sollte deine Frau aber nicht vom Gericht erreichbar oder sie der Scheidung nicht zustimmen, dann musst du abwarten bis die 3 Jahre um sind. Erst dann kannst du die Scheidung auch ohne sie durchziehen. Übrigens müsste sie, auch wenn sie der Scheidung zustimmt, beim Scheidungstermin persönlich anwesend sein. Das ist bundeseinheitliches Gesetz.
Trieli das ist alles so nach Aussage meines Anwaltes nicht ganz korrekt. Meine Frau ist vom Gericht nicht erreichbar da ich mich hüten werde auch nur ein Wörtchen zum Aufenthaltsort zu verlieren. Nichteinmal eine Vermutung werde ich aussprechen. Auch müsste sie nicht persönlich erscheinen - eine Bevollmächtigte Person ist ausreichend oder eine Aussage bei einem D Konsulat. Jedenfalls war das die EINLASSUNG meines Anwaltes. Da sie nicht mehr nach D einreisen kann weil sie über die in Ihrem Aufenthaltstitel festgelegten 6Monate (180Tage) ausserhalb von D verbracht hat kann mir das so ziemlich egal sein.
Zitat von Trieli im Beitrag #39
Sorry Espanol. War keine Absicht. Man sollte halt nicht vom Handy aus schreiben. Da kann man versehentlich mal auf dem falschen Button landen und merkt es selber nicht.
Kein Problem Trieli Du hast ja nichts geschrieben mit dem ich mich nicht identifizieren koennte
Und vom Handy aus schreiben versuche ich gar nicht erst ist mit viel zu kompliziert
Zitat von iris im Beitrag #42Ich denk mal das zum gratulieren absolut kein Grund besteht da der Stachel der Enttäuschung noch ziemlich tief sitzt. Leider Einzig die Traurigkeit und Verzweifelung ist der Realität gewichen. Dennoch gibt es meist im Ungeeignetesten Augenblick Momente wo alles wieder...............
Ah, gratuliere el lobo, dann ist deine ehe vielleicht tatsächlich einfacher zu scheiden.
Und bei 1000 Einwohnern auf deiner Insel, ist die Auswahl auch beschränkt.
Ach Jan irgendwo tust Du mir auch Leid Als wenn das nun nach dieser meiner Angelegenheit nun die primäre Angelegenheit wäre bei UNTER 1000 Einwohnern was "Neues" zu suchen. Irgendwie scheinst Du mir neben Deiner Kleinlichkeit in Sachen Rechtschreibung und Grammatik auch noch was in Sachen Gefühlslosigkeit zu haben. Lo siento mucho.
Zitat von R.Bost im Beitrag #9
wenn er ausreist wird das im Ausländerzentralregister vermekt, da hat u.a. die ABH zugriff.
r.
Naja mich hat die ABH angeschrieben, ob unsere kubanische Besucherin aus BRD ausgereist ist!!
Die Besucherin war wieder auf Kuba hatte sich aber bei der Deutschen Botschaft nicht zurückgemeldet.
Holguin nach Havanna ist ja kein Spaziergang, um sich lediglich zurück zu melden.
Wenn Sie in einem zentralen Register dies auch überprüfen könnten, warum schreiben Sie mich dann an??
Zitat von Bernd im Beitrag #49Zitat von R.Bost im Beitrag #9
wenn er ausreist wird das im Ausländerzentralregister vermekt, da hat u.a. die ABH zugriff.
r.
Naja mich hat die ABH angeschrieben, ob unsere kubanische Besucherin aus BRD ausgereist ist!!
Die Besucherin war wieder auf Kuba hatte sich aber bei der Deutschen Botschaft nicht zurückgemeldet.
Holguin nach Havanna ist ja kein Spaziergang, um sich lediglich zurück zu melden.
Wenn Sie in einem zentralen Register dies auch überprüfen könnten, warum schreiben Sie mich dann an??
Könnte sein wie ich gerade von einer Bekannten von unserer ABH erfuhr das derartige Nachforschungen wenn sie denn eingeleitet werden für Dich kostenpflichtig sein könnten. Erst bei Rückmeldung bei der Botschaft ist für Dich wohl die übernommene Verpflichtungserklärung "abgegolten" . Aber auch das ist wohl von Bundesland zu Bundesland vermtl. unterschiedlich. Vielleicht gibt es hier "Besserwissende"
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