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Verpflichtungserklärung
Zitat von jan im Beitrag #22
hacer amool?
Könnte die Deutsche Botschaft ja in ihr Visumsantragsformular als Reisegrund mitaufnehmen, dann spart man sich das Begleitschreiben.
Nein, im Ernst, betrifft kdl ja auch, wenn jemand anders die VE macht, Meldebescheinugung vom Gastgeber beilegen? Oder irgendwas anderes?
Wozu ein Begleitschreiben?
Der kubanische Staatsbürger beantragt ein Visum um nach Deutschland, bzw. in die EU (Schengen) einzureisen.
Ein Bürger dieser Staaten muss die Verantwortung, Verpflichtungserklärung abgeben-- und es muss die Krankenversicherung bestehen.
Wat sonst?
.
Erklärung über (sx-) Beziehungen?
Bloß nicht.
.
Habe hier öfter gelesen, dass es durchaus sinnvoll sein kann, ein Begleitschreiben beizulegen. Klar ist es nicht gefordert, aber vielleicht lesen die es ja. Natürlich um klar zu machen, dass es eben nicht nur um "hacer mucho amor" geht, sondern darum eben auch mal mein Leben hier kennenlernen zu können. Lieber geb ich ihm zuviel mit, als zu wenig, denn ich wünsche mir wirklich sehr, dass es klappt mit dem Visum. Daher zurück zur eigentlichen Frage: Meldebescheinigung notwendig? Oder noch irgendwas anderes?
So steht es auf der Seite der deutschen Botschaft:
- sofern Gastgeber nicht mit dem Unterzeichner der Verpflichtungserklärung übereinstimmt, Nachweise über den Aufenthalt des tatsächlichen Gastgebers in Deutschland
Nachweise - ich kann mit der Mehrzahl nicht so recht was anfangen. Vielleicht weiß jemand, was gemeint ist?
Zitat von cubaña im Beitrag #29
So steht es auf der Seite der deutschen Botschaft:
- sofern Gastgeber nicht mit dem Unterzeichner der Verpflichtungserklärung übereinstimmt, Nachweise über den Aufenthalt des tatsächlichen Gastgebers in Deutschland
Nachweise - ich kann mit der Mehrzahl nicht so recht was anfangen. Vielleicht weiß jemand, was gemeint ist?
Das würde mich natürlich auch interessieren, obwohl: schlafende Hunde...
Gruß
kdl
Zitat von carnicero im Beitrag #31
Jan, hast Du etwa das Ufer gewechselt?
@ Fleischermeister, (lo sé que no eres)
auch hier in diesem Forum muß man mitdenken.
Vor Jahrzehnten mußte man Zitate in "Anführungsstrichen" setzen.
Hier wünscht man es Anders.
Kein Ufer gewechselt!
Oder ist das Alterssexualität?
No lo creo.
bamo a ver.
.
Mujeriego
März 75?
cuidate
Frauen in Alemania bleiben 10 Jahre lang 39.
+++++++++++
Hab vergessen wo ist dein Geburtsort?
Zitat von cubaña im Beitrag #29
So steht es auf der Seite der deutschen Botschaft:
- sofern Gastgeber nicht mit dem Unterzeichner der Verpflichtungserklärung übereinstimmt, Nachweise über den Aufenthalt des tatsächlichen Gastgebers in Deutschland
Nachweise - ich kann mit der Mehrzahl nicht so recht was anfangen. Vielleicht weiß jemand, was gemeint ist?
Die Mehrzahl bezieht sich auf die verschiedenen Möglichkeiten, die es da gibt: Meldebescheinigung, Mietvertrag, Grundbucheintrag, ...
Natürlich kann man das in der Verpflichtungserklärung alles eintragen - aber wie KDL schon richtig bemerkte "schlafende Hunde ... ".
Dein Vater gibt auf der Verpflichtungserklärung unter dem Punkt "Verwandschaftsbeziehung mit dem Antragsteller" einfach "Freund der Tochter" an - und fertig. Wen bitte interessiert denn, wo der Gast wohnt ? Schließlich kann sich der Gast in den 90 Visatagen täglich woanders aufhalten. Und ob du nun eine eigene Wohnung hast oder noch unter Vaters Dach lebst, spielt doch auch keine Rolle.
Sinnigerweise sollt nur dein Vater auch den Antrag auf die KV machen - sonst haben die vielbeschäftigten Botschaftssachbearbeiter 2 verschiedenen Namen in einem Antrag, was die Feingeister verwirren könnte. Und verwirrte Botschaftssachbearbeiter sind Gift für den Visaerfolg.
Hallo,
melde mich nochmal zum Thema. Die Verpflichtungserklärung konnte ich ohne Probleme in Havanna selbst machen. Musste dazu die Kontoauszüge der letzten Monate vorlegen, und habe denen auch Fotos aus der Kindheit meiner Stieftochter, auf denen wir beide zu sehen waren, vorgelegt. Alles ging dann ziemlich unbürokratisch über die Bühne. Stieftochter hat auch gleich den Visumantrag gestellt und konnte 2 Tage später ihren Pass mit dem Visum abholen. Also alles bestens verlaufen.
Gruss
kdl
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