wichtig bitte helft mir...

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04.06.2013 10:40 (zuletzt bearbeitet: 04.06.2013 10:41)
#51 RE: wichtig bitte helft mir...
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Rey/Reina del Foro

Und sie hatte nach dem Raub weder Pass noch Geld bzw. Kreditkarte ...


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04.06.2013 11:17
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#52 RE: wichtig bitte helft mir...
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( gelöscht )

Zitat von la pirata im Beitrag #51
Und sie hatte nach dem Raub weder Pass noch Geld bzw. Kreditkarte ...




Nun sei doch nicht so kleinlich pirata, das haetten die doch da am Schalter in FRA gleicht mit erledigt


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04.06.2013 11:21 (zuletzt bearbeitet: 04.06.2013 11:22)
#53 RE: wichtig bitte helft mir...
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Rey/Reina del Foro

Ach stimmt, du hast ja so Recht! Wieso bin ich da nur nicht drauf gekommen?

Wegen so einem Kleinkram braucht man sich doch für eine Kubareise keinen Kopf zu machen ...


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04.06.2013 11:43
#54 RE: wichtig bitte helft mir...
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Rey/Reina del Foro

Zitat von la pirata im Beitrag #51

Und sie hatte nach dem Raub weder Pass noch Geld bzw. Kreditkarte ...


Der Raub war wohl eher Diebstahl.

-----
Wenn du Gott zum Lachen bringen willst, mach' Pläne!


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04.06.2013 12:35 (zuletzt bearbeitet: 04.06.2013 12:36)
avatar  jan
#55 RE: wichtig bitte helft mir...
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jan
Rey/Reina del Foro

Beischlafdiebstahl

Sie hat geschlafen und der Dieb nahm den Rucksack einfach weg.

Sie hat noch nicht berichtet wie es eigentlich war.
Hat sie einen fremden Reisenden gebeten auf den Rucksack aufzupassen, während sie zum Klo ging?

Oder wie?

Und wann und wo sie den Rucksack zurückbekam?
Fundbüro. Welcher Ort? Und wann?
.

04.06.2013 13:22 (zuletzt bearbeitet: 04.06.2013 13:23)
#56 RE: wichtig bitte helft mir...
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Rey/Reina del Foro

Es ging wohl eher in Richtung Raub, ist aber noch nicht ganz geklärt, wie es letztlich eingeordnet wird.

Sie holt den Rucksack im Fundbüro auf dem Bahnhof in Köln ab, wenn sie nun wieder nach Frankfurt zum Flughafen fährt.

Den Rest muss sie dann selbst schreiben, wenn sie will.


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04.06.2013 13:29 (zuletzt bearbeitet: 04.06.2013 13:30)
avatar  jan
#57 RE: wichtig bitte helft mir...
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jan
Rey/Reina del Foro

Bin auch öfters von Berlin nach Frankfurt gefahren.
Entweder über Leipzig oder Umsteigen in Hannover.
Jenachdem wie es zeitlich günstiger war.
Aber nie über Köln.

Raub ist es, wenn sie ihn in der Hand hielt und er entrissen wird.
Sonst ist es einfacher Diebstahl.
So wie bei Flipper in Holguin.
Nicht aufgepaßt - Trolley weg.
.

04.06.2013 13:30
#58 RE: wichtig bitte helft mir...
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erfahrenes Mitglied

alsooo... ich hätte definitiv nicht fliegen können, da ich kein pass mehr hatte und sie mir nur ein vorläufigen für europa hätten austellen können... wäre es unter der woche gewesen, wäre es kein problem! ich hab nicht geschlafen... ich saß auf meinem platz, da kam ein araber vorbei und hat mich angeglotzt... wollte mich nicht anmachen lassen und hab deshalb weggeschaut... als ich innerhalb von 30 sek zurückblickte war meine tasche weg!


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04.06.2013 13:30 (zuletzt bearbeitet: 04.06.2013 13:30)
#59 RE: wichtig bitte helft mir...
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Rey/Reina del Foro

Wie gesagt, das soll sie dann selbst schildern.


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04.06.2013 13:39
avatar  sodaqua
#60 RE: wichtig bitte helft mir...
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sehr erfahrenes Mitglied

Zitat von jan im Beitrag #57
Raub ist es, wenn sie ihn in der Hand hielt und er entrissen wird.
Sonst ist es einfacher Diebstahl.



interessiert vielleicht eh keinen, wollt es aber mal gesagt haben:

RAUB

§ 142 StGB

(1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben (§ 89) einem anderen eine fremde bewegliche Sache mit dem Vorsatz wegnimmt oder abnötigt, durch deren Zueignung sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.
(2) Wer einen Raub ohne Anwendung erheblicher Gewalt an einer Sache geringen Wertes begeht, ist, wenn die Tat nur unbedeutende Folgen nach sich gezogen hat und es sich um keinen schweren Raub (§ 143) handelt, mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

DIEBSTAHL

§ 127 StGB

Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen mit dem Vorsatz wegnimmt, sich oder einen Dritten durch deren Zueignung unrechtmäßig zu bereichern, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

RÄUBERISCHER DIEBSTAHL

§ 131 StGB

Wer, bei einem Diebstahl auf frischer Tat betreten, Gewalt gegen eine Person anwendet oder sie mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben (§ 89) bedroht, um sich oder einem Dritten die weggenommene Sache zu erhalten, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, wenn die Gewaltanwendung jedoch eine Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen (§ 85) oder den Tod eines Menschen zur Folge hat, mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu fünfzehn Jahren zu bestrafen.

"Tu was du willst – aber nicht, weil du musst."

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04.06.2013 13:54
avatar  nico_030 ( gelöscht )
#61 RE: wichtig bitte helft mir...
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nico_030 ( gelöscht )

Hi@all!

Zitat

ich hätte definitiv nicht fliegen können, da ich kein pass mehr hatte und sie mir nur ein vorläufigen für europa hätten austellen können



Zitat

Nun sei doch nicht so kleinlich pirata, das haetten die doch da am Schalter in FRA gleicht mit erledigt



Im Prinzip, JA!!

Der Bundesgrenzschutz kann bei Pass Verlust ein Ersatz Dokument ausstellen.

jörg


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04.06.2013 13:59
#62 RE: wichtig bitte helft mir...
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erfahrenes Mitglied

Zitat von nico_030 im Beitrag #61
Hi@all!

Zitat

ich hätte definitiv nicht fliegen können, da ich kein pass mehr hatte und sie mir nur ein vorläufigen für europa hätten austellen können



Zitat

Nun sei doch nicht so kleinlich pirata, das haetten die doch da am Schalter in FRA gleicht mit erledigt



Im Prinzip, JA!!

Der Bundesgrenzschutz kann bei Pass Verlust ein Ersatz Dokument ausstellen.

jörg




in prinzip NEIN! nur von mo-fr ;)


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04.06.2013 19:02 (zuletzt bearbeitet: 04.06.2013 19:02)
avatar  Ralfw ( gelöscht )
#63 RE: wichtig bitte helft mir...
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Ralfw ( gelöscht )

Zitat von josi2013 im Beitrag #62
Zitat von nico_030 im Beitrag #61
Hi@all!

Zitat

ich hätte definitiv nicht fliegen können, da ich kein pass mehr hatte und sie mir nur ein vorläufigen für europa hätten austellen können



Zitat

Nun sei doch nicht so kleinlich pirata, das haetten die doch da am Schalter in FRA gleicht mit erledigt



Im Prinzip, JA!!

Der Bundesgrenzschutz kann bei Pass Verlust ein Ersatz Dokument ausstellen.

jörg



in prinzip NEIN! nur von mo-fr ;)



es scheint Jörg alias Nico glänzt in diesem Thread mit Beiträgen der Art "ich habe von jemanden gehört" und "nach meiner Meinung müsste es so sein" nicht wirklich fundiert, aber durchaus eine Bereicherung dieser Diskussion


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04.06.2013 20:34 (zuletzt bearbeitet: 04.06.2013 20:34)
#64 RE: wichtig bitte helft mir...
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Rey/Reina del Foro

Zitat von nico_030 im Beitrag #61

Der Bundesgrenzschutz kann bei Pass Verlust ein Ersatz Dokument ausstellen.

jörg


Vielleicht war das ja bis 2005 so noch möglich ...


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04.06.2013 21:11
#65 RE: wichtig bitte helft mir...
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Rey/Reina del Foro

Zitat von la pirata im Beitrag #64
Zitat von nico_030 im Beitrag #61

Der Bundesgrenzschutz kann bei Pass Verlust ein Ersatz Dokument ausstellen.

jörg


Vielleicht war das ja bis 2005 so noch möglich ...

Das Thema kannst du 2013 knicken .




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05.06.2013 09:54
avatar  nico_030 ( gelöscht )
#66 RE: wichtig bitte helft mir...
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nico_030 ( gelöscht )

Hi@all!

Zitat

Zitat von la pirata im Beitrag #64
Zitat von nico_030 im Beitrag #61

Der Bundesgrenzschutz kann bei Pass Verlust ein Ersatz Dokument ausstellen.

jörg

Vielleicht war das ja bis 2005 so noch möglich ...

Das Thema kannst du 2013 knicken .




Zitat

Die Grenzbehörden können in Ausnahmefällen Passersatzpapiere mit den Bezeichnungen Reiseausweis als Passersatz bzw. Notreiseausweis ausstellen.




http://www.bundespolizei.de/DE/01Buerger.../_RAP_node.html

jörg


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05.06.2013 10:11 (zuletzt bearbeitet: 05.06.2013 10:11)
avatar  dirk_71
#67 RE: wichtig bitte helft mir...
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Rey/Reina del Foro

Zitat von nico_030 im Beitrag #66


http://www.bundespolizei.de/DE/01Buerger.../_RAP_node.html

jörg


Für Kuba hilft Dir das aber überhaupt nicht.

Siehe

Zitat

Der Reiseausweis als Passersatz gilt grundsätzlich nur für die Dauer der jeweiligen Reise. Er darf durch eine Entscheidung des Bundesministeriums des Innern abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen längstens für einen Monat ausgestellt werden.
http://www.bundespolizei.de/DE/01Buerger.../_RAP_node.html



da es folgende Einreisebestimmungen gibt

Zitat

Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
http://www.auswaertiges-amt.de/sid_53772...361944bodyText4

Nos vemos
Dirk

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