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Verpflichtungserklärung
#1 Verpflichtungserklärung
Habe gerade mit der Sachbearbeiterin meines zuständigen LRA wegen Ausstellung der Verpflichtungserkärung telefoniert. Für Einlader
die Probleme mit der Beschaffung der Verdienst- oder Rentenbescheinigung haben gibt es eine andere, einfache Lösung!
Man hinterlegt bei Antragstellung pro eingeladener Person pro Monat 1000€. Danach wird die dt. Botschaft in Havanna benachrichtigt
und das bek. Prozedere dort kann beginnen.
Nach Wiederausreise der eingeladenen Person(en), die durch ein Formular an der Grenze bestätigt werden muß, und Vorlage dieses wiederum
beim LRA wird die hinterlegte Summe zurücküberwiesen.
Ob das o.G. deutschlandweit Gültigkeit hat weiß ich nat. nicht!
#3 RE: Verpflichtungserklärung
Warum denn nicht?
Vorausgesetzt man begleitet den Reisenden bis zur Passkontrolle; das Formular wird abgestempelt; man nimmt
es in Empfang und bringt es zurück zum LRA y ya!
Sehe da kein Problem; selbst über offizielle Stellen sollte es doch auch möglich sein zu berichten wann und wo der
Betreffende ausgereist ist.
Zitat von pedacito im Beitrag #2
Das wäre ja mal eine erstaunlich unbürokratische Lösung. Nur wie soll das genau mit dem Formular bei der Ausreise funktionieren? Du kannst das Formular ja schlecht deinem Kubi in die Hand drücken und ihn damit zum Grenzbeamten schicken.
Das stimmt.
Man könnte zwar bis zu Passkontrolle mitgehen und sich dort einen Stempel geben lassen, aber die/der Betroffene könnte ja "hinten rum" wieder reinkommen.
Vielleicht könnte später die Fluggesellschaft bestätigen, dass cubana/o an Bord war? Ob die das machen?
Edit: Trabu war schneller.
Diese Variante der Verpflichtung gibt es in Sachsen auch, allerdings wird wohl generell die Summe von 3000 € als Bürgschaft gefordert.
Wegen der Unklarheit hinsichtlich der Bestätigung über die Ausreise habe ich darauf allerdings verzichtet. Ich wollte nicht unbedingt mit den Zollbeamten diskutieren, dass die etwas unterschreiben, was sie bislang noch nie gemacht haben. Die Gefahr, da an einen Unflexiblen zu geraten, erscheint mir zu groß.
Eine Bescheinigung durch die Fluggesellschaft wäre eine Variante, müsste man Condor oder AB direkt mal fragen.
Den Kubaner in die Deutsche Botschaft zu schicken die andere. Das taugt aber nur für Leute, die die Botschaft unproblematisch erreichen können.
#6 RE: Verpflichtungserklärung
Zitat von TRABUQUERO im Beitrag #3
Warum denn nicht?
Vorausgesetzt man begleitet den Reisenden bis zur Passkontrolle; das Formular wird abgestempelt; man nimmt
es in Empfang und bringt es zurück zum LRA y ya!
Ohne Boardkarte kommst du ja nicht bis zur Passkontrolle.
#8 RE: Verpflichtungserklärung
Ralfw
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gelöscht
)
#10 RE: Verpflichtungserklärung
da gibt es ja grundsätzlich zwei Möglichkeiten um zu sehen ob Cubi ausgereist ist:
- Passagierliste des Fluges; ob die Fluggesellschaft diese Information aber weitergibt / weitergeben darf ist mir nicht klar. Es kann gut sein, dass hier der "Datenschutz zuschlägt" und diese Information nicht einfach weitergegeben werden darf
- Ausreise im Schengensystem vermerkt. Der Pass wird ja eingelesen bei der Ausreise, womit dann wohl auch die Ausreise vermerkt ist. Hier könnte ich mir durchaus vorstellen, dass die "nette Dame vom Amt" oder deren Kollegen diese Information auf Anfrage erhalten.
#11 RE: Verpflichtungserklärung
Zitat von Ralfw im Beitrag #10
da gibt es ja grundsätzlich zwei Möglichkeiten um zu sehen ob Cubi ausgereist ist:
- Passagierliste des Fluges; ob die Fluggesellschaft diese Information aber weitergibt / weitergeben darf ist mir nicht klar. Es kann gut sein, dass hier der "Datenschutz zuschlägt" und diese Information nicht einfach weitergegeben werden darf
- Ausreise im Schengensystem vermerkt. Der Pass wird ja eingelesen bei der Ausreise, womit dann wohl auch die Ausreise vermerkt ist. Hier könnte ich mir durchaus vorstellen, dass die "nette Dame vom Amt" oder deren Kollegen diese Information auf Anfrage erhalten.
-Die Passkontrolle wäre kein schlüssiger Beweis, dass derjenige auch letztendlich abgeflogen ist.
-Wo sitzt die "nette Dame vom Amt"? Da möchte ich mich nicht durchfragen müssen. Und ob man da Auskunft bekommt?
Die Passagierliste der Airline wäre schlüssiger. Aber - wie schon erwähnt - ob die das machen?
Ralfw
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gelöscht
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#12 RE: Verpflichtungserklärung
Zitat von Flipper20 im Beitrag #11
-Die Passkontrolle wäre kein schlüssiger Beweis, dass derjenige auch letztendlich abgeflogen ist.
aus meiner Sicht indirekt schon, da er ja sonst entweder im Transit steckt oder aber wieder eingereits ist, wodurch er im System ja doch wieder erfasst wäre? Mir wäre nicht bekannt, dass man nach der Passkontrolle wieder einfach so umkehren kann und ohne Passkontrolle zurück ins Land kann? oder irre ich mich da?
Ja, da irrst Du Dich. Ich habe das schon gemacht, sogar in den Staaten. Da hatte ich etwas vergessen und ging zurück. Die ließen mich einfach durch, in der Gegenrichtung durch die Sicherheitskontrolle. Ich musste mich dann hinterher zwar noch mal filzen lassen, aber das war es dann auch an Problemen damit.
In Deutschland ist das wahrscheinlich noch weniger ein Problem.
derbeamte
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gelöscht
)
#14 RE: Verpflichtungserklärung
Google bildet: Grenzübertrittsbescheinigung.
Ist nun als Dokument nichts neues und läuft auf dem Behördenweg.
Und es ist ulkig, dass ihr hier förmalistischer als die Behörden seit. Vielleicht kann man dann noch die Ausreise umgehen, aber die Behörde erkennt es an.
Wichtig ist natürlich, sich vorab das Formular von der AB geben zu lassen, damit bei der Grenzkontrolle auch bestätigt werden kann.
Zitat von derbeamte im Beitrag #14Die ist eigentlich für ausreisepflichtige Ausländer vorgesehen. Also für solche, die keinen gültigen Aufenthaltstitel (mehr) haben, zur Ausreise aufgefordert oder ausgewiesen wurden.
Google bildet: Grenzübertrittsbescheinigung.
Trotzdem könnte man die Ausländerbehörde fragen, ob sie eine GÜB gibt. Das Aufenthaltsgesetz kennt eigentlich keine GÜB.
Oder man fragt die ABH, wie sie denn die Ausreise nachgewiesen haben möchte. Sicher wäre da eigentlich nur die Meldung bei der Botschaft.
derbeamte
(
gelöscht
)
#16 RE: Verpflichtungserklärung
#17 RE: Verpflichtungserklärung
Die " nette Dame" hat's mir gerade tel. nochmal erklärt: Das Ausreiseformular wird von der Bundespolizei, die ja bek.
die Grenzkontrollen an den Flhfn. durchführt, abgestempelt und von ihr direkt an die zuständige Behörde gefaxt!
Eine Ausnahme gibt's nat. wieder: Sollte die Ausreise mit Zwischenstop in einem Schengenland erfolgen, müsste
man die zust. dt. Botschaft mit einbeziehen! Wie das genau funktioniert wollte sie mir am Tel. nicht sagen; wäre aber auch
kein Problem.
ich komme gerade von der ausländerbehörde des erzgebirgskreises.
ich konnte wie immer die verpflichtungserlärung machen obwohl mein netto einkommen nur bei 700-800euro liegt.
was positiv angerechnet wird ist das ich keine miete bezahlen muß.
hier mal die allgemeinen bestimmungen für die verpflichtungserklärung hier im erzgebirgskreis.
da steht auch drin das es die möglichkeit einer kaution gibt.
http://www.lra-ek.de/fileadmin/erzgebirg...serklaerung.pdf
In den Bestimmungen steht übrigens auch drin - wir hatten das vorneulich an anderer Stelle - dass der Gast durchaus ohne Verpflichtungserklärung einreisen kann, wenn es selbst in der Lage ist, seine Kosten zu bestreiten.
Eben!
Ich glaube nicht, dass die Russen, welche im KaDeWe einkaufen, Immobilien in Berlin oder in Baden-Baden kaufen
von einem armen Deutschen eingeladen wurden
.
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