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scheidung
In ihrem Fall kommt eigentlich nur die Scheidung in Kuba in Frage und ist auch die einfachste für deine Freundin, würde ich sagen.
Sie kann die Scheidung in Abwesenheit "divorcio en rebeldia" in Kuba veranlassen, wenn er nicht einverstanden ist.
Am einfachsten geht natürlich die einvernehmliche Scheidung in Kuba, geht am schnellsten (wenige Tage + etwas Zeit für die Beglaubigungen der Papiere) und wenn er sie einreicht, kostet sie auch fast nichts (nur kubanische Pesos). Dafür könnte sie ihm ja eine Unterstützung / Abfindung anbieten.
Sonst eben en rebeldia, dafür müsste sie einem Anwalt/Anwältin der kubanischen Consultoria Juridica Internacional ausstellen (geht am besten in Havanna vor Ort, aber auch über die Botschaft möglich). Die machen dann alles, kostet insgesamt etwa 800 - 1000 €, inklusive aller notwendigen Beglaubigungen, dauert einige Monate, evtl. aber auch noch länger. Es kommt dann zu einer Gerichtsverhandlung, in der die Zerrüttung der Ehe (mit "Zeugen") festgestellt wird. D.h. wenn er nicht einverstanden ist, nützt ihm das dann auch nichts mehr, er kann das Prozedere dadurch nur verlängern.
Die schnellste Methode ist sich das Einvernehmen des Ex zu erkaufen und sich auf Kuba einvernehmlich scheiden lassen. Inklusive Anerkennung durch das OLG gat mich der ganze Vorgang weniger als zwei Monate gekostet. Dafür fallen Flugkosten und Kosten für ein bis zwei Wochen auf Kuba an. Aber Scheidung in Deutschland ist schon aufgrund des Versorgungsausgleichs keine gute Alternative.
zu erkaufen geht da leider nichts - verletzter Stolz und da lässt er nicht mit sich reden.
kann man das nicht irgendwie hinbekommen - auch wenn er nicht einverstanden ist. offiziell ist das trennungsjahr im oktober diesen Jahres rum.
es muss doch irgendeine Möglichkeit geben
Zitat von relli im Beitrag #28
kann man das nicht irgendwie hinbekommen - auch wenn er nicht einverstanden ist. offiziell ist das trennungsjahr im oktober diesen Jahres rum.
es muss doch irgendeine Möglichkeit geben
Divorcio en rebeldia - siehe oben.
Das Trennungsjahr hier in Deutschland bringt sie doch da nicht weiter.
ok über die Vollmacht klingt gut - aber das bedeutet meine Freundin müsste dennoch nach Kuba reisen?
wie kommt man am besten an den Kontakt der CJI? auf der seite der deutschen botschaft in Kuba habe ich eine Anschrift gefunden. dort hatten wir auch bereits an bufet internacional geschrieben - aber keine Reaktion :-(
vielen dank für jeden Tipp von euch
Eine Scheidung in Deutschland ist möglich, wird unter diesen Umständen aber wenigstens drei Jahre dauern - wenn es gut läuft. Vielleicht auch länger.
http://www.anwalt-scheidung-online.de/ehepartner_ausland.php
http://www.ehescheidung24.de/blog/2008/1...idung-moeglich/
https://www.google.de/search?q=scheidung...tner+im+ausland
Daher sollte deine Freundin eine Scheidung in Kuba in Erwägung ziehen. Die kann in relativ kurzer Zeit durch sein. Das Scheidungsdokument muss dann in Kuba von MINREX und deutscher Botschaft legalisiert werden, und dann in Deutschland durch das Oberlandesgericht anerkannt werden.
1. Die Ehe kann nicht in Deutschland geschieden werden, weil der Lebensmittelpunkt der Ehe nicht in Deutschland war.
2. Selbst wenn, dann müßtet ihr in Deutschland 3 Jahre warten wenn er nicht sein Einverständnis gibt.
3. Scheidung geht auch in Kuba. Im Normalfall auch ohne ihre Anwesenheit. Hier die Anleitung:
Scheidung in Kuba
Wenn ein Bürger in Kuba geheiratet hat und dementsprechend über eine kubanische Heiratsurkunde verfügt, dann kann er die Scheidung ebenfalls in Kuba veranlassen und zwar in der CONSULTORIA JURIDICA INTERNACIONAL (CJI). Die Scheidung kann in jeder CJI stattfinden, nicht nur dort, wo man die Eheschließung vollzogen hat.
Es ist dabei das Original oder auch die Kopie der kubanischen Eheurkunde vorzulegen. Die Kosten belaufen sich auf ca. 600 CUC.
Wenn beide Ehepartner anwesend sind - was zu empfehlen ist - dann wird die Scheidung innerhalb einer Woche durchgeführt.
Sollte die Scheidung nur von einem der Ehepartner veranlasst werden wird der Scheidungsprozess mindestens 3 bis 4 Monate dauern.
In beiden Fällen sind vier Zeugen beizubringen. Diese müssen im Moment der Scheidungsbeantragung nicht unbedingt persönlich anwesend sein, aber notwendig sind die Hinterlegung folgender Daten von ihnen:
Vornamen und Nachnamen, Privatanschrift, Ausweis-Nummer und Telefonnummer.
Wenn nur einer der Zeugen nicht erreichbar sein sollte kann die Scheidung nicht durchgeführt werden und die Gebühren verfallen.
Wenn der Antraggeber in Kuba keine Freunde oder Bekannte hat, die als Zeugen fungieren können, dann kann er in Deutschland von mindestens zwei ihm bekannten Personen eidesstattliche Erklärungen von einem Notar anfertigen lassen und diese vom kubanischen Konsulat legalisieren lassen. Diese eidesstattlichen Erklärungen müssen ins Spanische übersetzt sein und sowohl das Original wie die Übersetzung vom Landgericht beglaubigt sein.
Die Kosten in diesem Falle würden sich um 600 CUC erhöhen die für den Prozess der Anerkennung der Legalisierungen zu bezahlen sind.
Kubanisches Konsulat
Berlin
Nachzulesen hier: http://www.cubadiplomatica.cu/alemania/E...arServices.aspx Ziemlich weit nach unten scrollen.
Für alle anderen Infos einfach die Botschaft in Bonn oder Berlin mal aufsuchen.
Zitat von Trieli im Beitrag #33
1. Die Ehe kann nicht in Deutschland geschieden werden, weil der Lebensmittelpunkt der Ehe nicht in Deutschland war.
Es gab aber wohl auch kein Zusammenleben in Kuba. Insofern kann die Scheidung wahlweise in Deutschland oder Kuba erfolgen. Wo die Ehe geschlossen wurde, ist unerheblich.
Zitat von relli im Beitrag #28
zu erkaufen geht da leider nichts - verletzter Stolz und da lässt er nicht mit sich reden.
Er wäre der erste Kubaner, der einer gewissen Summe schnell verdienten Bargelds widerstehen könnte.
Das geht natürlich nicht mit CUC 10,-, aber ich möchte ihn sehen, wenn er mit CUC 500,- konfrontiert wird.
Das sind für ihn, wenn er in Brot und Arbeit steht, 2 - 3 Jahresgehälter.
Die Alternative heißt für ihn, dass sein Stolz immer noch verletzt ist, er aber in die große Röhre schaut, wenn er sich wehrt. Verhindern kann er die Scheidung nicht.
Damit sich unsere kubanischen Freunde nicht auf den Schlips getreten fühlen: Das ist keine typisch kubanische Eigenschaft. Bei anderen Relationen hat auch im Rest der Welt jeder früher oder später seinen Preis, zumindest,wenn es um solche Bagatellen geht.
Statt Kosten für Behörden zu kreieren, wäre das für beide Seiten eine - wie sagt man heute so schön - Win-Win-Situation.
nee sein stolz ist zu groß ich glaub da helfen keine 500 cuc!!! ihr habt geschrieben das ich jemanden ne vollmacht geben muss und er für uns die scheidung in cuba abwickelt. jetzt die frage wie komme ich an so ne person ran, botschaft???
@Flipper: Das mag bei manch Mädel anders aussehen, aber ich kenne genug männliche Kubaner deren Stolz es tatsächlich verbietet sich "kaufen" zu lassen. Mein Jetziger gehört definitiv auch dazu. Es gibt nämlich auch auf Kuba tatsächlich noch stolze und unkäufliche Menschen. Allerdings ist mir die Form von Stolz und dessen Auswirkungen gelegentlich etwas unergründlich. Auch nach all den Jahren.
@Juan: Eine Scheidung in Deutschland ist zu 95% aussichtslos wenn er noch nie in Deutschland war. Ich kenne genug Fälle in denen der Antrag schlichtweg abgelehnt wurde.
wie sind den die Aussichten wenn ich über die kubanisch botschaft in Dtschl gehe..wenn ich da vorspreche, einem Anwalt eine Vollmacht gebe und zwei Zeugen bennenne, die Aussage legalisieren und übersetzen lasse und die das für uns regeln, ohne das sie nach Kuba muss?!
Warum schreibst du immer "ICH", wenn du deine Freundin meinst?
Oder bist du es doch selbst?
.
Zitat von Flipper20 im Beitrag #37Zitat von relli im Beitrag #28
zu erkaufen geht da leider nichts - verletzter Stolz und da lässt er nicht mit sich reden.
Er wäre der erste Kubaner, der einer gewissen Summe schnell verdienten Bargelds widerstehen könnte.
Das geht natürlich nicht mit CUC 10,-, aber ich möchte ihn sehen, wenn er mit CUC 500,- konfrontiert wird.
Das sind für ihn, wenn er in Brot und Arbeit steht, 2 - 3 Jahresgehälter.
Soweit deine Theorie, Flipper. Die Realität ist da oft eine andere.
Du hast keine Ahnung, wie "stolz" oder besser gesagt wohl wie trotzig und fatalistisch viele junge Kubaner sind.
Zitat von relli im Beitrag #42
wie sind den die Aussichten wenn ich über die kubanisch botschaft in Dtschl gehe..wenn ich da vorspreche, einem Anwalt eine Vollmacht gebe und zwei Zeugen bennenne, die Aussage legalisieren und übersetzen lasse und die das für uns regeln, ohne das sie nach Kuba muss?!
Wenn ihr in Kuba ein paar Bekannte habt, lasst sie den Zeugenpart übernehmen. Sie sollen sich, wenn es dann soweit ist, bei der CJI als Zeuge eintragen lassen. Sie müssen die Zerrüttung der Ehe bestätigen. Ob sie den kubanischen Partner wirklich kennen, ist dabei nachrangig (also letztlich nicht nötig).
Am einfachsten, falls für euch möglich, ist es natürlich, für ein paar Tage nach Havanna zu reisen und dort in der CJI alles in Gang zu bringen.
Die CJI kümmert sich dann übrigens auch um alle Beglaubigungen beim MINREX und der deutschen Botschaft und schickt das Dokument schließlich sogar auf Wunsch per DHL nach Deutschland.
@la pirata - danke für deine Antworten...ja denke auch, aber man könnte auch ausschließlich über die kbanisch Botschaft in Kuba sowas in Gang bringen?! Habe die schon angemailt, kam noch nichts zurück...da solls dann auch echt nicht am Geld klemmen.
ok super danke dir...dann werden wir mal warten...letzendlich fliegt man runter und zahlt Flug und Hotel etc glaub dann kann man das Geld auch hier investieren dafür...wichtig ist nru eins so schnell wie möglich da rauskommen und ihn nicht betteln müssen!:-)
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