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Visa-Abläufe ab 15.01.13 neu oder geändert?
Hola zusammen,
erstmal noch an "alle" ein glückliches und gesundes neues Jahr 2013.
Ab Mitte Januar soll es doch einfacher werden bzgl. Visaverfahren in Kuba.
Es soll ein Visaantrag Mitte/Ende März in Havanna gestellt werden für 90 Tage als Besucher.
Anbei habe ich folgende Frage an Euch:
Wie ist nun hierzu die zukünftige Vorgehensweise?
-> Alles so wie es in der Homepage der Deutschen Botschaft angegeben wurde machen.
Sprich die Verpflichtungserklärung, Krankenversicherung, Antrag ausfüllen, Antrag Online fertig stellen,
Termin zur Vorsprache telefonisch ausmachen,....
Was muß noch seitens des Antragsstellers passieren?
Ist das o.g. alles?
Dirk ist das nicht das geleiche?
Frankfurter Allgemeine: Thema Auslandsreisen
Kuba gewährt Bürgern weitgehende Reisefreiheit
16.10.2012 · Kuba öffnet seine Grenzen für die eigenen Bürger: Von Januar 2013 an benötigen Kubaner zum Ausreisen statt einer Genehmigung nur noch einen Pass und ein Einreisevisum des Ziellandes.
as kommunistische Regime in Kuba gewährt seinen Bürgern weitgehende Reisefreiheit. Künftig benötigen die Kubaner keine offizielle Ausreisegenehmigung und auch keine Einladung aus dem Ausland mehr - ein Reisepass genügt. Auch die Dauer möglicher Reisen wird nach Angaben der Regierung in Havanna heraufgesetzt, und zwar von elf Monaten auf 24 Monate.
Die im Amtsblatt veröffentlichte Neuregelung gilt laut Außenministerium in 90 Tagen, also am 14. Januar 2013. Einige Beschränkungen bleiben bestehen. Die Dauer des Auslandsaufenthalts ist auf zwei Jahre begrenzt, eine Verlängerung darüber hinaus muss bei den diplomatischen Vertretungen Kubas beantragt werden. Die jüngsten Änderungen trügen dem „Recht des revolutionären Staats Rechnung, sich gegen die Einmischung und Unterwanderung durch die Vereinigten Staaten und ihre Verbündeten zu verteidigen“, hieß es aus dem Außenministerium.
Bislang ist nicht nur wegen der oft schwer oder gar nicht zu erhaltenden Ausreisegenehmigung, sondern auch wegen der hohen Kosten eine Auslandsreise für viele Kubaner unmöglich. Die Beschaffung der erforderlichen Visa, Genehmigungen und Beglaubigungen kostet umgerechnet bis zu 385 Euro. Zusammen mit dem Flugticket ist das für viele Kubaner unerschwinglich - der durchschnittliche Monatslohn liegt bei knapp 15 Euro.
derbeamte
(
gelöscht
)
#5 RE: Visa-Abläufe ab 15.01.13 neu oder geändert?
Es gibt sogar Befürchtungen einiger Foristen, dass die deutsche Botschaft nun schärfer prüfen wird. Nichts genaues weiß man nicht. Aber eine Vereinfachung im Verfahren mit der deutschen Botschaft auf Kuba steht nicht zu erwarten. Der deutschen Botschaft sind Gesetzesänderungen des kubanischen Staates schlichtweg egal.
Etwas billiger sollte es werden, aber eben nur, weil man für die kubanischen Behörden weniger zahlen muss.
#6 RE: Visa-Abläufe ab 15.01.13 neu oder geändert?
@Löwenherz:
Das deutsche Visum wird wie auf der Homepage beschrieben beantragt. Du machst hier Verpflichtungskerlärung und KV. Antragssteller in Havanna ist dein Gast, der dafür einen Reisepass benötigt. Das kann im Moment aufgrund der geänderten Ausreisebestimmungen und des damit verbundenen Andrangs evtl. etwas dauern, am besten dein Gast fragt in der Inmigracion, (wenn er/sie nicht schon einen Pass hat). Ich glaube, regulär sind drei Wochen (bin nicht sicher!). Bevor der Pass nicht da ist, sollte man keinen Termin in der Dt. Botschaft machen.
Das, was für dich wegfällt nach dem 14.1. ist die offizielle Einladung, die der Einlader bisher bei den kubanischen Behörden einreichen musste als Bedingung, damit seit kubanischer Gast eine Ausreise beantragen konnte. Diese Ausreisegenehmigung muss nun nicht mehr beantragt werden. Allerdings ist es möglich, dass der Reisepass (z.B. für bestimmte Berufsgruppen) verweigert wird, so steht es jedenfalls im neuen Gesetz. Wie die Praxis aussieht, wird sich noch zeigen.
Wie oben steht, an den Einreise-Bestimmungen der anderen Ländern ändert dies nichts.
Ralfw
(
gelöscht
)
#7 RE: Visa-Abläufe ab 15.01.13 neu oder geändert?
Zitat von Löwenherz im Beitrag #3
Kuba öffnet seine Grenzen für die eigenen Bürger: Von Januar 2013 an benötigen Kubaner zum Ausreisen statt einer Genehmigung nur noch einen Pass und ein Einreisevisum des Ziellandes.
erklärt doch alles:
1) Cubis dürfen raus aus Cuba wenn sie einen Pass haben (Cuba bestimmt)
2) Cubis dürfen rein in anderes Land wenn sie ein Einreisevisum des Ziellandes haben (Zielland bestimmt)
mir ist nichts bekannt, dass Deutschland (=Zielland) den Visaprozess geändert hat
#8 RE: Visa-Abläufe ab 15.01.13 neu oder geändert?
ok, dachte ich mir so genau wie Clara beschrieben hat, muß man die doofe Einladung über Berlin+Bonn nicht mehr machen. Der(die) Visanatragsteller(in) hat bereits einen neuen Reisepaß erhalten. Also Clara nach meinen beschrieben Start, wartet man auf die Visabewilligung + dann könnte ein Flug gebucht werden. Stimmt es so oder fehlt noch was im verkürzten Ablauf?
#12 RE: Visa-Abläufe ab 15.01.13 neu oder geändert?
Zitat von Löwenherz im Beitrag #11
ok, dachte ich mir so genau wie Clara beschrieben hat, muß man die doofe Einladung über Berlin+Bonn nicht mehr machen. Der(die) Visanatragsteller(in) hat bereits einen neuen Reisepaß erhalten. Also Clara nach meinen beschrieben Start, wartet man auf die Visabewilligung + dann könnte ein Flug gebucht werden. Stimmt es so oder fehlt noch was im verkürzten Ablauf?
Ja, eigentlich schon. Also Visumstechnisch muss man nach der persönlichen Antragsstellung in der Botschaft (mit Verpflichtungserklärung im Original + KV-Nachweis aus Dtld.) nur ein/zwei Tage warten, dann geht Cubano/a wieder hin und erhält die Antwort. Sollte diese positiv sein, könnt ihr theoretisch einen Flug buchen für nach den 14.1. buchen. Allerdings muss er/sie ja wie gesagt, den Pass "aktualisieren" lasssen, was immer das heißt, ich weiß es nicht. Am besten mal Cubano fragt mal in der zuständigen Inmigracion. Ich würde erst einen Flug buchen, wenn klar ist, dass der Ausreise nichts mehr im Weg steht. (Oder Flug mit guten Umbuchungskonditionen).
Weißt du denn, ob dein Gast vorher zu den Leuten gezählt hat, die aus beruflichen Gründen eine Freistellung von Arbeitgeber und Ministerium gebraucht hätten? Gehe davon aus, dass diese Gruppen bei den Reisepass-Aktualisierungen eher längerwierig kontrolliert werden als andere.
PD: Sollte dein Gast Eigentum in Kuba besitzen oder Kinder haben; Solche Nachweise helfen auch bei Antragsstellung, die "Rückkehrwilligkeit" glaubhaft zu machen.
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