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Auffällig geworden während Visaprozess
Zitat von Trieli im Beitrag #99
@Espanol: Die Rechtslage in Deutschland ist so, daß man sehr wohl seinen Partner rauswerfen kann. Wichtig ist nur, daß dieser nicht im Mietvertrag steht. Nur dann hätte er ein Recht in der Wohnung zu bleiben. Rein rechtlich gesehen ist Iris vermutlich alleinige Mieterin und hat damit auch das Hausrecht. Allerdings muß sie dann, falls ihr Mann nicht in der Lage ist, für eine angemessene Unterkunft sorgen. Sein Lebensstandard muß für 12 Monate nach Trennung erhalten bleiben.
Tu ich natürlich, allerdings ist es eben keine 4-Zimmer-Wohnung mehr sondern nur ein winziges 1-Zimmer-Appartment. Seit einem Monat will er aber gar kein Geld mehr von mir, sondern ist froh, seine Unabhängigkeit auch finanziell wieder leben zu können. Er ist eben ein stolzer macho cubano und auch kein übler Schmarotzer- ein bisschen Glück im Unglück habe ich eben doch.
ihr braucht aber auch unbedingt einen dolmetscher beim notar; nur die übersetzung reicht nicht. er muss auch fragen stellen können, während der EV vorgelesen wird. und der notar beglaubigt den vertrag nur, wenn er der meinung ist, dein mann konnte alles verstehen und fragen stellen.
Zitat von CarstenW im Beitrag #102
ihr braucht aber auch unbedingt einen dolmetscher beim notar; nur die übersetzung reicht nicht. er muss auch fragen stellen können, während der EV vorgelesen wird. und der notar beglaubigt den vertrag nur, wenn er der meinung ist, dein mann konnte alles verstehen und fragen stellen.
Danke Carsten, das wusste ich noch nicht. Ganz schön kostspielig das Alles!
Zitat von CarstenW im Beitrag #105
de nada. habe ich auch so gemacht, nur vor der eheschliessung schon. aber der dolmetscher ist wichtig, auch wenn er schon gut deutsch kann. rechtstexte lesen UND verstehen sind was anderes, als smalltalk...
Carsten, muss dieser Dolmetscher wieder so einen Stempel vom Amtsgericht haben oder reicht jemand der sehr gut spanisch spricht?
Zitat von iris im Beitrag #106Zitat von CarstenW im Beitrag #105
de nada. habe ich auch so gemacht, nur vor der eheschliessung schon. aber der dolmetscher ist wichtig, auch wenn er schon gut deutsch kann. rechtstexte lesen UND verstehen sind was anderes, als smalltalk...
Carsten, muss dieser Dolmetscher wieder so einen Stempel vom Amtsgericht haben oder reicht jemand der sehr gut spanisch spricht?
@ iris
Ich bin zwar nicht gefragt, aber ich würde zu so einem "amtlichen" Termin beim Notar auf jeden Fall auch einen amtlich zugelassenen Dolmetscher mitnehmen. Wozu sonst überhaupt ein Notartermin? Der ganze amtliche Charakter des Notartermins würde zerstört, wenn dort irgendjemand säße, der zufällig gut spanisch spricht.
Wie soll sich der Notar von dem überzeugen, was er anschließend bescheinigen soll?
Wenn der Notar schlau ist, führt er den Termin ohne amtlich zugelassenen Dolmetscher erst gar nicht durch.
-------------------------------------------
Zitat von iris im Beitrag #106
Carsten, muss dieser Dolmetscher wieder so einen Stempel vom Amtsgericht haben oder reicht jemand der sehr gut spanisch spricht?
Ja, das muss ein gerichtlich vereidigter Dolmetscher sein. Der hat ja einen Eid darauf geschworen, richtig zu übersetzen.
Ein "guter Freund" könnte ja z.B. "Zugewinngemeinschaft" übersetzen mit "Firma aquí o te botan del país".
Ich war gestern bei meiner Rechtsanwältin, die sowohl auf Familien- als auch Ausländerrecht spezialisiert ist. Sie gab mir die Auskunft, dass ich weder verpflichtet sei, seinen Auszug der AB zu melden, noch ihn in meiner derzeitigen Wohnung abzumelden. Das wäre seine Pflicht und ich kann nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn er dies nicht macht.
Außerdem bin ich auch nicht verpflichtet, ihm meine neue Adresse mitzuteilen. Sie meinte dazu, das wäre ja zum Beispiel im Falle von Stalking verheerend wenn es so ein Gesetz gäbe.
Zitat von iris im Beitrag #110
Ich war gestern bei meiner Rechtsanwältin, die sowohl auf Familien- als auch Ausländerrecht spezialisiert ist. Sie gab mir die Auskunft, dass ich weder verpflichtet sei, seinen Auszug der AB zu melden, noch ihn in meiner derzeitigen Wohnung abzumelden. Das wäre seine Pflicht und ich kann nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn er dies nicht macht.
Außerdem bin ich auch nicht verpflichtet, ihm meine neue Adresse mitzuteilen. Sie meinte dazu, das wäre ja zum Beispiel im Falle von Stalking verheerend wenn es so ein Gesetz gäbe.
Sie ist Anwaeltin und sollte sich demzufolge sehr gut auskennen, trotzdem finde ich persoenlich die Argumentation mit dem
Stalking etwas weit hergeholt, oder besteht da etwa ein begruendeter Verdacht dass es dazu kommen koennte
Ich bin auch nach wie vor der Meinung, dass der Deutsche Ehepartner die verpflichtung hat eine Trennung bei der AHB anzuzeigen,
denn Voraussetzung fuer die Gueltigkeit der AE ist die bestehende eheliche lebensgemeinschaft. Ich konstruiere jetzt mal ein bisschen.
Die AHB bekommt in ein paar Monaten per Zufall, Datenabgleich oder weil Deine Mann Unterstuetzung beantragt mit dass ihr schon
laenger getrennt habt und Du auch schon seit laengeren in eine andere Stadt gezogen bist ohne ihm den neunen Wohnort
mitzuteilen. Bei einem gewissenhaften sachbearbeiter klingelt dort unter Umstaenden sofort die Alarmglocke Scheinehe
sie heiratet eonen Cubaner bringt den mit nach Deutschland er bekommt eine AE fuer 3 Jahre und ploetzlich trennen sich die beiden
sie zeigt dies nicht bei uns an und zieht um da kann Sachbearbeiter schon etwas aufmerksam werden und sich die Sache mal
naeher anschauen.
dann noch ein anderer Aspekt, wenn ich richtig gelesen haben moechtest Du nach wie vor dass er einen Ehevertrag unterschreibt
ohbwohl die Ehe gescheitert ist, ein etwas ungewoehnliches Unterfangen, ich als Cubanisxcher Ehemann wuerde mir das sehr genau
ueberlegen und das wird er auch wenn er sich beraten laesst. Du willst nocht etwas von ihm und somit ist es meiner Meinung
nach nicht zielfuehrend jetzt eine rechtlich zwar legale Position einzunehmen die ihm aber wenig Spielraum laesst.
Er haette durchaus noch Moeglichkeiten Dir das Leben noch ein bisschen schwer zu machen, arbeitslos werden, Unterstuetzung beantragen
und wenn gar nichts mehr geht Politisches Asyl, und die Arge bzw. das Sozialamt wird sich dann wohl hoechstwarscheinlich an
Dich wenden.
Du kannst es drehen und wenden wie Du willst, ihr seid immer noch verheiratet und daraus ergeben sich Verpflichtungen
und diesen wirst Du Dich nicht durch die Hintertuer entziehen koennen.
Zitat von CarstenW im Beitrag #105
de nada. habe ich auch so gemacht, nur vor der eheschliessung schon. aber der dolmetscher ist wichtig, auch wenn er schon gut deutsch kann. rechtstexte lesen UND verstehen sind was anderes, als smalltalk...
Wir haben das auf Anraten des Notars nach Eheschließung und nach Einreise gemacht, alle Verträge in Deutsch und Spanisch incl. Übersetzerin beim vorlesen.
LG
Félix
Na ja Español - viel Plan scheint die Frau Rechtsanwältin wohl nicht zu haben - wo ist bitte der Sinn, dem Ex die neue Adresse zu verschweigen - da in Dtl. Anwaltspflicht bei der Scheidung besteht wird wohl zumindest seine Rechtsanwältin die ladungsfähige Adresse kennen müssen und somit hätter er sie auch.
Ansonsten ist das schon OK - sie ändert bei der Meldebehörde ihren Familienstand von verheiratet in dauerhaft getrennt lebend und gut ist´s - mit der Ausländerbehörde hat sie nix zu schaffen - das melden die sich dann schon untereinander weiter.
Zum Thema einen Ehevertrag wärend der Scheidung bzw vor einer absehbaren Scheidung abzuschließen sag ich nur mal zumindest wenn Sie ihm in diesem Vertrag nicht mehr zukommen lassen wöllte als ihm gesetzlich zusteht wäre er ja auch Prügel wert, wenn er den unterschreiben würde.
Zitat von George1 im Beitrag #113
Na ja Español - viel Plan scheint die Frau Rechtsanwältin wohl nicht zu haben - wo ist bitte der Sinn, dem Ex die neue Adresse zu verschweigen - da in Dtl. Anwaltspflicht bei der Scheidung besteht wird wohl zumindest seine Rechtsanwältin die ladungsfähige Adresse kennen müssen und somit hätter er sie auch.
Ansonsten ist das schon OK - sie ändert bei der Meldebehörde ihren Familienstand von verheiratet in dauerhaft getrennt lebend und gut ist´s - mit der Ausländerbehörde hat sie nix zu schaffen - das melden die sich dann schon untereinander weiter.
Zum Thema einen Ehevertrag wärend der Scheidung bzw vor einer absehbaren Scheidung abzuschließen sag ich nur mal zumindest wenn Sie ihm in diesem Vertrag nicht mehr zukommen lassen wöllte als ihm gesetzlich zusteht wäre er ja auch Prügel wert, wenn er den unterschreiben würde.
Diesen Sinn kann ich auch nicht erkennen, und das Argument Stalking bisserl abstrakt in diesem Zusammenhang
Das mit dem Auslaenderrecht da bin ich mir nicht so sicher, ein Bekannter von mir hatte vor Jahren eine aehnliche Situation
auch getrennt, umgezogen ohne der Frau die Adresse mitzuteilen nur kam diese nach ein paar Monaten auf die Idee
Unterstuetzung zu beantragen. Knappe 3 Wochen spaeter bekam der Gute einen Brief der Sozialbehoerde Entenhausen Mitte
und einen der AHB am alten Wohnort.
#115 RE: Auffällig geworden während Visaprozess
Zitat von Español im Beitrag #111
Ich bin auch nach wie vor der Meinung, dass der Deutsche Ehepartner die verpflichtung hat eine Trennung bei der AHB anzuzeigen,
denn Voraussetzung fuer die Gueltigkeit der AE ist die bestehende eheliche lebensgemeinschaft. Ich konstruiere jetzt mal ein bisschen.
Da gibt es nichts zu konstruieren. Niemand ist verpflichtet, seinen Ehepartner anzuzeigen. Weder bei der ABH, noch bei der Polizei, noch sonstwo.
Sie darf ihn natürlich anzeigen, wenn sie das für richtig hält. Aber verpflichtet ist sie nicht. Und wenn sie es nicht tut, kann ihr daraus kein Strick gedreht werden.
Zitat von juan72 im Beitrag #115Zitat von Español im Beitrag #111
Ich bin auch nach wie vor der Meinung, dass der Deutsche Ehepartner die verpflichtung hat eine Trennung bei der AHB anzuzeigen,
denn Voraussetzung fuer die Gueltigkeit der AE ist die bestehende eheliche lebensgemeinschaft. Ich konstruiere jetzt mal ein bisschen.
Da gibt es nichts zu konstruieren. Niemand ist verpflichtet, seinen Ehepartner anzuzeigen. Weder bei der ABH, noch bei der Polizei, noch sonstwo.
Sie darf ihn natürlich anzeigen, wenn sie das für richtig hält. Aber verpflichtet ist sie nicht. Und wenn sie es nicht tut, kann ihr daraus kein Strick gedreht werden.
Sie soll ihn ja auch nicht anzeigen, sondern lediglich der AHB mitteilen dass die eheliche lebensgemeinschaft nicht mehr
besteht. In den 2 mir bekannten Faellen, hatte der Deutsche Ehepartner deswegen erhebliche Probleme.
Aber was solls ihre Anwaeltin wird schon wissen wovon sie redet. Vermute mal der Gute wird aus allen Wolken fallen wenn er
erfaehrt dass sein AE fuer 3 jahre nicht mehr soviel wert ist und er zum Verlassen Deutschlands aufgefordert wird und ob er dann
nocht bereit ist einen Ehevertrag zu unterschreiben?????????????????????????????????
Zitat von chico im Beitrag #121
Dresden/Sachsen.
Also ich kann hier:
https://www.online-scheidung.info/scheid...ner-online.html
Zahlen eingeben wie ich will - 150 € kommen da nie raus - außer deine Ex hat die Kosten übernommen.
Sie hatte Prozesskostenhilfe.Die hat ihre gesamten Kosten übernommen.Ich hatte nur die Anteiligen Gerichtskosten für die halbstündliche Verhandlung zu zahlen.Eben so ca.150 Euro.Und ein paar Portokosten für verschiedene Papiere.
Allerdings hätte ich wenn es zur Verhandlung über Unterhaltsforderungen gekommen währe dann einen Anwalt benötigt.Nur zur Scheidung brauch nur der einen der die Scheidung einreicht,in diesen Fall meine Frau.Wir wahren uns aber in allam einig.
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