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Probleme beim Scheidungsverfahren in Kuba
Guten Tag,
ich habe in Kuba einseitig die Scheidung bei der internationalen Anwaltskanzlei im September 2010 eingereicht. Danach war es aber unmöglich, den dortigen Anwalt zu erreichen, d.h. keine Antwort auf Emails und SMS. Weitere telefonische Kontaktversuche funktionierten auch nicht.
Die Adresse meiner Frau in Europa war mir auch nicht mehr bekannt, es ist unklar, die letzte Adresse bei einer Firma wo Sie arbeitete und in einer firmeneigenen Wohnung wohnte ist nicht mehr gültig, nachdem Sie gekündigt hat.
Nun hat Sie im Sommer 2011 selbst die Scheidung eingereicht.
Formell laufen jetzt also 2 Scheidungsverfahren parallel, was zumindest in Europa nicht zulässig ist. Allerdings kenne ich jetzt zumindest eine postalische Zustelladresse von Ihrem Rechtsanwalt.
Was würde jetzt wohl geschehen, wenn ich wieder nach Kuba fahre, dort die Scheidung abschließe und dem Familiengericht hier das kubanische Scheidungsurteil vorlege ?
Dann müßte dieses Verfahren doch recht schnell auch in Europa zum Abschluss kommen, da es dann nur um die Legalisierung des kubanischen Scheidungsurteils geht. Vermutlich würde man sehr große Augen hier beim Familiengericht machen...
Allerdings wären die etwas hohen Unterhaltsforderungen damit nicht geklärt, d.h. es hätte darauf kein Einfluß.
Wo habt ihr denn geheiratet? Hier oder drüben?
Wenn ihr hier geheiratet habt, glaube ich, daß die Scheidung
drüben nicht funktioniert. Bin mir aber nicht sicher.....
Gruss und den Kopf nicht hängen lassen...
Falko
Nun ich habe schon in Kuba geheiratet, allerdings vermute ich mal, dass wegen des laufenden Scheidungsverfahrens hier, die Scheidung in Kuba eventuell möglich aber hier nichts bringt.
Ohnehin sind alle Unterhaltsfragen hier zu klären, auch wenn die Scheidung in Kuba erfolgt ist ?
Zitat von jojo1
Ohnehin sind alle Unterhaltsfragen hier zu klären, auch wenn die Scheidung in Kuba erfolgt ist ?
So lange sie in der EU ist schon, ist sie irgend wann in Cuba, kommt der Stinkefinger.
falko
#5 RE: Probleme beim Scheidungsverfahren in Kuba
Ist immer eine komplizierte Sache Scheidung mit einer Cubana .
du kannst ich auf Cuba scheiden lassen auch ohne im beisein deiner noch Ehefrau was allerdings dauert ca 3-4 Monate , und dann mußt du das Scheidungurteil noch von der deutschen Botschaft beglaubigt werden .
das Scheidungurteil kannst du denn hier anerkennen lassen mein bekannter hatte das gleiche Problem .
Wenn ich mir die Preise bei der cub. Botschaft in Bonn für eine
Scheidung in Cuba anschaue, stelle ich mir die Frage: Bist Du bescheuert
Die nehmen Dich doch drüben aus wie eine fette Gans....
falko
Die Scheidung auf Kuba kann muß aber nicht in Deutschland anerkannt werden. Nach deutschen Recht hat die Scheidung da stattzufinden wo der Lebensmittelpunkt des Paares während der Ehe war.
Und von welchem Unterhalt reden wir denn hier? Wenn keine Kinder im Spiel sind, dann hat sie eh keinen Anspruch auf Unterhalt. Es gibt nur den so genannten Trennungsunterhalt. Der ist aber max. für 12 Monate zu leisten und gilt ab dem Tag der Trennung für 12 Monate und muß umgehend bei einem Gericht geltend gemacht werden. Nachträglich ist das nicht mehr möglich, da dieser zum Ausgleich des sozialen Standards und der Überbrückung des Zeitraumes gilt den man benötigt um sich wieder alleine im Leben einzurichten. Wenn man diesen erst nachträglich beantragt gehen die Gerichte davon aus, dass der Ehepartner/in dies auch ohne große Probleme alleine hinbekommen waren und er/sie somit sozial davon nicht abhängig war. Der Trennungsunterhalt ist ja nicht zur Bereicherung gedacht sondern zum Erhalt des bisherigen Lebensstandards. Anders sieht der Fall aus wenn die betreffende Person zum Sozialamt geht. Dann würde er/sie aber auch sofort entsprechend beraten.
Den Ehegattenunterhalt gibt es schon seit einigen Jahren nicht mehr. Die deutsche Rechtssprechung geht davon aus, dass ein gesunder Mensch der nicht im Rentenalter ist alleine in der Lage sein muß seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.
Das deutsche Scheidungsrecht wäre hier von Vorteil. Es gilt aber nicht, denn die gemeinsame Wohnung war nicht in Deutschland, sondern in Frankreich . Allerdings gibt es auch in Deutschland nachehelichen Unterhalt unter sehr strengen Bedingungen. Dies dann, wenn ein Ehepartner finanzielle Nachteile durch die Ehe hatte. Dies wäre hier sehr schwer darzustellen. Ich möchte aber für alle anderen Fälle, darauf hinweisen, dass bereits der Trennungsunterhalt extrem hoch sein kann, so etwa 3/7 des relevanten Nettoeinkommens abzüglich Selbstbehalt.
Wie lange seit ihr denn schon getrennt? Wenn es länger als 12 Monate sind, dann ist der Trennungsunterhalt doch eh vom Tisch. Und welchen finanziellen Nachteil soll sie denn durch die Ehe erlitten haben???? Das mit der Scheidung hier könnte dann schwierig werden. Bekannte von meinem Ex und mir haben jahrelang in Spanien gelebt. Nach der Trennung blieb sie da und er kam zurück und wollte sich in Deutschland scheiden lassen. Nach einem monatelangem Hickhack wurde der Antrag abgewiesen mit dem Hinweis Scheidung nur in Spanien möglich.
Zitat von Trieli
Wie lange seit ihr denn schon getrennt? Wenn es länger als 12 Monate sind, dann ist der Trennungsunterhalt doch eh vom Tisch. Und welchen finanziellen Nachteil soll sie denn durch die Ehe erlitten haben???? Das mit der Scheidung hier könnte dann schwierig werden.
Es liegt hier ein Missverständnis vor: Wie ich bereits geschrieben habe, gilt für mich französisches Recht, auch wenn ich leider die Sprache nicht verstehe, so leben dennoch viele Deutsche in Frankreich. Und das dortige Rechtssystem ist doch bei einer Scheidung unterschiedlich, es ist eindeutig so, dass ich Trennungsunterhalt zahlen muss und eventuell eine höhere Abfindung ( die ich dann aber in Pesos National zahlen möchte ). Auch gilt die Regelung nicht, dass der Unterhaltsanspruch verfällt nach Trennung von mehr als 1 Jahr. Auch kann versucht werden Unterhalt rückwirkend zu erhalten, d.h. man trennt sich und dann wartet man 2 Jahre, lebt mit einem anderen Mann zusammen, trennt sich wieder von diesem und verlangt dann vom alten Ehemann rückwirkend z.B. 100.000 € Unterhalt
#11 RE: Probleme beim Scheidungsverfahren in Kuba
Zitat
Französisches Scheidungsrecht
Das französische Scheidungsrecht weicht in etlichen Punkten vom deutschen Scheidungsrecht ab.
Bei den Franzosen wird kein Trennungsjahr gefordert. Sind sich die Ehegatten einig, dass sie geschieden werden wollen, dann müssen sie nicht einmal angeben, dass die Ehe zerrüttet ist. Selbst eine funktionierende Ehe kann geschieden werden, wenn sich die Eheleute hinsichtlich der Scheidungsfolgen einig sind.
Anders als in Deutschland gibt es in Frankreich noch das Verschuldensprinzip. Wer am Scheitern der Ehe Schuld trägt, kann gegen den anderen Ehegatten keine Abfindungsansprüche geltend machen.
Widerspricht der andere Ehegatte der Scheidung und liegt auch kein Grund vor, eine Verschuldensscheidung zu beantragen, dann ist eine Wartezeit von 2 Jahren einzuhalten. Danach kann die Ehe auch gegen den Willen des anderen Eheteils geschieden werden.
Große Unterschiede gibt es hinsichtlich der Vermögensaufteilung. Während in Deutschland ein Zugewinnausgleich statt findet, gilt in Frankreich die Errungenschaftsgemeinschaft. Während der Ehe angeschafftes Vermögen gilt als gemeinsames Vermögensgut.
Selbstverständlich können die hier dargestellten Punkte nur einen ersten Anhaltspunkt bieten. Stets ist sehr genau zu analysieren, ob deutsche Familiengerichte zuständig sind oder ein Scheidungsantrag besser bei einem ausländischen Gericht anhängig zu machen ist. Sind deutsche Gerichte zuständig, dann wenden diese gleichwohl ausländisches Recht an, wenn beide Eheleute die gleiche - auswärtige - Staatsangehörigkeit besitzen, also z.B. es um die Trennung eines Ehepaares geht, bei denen beide die französische Staatsangehörigkeit besitzen.
Demgegenüber sind Fragen des Zustandekommens der Ehe aus deutscher Sicht stets nach dem Recht des Landes zu beurteilen, an dem die Ehe geschlossen wurde.
Im Einzelnen regeln sich die Fragen internationalen Eherechts nach den Art. 11 ff. des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch EGBGB, sofern nicht im Einzelfall bilaterale oder multilaterale Staatsverträge vorrangig sind.
http://ramrud.de/familienrecht/auslandsb...cheidungsrecht/
Zitat von dirk_71Zitat
Französisches Scheidungsrecht
.
[b]Anders als in Deutschland gibt es in Frankreich noch das Verschuldensprinzip.
Nun vielen Dank für die ausführliche Darstellung. Nur das Verschuldensprinzip ist auch nicht gut, denn den Nachweis ist real schwierig und jeder Richter entscheidet wie er es für richtig hält. Und was bedeutet Verschulden überhaupt ? Das ist sehr subjektiv, und deshalb nicht so gut. Der Trennungsunterhalt ist davon aber auch nicht betroffen, dieser ist zunächst immer zu zahlen und danach wird dann festgelegt, welche Abfindung von wem zu zahlen ist,
#14 RE: Probleme beim Scheidungsverfahren in Kuba
Zitat von Ralfw im Beitrag #13
wie ist eigentlich damals die Geschichte ausgegangen? Das wäre doch sicherlich für den/die eine/n oder andere/n Foristen/in von Interesse?
ich war gerade etwas am "wühlen" im Forum, was man halt so macht wenn es draussen regnet...
Jetzt hat es hier in Berlin auch zu regnen begonnen. Deshalb interessiert mich jetzt auch der Ausgang der "Geschichte"!
Ich tippe mal darauf, dass jojo (sieh an, damals war er blutjung im Forum) sich durchgesetzt hat mit seiner Scheidung a lo cubano und anschließender Anerkennung des Urteils in Europa.
Zitat von hombre del norte im Beitrag #14
Jetzt hat es hier in Berlin auch zu regnen begonnen.
In Köln glücklicherweise auch.
Zitat von el prieto im Beitrag #16Zitat von hombre del norte im Beitrag #14
Jetzt hat es hier in Berlin auch zu regnen begonnen.
In Köln glücklicherweise auch.
Strahlender Sonnenschein hier
#19 RE: Probleme beim Scheidungsverfahren in Kuba
Zitat von condor im Beitrag #20Zitat von Timo im Beitrag #15
Wie Jojo war verheiratet mit einer Kubine? Und das ohne Spanischkentnisse?
Sowas kann leider nur böse Enden glaube ich...
Jojo Bond war verheiratet
Liebeskasperlgrüße nach Havanna?...
Wurde da auch geschüttelt oder nur gerührt?...
Geschüttelt, bestimmt.
Gerührt? Aua..
Zitat von condor im Beitrag #20
Jojo Bond war verheiratet
tja, was ich hier alles entdecke wenn es draussen regnet. wenn es weiter "schifft", dann stolpere ich vielleich über noch ganz andere "Leichen im Keller".
Jetzt warten wir mal was Jojo uns so zu erzählen weiss, normalerweise ist er ja sehr kommunikativ.
Ich frag mich warum das immer so kompliziert gehandhabt wird. Nachdem in 2013 meine Cubana mit der ich 17Jahre zusammen war sich gen Miami abgesetzt hat mit unbekannten Aufenthaltsort hab ich die SCHEIDUNG IN ABWESENHEIT AUF DEM WEGE DER ÖFFENTLICHEN ZUSTELLUNG mittels RA hier in D eingeleitet. Dazu hab ich verschiedene Auskünfte von cub. + amerik. Konsulaten sowie Freundinnen und Familienangehörigen eingeholt worin Alle versichern den Aufenthaltsort nicht zu kennen. Das hat das Gericht akzeptiert und am 29.04 diesen Jahres per Beschluss die Ehe GESCHIEDEN. Allerdings muss per öffentlicher Aushängung zur Rechtskräftigkeit noch eine FRIST bis Ende August gewahrt werden.
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