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Baby von kubanischen Eltern in D - Staatsangehörigkeit
Wir haben Freunde, wo die Frau und der Mann lediglich die Niederlassungserlaubnis für
Deutschland in ihren kubanischen Reißepässen besitzen und Nachwuchs bekommen haben.
Das Kind bekommmt nun keine deutsche Staatsbürgerschaft. Die kubanische gibt es aber wohl
auch nur, wenn das Kind mindestens 6 Monate ununterbrochen in Kuba gelebt hat.
Wie und wann kann das Kind einen deutsche Staatsbürgerschaft erhalten.
Vielleicht weiß jemand was darüber.
Gruß
#2 RE: Baby von kubanischen Eltern in D - Staatsangehörigkeit
Zum Glück haben wir hier noch keine amerikanischen Verhältnisse, wo jeder auf der Durchreise Geborene automatisch unsere Staatsangehörigkeit bekommt. Das Kind zweier Kubaner ist Kubaner, was denn sonst? Für die Papiere ist die kubanische Botschaft zuständig, wenn sich die Eltern länger hier aufhalten.
Die Eltern sind aber nicht auf der Durchreise sondern haben ihren
Lebensmittelpunkt hier und das schon seit einigen Jahren. Das kann
wohl letztendlich nur eine Einbürgerung von einem Elternteil regeln,
da die kubanische Botschaft auf die bereits 6 genannten Monate in
Kuba verweist.
Ralfw
(
gelöscht
)
#4 RE: Baby von kubanischen Eltern in D - Staatsangehörigkeit
Zitat von cangrejo
Die Eltern sind aber nicht auf der Durchreise sondern haben ihren
Lebensmittelpunkt hier und das schon seit einigen Jahren. Das kann
wohl letztendlich nur eine Einbürgerung von einem Elternteil regeln,
da die kubanische Botschaft auf die bereits 6 genannten Monate in
Kuba verweist.
aus Deutscher Sicht ist das Kind Cubaner, dies wird sich auch mit irgendwelchen internen cubanischen Bestimmungen erstmals nicht ändern; wie dies nun aus cubanischer Sicht aussieht muss den deutschen Behörden egal sein, sie werden sich ja nicht in die cubanischen Bestimmungen einmischen. Da dies sicherlich nicht der erste solche Fall ist, müsste die cubanische Botschaft doch mindestens eine brauchbare Auskunft geben können.
Google mal nach Optionsmodell an. Evtl ist das was. §4, Abs 3 StAG.
"(3) Durch die Geburt im Inland erwirbt ein Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil
1.
seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und
2.
ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder als Staatsangehöriger der Schweiz oder dessen Familienangehöriger eine Aufenthaltserlaubnis auf Grund des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit (BGBl. 2001 II S. 810) besitzt."
Passt das?
Gruß
pfloggo
#7 RE: Baby von kubanischen Eltern in D - Staatsangehörigkeit
Zitat von pfloggo
Google mal nach Optionsmodell an. Evtl ist das was. §4, Abs 3 StAG.
"(3) Durch die Geburt im Inland erwirbt ein Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil
1.
seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und
2.
ein unbefristetes Aufenthaltsrecht ... besitzt."
Und nach dem Sprachtest fragt hier keiner. Typisch Absurdistan.
Zitat von el loco alemán
Zum Glück haben wir hier noch keine amerikanischen Verhältnisse, wo jeder auf der Durchreise Geborene automatisch unsere Staatsangehörigkeit bekommt. Das Kind zweier Kubaner ist Kubaner, was denn sonst? Für die Papiere ist die kubanische Botschaft zuständig, wenn sich die Eltern länger hier aufhalten.
da irrst du aber gewaltig. Kubanischer Staatsbürger bist du dann, wenn du auf kubanischen Territorium geboren wurdest. Selbst dann, wenn deine Eltern nur als Touristen dort Urlaub gemacht haben.
Anders herum. Wenn zwei Kubaner ein Kind in Deutschland kriegen ist es noch lange kein kubanischer Staatsbürger. Und wenn keiner der beiden Kubaner die PRE hat, oder mit PVE nur zu Besuch ist, wird das mit der kubanischen Staatsbürgerschaft für das Kind auch nie etwas. Kinder von Emigranten können die kubanische Staatsbürgerschaft nicht beantragen.
#9 RE: Baby von kubanischen Eltern in D - Staatsangehörigkeit
Zitat von Luz
Wenn zwei Kubaner ein Kind in Deutschland kriegen ist es noch lange kein kubanischer Staatsbürger. Und wenn keiner der beiden Kubaner die PRE hat, oder mit PVE nur zu Besuch ist, wird das mit der kubanischen Staatsbürgerschaft für das Kind auch nie etwas. Kinder von Emigranten können die kubanische Staatsbürgerschaft nicht beantragen.
Hieße im Klartext, solche Kinder hätten dann überhaupt keine Staatsbürgerschaft? Klingt wiedermal typisch kubanisch-unlogisch. Einerseits bestehen sie auf ihre kub. Staaatsbürgerschaft wie die Besessenen, andererseits wollen sie die den Kindern ihrer eigenen Bürger nicht geben?
Zitat
Hieße im Klartext, solche Kinder hätten dann überhaupt keine Staatsbürgerschaft? Klingt wiedermal typisch kubanisch-unlogisch. Einerseits bestehen sie auf ihre kub. Staaatsbürgerschaft wie die Besessenen, andererseits wollen sie die den Kindern ihrer eigenen Bürger nicht geben?
Nee, nicht ganz. Staatenlosigkeit soll vermieden werden lt internationalen Beschlüssen. Deutschland hat das im "Übereinkommen vom 13. September 1973 zur Verringerung der Fälle von Staatenlosigkeit" geregetl:
Art 2:
"Ein seit der Geburt Staatenloser ist auf seinen Antrag einzubürgern, wenn er
1.
im Geltungsbereich dieses Gesetzes oder an Bord eines Schiffes, das berechtigt ist, die Bundesflagge der Bundesrepublik Deutschland zu führen, oder in einem Luftfahrzeug, das das Staatszugehörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland führt, geboren ist,
2.
seit fünf Jahren rechtmäßig seinen dauernden Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat und
3.
den Antrag vor der Vollendung des einundzwanzigsten Lebensjahres stellt,
es sei denn, daß er rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von fünf Jahren oder mehr verurteilt worden ist. Für das Verfahren bei der Einbürgerung einschließlich der Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit gelten die Vorschriften des Staatsangehörigkeitsrechts."
Ausserdem ist es jedem Land selbst überlassen, wie es das Recht auf seine Staatsangehörigkiet regelt. Kuba hat sich anders entschieden als Deutschland - wie viele andere Länder auch. Ob das gut oder schlecht ist, lass ich mal dahin gesetllt.
Gruß
pfloggo
Zitat von el loco alemán
Und nach dem Sprachtest fragt hier keiner. Typisch Absurdistan.
Was hat jetzt das Staatsangehörigkeitsreicht mit Sprachtest zu tun? Hier geht es um das Recht eines in Deutschland geborenen Kindes. Das kann sich auch aus anderen Umständen ergeben. Deutsche Eltern fallen mir da ein. Da wird auch kein Sprachtest beim Neugeborernen verlangt.
Oder meinst Du jetzt die Eltern. Die müssen unbefristetes Aufenthaltsrecht in D haben. War da evtl was mit Sprachtest.
Gruß
pfloggo
Absurde Diskussion, oder?
#12 RE: Baby von kubanischen Eltern in D - Staatsangehörigkeit
Zitat von pfloggoZitat von el loco alemán
Und nach dem Sprachtest fragt hier keiner. Typisch Absurdistan.
Was hat jetzt das Staatsangehörigkeitsreicht mit Sprachtest zu tun?
Das ist es ja gerade. Demnach muß eine Ehefrau eines Deutschen erst den Test bestehen, andererseits wird jemand Deutscher der von Ausländern hier geboren wird und nicht mal deutsch spricht. Es gibt viele Beispiele, wo z.B. Türken kein Wort deutsch sprechen, trotzdem seit Jahren hier wohnen und Kinder bekommen. Na sowas.
Nur sind die i.d.R. zu stolz, für ihre Kinder um die Staatsbürgerschaft eines Staates der "Ungläubigen" anzuhalten.
Wenn du diese Regelungen nicht absurd findest, dann tritt von mir aus bei den Grünen ein.
Da die kubanische Staatsangehörigkeit nur unter schwierigsten Anstrengungen
oder möglicherweise gar nicht für den Kleinen zu haben ist, wird er wohl spätestens
bei seiner Volljährigkeit seine Einbürgerung bekommen, wenn nicht schon bis dahin
ein Elternteil die Einbürgerung hat.
Sowas hatte ich schon befürchtet.
Danke euch!
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