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PVE für Verheiratete
Hallo,
hätte mal zwei Fragen:
1. Ist es üblich, daß die Inmigración auch bei mit Deutschen verheirateten Kubanerinnen eine Einladung verlangt, wenn nur eine PVE beantragt wird?
2. Muss die PVE schon vorliegen, wenn im deutschen Konsulat in Havanna ein Besuchsvisum beantragt wird?
Hintergrund: Deutscher heiratet Kubanerin. Diese will aber nicht gleich die PRE beantragen, sondern erstmal mittels PVE einen Deutschland-Schnupperkurs absolvieren. Das Ehepaar will nun kurzfristig sowohl die PVE beantragen, als auch parallel dazu im Konsulat in einem Ritt folgende Formalitäten erledigen: Beglaubigung der vom MINREX legalisierten Eheurkunde, Deutsch-Test für die Dame, Antrag auf Besuchsvisum (deshalb Frage Nr. 2). Da das Ehepaar schon den Termin in Havanna hat, aber er noch keine Einladung ausgestellt hat, wäre die Frage, ob der Termin auf der Botschaft wahrgenommen werden kann, obwohl bei der Inmigration noch keine Einladung vorliegt.
Einige werden sich fragen, wieso ich das nicht selbst vor Ort recherchiere, aber der Ehemann sitzt in Germany wie auf Kohlen und will von mir sofort eine Antwort. Außerdem habe ich in letzter Zeit in Sachen "Forumshilfe" schon mehrmals bei Herrn Maier in Havanna anrufen müssen, und ich möchte dessen Geduld nicht überstrapazieren.
Gruss
kdl
Zitat von kdl
Hallo,
hätte mal zwei Fragen:
1. Ist es üblich, daß die Inmigración auch bei mit Deutschen verheirateten Kubanerinnen eine Einladung verlangt, wenn nur eine PVE beantragt wird?
2. Muss die PVE schon vorliegen, wenn im deutschen Konsulat in Havanna ein Besuchsvisum beantragt wird?
Hintergrund: Deutscher heiratet Kubanerin. Diese will aber nicht gleich die PRE beantragen, sondern erstmal mittels PVE einen Deutschland-Schnupperkurs absolvieren. Das Ehepaar will nun kurzfristig sowohl die PVE beantragen, als auch parallel dazu im Konsulat in einem Ritt folgende Formalitäten erledigen: Beglaubigung der vom MINREX legalisierten Eheurkunde, Deutsch-Test für die Dame, Antrag auf Besuchsvisum (deshalb Frage Nr. 2). Da das Ehepaar schon den Termin in Havanna hat, aber er noch keine Einladung ausgestellt hat, wäre die Frage, ob der Termin auf der Botschaft wahrgenommen werden kann, obwohl bei der Inmigration noch keine Einladung vorliegt.
Einige werden sich fragen, wieso ich das nicht selbst vor Ort recherchiere, aber der Ehemann sitzt in Germany wie auf Kohlen und will von mir sofort eine Antwort. Außerdem habe ich in letzter Zeit in Sachen "Forumshilfe" schon mehrmals bei Herrn Maier in Havanna anrufen müssen, und ich möchte dessen Geduld nicht überstrapazieren.
Gruss
kdl
Die PVE kannste eh erst beantragen wenn du schon das deutsche Ehegattenvisum im Passport drinne hast. Dann aber geht es ohne Einladung; egal ob du PVE oder PRE beantragst. Ausserdem: Der Termin in der deutschen Botschaft zur Visumbeantragung hat absolut nichts mit der Einladung zu tun. (andersherum würde es ja bedeuten, dass die Deutschen die kubanische Migrationspolitik anerkennen würden - und das glaubst du ja wohl selber nicht)
Zitat
Die PVE kannste eh erst beantragen wenn du schon das deutsche Ehegattenvisum im Passport drinne hast. Dann aber geht es ohne Einladung; egal ob du PVE oder PRE beantragst.
So kenne ich es ja auch, aber bei der Immi in Holguin hätte man es der Dame anders erklärt. Die meinen auch, bei PVE wäre grundsätzlich eine Einladung erforderlich, egal ob verheiratet oder nicht. Oder die Ehefrau hat denen nicht erklärt, daß sie verheiratet ist. Keine Ahnung!
Aber wieso Ehegattenvisum? Wenn die Ehefrau erstmal nur für 3 Monate nach Deutschland will, bekommt sie doch nur ein Schengenvisum. oder gibt es da ein besonderes für Verheiratete? Klär mich mal auf.
Gruss
kdl
Mit Ehegattenvisum meint er wohl die Familienzusammenführung, ist wohl im von Dir beschriebenen Fall nicht geplant.
Es gäbe noch das Visum zur Vorbereitung der Eheschliessung, kommt hier auch nicht in Frage, die sind ja schon verheiratet.
Via Sprachkurs soll es auch nicht sein - als bleibt nur das stinknormale Schengen-Besuchervisum, max. 3 Monate ab Einreisetag.
Dazu braucht es bei Verheirateten keine PVE, die Immi Holguin soll sich da mal genauer informieren. Das weiss sogar unsere Land-Immi in Mayari. Hat bei uns, als meine Frau noch kein PRE hatte, ohne Probleme genau so funktioniert.
Die Botschaft empfiehlt sogar, die PVE (und auch Einladung wenn nötig, z. B. bei Status "novia") erst nach dem positiven Visa-Entscheid zu machen.
Solltest Du einen Gesetzestext brauchen bzgl. der Freistellung der Einladungspflicht für Ehegatten, sag Bescheid, muss das nur rausscuhen, aber da gibt es was mit Verwandtschaft 1. Grades ohne Einladung.....
Zitat
...also bleibt nur das stinknormale Schengen-Besuchervisum, max. 3 Monate ab Einreisetag.
Genau das wollen sie auch beantragen. Von der Ausstellung dieses Visums bis zur Inanspruchnahme, d.h., Einreisetag: Gibt es da eine zeitliche Begrenzung, bzw. einen Verfallszeitraum?
Zitat
Solltest Du einen Gesetzestext brauchen bzgl. der Freistellung der Einladungspflicht für Ehegatten, sag Bescheid, muss das nur rausscuhen, aber da gibt es was mit Verwandtschaft 1. Grades ohne Einladung.....
Das wäre natürlich super!!! Hast ja meine Mailadresse. Ich drucke das aus und gebe es der Ehefrau. Die soll das dann der Immi unter die Nase halten. Vielen Dank im Voraus!!!
Gruss
kdl
User
(
gelöscht
)
#7 RE: PVE für Verheiratete
Zitat von kdl
Das wäre natürlich super!!! Hast ja meine Mailadresse. Ich drucke das aus und gebe es der Ehefrau. Die soll das dann der Immi unter die Nase halten. Vielen Dank im Voraus!!!
MINREX: Leer al final PERSONAS QUE NO NECESITAN CARTA DE INVITACIÓN
Zitat
Si va a invitar a un familiar cubano que esté comprendido en el Primer y Segundo Grado de Consaguinidad (padres, hijos, hermanos, abuelos y nietos) o que sea esposo(a) deberá presentar o enviar:
§ Planilla de Solicitud firmada y con todos los datos solicitados( descargar Modelo de Solicitud)
§ Fotocopia de la página principal del pasaporte o de la tarjeta de identidad.
bitteschön....
Evaniuska: Danke für die Info.
Ich habe auch inzwischen mit der Immi sprechen können. Die haben auf keinen Fall der Ehefrau die von mir anfangs erwähnten Auskünfte erteilt. Weder benötigt die Dame eine Einladung, noch muss sie die PVE beantragen, bevor sie zum deutschen Konsulat geht. Die Dame scheint zu tricksen, die will gar nicht nach Deutschland oder will diesen Schritt hinauszögern und sabotiert erstmal alles. Anders kann ich mir das nicht erklären.
Danke an Alle für die schnelle Hilfe!
Gruss
kdl
Zitat von kdl
Die Dame scheint zu tricksen, die will gar nicht nach Deutschland oder will diesen Schritt hinauszögern und sabotiert erstmal alles. Anders kann ich mir das nicht erklären.
So geil... da wär die ganze Vorgeschichte vom Kennenlernen bis Hochzeit sicher auch ein Top-Thema hier im Forum...
Denk Dir nix, kdl, der esposo wird es sich im Gegensatz zu Dir anderst erklären können
D
Zitat
enk Dir nix, kdl, der esposo wird es sich im Gegensatz zu Dir anderst erklären können
Viel Vorgeschichte gibt es da nicht, und ich möchte mich auch nicht darüber auslassen, weil es nicht mich betrifft, und der Ehemann ein netter Kerl ist, der mir, falls meine Vermutung zutrifft, wirklich leid tut (oder vielleicht auch nicht, denn er hat alle Warnungen meinerseits in den Wind geschlagen).
Gruss
kdl
Zitat von kdl
Weder benötigt die Dame eine Einladung, noch muss sie die PVE beantragen, bevor sie zum deutschen Konsulat geht. Die Dame scheint zu tricksen, die will gar nicht nach Deutschland oder will diesen Schritt hinauszögern und sabotiert erstmal alles. Anders kann ich mir das nicht erklären.
herrlich!
wie in alten zeiten!
manches aendert sich nie!
Nur mal nebenbei ( wir hatten das Thema schon mal ) :
- Ehepartner sind keine Verwandten 1.Grades
- wenn man den Deutschtest schon einmal bestanden hat, kann man auch Familienzusammenführungsvisa beantragen ( das verpflichtet ja schließlich nicht zum Daueraufenthalt in Dtl )
- verheiratete benötigen bei der Inmi keine Einladung sondern nur ´ne Eheurkunde, die nicht älter als 6 Monate sein darf, die sellos und die PVE-Gebühr.
Zitat von kdl
DZitat
enk Dir nix, kdl, der esposo wird es sich im Gegensatz zu Dir anderst erklären können
Viel Vorgeschichte gibt es da nicht, und ich möchte mich auch nicht darüber auslassen, weil es nicht mich betrifft, und der Ehemann ein netter Kerl ist, der mir, falls meine Vermutung zutrifft, wirklich leid tut (oder vielleicht auch nicht, denn er hat alle Warnungen meinerseits in den Wind geschlagen).
Gruss
kdl
Evadingsbums; Das kennen wir doch von irgendwoher....
Hallo KDL,
ich weiß um welchen Fall es hier geht und habe im Konsulat in Bonn heute angerufen.
Der Ehemann muß für die PVE eine Einladung machen,direkt in den konsularischen Vertretungen Berlin und Bonn..Das Konsulat hat auf die dazu gedruckten Bestimmungen der "Minrex" verwiesen und man soll sich zusätzlich informieren bei http://www.havanna.diplo.de,welche Dokumente noch notwendig sind.
Diese Dokumente(KV,Verpfl-Erkl müssen zum Gast nach Kuba übertragen werden.
Die Kosten hierfür 200 Euro+25 Euro wenn per Brief eingeladen wird.
Dem Antragsschreiben muss 1 Kopie der ersten Seite seines Reisepasses persönlich unterschrieben beigefügt werden.Zusätzlich Rückumschlag mit Adresse und frankiert 0,55 Euro.
Das habe ich dem Ehemann tel erklärt und die schriftliche Information für die Einladung zugefaxt.
Ansonsten teile ich auch Deine Meinung das die Dame Angst vor der Reise hat und auch wahrscheinlich nie hier in D. bleiben will mit allen möglichen Ausreden .
Mirle
Zitat von Mirle
Hallo KDL,
ich weiß um welchen Fall es hier geht und habe im Konsulat in Bonn heute angerufen.
Der Ehemann muß für die PVE eine Einladung machen,direkt in den konsularischen Vertretungen Berlin und Bonn..Das Konsulat hat auf die dazu gedruckten Bestimmungen der "Minrex" verwiesen und man soll sich zusätzlich informieren bei http://www.havanna.diplo.de,welche Dokumente noch notwendig sind.
Diese Dokumente(KV,Verpfl-Erkl müssen zum Gast nach Kuba übertragen werden.
Die Kosten hierfür 200 Euro+25 Euro wenn per Brief eingeladen wird.
Dem Antragsschreiben muss 1 Kopie der ersten Seite seines Reisepasses persönlich unterschrieben beigefügt werden.Zusätzlich Rückumschlag mit Adresse und frankiert 0,55 Euro.
Das habe ich dem Ehemann tel erklärt und die schriftliche Information für die Einladung zugefaxt.
Ansonsten teile ich auch Deine Meinung das die Dame Angst vor der Reise hat und auch wahrscheinlich nie hier in D. bleiben will mit allen möglichen Ausreden .
Mirle
Verunsichere den armen Kerl nicht noch mehr. Verpflichtungserklärung und Versicherung muss er natürlich machen, das interesiert aber wohl nur das deutsche Konsulat in Havanna bei Visaantragstellung und nicht die Inmigration in Holguin.
Wenn mir die Inmigración in Holguin versichert, daß die Ehefrau keine Einladung benötigt, ist das doch OK. Mit der Vorlage der Heiratsurkunde bekommt sie die dann die PVE. Lies dir mal den von Evaniuska verlinkten text durch, da steht alles eindeutig drin. Das sind nämlich die Bestimmungen des MINREX, von denen du sprichst.
Gruss
Dieter
Zitat von Mirle
Hallo KDL,
ich weiß um welchen Fall es hier geht und habe im Konsulat in Bonn heute angerufen.
Der Ehemann muß für die PVE eine Einladung machen,direkt in den konsularischen Vertretungen Berlin und Bonn..Das Konsulat hat auf die dazu gedruckten Bestimmungen der "Minrex" verwiesen und man soll sich zusätzlich informieren bei http://www.havanna.diplo.de,welche Dokumente noch notwendig sind.
Diese Dokumente(KV,Verpfl-Erkl müssen zum Gast nach Kuba übertragen werden.
Die Kosten hierfür 200 Euro+25 Euro wenn per Brief eingeladen wird.
Dem Antragsschreiben muss 1 Kopie der ersten Seite seines Reisepasses persönlich unterschrieben beigefügt werden.Zusätzlich Rückumschlag mit Adresse und frankiert 0,55 Euro.
Das habe ich dem Ehemann tel erklärt und die schriftliche Information für die Einladung zugefaxt.
Ansonsten teile ich auch Deine Meinung das die Dame Angst vor der Reise hat und auch wahrscheinlich nie hier in D. bleiben will mit allen möglichen Ausreden .
Mirle
was ist das denn jetzt? Vollkommenes Durcheinander. Ist das Absicht, um ein bisschen Spannung in den Thread zu bekommen?
Zitat von Mirle
Der Ehemann muß für die PVE eine Einladung machen
Falsch, er brauch keine carta de invitación. Für Verwandte 1. Grades UND Ehepartner braucht man KEINE carta de invitación. Beim "Sonderfall" Ehepartner gäbe es noch die Klausel, dass der kubanische Part nur dann keine carta de invitacíon benötigt, wenn er gemeinsam mit seinem ausländischen Ehepartner ausreist. Dies wird in der Praxis aber nicht geprüft, wo auch.... daher nonsens.
PVE oder PRE für den kubanischen Ehepartner = OHNE CARTA DE INVITACIÓN
Können wir das mal so festhalten oder geht diese Diskusson schon wieder los?
Als nächstes kommt die Behauptung, dass man aber eine "carta blanca" benötigt, ich wittere es!
Du hast Recht,bei PVE u PRE geht es ohne Einladungsbrief.Das Konsulat in Bonn hat etwas verwechselt .Auf tel. Anfrage sagt auch die kub. Botschaft in Berlin bei Ehepartnern :PVE ohne "carta de invitación" .Alles klar !
Offensichtlich hat wohl auch die Ehefrau bei Nachfrage in der Immigración Holguin nicht gesagt ,daß sie verheiratet ist.Daher hat sie die Aussage erhalten , eine schriftliche Einladung aus Deutschland zu veranlassen.
Mirle
Zitat von Mirle
...
Offensichtlich hat wohl auch die Ehefrau bei Nachfrage in der Immigración Holguin nicht gesagt ,daß sie verheiratet ist.Daher hat sie die Aussage erhalten , eine schriftliche Einladung aus Deutschland zu veranlassen.
Mirle
Muss sie aber gesagt haben, sonst hätte man sie nicht aufgefordert, die Kopie der Heiratsurkunde zu beschaffen, die sie bei PVE-Antragstellung dann vorlegen muß.
Gruss
kdl
Zitat von kdlZitat von Mirle
...
Offensichtlich hat wohl auch die Ehefrau bei Nachfrage in der Immigración Holguin nicht gesagt ,daß sie verheiratet ist...
Muss sie aber gesagt haben, sonst hätte man sie nicht aufgefordert, die Kopie der Heiratsurkunde zu beschaffen..
herrlich, kdl, es macht spass von dir zu lesen..
(Mirle, verzeihung )
Zitat von Timm
Ich dachte eigendlich wenn man verheiratet ist kann die Ehefrau nicht mehr mit Besuchervisum nach D. kommen .
Habe ich da bis jetzt immer etwas falsch verstanden .
@Timm: der in D lebende ehepartner wird doch bei der visumserteilung an den im ausland lebenden ehepartner beteiligt. also kann der in D Lebende auch daran mitwirken, welche art visum vergeben wird.
ich sag dir ein beispiel: eine frau aus D hat einen kubaner geheiratet in havanna. dann lud sie ihn ein fuer 3 monate ein, als BESUCHER nach D zu kommen. und nach 3 monaten hatte sie die nase voll (das ahnte sie bereits vorher) und er musste, visum war ja abgelaufen, wieder zurueck. haette sie an der erteilung eines visums zur familienzusammenfuehrung mitgewirkt, dann waere das nicht moeglich gewesen. dann haette ihr der ehemann mindestens mal 1 jahr auf der nase rumtanzen koennen. (der fall ist uebrigens tatsaechlich passiert; ich kenne die beiden).
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