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Einladen einer minderjährigen Kubanerin
Hier mal eine Frage an die Einladungsexperten. Ich würde gerne für den Sommer die 16-jährige Nachbarin meiner Schwiegereltern nach Deutschland einladen.
Ist das überhaupt möglich, da sie ja erst 16 Jahre ist und wir in keinem verwandtschaftlichen Verhältnis stehen.
Ich hoffe doch ihr könnt mir weiter helfen.
Trieli
Zitat von Trieli
Hier mal eine Frage an die Einladungsexperten. Ich würde gerne für den Sommer die 16-jährige Nachbarin meiner Schwiegereltern nach Deutschland einladen.
Ist das überhaupt möglich, da sie ja erst 16 Jahre ist und wir in keinem verwandtschaftlichen Verhältnis stehen.
Ich hoffe doch ihr könnt mir weiter helfen.
Trieli
Ein Wort: Olvidalo
Zitat von Trieli
Schade. Ich hätte ihr gerne eine Freude gemacht. Ab Herbst fängt ihr Studium an und dann darf sie ja für ein paar Jahre sowieso nicht ausreisen.
Wenn du sie heiratest geht es auch jetzt schon !. Und wenn sie studiert ist damit keinesfalls automatisch gesagt, dass sie keine Ausreisegenehmigung bekommt
Vielleicht sollte ich mal eben aufklären, dass ich weiblich bin und nicht lesbisch. Es handelt sich in der Tat nur um ein sehr nettes Mädel, dass ich kenne seit dem sie 6 Jahre ist und sie für mich eher wie eine kleine Schwester ist.
Laut Auskunft der Behörden dort vom Dezember kann sie mit Beginn ihres Studiums für die Dauer des Studiums und wohl noch einige Jahre danach das Land nicht verlassen.
Für die Behörden hier wäre es wohl kein Problem wenn die notwendigen Genehmigungen der Eltern vorliegen.
user
(
gelöscht
)
#6 RE: Einladen einer minderjährigen Kubanerin
Was hat denn das mit Leibeigenen zu tun? Das ist wohl eher eine Form von Leistung und Gegenleistung. Sie kann umsonst studieren und muß im Gegenzug in Kauf nehmen, dass sie innerhalb des Landes einige Jahre arbeiten muß und nicht ausreisen darf.
Gibt es doch auch woanders und nicht nur dort.
Zitat von willibaldZitat von Trieli
.....und wohl noch einige Jahre danach das Land nicht verlassen.
ja, aber warum das denn nicht?
also Leibeigene des kubanischen staates? oder wie soll ich das verstehen?
Einzelne Bevölkerungsgruppen dürfen auch hier in Deutschland nicht einfach so verreisen (noch nicht einmal innerhalb des Landes). Die Arbeitslosen. Sie müssen sich zuvor bei ihrer ARGE eine Genehmigung dafür holen.
Also warum nicht auch in Kuba?
Das alle kubanischen Studenten nicht auf Einladung verreisen dürfen ist aber auch garnicht so. Das ist wohl abhängig von den Studienfächern und von der Semesteranzahl. Vielleicht weiss ja jemand anderes darüber Konkreteres.
Warum soll der kubanische Staat aber auch Geld in eine Ausbildung stecken, dessen Früchte dann später vom 'imperialistischen Feind' geerntet werden?
Zitat von Luz
Einzelne Bevölkerungsgruppen dürfen auch hier in Deutschland nicht einfach so verreisen (noch nicht einmal innerhalb des Landes). Die Arbeitslosen.
jeder Arbeitslose kann verreisen, wohin er will, mit seinem deutschen pas nahezu weltweit.
wer also verreist, zum beispiel ins sonnige kuba , der kann dann allerdings nicht weiterhin staatsknete von der ARGE kassieren, aber verreisen kanner, jederzeit.
Zitat von willibaldZitat von Luz
Warum soll der kubanische Staat aber auch Geld in eine Ausbildung stecken, dessen Früchte dann später vom 'imperialistischen Feind' geerntet werden?
also billigst auch du diese form der Leibeigenschaft!
ich kann mir nicht helfen. nichts anderes ist das.
machst ja gut werbung für das so nette leben in kolumbien und gibst ensprechende infos.
mach dort doch mal einige sprüche pro kuba- mal sehen was geschehen wird!
bist wohl rausgeflogen aus kuba, weil du die dortigen gesetze stets und ständig eingehalten hast!
Trieli
(
gelöscht
)
#13 RE: Einladen einer minderjährigen Kubanerin
Zitat von willibaldZitat von Trieli
Gibt es doch auch woanders und nicht nur dort.
ach ja?
In welchem land denn noch?
nordkorea etwa? da koennt ich mir das allerdings auch noch vorstellen.
Bei der Bundeswehr ist es auch nicht anders. Wenn du dort eine Ausbildung machst, dann mußt du dich im Anschluß für eine bestimmte Anzahl von Jahren als Zeitsoldat verpflichten. Also das gleiche Prinzip.
Somit haben wir in Deutschland auch Leibeigene.
Und wer in Kuba studiert weiß doch vorher auf was er sich einläßt und ist nicht verpflichtet z.B. Medizin zu studieren.
Ich weiß gar nicht worüber du dich so aufregst. Die Leute werden doch nicht mit Waffengewalt zum Studium gezwungen und danach eingekerkert.
santiaguero aleman
(
gelöscht
)
#14 RE: Einladen einer minderjährigen Kubanerin
Zitat von willibaldZitat von Luz
Einzelne Bevölkerungsgruppen dürfen auch hier in Deutschland nicht einfach so verreisen (noch nicht einmal innerhalb des Landes). Die Arbeitslosen.
jeder Arbeitslose kann verreisen, wohin er will, mit seinem deutschen pas nahezu weltweit.
wer also verreist, zum beispiel ins sonnige kuba , der kann dann allerdings nicht weiterhin staatsknete von der ARGE kassieren, aber verreisen kanner, jederzeit.
sobald der mit einer Aussreisesperre belegte Student sein Studienfach an den Nagel gehängt hat kann er auch wieder den Antrag auf Ausreise stellen.
Einfach so verreisen wie ein deutscher Arbeitsloser kann er dann aber immer noch nicht weil er - wie du es wissen müsstest - immer erst eine Erlaubnis zur Einreise in das Land seiner Träume erbetteln muss
Zitat von Trieli
Hier mal eine Frage an die Einladungsexperten. Ich würde gerne für den Sommer die 16-jährige Nachbarin meiner Schwiegereltern nach Deutschland einladen.
Ist das überhaupt möglich, da sie ja erst 16 Jahre ist und wir in keinem verwandtschaftlichen Verhältnis stehen.
Ich hoffe doch ihr könnt mir weiter helfen.
Trieli
Meines Wissens nach bekommen minderjährige grundsätzlich keine Ausreise Genehmigung.
Einige Ausnahme, Verwandtschaft 1. Grades ( was Ehe mit einschließt)
#17 RE: Einladen einer minderjährigen Kubanerin
Zitat von Luz
... Die Arbeitslosen. Sie müssen sich zuvor bei ihrer ARGE eine Genehmigung dafür holen....
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.. Einfach so verreisen wie ein deutscher Arbeitsloser kann er dann aber immer noch nicht ...
etwas geschickter das Fähnchen nach dem Wind gedreht, und du könntest Politiker oder Manager werden
#18 RE: Einladen einer minderjährigen Kubanerin
Zitat von Luz
sobald der mit einer Aussreisesperre belegte Student sein Studienfach an den Nagel gehängt hat kann er auch wieder den Antrag auf Ausreise stellen.
Einfach so verreisen wie ein deutscher Arbeitsloser kann er dann aber immer noch nicht weil er - wie du es wissen müsstest - immer erst eine Erlaubnis zur Einreise in das Land seiner Träume erbetteln muss
Ihr Studium anfangen und dann für 3 Monate Reise nach Deutschland an den Nagel hängen mit der Gefahr danach keinen Studienplatz zu bekommen will sie ganz sicher nicht. Wäre ja auch äußerst bescheuert. Sie möchte eine gute Ausbildung und einfach die Zeit bis zum Beginn eben dieser dazu nutzen Deutschland kennen zu lernen. Und den Gefallen hätte ich ihr halt gerne getan.
Und Au-Pair geht auch nicht, da es keine Kinder in meinem Haushalt gibt.
#21 RE: Einladen einer minderjährigen Kubanerin
Man verzeihe mir meine naive Zwischenfrage - aber woher nehmen bitte alle die Gewissheit, das die Einladung einer minderjährigen Cubana nicht möglich sein sollte.
Natürlich braucht man ´ne notariell beglaubige Einwilligung beider Elternteile - aber ansonsten hängt wohl die Visaerteilung genau wie bei der Einladung volljähriger cubanos(as) vom Nachweis der Rückkehrbereitschaft und nicht vom Alter ab.
Aber ich lasse mich diesbezüglich natürlich gern belehren, wenn es mir unbekannte Gesetze geben sollte die gegen die Einladung sprechen.
Zitat von flicflac
ABER
Hier gehts eher um die Ausreise Genehmigung aus Cuba
@George1: ich vermute auch stark (auch wenn ich kubanische gesetze nicht zur hand habe), dass die kubaner Minderjaehrige ohne verwandtschaftsverhaeltnis zum Einlader nicht rauslassen - um sie zu "schuetzen", vor was auch immer.
bei mir "mussten" sie mal ne 17-jaehrige rauslassen, naemlich als meine ehefrau, aetsch, fidel, aber du glaubst nicht, wie die sich angestellt hatten. am liebsten haetten die noch die ganze ehe annuliert, so kam mir das vor.
und die deutsche botschaft war auch nicht viel besser, denen hat das auch nicht gepasst, dass da ein Deutscher in D mit einer 17-jaehrigen verheiratet leben sollte, was ja normalerweise in D gar nicht geht..
Zitat von flicflac
Hier gehts eher um die Ausreise Genehmigung aus Cuba
Na ja - Trieli fragte - ob die Einladung einer 16-jährigen Bekannten möglich ist.
Und da machen die Cubis ( denen es wohl mehr um die Gebühreneinnahmen als um die Leute geht ) wohl mit der PVE weniger Probleme als die dt. Botschaft mit dem Visum.
Ich habe letztens, als ich die eidesstattliche Versicherung zur Einladung der Minimouse an die cub. Botschaft geschickt hatte, von denen sogar ´ne mail erhalten mit dem Vorschlag die carte de invitation solange auf Eis zu legen, bis das Visum der dt. Botschaft vorliegt da bei eventueller Visaversagung die gezahlten Gebühren sonst nicht rückzahlbar sind ( sie ist allerdings alter als 16 Jahre ).
Nur mal nebenbei - die hier in der Infosparte gespeicherten Vordrucke zur eidesstattlichen Versicherung wurden wegen fehlender "Ich"-Form nicht akzeptiert.
bei mir "mussten" sie mal ne 17-jaehrige rauslassen, naemlich als meine ehefrau, aetsch, fidel, aber du glaubst nicht, wie die sich angestellt hatten. am liebsten haetten die noch die ganze ehe annuliert, so kam mir das vor.
und die deutsche botschaft war auch nicht viel besser, denen hat das auch nicht gepasst, dass da ein Deutscher in D mit einer 17-jaehrigen verheiratet leben sollte, was ja normalerweise in D gar nicht geht..[/quote]
Hallo Willi, darf man mal fragen : Wie alt warst du denn als du eine
Minderjährige geheiratet hast ?? Nur so aus Neugier .
Gruss Pauli
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