Die Top 12 der Rechte für Reisende in der EU

16.12.2009 10:07
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#1 Die Top 12 der Rechte für Reisende in der EU
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Rey/Reina del Foro

Die Top 12 der Rechte für Reisende in der EU

Die EU-Kommission hat eine Zwölf-Punkte-Liste mit Rechten und Empfehlungen für Reisende herausgegeben. Die Punkte 1 bis 6 beziehen sich auf Flugreisen, die Punkte 8 bis 10 auf Bahnfahrten. dpa dokumentiert die zwölf Punkte.

1. Fluggäste, deren Flug ohne Ankündigung annulliert wird oder der mehr als fünf Stunden Verspätung hat, können ihr Geld zurückverlangen oder einen Ersatzflug verlangen.

2. Fluggäste haben auch bei Annullierungen oder Verspätungen ein Recht auf Betreuung sowie in einigen Fällen auf Entschädigung. Die Fluggesellschaft muss zudem umgehend die Passagiere über deren Rechte informieren.

3. Wird das Gepäck beschädigt oder geht es verloren, steht Flugreisenden eine Entschädigung von bis zu 1223 Euro zu.

4. Bei Online-Buchungen müssen Fluggesellschaften den endgültigen Preis deutlich darstellen. Steuern sowie Flughafen- und Buchungsgebühren müssen ebenso gekennzeichnet sein.

5. Passagiere dürfen im Handgepäck nur geringe Mengen Flüssigkeit durch die Sicherheitskontrolle am Flughafen nehmen. Erlaubt sind maximal 100 Milliliter Flüssigkeit pro Flasche, Tube oder Dose.

6. Urlauber sollen vor dem Kauf von Flugtickets für Reisen außerhalb Europas überprüfen, ob die Fluggesellschaft auf der «Schwarzen Liste» der EU steht. Darauf sind Airlines vermerkt, für die aus Sicherheitsbedenken ein Flugverbot in der Europäischen Union besteht.

7. Behinderte und Menschen mit eingeschränkter Beweglichkeit (etwa mit Gipsbein) haben Anspruch auf barrierefreien Zugang in Flugzeuge und Züge. Sie erhalten außerdem einen besonderen Service vor, während und nach dem Flug oder der Fahrt. Bei Flugreisen empfiehlt es sich, den Anbieter mindestens 48 Stunden vorher zu informieren.

8. Bei grenzüberschreitenden Bahnfahrten haben Reisende Anspruch auf Ersatzfahrten, Ausgleich sowie Betreuung, wenn die Fahrt annulliert wird oder sich Abfahrt und Ankunft um mehr als eine Stunde verzögern.

9. Wird das Gepäck während der Zugfahrt beschädigt, haben Passagiere Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 1300 Euro. Im Fall eines Unfalls gilt ein Anspruch auf Vorausleistung und Entschädigung für den Passagier und die Familie.

10. Bahnunternehmen müssen unzufriedenen Fahrgästen eine Beschwerdestelle vermitteln, wo die Beschwerde innerhalb eines Monats bearbeitet wird.

11. Pauschalreisende sollten bei der Buchung darauf achten, dass der Preis und alle relevanten Informationen deutlich dargestellt sind.

12. Jeder vierte Unfall im Straßenverkehr ist auf Alkohol- und Drogeneinfluss zurückzuführen. Urlauber sollten sich daher nicht angetrunken oder nach der Einnahme von Drogen hinters Lenkrad setzen.

http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/892277

Nos vemos
Dirk

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16.12.2009 13:22
#2 RE: Die Top 12 der Rechte für Reisende in der EU
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Rey/Reina del Foro

Zitat von dirk_71

1. Fluggäste, deren Flug ohne Ankündigung annulliert wird oder der mehr als fünf Stunden Verspätung hat, können ihr Geld zurückverlangen oder einen Ersatzflug verlangen.


Das läßt aber sämtliche Hintertürchen offen, solange nicht exakt definiert ist, innerhalb welcher Zeit die Ankündigung vorher zu erfolgen hat.


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