Au-Pair aus Kuba

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07.04.2010 19:43 (zuletzt bearbeitet: 07.04.2010 19:46)
avatar  Moskito
#76 RE: Au-Pair aus Kuba
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Rey/Reina del Foro

Zitat

@moskito, wenn du die absicht au pair NICHT angibst, dann ist doch aber dein gesamter faden hier sinnlos!?


Meine Frage war, ob es besser ist bei der Beantragung der PVE (=kubanische Behörde) den Grund des Auslandaufenthalts 'Tätigkeit als Aupair' nicht anzugeben und statt dessen 'Familienbesuch' oder 'Tourist' einzutragen. Ich weiß nicht, ob das sinnvoll ist, deshalb frage ich.

Auf der deutschen Seite muss natürlich das vorgeschriebene Verfahren zur 'Aufenthaltsbewilligung als AuPair' durchgeführt werden.

Beide Verfahren verlaufen ja parallel ohne sich zu überschneiden.

S


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10.04.2010 06:17
avatar  Ralfw ( gelöscht )
#77 RE: Au-Pair aus Kuba
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Ralfw ( gelöscht )

Zitat von eltipo

Zitat von Karo


WIE ALT WARST DU DENN ZU DER ZEIT, WILLI ?




also willi ...wie alt warts du zu der Zeit ???




auch wenn wir über das Alter nichts wissen, mindestens der Beruf lässt sich doch eingrenzen; Lehrer an der Odenwaldschule oder katholischer Seelsorger


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10.04.2010 06:27
avatar  Ralfw ( gelöscht )
#78 RE: Au-Pair aus Kuba
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Ralfw ( gelöscht )

Zitat von willibald

Zitat von Luz

vollkommener Quatsch. So bald sie Volljährig ist - kein Problem.



na gut, wenn du es so genau weisst.

scheinst aber zum beispiel bereits nicht zu wissen, dass meine 17-jaehrige ehefrau auch volljaehrig war, das wird man naemlich mit einer eheschliessung.

und trotz volljaehrigkeit haben die KUBANISCHEN behoerden ihr jede menge schwierigkeiten gemacht - das deutsche konsulat danach dann sowieso.

das weiss eben kaum jemand: dass die kubanischen behoerden im vorfeld sehr genau pruefen, wer denn dann da das land verlassen soll und weshalb. und wenn es sich da um ein junges maedchen handelt.... (siehe oben)




ein Grund die Ausreise nicht zu kriegen ist neben den hier oft angegebenen Möglichkeiten (Medizinstudium, gewisse stattliche Stellen, etc) auch eine "Carta de Advertencia" . Diese kriegt Cubana meist wenn sie ein zu bewegtes Liebesleben mit ausländischer Beteiligung hat oder wohl auch wenn sie in zu jungen Jahren sich in "alternden Turi" verliebt

Vielleicht würde ein bischen Hintergrundinformation die Sache erklären. Generell kann volljährige (für mich >=18 Jahre) Cubana ausreisen, kommt aber meist nirgends rein (Visa) oder hat keine Kohle für den Flug.


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14.04.2010 17:23 (zuletzt bearbeitet: 14.04.2010 17:26)
avatar  Moskito
#79 RE: Au-Pair aus Kuba
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Rey/Reina del Foro

Zitat

Die Einladung im kubanischen Konsulat kann erst nach Vorlage eines notariellen Dokuments (Eidesstattliche Erklärung) beantragt werden. Die Eidesstattliche Erklärung und deren Übersetzung ins Spanische müssen vom Landgericht beglaubigt werden.

Die Eidesstattliche Erklärung muss folgende Angaben und Aussagen beinhalten:

- Vom Einladenden: Vor- und Nachname, Familienstand, Nationalität, Identität, Geburtsort und –datum, Wohnanschrift, Beruf und derzeitige Beschäftigung
- Vom Eingeladenen: Vor- und Nachnamen, Familienstand, Personalausweis-Nr., Geburtsort und –datum, Wohnanschrift, Vor- und Nachnamen der Eltern, Nationalität, Beruf und derzeitige Beschäftigung.
- Anlass der Einladung. Dabei muss eindeutig der Verwandschafts- bzw. Freundschaftsgrad geäußert werden
- Dauer der Reise
- Verpflichtung des Einladenden, die finanzielle und rechtliche Verantwortung für den Eingeladenen zu tragen. Die einladende Person muss sich zur Übernahme sämtlicher anfallender Unterkunfts-, Verpflegungskosten, Kosten für den Rückflug, Visakosten usw. verpflichten Es muss versichert werden, dass die eingeladene Person während seines Aufenthaltes nicht ohne Schutz bleibt.


Hat jemand das in letzter Zeit gemacht und kann was dazu berichten?
Vielleicht gibt es ein Muster dieser Eidesstattlichen Erklärung?
Oder soll man das wie einen kleinen Aufsatz formulieren?
Kann man das gleich auf Spanisch abfassen und sich dadurch die Übersetzung sparen?

Muchas Grrrracias

S


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14.04.2010 17:27 (zuletzt bearbeitet: 14.04.2010 17:32)
avatar  jan
#80 RE: Au-Pair aus Kuba
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jan
Rey/Reina del Foro

Kann man das gleich auf Spanisch abfassen und sich dadurch die Übersetzung sparen?


Glaube nicht, dass der LG-Präsident Spanisch spricht

Warum nimmst du nicht dies und änderst es nach Bedarf?
http://emba.cubaminrex.cu/Portals/202/Ei...l%C3%A4rung.pdf

.

14.04.2010 17:44 (zuletzt bearbeitet: 14.04.2010 17:46)
#81 RE: Au-Pair aus Kuba
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Rey/Reina del Foro

Zitat von Moskito

Hat jemand das in letzter Zeit gemacht und kann was dazu berichten? JA
Vielleicht gibt es ein Muster dieser Eidesstattlichen Erklärung? JA
Oder soll man das wie einen kleinen Aufsatz formulieren?
Kann man das gleich auf Spanisch abfassen und sich dadurch die Übersetzung sparen? JA

Muchas Grrrracias


Siehe hier: topic-threaded.php?board=2001662&forum=3427&threaded=1&id=532993&message=7719340
Einladungsschreiben


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14.04.2010 17:58
avatar  Moskito
#82 RE: Au-Pair aus Kuba
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Rey/Reina del Foro

Zitat von la pirata

Zitat von Moskito

.....
Kann man das gleich auf Spanisch abfassen und sich dadurch die Übersetzung sparen? JA
Muchas Grrrracias


Siehe hier: topic-threaded.php?board=2001662&forum=3427&threaded=1&id=532993&message=7719340
Einladungsschreiben



Den Thread von bucanerooo habe ich inzwischen auch entdeckt, war wohl Zufall, dass wir beinahe gleichzeitig ähnlich Fragen hatten.

Zum letzten Punkt (gleich in Spanisch) gibt es aber noch wiedersprüchliche Meldungen...

S


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14.04.2010 18:43 (zuletzt bearbeitet: 14.04.2010 18:58)
avatar  jan
#83 RE: Au-Pair aus Kuba
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jan
Rey/Reina del Foro

Zitat von Moskito
[quote="la pirata"][quote="Moskito"]


Zum letzten Punkt (gleich in Spanisch) gibt es aber noch wiedersprüchliche Meldungen...



Ein Deutsches! Landgericht wird dir kein Dokument* beglaubigen, welches nicht in der Landessprache, hier Deutsch, verfasst ist.

Da brauchst du auch das wortgleiche Dokument in Deutsch. Von einem beeidigten Dolmetscher übersetzt, bzw. beglaubigt.... usw..usf....

* Eidesstattliche Versicherung!
++++++++++++

Wenn es allerdings nur für das Kubanische Konsulat ist brauchst du es natürlich nicht in Deutsch, wozu denn?
Damit sie es im Bedarfsfalle den deutschen Behörden vorlegen können, damit du zahlen musst?
.

Dies ist der Blancoscheck!

Die einladende Person übernimmt die finanzielle und rechtliche Verantwortung für die
hier genannte eingeladene Person, sowohl vor den kubanischen Behörden als auch vor denen
des Landes,(Deutschland) in dem sie ihren Wohnsitz hat.
Sie bürgt für sämtliche Kosten, die im
Zusammenhang mit der Reise, den Formalitäten, den Hin- und Rückflugtickets, der Unterkunft
und der Verpflegung entstehen, einschließlich aller sonstigen Kosten, wie die für Sozial- und
Krankenversicherung, so dass die eingeladene Person in keinem Fall schutzlos oder obdachlos
und zu einer Belastung für die Öffentlichkeit wird.

Kuba zahlt nix!

14.04.2010 19:07
avatar  Moskito
#84 RE: Au-Pair aus Kuba
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Rey/Reina del Foro

Zitat

Wenn es allerdings nur für das Kubanische Konsulat ist brauchst du es natürlich nicht in Deutsch, wozu denn?


Natürlich ist das nur für die kubanische Behörde, sonst würde es auch keinen Sinn machen, es nur auf Spanisch anzufertigen.

Zitat

Dies ist der Blancoscheck!


Ähnlich wie die dt. Verpflichtungserklärung, lediglich mit dem Unterschied, so nehme ich an, dass Kuba diese Kosten im Falle wohl kaum hier einklagen kann.

S


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14.04.2010 19:16
#85 RE: Au-Pair aus Kuba
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Rey/Reina del Foro

Zitat von Moskito
Ähnlich wie die dt. Verpflichtungserklärung, lediglich mit dem Unterschied, so nehme ich an, dass Kuba diese Kosten im Falle wohl kaum hier einklagen kann.


So sehe ich das auch. Ich denke, es geht Kuba nur um die Einnahmen aus der Erstellung der Einladungen.


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14.04.2010 19:22 (zuletzt bearbeitet: 14.04.2010 19:24)
avatar  jan
#86 RE: Au-Pair aus Kuba
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jan
Rey/Reina del Foro

@ Mücke

Kuba braucht nichts einzuklagen.( und nicht zu bezahlen)

Das Konsulat braucht nur die Verpflichtungserklärung an die deutschen Behörden weiter zu leiten.

Was hast du Eidesstattlich Versichert?
siehe oben:

.... auch gegenüber den Deutschen Behörden

15.04.2010 07:09
avatar  Moskito
#87 RE: Au-Pair aus Kuba
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Rey/Reina del Foro

Zitat von jan
@ Mücke

Kuba braucht nichts einzuklagen.( und nicht zu bezahlen)

Das Konsulat braucht nur die Verpflichtungserklärung an die deutschen Behörden weiter zu leiten.



Die werden dann für Kuba tätig? Das glaubst du doch selbst nicht.

S


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15.04.2010 12:53
avatar  Luz
#88 RE: Au-Pair aus Kuba
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Luz
Forums-Senator/in

Zitat von Moskito

Zitat von jan
@ Mücke
Kuba braucht nichts einzuklagen.( und nicht zu bezahlen)
Das Konsulat braucht nur die Verpflichtungserklärung an die deutschen Behörden weiter zu leiten.


Die werden dann für Kuba tätig? Das glaubst du doch selbst nicht.




das ist wohl ein bisschen die moralische Keule. Denke aber schon, dass -mal angenommen- es kommt hier zu einem Rechtsstreit zwischen einer eingeladenen Kubanerin und einem deutschen Einladenden, dass ein deutsches Gericht die Erklärung des Einladenden nur zu gerne zur Urteilsfindung heranzieht, da diese ja vor einer deutschen Behörde abgelegt wurde. Kuba hat da erst mal gar nichts mit zu tun. Die Übersetzung ins spanische dient wohl lediglich dazu, dass der 'findige' Deutsche den 'blöden' Kubaner durch ein kleines Wortspiel nicht mal hinterrücks über den Tisch ziehen kann.


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15.04.2010 17:28
avatar  Moskito
#89 RE: Au-Pair aus Kuba
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Rey/Reina del Foro

Zitat

Denke aber schon, dass -mal angenommen- es kommt hier zu einem Rechtsstreit zwischen einer eingeladenen Kubanerin und einem deutschen Einladenden, dass ein deutsches Gericht die Erklärung des Einladenden nur zu gerne zur Urteilsfindung heranzieht, da diese ja vor einer deutschen Behörde abgelegt wurde. Kuba hat da erst mal gar nichts mit zu tun.


Erstens haben deutsche Behörden das kubanische Papier gar nicht nötig, da man ja nach dt. Recht bei einer Einladung eine Verpflichtungserklärung bei der AB unterschreiben muss.

Zweitens ist die eidesstattliche Erklärung zur PVE längst in Kuba archiviert und ich habe noch nie gehört, dass die kubanische Inmigracion mit deutschen Gerichten zusammen arbeitet.

Ziemlich unwahrscheinlich also.

S


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15.04.2010 17:31
avatar  Moskito
#90 RE: Au-Pair aus Kuba
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Rey/Reina del Foro

Andere Frage:

Weiß jemand ob das Antragsformular für das nationale Deutsche Visum (nicht Schengen-Visum) irgendwo downloadbar ist?

Auf den Seiten des AA finde ich das nirgends, oder bin ich bloß blind?

S


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15.04.2010 17:40 (zuletzt bearbeitet: 15.04.2010 17:46)
#91 RE: Au-Pair aus Kuba
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Rey/Reina del Foro

Hier vielleicht?

http://www.havanna.diplo.de/Vertretung/h...air__Kraft.html

edit: Scheint dort doch nicht mehr hinterlegt zu sein.


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15.04.2010 17:43
avatar  jan
#92 RE: Au-Pair aus Kuba
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jan
Rey/Reina del Foro

ich habe noch nie gehört, dass die kubanische Inmigracion mit deutschen Gerichten zusammen arbeitet.


Nicht die in Kuba sitzende kub. Inmigracion ist für die getrandeten Bürger zuständig, sondern die in Deutschland ansässige Kubanische Botschaft.
Sie hat die int. Verpflichtung ihren Bürgern zu helfen.
Und Ansprechpartner wäre der Außenminister der BRD. Kein Gericht.
Dann würden sie deinen Blancoscheck zücken.

Falls du damals in Süd/Ost Asien oder Süd-Amerika gestrandet wärest, hätte dir die Deutsche Botschaft die Rückreise bis zum ersten Ort in Deutschland vorschießen müssen.
.

15.04.2010 17:46 (zuletzt bearbeitet: 15.04.2010 17:48)
avatar  Moskito
#93 RE: Au-Pair aus Kuba
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Rey/Reina del Foro

Zitat von la pirata
Hier vielleicht?

http://www.havanna.diplo.de/Vertretung/h...air__Kraft.html


Da war ich auch schon, aber wenn ich auf den link klicke,
unten für AuPair,

"Visumantragsformular für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen (Aufenthaltserlaubnis), PDF-Datei, 330 KB"

http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/...altSpanPort.pdf

lande ich wo ganz anders.

S


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15.04.2010 18:03
avatar  Moskito
#94 RE: Au-Pair aus Kuba
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Rey/Reina del Foro

.
Sag mal einer, ob sich ein pehdehef öffnet, wenn man auf obigen link klickt?

S


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15.04.2010 18:11
avatar  castro
#95 RE: Au-Pair aus Kuba
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Rey/Reina del Foro

Zitat von Moskito
.
Sag mal einer, ob sich ein pehdehef öffnet, wenn man auf obigen link klickt?


Nein, es öffnet sich die Seite vom Auswärtigen Amt!

castro
patria o muerte


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15.04.2010 21:27
avatar  Luz
#96 RE: Au-Pair aus Kuba
avatar
Luz
Forums-Senator/in

Zitat von Moskito

Erstens haben deutsche Behörden das kubanische Papier gar nicht nötig, da man ja nach dt. Recht bei einer Einladung eine Verpflichtungserklärung bei der AB unterschreiben muss.



Wenn das aber eine Verhandlung ist, die die deutschen Behörden gar nicht interessiert, sondern rein auf Zivilrechtlicher Ebene abläuft. Mir fällt zwar kein Beispiel ein, aber..

Zitat von Moskito

Zweitens ist die eidesstattliche Erklärung zur PVE längst in Kuba archiviert und ich habe noch nie gehört, dass die kubanische Inmigracion mit deutschen Gerichten zusammen arbeitet.
Ziemlich unwahrscheinlich also.



Das bleibt hier. Die Einladungen werden per e-mail nach Kuba geschickt.


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15.04.2010 21:46 (zuletzt bearbeitet: 15.04.2010 21:47)
avatar  pedrita
#97 RE: Au-Pair aus Kuba
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sehr erfahrenes Mitglied

versuche mal, ob ich dir den Antrag hier anhängen kann, hoffe es klappt, habe noch nie eine Datei hier hochgeladen.

das Formular ist vom Januar, dürfte sich seither wohl kaum geändert haben


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17.04.2010 08:43 (zuletzt bearbeitet: 17.04.2010 08:43)
avatar  Moskito
#98 RE: Au-Pair aus Kuba
avatar
Rey/Reina del Foro

Danke pedrita.

Jetzt funzt auch der link vom AA wieder.

http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/...altSpanPort.pdf

S


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17.04.2010 16:07
avatar  Moskito
#99 RE: Au-Pair aus Kuba
avatar
Rey/Reina del Foro

Hat jemand zufällig diese Eidesstattliche Erklärung auf Spanisch ?

http://www.christoph-blaha.de/EidErklEinlCuba.jpg

S


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17.04.2010 16:12 (zuletzt bearbeitet: 17.04.2010 16:15)
avatar  jan
#100 RE: Au-Pair aus Kuba
avatar
jan
Rey/Reina del Foro

steht die nicht auf der HP des kubanischen Konsulates?

Nota: El Invitante se responsabiliza económica y legalmente ante las autoridades cubanas y del
país donde reside, para que el referido Invitado tenga garantizado todos los gastos relacionados
con los trámites de viaje, boleto aéreo de ida y regreso, alojamiento, manutención, y cualquier
otro de seguro social y médico durante toda su estancia, de forma tal que en modo alguno su
invitado quede desamparado y se convierta en una carga pública.
__________________
Firma del Invitante

http://emba.cubaminrex.cu/Portals/200/ca...n%20espanol.pdf

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