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Au-Pair aus Kuba
Zitat
@moskito, wenn du die absicht au pair NICHT angibst, dann ist doch aber dein gesamter faden hier sinnlos!?
Meine Frage war, ob es besser ist bei der Beantragung der PVE (=kubanische Behörde) den Grund des Auslandaufenthalts 'Tätigkeit als Aupair' nicht anzugeben und statt dessen 'Familienbesuch' oder 'Tourist' einzutragen. Ich weiß nicht, ob das sinnvoll ist, deshalb frage ich.
Auf der deutschen Seite muss natürlich das vorgeschriebene Verfahren zur 'Aufenthaltsbewilligung als AuPair' durchgeführt werden.
Beide Verfahren verlaufen ja parallel ohne sich zu überschneiden.
Zitat von willibaldZitat von Luz
vollkommener Quatsch. So bald sie Volljährig ist - kein Problem.
na gut, wenn du es so genau weisst.
scheinst aber zum beispiel bereits nicht zu wissen, dass meine 17-jaehrige ehefrau auch volljaehrig war, das wird man naemlich mit einer eheschliessung.
und trotz volljaehrigkeit haben die KUBANISCHEN behoerden ihr jede menge schwierigkeiten gemacht - das deutsche konsulat danach dann sowieso.
das weiss eben kaum jemand: dass die kubanischen behoerden im vorfeld sehr genau pruefen, wer denn dann da das land verlassen soll und weshalb. und wenn es sich da um ein junges maedchen handelt.... (siehe oben)
ein Grund die Ausreise nicht zu kriegen ist neben den hier oft angegebenen Möglichkeiten (Medizinstudium, gewisse stattliche Stellen, etc) auch eine "Carta de Advertencia" . Diese kriegt Cubana meist wenn sie ein zu bewegtes Liebesleben mit ausländischer Beteiligung hat oder wohl auch wenn sie in zu jungen Jahren sich in "alternden Turi" verliebt
Vielleicht würde ein bischen Hintergrundinformation die Sache erklären. Generell kann volljährige (für mich >=18 Jahre) Cubana ausreisen, kommt aber meist nirgends rein (Visa) oder hat keine Kohle für den Flug.
Zitat
Die Einladung im kubanischen Konsulat kann erst nach Vorlage eines notariellen Dokuments (Eidesstattliche Erklärung) beantragt werden. Die Eidesstattliche Erklärung und deren Übersetzung ins Spanische müssen vom Landgericht beglaubigt werden.
Die Eidesstattliche Erklärung muss folgende Angaben und Aussagen beinhalten:
- Vom Einladenden: Vor- und Nachname, Familienstand, Nationalität, Identität, Geburtsort und –datum, Wohnanschrift, Beruf und derzeitige Beschäftigung
- Vom Eingeladenen: Vor- und Nachnamen, Familienstand, Personalausweis-Nr., Geburtsort und –datum, Wohnanschrift, Vor- und Nachnamen der Eltern, Nationalität, Beruf und derzeitige Beschäftigung.
- Anlass der Einladung. Dabei muss eindeutig der Verwandschafts- bzw. Freundschaftsgrad geäußert werden
- Dauer der Reise
- Verpflichtung des Einladenden, die finanzielle und rechtliche Verantwortung für den Eingeladenen zu tragen. Die einladende Person muss sich zur Übernahme sämtlicher anfallender Unterkunfts-, Verpflegungskosten, Kosten für den Rückflug, Visakosten usw. verpflichten Es muss versichert werden, dass die eingeladene Person während seines Aufenthaltes nicht ohne Schutz bleibt.
Hat jemand das in letzter Zeit gemacht und kann was dazu berichten?
Vielleicht gibt es ein Muster dieser Eidesstattlichen Erklärung?
Oder soll man das wie einen kleinen Aufsatz formulieren?
Kann man das gleich auf Spanisch abfassen und sich dadurch die Übersetzung sparen?
Muchas Grrrracias
Kann man das gleich auf Spanisch abfassen und sich dadurch die Übersetzung sparen?
Glaube nicht, dass der LG-Präsident Spanisch spricht
Warum nimmst du nicht dies und änderst es nach Bedarf?
http://emba.cubaminrex.cu/Portals/202/Ei...l%C3%A4rung.pdf
.
Zitat von Moskito
Hat jemand das in letzter Zeit gemacht und kann was dazu berichten? JA
Vielleicht gibt es ein Muster dieser Eidesstattlichen Erklärung? JA
Oder soll man das wie einen kleinen Aufsatz formulieren?
Kann man das gleich auf Spanisch abfassen und sich dadurch die Übersetzung sparen? JA
Muchas Grrrracias
Siehe hier: topic-threaded.php?board=2001662&forum=3427&threaded=1&id=532993&message=7719340
Einladungsschreiben
Zitat von la pirataZitat von Moskito
.....
Kann man das gleich auf Spanisch abfassen und sich dadurch die Übersetzung sparen? JA
Muchas Grrrracias
Siehe hier: topic-threaded.php?board=2001662&forum=3427&threaded=1&id=532993&message=7719340
Einladungsschreiben
Den Thread von bucanerooo habe ich inzwischen auch entdeckt, war wohl Zufall, dass wir beinahe gleichzeitig ähnlich Fragen hatten.
Zum letzten Punkt (gleich in Spanisch) gibt es aber noch wiedersprüchliche Meldungen...
Zitat von Moskito
[quote="la pirata"][quote="Moskito"]
Zum letzten Punkt (gleich in Spanisch) gibt es aber noch wiedersprüchliche Meldungen...
Ein Deutsches! Landgericht wird dir kein Dokument* beglaubigen, welches nicht in der Landessprache, hier Deutsch, verfasst ist.
Da brauchst du auch das wortgleiche Dokument in Deutsch. Von einem beeidigten Dolmetscher übersetzt, bzw. beglaubigt.... usw..usf....
* Eidesstattliche Versicherung!
++++++++++++
Wenn es allerdings nur für das Kubanische Konsulat ist brauchst du es natürlich nicht in Deutsch, wozu denn?
Damit sie es im Bedarfsfalle den deutschen Behörden vorlegen können, damit du zahlen musst?
.
Dies ist der Blancoscheck!
Die einladende Person übernimmt die finanzielle und rechtliche Verantwortung für die
hier genannte eingeladene Person, sowohl vor den kubanischen Behörden als auch vor denen
des Landes,(Deutschland) in dem sie ihren Wohnsitz hat.
Sie bürgt für sämtliche Kosten, die im
Zusammenhang mit der Reise, den Formalitäten, den Hin- und Rückflugtickets, der Unterkunft
und der Verpflegung entstehen, einschließlich aller sonstigen Kosten, wie die für Sozial- und
Krankenversicherung, so dass die eingeladene Person in keinem Fall schutzlos oder obdachlos
und zu einer Belastung für die Öffentlichkeit wird.
Kuba zahlt nix!
Zitat
Wenn es allerdings nur für das Kubanische Konsulat ist brauchst du es natürlich nicht in Deutsch, wozu denn?
Natürlich ist das nur für die kubanische Behörde, sonst würde es auch keinen Sinn machen, es nur auf Spanisch anzufertigen.
Zitat
Dies ist der Blancoscheck!
Ähnlich wie die dt. Verpflichtungserklärung, lediglich mit dem Unterschied, so nehme ich an, dass Kuba diese Kosten im Falle wohl kaum hier einklagen kann.
@ Mücke
Kuba braucht nichts einzuklagen.( und nicht zu bezahlen)
Das Konsulat braucht nur die Verpflichtungserklärung an die deutschen Behörden weiter zu leiten.
Was hast du Eidesstattlich Versichert?
siehe oben:
.... auch gegenüber den Deutschen Behörden
Zitat von MoskitoZitat von jan
@ Mücke
Kuba braucht nichts einzuklagen.( und nicht zu bezahlen)
Das Konsulat braucht nur die Verpflichtungserklärung an die deutschen Behörden weiter zu leiten.
Die werden dann für Kuba tätig? Das glaubst du doch selbst nicht.
das ist wohl ein bisschen die moralische Keule. Denke aber schon, dass -mal angenommen- es kommt hier zu einem Rechtsstreit zwischen einer eingeladenen Kubanerin und einem deutschen Einladenden, dass ein deutsches Gericht die Erklärung des Einladenden nur zu gerne zur Urteilsfindung heranzieht, da diese ja vor einer deutschen Behörde abgelegt wurde. Kuba hat da erst mal gar nichts mit zu tun. Die Übersetzung ins spanische dient wohl lediglich dazu, dass der 'findige' Deutsche den 'blöden' Kubaner durch ein kleines Wortspiel nicht mal hinterrücks über den Tisch ziehen kann.
Zitat
Denke aber schon, dass -mal angenommen- es kommt hier zu einem Rechtsstreit zwischen einer eingeladenen Kubanerin und einem deutschen Einladenden, dass ein deutsches Gericht die Erklärung des Einladenden nur zu gerne zur Urteilsfindung heranzieht, da diese ja vor einer deutschen Behörde abgelegt wurde. Kuba hat da erst mal gar nichts mit zu tun.
Erstens haben deutsche Behörden das kubanische Papier gar nicht nötig, da man ja nach dt. Recht bei einer Einladung eine Verpflichtungserklärung bei der AB unterschreiben muss.
Zweitens ist die eidesstattliche Erklärung zur PVE längst in Kuba archiviert und ich habe noch nie gehört, dass die kubanische Inmigracion mit deutschen Gerichten zusammen arbeitet.
Ziemlich unwahrscheinlich also.
Hier vielleicht?
http://www.havanna.diplo.de/Vertretung/h...air__Kraft.html
edit: Scheint dort doch nicht mehr hinterlegt zu sein.
ich habe noch nie gehört, dass die kubanische Inmigracion mit deutschen Gerichten zusammen arbeitet.
Nicht die in Kuba sitzende kub. Inmigracion ist für die getrandeten Bürger zuständig, sondern die in Deutschland ansässige Kubanische Botschaft.
Sie hat die int. Verpflichtung ihren Bürgern zu helfen.
Und Ansprechpartner wäre der Außenminister der BRD. Kein Gericht.
Dann würden sie deinen Blancoscheck zücken.
Falls du damals in Süd/Ost Asien oder Süd-Amerika gestrandet wärest, hätte dir die Deutsche Botschaft die Rückreise bis zum ersten Ort in Deutschland vorschießen müssen.
.
Zitat von la pirata
Hier vielleicht?
http://www.havanna.diplo.de/Vertretung/h...air__Kraft.html
Da war ich auch schon, aber wenn ich auf den link klicke,
unten für AuPair,
"Visumantragsformular für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen (Aufenthaltserlaubnis), PDF-Datei, 330 KB"
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/...altSpanPort.pdf
lande ich wo ganz anders.
Zitat von Moskito
Erstens haben deutsche Behörden das kubanische Papier gar nicht nötig, da man ja nach dt. Recht bei einer Einladung eine Verpflichtungserklärung bei der AB unterschreiben muss.
Wenn das aber eine Verhandlung ist, die die deutschen Behörden gar nicht interessiert, sondern rein auf Zivilrechtlicher Ebene abläuft. Mir fällt zwar kein Beispiel ein, aber..
Zitat von Moskito
Zweitens ist die eidesstattliche Erklärung zur PVE längst in Kuba archiviert und ich habe noch nie gehört, dass die kubanische Inmigracion mit deutschen Gerichten zusammen arbeitet.
Ziemlich unwahrscheinlich also.
Das bleibt hier. Die Einladungen werden per e-mail nach Kuba geschickt.
versuche mal, ob ich dir den Antrag hier anhängen kann, hoffe es klappt, habe noch nie eine Datei hier hochgeladen.
das Formular ist vom Januar, dürfte sich seither wohl kaum geändert haben
Danke pedrita.
Jetzt funzt auch der link vom AA wieder.
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/...altSpanPort.pdf
Hat jemand zufällig diese Eidesstattliche Erklärung auf Spanisch ?
http://www.christoph-blaha.de/EidErklEinlCuba.jpg
steht die nicht auf der HP des kubanischen Konsulates?
Nota: El Invitante se responsabiliza económica y legalmente ante las autoridades cubanas y del
país donde reside, para que el referido Invitado tenga garantizado todos los gastos relacionados
con los trámites de viaje, boleto aéreo de ida y regreso, alojamiento, manutención, y cualquier
otro de seguro social y médico durante toda su estancia, de forma tal que en modo alguno su
invitado quede desamparado y se convierta en una carga pública.
__________________
Firma del Invitante
http://emba.cubaminrex.cu/Portals/200/ca...n%20espanol.pdf
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